Parlamentskorrespondenz Nr. 979 vom 02.12.2005

Menschenrechtsausschuss gegen Aufweichung des absoluten Folterverbots

Vier-Parteien-Antrag fordert strikte Einhaltung

Wien (PK) - Unter dem Eindruck von Medienberichten über so genannte Geheimgefängnisse in Osteuropa sprachen sich heute im Menschenrechtsausschuss Regierungsparteien und Opposition mit Nachdruck gegen jegliche Aufweichungen des absoluten Folterverbotes aus und forderten die Bundesregierung in einer gemeinsamen Vier-Parteien-Initiative auf, sich auf europäischer und internationaler Ebene weiterhin konsequent für die Einhaltung des absoluten Verbots von Folter und anderer Formen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe einzusetzen.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) begrüßte das Zustandekommen der Initiative aller vier Parlamentsfraktionen und betonte, Österreich habe sich auch bisher schon in sämtlichen internationalen Gremien immer wieder mit Nachdruck für die Einhaltung der Folterkonvention ausgesprochen, das weltweite, absolute Verbot der Folter sei ein besonderes Anliegen Österreichs.

Abgeordnete Elke Achleitner (F) sah in diesem Zusammenhang auch die EU-Erweiterung angesprochen und meinte, die Union dürfe nur solche Kandidaten aufnehmen, für die Folter absolut kein Thema mehr ist.

Sowohl Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) als auch Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S) beklagten aktuelle Tendenzen, die auf eine Aushöhlung des absoluten Verbotes von Folter und Misshandlung hinauslaufen, sprachen dabei insbesondere Großbritannien und die Niederlande an und forderten ein entschlossenes Auftreten der Bundesregierung.

Staatssekretär Hans Winkler bekannte sich zu einem absoluten Folterverbot und bekräftigte, Österreich unterstütze in keiner Weise Bestrebungen auf eine Aufweichung und werde sich auch während seiner EU-Präsidentschaft gegen diesbezügliche Tendenzen wenden. Er stellte zudem klar, dass nach österreichischer Auffassung unter Folter erpresste Aussagen in einem Gerichtsverfahren nicht als Beweismittel herangezogen werden können.

Mit der einstimmigen Annahme des Vier-Parteien-Antrages galt auch  ein Antrag der Grünen als miterledigt, in dem die Abgeordnete Terezija Stoisits die Bundesregierung auffordert, die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das von den Vereinten Nationen im Dezember 2002 angenommen wurde, unverzüglich einzuleiten.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte soll effizienter werden

Einstimmig genehmigte der Ausschuss darüber hinaus ein Protokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention. Damit sollen in Anbetracht der großen Zahl der jährlich an den Gerichtshof herangetragenen Beschwerden Maßnahmen, welche die Effizienz des Gerichtshofs nicht nur langfristig sichern, sondern auch steigern, gesetzt werden. (Schluss)