Parlamentskorrespondenz Nr. 997 vom 06.12.2005

Nationalrat beschließt Gehaltserhöhung für den Öffentlichen Dienst

2. Dienstrechtsnovelle durch Abänderungsantrag ergänzt

Wien (PK) - Mittels eines umfangreichen Abänderungsantrags wurde die erst gestern ausgehandelte Erhöhung der Beamtengehälter in die 2. Dienstrechtsnovelle eingearbeitet. Die Vorlage wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kündigte einen Antrag auf getrennte Abstimmung hinsichtlich der 2. Dienstrechts-Novelle 2005 an. Zwar finde der Gehaltsabschluss für die Beamten die Zustimmung der Grünen, erläuterte sie, das Gesetzespaket als Ganzes würde von ihrer Fraktion aber abgelehnt. Stoisits begründete dies u.a. damit, dass mit der vorliegenden Dienstrechts-Novelle auch die von den Grünen abgelehnte Einrichtung Pädagogischer Hochschulen dienstrechtlich und organisatorisch umgesetzt werde.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) skizzierte die wichtigsten Punkte des vorliegenden Gesetzesentwurfes und verwies u.a. auf die Ausweitung der Familienhospizkarenz zur Betreuung schwerstkranker Kinder und die dienstrechtliche Umsetzung von Gesetzesänderungen im Schulbereich. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass Dienstausweise für Beamte künftig so beschaffen sein müssen, dass sie mit einer Bürgerkartenfunktion ausgestattet werden können.

Um den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst in die zweite Dienstrechts-Novelle einzubauen, brachte Neugebauer namens der Koalitionsparteien einen umfangreichen Abänderungsantrag ein. Vorgesehen ist eine Gehaltserhöhung für Beamte um 2,7 %.

Abgeordneter PENDL (S) bedankte sich bei den öffentlich Bediensteten für deren Dienstleistungen. Der öffentliche Dienst leiste in seiner Gesamtheit Hervorragendes, bekräftigte er und wandte sich vehement dagegen, Beamte ausschließlich als Kostenfaktor zu sehen. In Bezug auf die ungleichen Ruhensbestimmungen für ASVG-Pensionisten und Beamte brachte Pendl einen Entschließungsantrag ein, dem zufolge die Regierung eine Lösung erarbeiten solle, ohne dabei in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte einzugreifen.

Abgeordneter FAULAND (F) äußerte sich positiv zum Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst und betonte, die Beamten hätten sich die Anerkennung verdient. Er ortet im öffentlichen Dienst allerdings eine Ungleichbehandlung zwischen Vertragsbediensteten und Beamten und urgierte in diesem Sinn die baldige Beschlussfassung eines einheitlichen Bundesmitarbeitergesetzes. Fauland brachte dazu auch einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien ein, der - unter Berücksichtigung berufsspezifischer Anforderungen - auf die Vorlage eines einheitlichen Bundesmitarbeitergesetzes abzielt. In diesem Kontext sollten dem Entschließungsantrag zufolge auch einheitliche Ruhensbestimmungen festgelegt werden.

Staatssekretär MORAK verwies darauf, dass aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs öffentlich Bedienstete künftig auch stundenweise Pflegeurlaub in Anspruch nehmen könnten. Zudem gebe es Verbesserungen für Beamte, die sich auf Grund der Übernahme einer Tätigkeit in einer internationalen Organisation, etwa der EU, karenzieren ließen. Der elektronische Dienstausweis habe in erster Linie das Ziel, den Menschen die Arbeit im Büro zu erleichtern, unterstrich Morak.

Abgeordnete GRANDER (V) gab zu bedenken, dass gerade in Tirol die Erhaltung von Kleinschulen der Bevölkerung ein großes Bedürfnis sei. In diesem Sinn begrüßte sie, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Voraussetzung dafür schaffe, dass ein Schulleiter zwei Pflichtschulen führen könne. Überdies verwies Grander auf künftige Mitspracherechte des Direktors bei der Aufnahme neuer Lehrer und Verbesserungen bei der Familienhospizkarenz.

Abgeordneter MARIZZI (S) wertete den Gehaltsabschluss für Beamte als Erfolg der Personalvertretung. Die SPÖ werde der zweiten Dienstrechts-Novelle grundsätzlich zustimmen, betonte er, die Einführung eines elektronischen Dienstausweises werde von seiner Fraktion jedoch abgelehnt. Marizzi brachte in diesem Sinn einen Abänderungsantrag ein, der die Streichung dieses Passus vorsieht.

Darüber hinaus sprach sich Marizzi für die Einrichtung eines weisungsfreien und unabhängigen Datenschutzbeauftragten für den öffentlichen Dienst und die Privatwirtschaft aus und legte einen entsprechenden Entschließungsantrag vor. Der Datenschutzbeauftragte soll der SPÖ zufolge als Anlaufstelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Datenschutzangelegenheiten fungieren.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) nahm zum VfGH-Erkenntnis zu den Ruhenstbestimmungen Stellung und verwahrte sich dagegen, das Aufzeigen von Ungerechtigkeiten als generelle Diskreditierung von Beamten zu deuten. Es sei einem ASVG-Pensionisten in Frühpension nicht erklärbar, dass seine - meist ohnehin geringe - Pension gekürzt werde, wenn er mehr als die Geringfügigkeitsgrenze dazuverdiene, wenn gleichzeitig ein hoher Beamter zusätzlich zur seiner 6.000 € bis 7.000 € umfassenden Pension 3.000 € oder 4.000 € verdienen dürfe, ohne von einer Pensionskürzung betroffen zu sein. "Das ist ungerecht", sagte Scheibner und urgierte die rasche Ausarbeitung eines Bundesmitarbeitergesetzes.

Die zweite Dienstrechts-Novelle 2005 wurde in Dritter Lesung vom Nationalrat mehrheitlich verabschiedet. Auch der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend Weiterentwicklung des Dienstrechtes erhielt mehrheitliche Zustimmung. Abgelehnt wurden hingegen die Entschließungsanträge der SPÖ betreffend Gleichbehandlung aller DienstnehmerInnen und betreffend gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines unabhängigen und weisungsfreien Datenschutzbeauftragten.

(Schluss Beamte/Forts. NR)