Parlamentskorrespondenz Nr. 1027 vom 13.12.2005

Österreich hilft bei Aufbau eines Palästinensischen Polizeiapparats

Weitere internationale Einsätze vom Hauptausschuss gebilligt

Wien (PK) - Der Hauptausschuss des Nationalrats trat heute zu seinen letzten Sitzungen in diesem Jahr mit einer umfangreichen Tagesordnung zusammen. Die Abgeordneten diskutierten nicht nur über anstehende EU-Themen im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rats am 15. und 16. Dezember in Brüssel und die Niederlassungsverordnung 2006 sondern auch über Ausbildungen und Übungen des österreichischen Bundesheeres im Ausland, Entsendungen zu internationalen Einsätzen, den aktuellen Quartalsbericht zur Ausfuhrförderung, den jüngsten Halbjahresbericht des Zwangsarbeiter-Versöhnungsfonds und die Nominierung österreichischer Mitglieder für den europäischen Ausschuss der Regionen.

Übungen des Bundesheeres im Ausland

Zunächst befasste sich der Hauptausschuss mit den für 2006 geplanten und den im vergangenen Jahr durchgeführten Übungen und Ausbildungen des österreichischen Bundesheers im Ausland. Dabei handelt es sich um Übungen und Ausbildungen, die vor allem der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe dienen sowie Maßnahmen des Such- und Rettungsdienstes umfassen. Sowohl für 2004 als auch für 2006 lagen Berichte von Verteidigungsminister Günther Platter vor, die - im Falle des Durchführungsberichts 2004 - von ÖVP, SPÖ und Freiheitlichenbzw. - im Falle des Planungsberichts 2006 - mit den Stimmen der Koalitionsparteien genehmigt wurden.

Aus dem Übungs- und Ausbildungsplan 2006 geht hervor, dass das österreichische Bundesheer auch im nächsten Jahr beabsichtigt, an der Partnerschaft für den Frieden (PfP) mitzuwirken. Darunter sind Stabs- und Truppenübungen zu verstehen, die durch ein Kommando der NATO geführt werden, sowie "NATO-Übungen, offen für Partner", an denen nur Einsatzkräfte teilnehmen, deren Interoperabilitätsfähigkeiten festgelegten Qualitätsstandards entsprechen. Wie der Verteidigungsminister im Bericht ausführt, sind gerade diese Übungen für Österreich von hohem Interesse.

Weiters sollen österreichische Soldatinnen und Soldaten an "Übungen im Geiste der PfP" teilnehmen. Das sind vorwiegend Truppenübungen, die auf Initiative eines oder mehrerer NATO-Mitgliedstaaten bzw. PfP-Teilnehmerstaaten stattfinden. Darüber hinaus sind 3 Vorhaben im Rahmen der EU vorgesehen, eines davon resultiert aus der Teilnahme Österreichs an der "United Nations Standby High Readiness Brigade (SHIRBRIG). Schließlich führt der Plan weitere 12 Übungen an, welche auf Basis unmittelbarer zwischenstaatlicher Kooperationen stattfinden sollen.

Die Grünen begründeten die Ablehnung beider Berichte unter anderem mit der Teilnahme Österreichs an NATO-Übungen. In vielen Fällen sei die Aufgabenstellung nicht klar definiert, meinte etwa Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber, damit drohe Österreich in den "Anti-Terror-Krieg" der USA hineingezogen zu werden.

Sein Fraktionskollege Peter Pilz übte insbesondere an einer in der Türkei geplanten NATO-Übung Kritik, bei der, wie er bemängelte, weder das verantwortliche Kommando noch die teilnehmenden Länder feststünden. Pilz gab zu bedenken, dass es bei dieser Übung um Frieden schaffende Maßnahmen gehe, worunter in der Türkei aber etwa auch Einsätze gegen die eigene Bevölkerung verstanden würden. Noch dazu finde die Übung in einem Ausbildungszentrum statt, in dem üblicher Weise innertürkische Einsätze gegen die Kurden geprobt würden.

