Parlamentskorrespondenz Nr. 998 vom 06.12.2005

Bundesvergabegesetz und Volkszählungsreform angenommen

Oppositionskritik an Mängeln beim Datenschutz

Wien (PK) Unter einem wurden die folgenden Punkte der Tagesordnung debattiert: Änderung des Informationssicherheitsgesetzes, Bundesvergabegesetz, Änderungen im Zusammenhang mit Volkszählungen, darunter des Niederlassungsgesetzes sowie ein Antrag der Grünen auf Änderung des Volkszählungsgesetzes.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) nahm zunächst zum Bundesvergabegesetz Stellung und zeigte sich darüber erfreut, dass nach langwierigen Verhandlungen ein Konsens erzielt werden konnte. Es sei schwierig gewesen, zwischen allen Beteiligten, die öffentliche Aufträge ausschreiben bzw. sich dafür bewerben, einen Interessenausgleich zu erzielen, skizzierte er. Ihm zufolge sind zuletzt noch wesentliche Verbesserungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und des Bestbieterprinzips erzielt worden, zudem habe man sich auf die Ausweitung der Zuverlässigkeitsprüfung auf Subunternehmer geeinigt.

Kritisch äußerte sich Wittmann dem gegenüber zum Registerzählungsgesetz. Seiner Meinung nach wird mit der Gesetzesvorlage "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet". Man gebe dem Innenministerium die technische Möglichkeit in die Hand, verschiedenste Daten personenbezogen zu verknüpfen, ohne dass dies für Volkszählungen tatsächlich notwendig wäre, meinte er. Für Wittmann ist dies "Rasterfahndung auf Vorrat".

Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) beschränkte sich in ihren Ausführungen auf das Bundesvergabegesetz und begrüßte den zustande gekommenen Vier-Parteien-Konsens. Darüber hinaus hob sie die gute Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern beim Vergaberecht hervor. Auf Grund der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofs und von EU-Vorgaben konnten allerdings, so Baumgartner-Gabitzer, nicht alle Wünsche berücksichtigt werden.

In einem von Baumgartner-Gabitzer vorgelegten Vier-Parteien-Entschließungsantrag wird die Bundesregierung ersucht, ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesvergabegesetzes einen Bericht über die Praxis bei der Durchführung von Wettbewerben vorzulegen, wobei insbesondere analysiert werden soll, wie sich die teilweise Aufhebung der Anonymität auf die Wettbewerbe auswirkt.

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) setzte sich mit dem Vergaberecht auseinander und meinte, dieses habe sehr große Auswirkungen. Es habe in diesem Hause eine eigene Enquete zum Thema stattgefunden, und man stehe auf den Erkenntnissen dieser Enquete, wenngleich nach Meinung ihrer Fraktion durchaus noch mehr auf diesem Gebiet hätte getan werden können. Es freue sie aber, dass gewisse Qualität sichernde Standards gesetzt worden seien, doch gebe es noch einige offene Fragen, die einer Klärung harrten. In diesem Sinne brachte die Rednerin einen Abänderungsantrag bezüglich Wettbewerb und Anonymität ein.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) sprach gleichfalls zum Vergabegesetz und dankte der Beamtenschaft für ihre kompetente Arbeit. Der Redner erläuterte den Hintergrund der Vorlage und zeigte sich erfreut darüber, dass damit den Bedürfnissen der KMU entsprochen werde.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) bedauerte, dass den Intentionen des Datenschutzes in den vorliegenden Materien nicht entsprochen werde. Hier werde eine Datenabgleichung ermöglicht, und das sei mit der Idee der Volkszählung nicht vereinbar. Mit dieser Vorlage werde eine Überwachung und Bespitzelung möglich, wodurch in das Grundrecht auf Datenschutz eingegriffen werde, was seitens seiner Fraktion strikt abgelehnt werde.

