Parlamentskorrespondenz Nr. 1026 vom 13.12.2005

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2006

SPÖ und Grüne kritisieren Senkung der Quote für den Familiennachzug

Wien (PK) - Mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigte der Hauptausschuss des Nationalrats in seiner heutigen Sitzung die von der Regierung vorgeschlagene Niederlassungsverordnung 2006. Damit wird die Gesamtzuwanderung nach Österreich im Jahr 2006 auf 7.000 Personen beschränkt, das ist eine Reduktion gegenüber 2005 um 500 Personen. Deutlich gesenkt wird dabei die Quote für die Familienzusammenführung - von 5.460 Personen 2005 auf 4.425 Personen für das Jahr 2006. Die Zahl der unselbständig erwerbstätigen Schlüsselkräfte wird mit höchstens 1.155 (2005: 1.440), jene der selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräfte mit 140 (2005: 160) festgelegt.

Gleichzeitig kommen auf Grund des neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes im Jahr 2006 zwei neue Quoten hinzu. Eine regelt den Zuzug von Nicht-EU-BürgerInnen, die sich jedoch in der EU ein dauerhaftes Arbeits- und Aufenthaltrecht erworben haben, und verfügt eine Beschränkung auf 350 Personen. Die andere betrifft jene Zuwanderer, bei denen sich der Grund für die Zuwanderung geändert hat (Zweckwechselquote), und ist mit 675 festgesetzt.

Zusätzlich zu den 7.000 Niederlassungsbewilligungen dürfen im Jahr 2006 bis zu 7.500 Beschäftigungsbewilligungen für SaisonarbeiterInnen (2005: 8.000) und bis zu 7.000 Beschäftigungsbewilligungen für ErntehelferInnen (2005 ebenfalls 7.000) erteilt werden.

Wie die Erläuterungen ausführen, geht der Verordnungsentwurf von einer Arbeitsmarktlage aus, die derjenigen des Jahres 2005 ähnlich ist. Laut einer Expertise des Wirtschaftsforschungsinstituts wird, so die Begründung der Verordnung, die Entwicklung des Arbeitsmarktes 2006 von ähnlichen Parametern definiert werden: leicht steigende Tendenz der Arbeitslosenquote von 7,2 auf 7,4 % nach traditioneller Berechnungsmethode und ein leichtes Ansteigen des Wirtschaftswachstums (Österreich-BIP real) von 1,8% (2005) auf 1,9% (2006). Bei der Aufteilung der Quote zwischen den Bundesländern sei den regional verschiedenen Bedürfnissen Rechnung getragen worden.

Kritik an der Niederlassungsverordnung kam von der Opposition. So wies SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer darauf hin, dass das Wifo-Gutachten dafür eintrete, die Saisonnier-Quote massiv zu reduzieren. Zudem wandte er sich, ebenso wie Grün-Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber, gegen die Reduzierung der Familiennachzugsquote. Krainer und Pirklhuber wiesen darauf hin, dass die Wartezeit für Familienangehörige bereits wieder steige, was, wie Pirklhuber meinte, unmenschlich sei. Krainer gab zu bedenken, dass sich die Integrationskosten erhöhten, wenn Kinder erst verspätet nach Österreich nachziehen dürften.

Dem gegenüber gaben ÖVP-Abgeordneter Walter Tancsits und Innenministerin Liese Prokop zu bedenken, dass der "Rucksack" bei der Familienzusammenführung in den letzten Jahren abgebaut worden sei. 2001 habe es noch einen Rückstau von über 11.000 Personen gegeben, skizzierte Prokop, derzeit stünden nur noch 875 Personen auf der Warteliste. Zudem sei die Familiennachzugsquote im Vorjahr nur zu 76 % ausgeschöpft worden. Prokop zeigte sich überzeugt, dass mit den vorhandenen Quoten alle Bedürfnisse weitgehend erfüllt werden könnten, auch was die Schlüsselarbeitskräfte betreffe.

Abgeordneter Tancsits unterstrich in Bezug auf die Quotenreduzierung darüber hinaus die Notwendigkeit, auf den Arbeitsmarkt Rücksicht zu nehmen. Zu den Saisonniers merkte er an, eine Halbierung der Quote wäre nur dann möglich, wenn man die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose in Österreich massiv ändere. Im Übrigen würde nur dann die Genehmigung für einen Saisonnier erteilt, wenn das AMS keine heimische Kraft finde, die die Arbeit verrichten könne.

QuotenpflichtigeNiederlassungsbewilligungen in den einzelnen Ländern

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Quoten:

Burgenland : 155 Niederlassungsbewilligungen, davon 20 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 60 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 5 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 20 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 45 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Kärnten : 220 Niederlassungsbewilligungen, davon 70 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 5 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 70 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 5 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 20 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 50 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Niederösterreich : 945 Niederlassungsbewilligungen, davon 150 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 25 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 570 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 60 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 40 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 100 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Oberösterreich : 670 Niederlassungsbewilligungen, davon 115 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 470 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 30 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 30 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Salzburg : 365 Niederlassungsbewilligungen, davon 50 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 230 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 20 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 40 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Steiermark : 665 Niederlassungsbewilligungen, davon 130 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 400 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 30 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 35 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 60 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Tirol : 495 Niederlassungsbewilligungen, davon 50 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 385 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 20 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Vorarlberg : 495 Niederlassungsbewilligungen, davon 50 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 10 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 385 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 15 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 20 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 15 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben.

Wien : 3.210 Niederlassungsbewilligungen, davon 490 für unselbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte sowie für Familienangehörige von unselbständig oder selbständig erwerbstätigen Schlüsselkräften, 60 für selbständig erwerbstätige Schlüsselkräfte, 2.100 für Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Familienzusammenführung, 110 für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich ohne Erwerbsabsicht auf Dauer in Österreich niederlassen dürfen, 150 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU sind und nach Österreich kommen wollen, 300 für Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" sind und eine Zweckänderung auf eine "Niederlassungsbewilligung - beschränkt" anstreben. (Fortsetzung Hauptausschuss)