SPÖ-Abgeordneter Josef Cap schloss sich den Bedenken von Abgeordnetem Pilz an. Ein Antrag der Grünen auf Vertagung der Beratungen über den Übungs- und Ausbildungsplan 2006 fand jedoch über die SPÖ hinaus keine Unterstützung und damit keine Mehrheit.

Seitens der ÖVP wies Abgeordneter Werner Fasslabend die Kritik der Opposition zurück. Pilz versuche in den Übungsplan eine politische Dimension hineinzubringen, die nicht vorhanden sei, klagte er. Fasslabend bekräftigte, dass es sich bei der angesprochenen Übung um eine Nato-Übung handle, die eben auf türkischem Boden stattfinde. Im Übrigen verstehe er nicht, warum man mit der türkischen Armee nicht gemeinsame Übungen abhalten solle.

F-Abgeordneter Markus Fauland meinte, es müsse das gemeinsame Bestreben aller sein, den österreichischen Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausbildung zukommen zu lassen.

Verteidigungsminister Günther Platter verteidigte die Teilnahme Österreichs an NATO-Übungen und machte geltend, dass es immer wieder internationale Friedensmissionen unter der Verantwortung der NATO gebe, etwa im Kosovo. Seiner Meinung nach wäre es fahrlässig, würde man österreichischen Soldatinnen und Soldaten nicht die Möglichkeit geben, auch Frieden schaffende Einsätze zu üben.

Ob Österreich tatsächlich an der NATO-Übung in der Türkei teilnehmen wird, steht Platter zufolge noch nicht hundertprozentig fest. Es gebe zwar eine entsprechende Absicht, und deshalb scheine die Übung auch im Übungs- und Ausbildungsplan 2006 auf, skizzierte er, eine endgültige Entscheidung werde aber - wie in derartigen Fällen üblich - erst dann getroffen, wenn konkrete Informationen über die Übung vorliegen. Platter betonte darüber hinaus, dass das Bundesheer im Kosovo bereits seit Jahren mit der türkischen Armee zusammenarbeite.

Kritik von Pilz hinsichtlich der Teilnahme von Rekruten an Übungen im Ausland wies Platter zurück. Zum einen würden Grundwehrdiener nur auf freiwilliger Basis zu solchen Übungen mitgenommen, zum anderen würden sie nur für Hilfsdienste wie Schreibarbeiten oder als Kraftfahrer eingesetzt, erklärte er.

Weiters stimmten die Mitglieder des Hauptausschusses mit V-S-F-Mehrheit zu, bis zu 60 Grundwehrdiener in der Zeit vom 24. bis 28. April 2006 nach Vyskov/Dedice in die Tschechische Republik zu entsenden. Am dortigen Übungsplatz sollen die Soldatinnen und Soldaten an der Ausbildung von ABC-Abwehrkräften teilnehmen. Diese Art der Ausbildung in unserem Nachbarland wird seit dem Jahr 2000 durchgeführt und dient der abschließenden Ausbildung des ABC-Personals im Umgang mit chemischen Schadstoffen. Die tschechische Anlage gilt als eine der besten in Europa. Deren Nutzung ist kostengünstiger als der Aufbau eines eigenen derartigen Übungszentrums in Österreich.

Ausfuhrförderung im 3. Quartal 2005

In einer weiteren Sitzung des Hauptausschusses stand der Bericht des Finanzministers über die im 3. Quartal 2005 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen auf der Tagesordnung, der einstimmig angenommen wurde.

Demnach wurden zwischen dem 1. Juli und 30. September 2005 12 Garantien übernommen, die im Einzelfall den Betrag von 7 Mill. € überstiegen haben. Als Abnehmerländer werden im Bericht angeführt: Algerien (1), Bosnien-Herzegowina (1), China (2), Korea-Republik (1), Malaysia (1), Quatar (1), Rumänien (2), Russland (1) und Vietnam (2).