Abgeordneter DI REGLER (V) sagte, dass das Informationssicherheitsgesetz den heimischen Betrieben diene, die sich nur so um gewisse Aufträge im Ausland bewerben könnten. Diese Novelle sei mithin eine für die heimische Hochtechnologie ganz wichtige Sache, die für den Wirtschaftsstandort Österreich von großer Bedeutung sei.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) schloss in ihrer Argumentation an den Abgeordneten Maier an, dessen Bedenken sie teilte. Die Novelle sei nicht fehlerresistent genug, daher werde sie von ihrer Fraktion abgelehnt. Konkret verwies sie auf die Rubrik Familienstand auf dem Meldezettel, die ihrer Ansicht nach Privatsache sei, welche auch Privatsache bleiben solle. Erfreut zeigte sie sich darüber, dass die minderheitenfeindlichen Bestimmungen früherer Normen nunmehr behoben seien.

Staatssekretär MORAK erläuterte die Intentionen der Regierung im Zusammenhang mit der Volkszählung und erinnerte dabei einerseits an das frühere Procedere sowie andererseits an die Bedeutung der Volkszählung für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Die Regierung habe nach Zukunft weisenden Wegen gesucht und sei dabei, wie er meine, erfolgreich gewesen.

Man müsse sich mit der Thematik intensiv auseinandersetzen und entsprechende Schlüsse ziehen, meinte der Staatssekretär, der sich sodann mit Aspekten der Qualitätssicherung in der Architektur befasste und auf den Baukulturbericht verwies, der seitens der Regierung eben erstellt werde. Dieser werde die Basis für weitere Diskussionen bieten, zeigte sich Morak überzeugt.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) meinte, die Befürchtungen der Opposition seien unbegründet, stelle doch jeder Missbrauch automatisch einen Gesetzesbruch dar, der auch entsprechend sanktioniert werden würde. Die Daten seien in mannigfacher Hinsicht erforderlich, die Inhalte der Novelle hätten daher ihre Berechtigung. Hinsichtlich des Informationssicherheitsgesetzes äußerte sich der Redner im Sinne des Abgeordneten Regler.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) ortete beim Bundesvergabegesetz einen sinnvollen Kompromiss, wovon alle Beteiligten profitieren würden, weshalb ihre Fraktion zustimmen werde.

Abgeordnete MACHNE (V) sah im Bundesvergaberecht die Umsetzung wichtiger Ziele, weshalb es erfreulich sei, dass diese Novelle ebenso auf breite Zustimmung stoße wie der heute eingebrachte Allparteienentschließungsantrag.

Abgeordneter Mag. GASSNER (S) sprach gleichfalls zum Bundesvergabegesetz und konstatierte ob der darin enthaltenen Verbesserungen und Vereinfachungen die Zufriedenheit aller Parteien mit dem gefundenen Kompromiss. Weiters forderte der Redner vermehrte Unterstützung für die KMU.

Zustimmung zu den einzelnen Vorlagen kam weiters von den V-Abgeordneten DONABAUER, GRANDER, WINKLER, PRASSL und FELZMANN. Eingebracht wurde auch ein Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, der sich auf das Inkrafttreten der Vorlage bezog.

In der Abstimmung wurde die Novelle des Informationssicherheitsgesetzes mehrheitlich angenommen. Das Bundesvergabegesetz passierte das Plenum einstimmig, dieweilen der G-Abänderungsantrag in der Minderheit blieb. Der Vierparteien-Entschließungsantrag über Anonymität von Wettbewerbsarbeiten wurde einstimmig angenommen. Das Bundesgesetz über die Durchführung von Volkszählungen erhielt ebenso mehrheitliche Zustimmung wie die Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes - in der Fassung des V-F-Abänderungsantrages -, der G-Antrag auf Änderung des Volkszählungsgesetzes 1950 wurde einstimmig angenommen.

(Schluss Bundesvergabegesetz/Forts. NR)