Gegliedert nach Regionen beziffern sich die Haftungsstände über 25 Mill. € per 30. September 2005 wie folgt (Beträge auf  Mill. € gerundet): Afrika – 1.683; Asien – 5.418; Amerika-gesamt

- 519 und Europa – 7.015.

Der Haftungsrahmen von 35.000 Mill. € wurde zum Quartalsultimo mit 29.355 Mill. € ausgenützt, davon entfielen 4.951 Mill. € auf Umschuldungskredite. Neuzusagen gab es in der Höhe von 905 Mill. €.

Die Grünen begründeten ihre Zustimmung zum Quartalsbericht damit, dass dieser gegenüber früheren Berichten einige Verbesserungen aufweise und insbesondere detaillierte Informationen über alle Großprojekte mit erheblichen ökologischen Auswirkungen enthalte.

Österreich unterstützt EU beim Aufbau der palästinensischen Polizei und beteiligt sich an EU-Grenzassistenzmission in Rafah

Sämtliche internationalen Entsendungen wurden vom Hauptausschuss einhellig genehmigt. So stimmten die Abgeordneten zwei Anträgen von Außenministerin Ursula Plassnik zu, bis zu zwei ExekutivbeamtInnen sowie eine Strafrechtsexpertin bzw. einen Strafrechtsexperten zur EU-Polizeimission für die Palästinensischen Gebiete EUPOL COPPS (Coordinating Office for Palestinian Peace Support) zu entsenden.

Mit EUPOL COPPS will die EU eine umfassendere Rolle beim Aufbau eines modernen, effektiven und internationalen Standards entsprechenden Polizeidienstes in den palästinensischen Gebieten übernehmen, wobei Fragen der Rechtsstaatlichkeit einen besonderen Stellenwert haben sollen. Damit möchte die EU auch zur Umsetzung des so genannten Fahrplans für den Nahen Osten beitragen, der als einzige Möglichkeit gesehen wird, auf dem Verhandlungsweg zu einer Zweistaatenlösung zu kommen. EUPOL COPPS soll seine Tätigkeit spätestens mit 1. Jänner 2006 aufnehmen, die österreichische Beteiligung an der Mission ist vorerst mit 31. Dezember 2006 begrenzt.

Gleichzeitig wird sich Österreich im kommenden Jahr mit bis zu sechs Personen - zwei ZollbeamtInnen, zwei ExekutivbeamtInnen und zu zwei Angehörigen des Bundesheeres - an einer EU-Grenzassistenzmission in Rafah (Gaza-Streifen) beteiligen. Aufgabe dieser Mission ist es, durch aktive Beobachtung, Überprüfung und Evaluierung die Umsetzung des Übereinkommens für den Grenzübergang Rafah zwischen der Palästinensischen Behörde und Israel zu überwachen. Ferner soll durch Beratungstätigkeit die Fähigkeit der palästinensischen Behörden im Management des Grenzübergangs erhöht und zur Zusammenarbeit der palästinensischen, israelischen und ägyptischen Behörden beigetragen werden.

Auf Grund eines Übereinkommens zwischen den palästinensischen Behörden und Israel wurde der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten geöffnet. Die EU wurde dabei gebeten, als unabhängiger Dritter eine Beobachterfunktion zu übernehmen. Der Rat der EU hat daraufhin am 25. November 2005 beschlossen, die Grenzassistenzmission "EU BAM Rafah" (EU Border Assistance Mission Rafah) ins Leben zu rufen. Diese hat bereits mit reduzierten Personalkapazitäten ihre Tätigkeit aufgenommen, im Februar soll die volle Missionsstärke erreicht werden.

Einsatz in Darfur

Ein weiteres Krisengebiet, in dem die EU in Rahmen einer "Gemeinsamen Aktion" tätig wird, ist die Region Darfur. Die EU unterstützt damit die Überwachungsmission der Afrikanischen Union (AU) zur Beobachtung der Einhaltung der humanitären Waffenruhevereinbarung von N'Djamena (AMIS), die nun auch die Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen, den Schutz der Zivilbevölkerung und humanitäre Operationen umfasst (AMIS II).

Österreich wird zu dieser Gemeinsamen Aktion der EU (AMIS-EU-Unterstützungsaktion) bis zu 5 Angehörige des Bundesheeres bis zunächst 31. 12 2006 entsenden. Der zivile Teil der Tätigkeit betrifft im Wesentlichen Hilfe bei der Beratung und der Ausbildung der Polizei. In militärischer Hinsicht dient der Einsatz der logistischen Unterstützung (Planungsunterstützung, technische Unterstützung und Koordinierung), der Bereitstellung von Militärbeobachtern, der Ausbildung afrikanischer Truppen, mit denen AMIS II aufgestockt wird, der Durchführung von Transporten sowie der Unterstützung im Bereich der Luftraumbeobachtung. Einsatzraum ist neben dem Sudan auch Äthiopien, Kenia und Tschad.

EU-Polizeiberatung in Mazedonien

Gleichfalls Einhelligkeitherrschte im Hauptausschuss hinsichtlich der - vorerst bis 14. Juni 2006 begrenzten - Entsendung von bis zu zwei österreichischen ExekutivbeamtInnen nach Mazedonien. Die BeamtInnen sollen im Rahmen der EU-Polizeiberatungseinheit EUPAT (EU Police Advisory Team) tätig sein, die bis zum Start des geplanten Projekts CARDS (Community Assistance for Reconstruction, Development and Stabilization) einen Beitrag zur weiteren Stabilisierung der Region leisten soll. Nicht mehr notwendig erscheint der EU hingegen eine Weiterführung der Polizeimission EUPOL PROXIMA, die laut Außenministerin Ursula Plassnik sehr erfolgreich gewesen ist.

Polizeimission in Bosnien und Herzegowina wird fortgesetzt

Schließlich stimmten die Abgeordneten einhellig einem Antragvon Außenministerin Ursula Plassnik zu, sich weiter mit bis zu fünf ExekutivbeamtInnen an der EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina (EUPM) zu beteiligen, und zwar zunächst bis 31. Dezember 2006. EUPM hat die Aufgabe, Bosnien und Herzegowina beim Aufbau von eigenen tragfähigen Polizeistrukturen sowie im Kampf gegen organisierte Kriminalität zu unterstützen. Nachdem das gegenwärtige Mandat von EUPM mit Ende des Jahres endet, wurde Ende November die Fortsetzung der Mission beschlossen. Diese Nachfolgemission soll die Unumkehrbarkeit der bisher durchgeführten Polizeireform gewährleisten. EUPM ist laut Antrag der Außenministerin untrennbarer Bestandteil des weiter gefassten EU-Konzepts zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses in dieser Region zu sehen. EUPM soll ihre Ziele bis Ende 2007 erreichen.

Mitglieder des Ausschusses der Regionen werden neu nominiert

Nachdem mit 1. Jänner die neue Funktionsperiode des europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) 2006 bis 2010 beginnt, wurden seitens der Bundesregierung die neuen Mitglieder nominiert: Österreich wird darin von den neun Landeshauptleuten Hans Niessl, Jörg Haider, Erwin Pröll, Josef Pühringer, Gabriele Burgstaller, Franz Voves, Herwig van Staa, Herbert Sausgruber und Michael Häupl sowie von den Bürgermeistern Markus Linhart (Bregenz) und Heinz Schaden (Salzburg)  und Gemeinderat Walter Zimper (Markt Piesting) vertreten sein.

Als Ersatzmitglieder fungieren die Landtagspräsidenten Walter Prior (Eisenstadt) und Gebhard Halder (Bregenz), die LandesrätInnen Josef Martinz (Klagenfurt), Johanna Mikl-Leitner (St. Pölten) und Viktor Sigl (Linz), der Beauftragte des Landes Salzburg für den AdR, Franz Schausberger, die Landeshauptleute-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer (Graz), Ferdinand Eberle (Innsbruck)und Sepp Rieder (Wien), die Bürgermeister Bernd Vögerle (Gerasdorf) und Helmut Mödlhammer (Hallwang) sowie Gemeinderat Andreas Schieder (Wien).

Die Nominierungen wurden vom Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.

Der AdR ist Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips in der EU und ein beratendes Organ, das aus Vertreterinnen und Vertreter der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften innerhalb der EU besteht. Sie sollen den Standpunkt der Gebietskörperschaften einbringen, was durch Stellungnahmen zu Vorschlägen der Europäischen Kommission geschieht. Kommission und Rat müssen den AdR dann anhören, wenn es um Fragestellungen geht, die die lokalen und regionalen Behörden unmittelbar betreffen (obligatorische Anhörung). Der AdR wird darüber hinaus ohne rechtliche Verpflichtung zu den verschiedensten Gesetzgebungsvorhaben angehört (fakultative Anhörung). Er kann auch auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben.

Nach der Erweiterung der Union hat der AdR 344 Mitglieder (vorher 222), wobei Österreich 12 entsendet.

Halbjahresbericht des Versöhnungsfonds

Mit Ende dieses Jahres wird der zugunsten von ehemaligen NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeitern eingerichtete Österreichische Versöhnungsfonds seine Arbeit beenden. Heute befasste sich der Hauptausschuss aber noch mit dem Bericht des Kuratoriums des ÖVF über das 1. Halbjahr 2005.

Dem Bericht zufolge wurden mit Stichtag 25. August 2005 insgesamt 131.354 Anträge von ehemaligen Sklaven- und ZwangsarbeiterInnen genehmigt und ein Gesamtbetrag von rund 351,25 Mill. € ausbezahlt. Von den genehmigten Anträgen entfielen 101.863 Anträge auf die sechs Partnerorganisationen (Ukraine, Polen, Russische Föderation, Tschechische Republik, Belarus, Ungarn), 29.491 Ansuchen betrafen Einzelanträge.

Darüber hinaus wurden über die Partnerorganisationen humanitäre Projekte  zugunsten von Sklaven- und ZwangsarbeiterInnen unterstützt. Von den dafür veranschlagten 30 Mill. € wurden bis Ende August 2005 rund 24,54 Mill. € ausgegeben, 92,395 Personen kamen in den Genuss einer entsprechenden Unterstützung. Die Mittel wurden etwa für die Finanzierung von Kuren, Operationen, Aufenthalten in Pflegeheimen, für den Ankauf medizinischer Geräte und für Heilbehelfe verwendet. Auch ein Orthopädieprojekt, in dessen Rahmen bisher 32 ehemalige ZwangsarbeiterInnen kostenlos in österreichischen Krankenhäusern operiert werden konnten, wurde weitergeführt.

Wie auch in den vergangenen Jahren wurden die Partnerorganisationen regelmäßig von Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen. Der ÖVF bescheinigt den Organisationen, den seitens des Fonds verlangten Verbesserungen stets entsprochen zu haben.

Die übrig gebliebenen Restmittel des Versöhnungsfonds werden u.a. in einen Zukunftsfonds zur Förderung wissenschaftlicher Projekte über totalitäre Regime und in eine Stipendienstiftung für Personen aus den häufigsten Herkunftsländern der ZwangsarbeiterInnen fließen. Ein Teil wird an den Allgemeinen Entschädigungsfonds übertragen.

Der Halbjahresbericht wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen, wobei SPÖ und Grüne ausdrücklich darauf hinwiesen, dass dies nicht als Zustimmung zur Einrichtung des Zukunftsfonds und der Stipendienstiftung zu verstehen sei. Die entsprechende gesetzliche Grundlage wurde vom Nationalrat gegen den Willen der Opposition und trotz eines Einspruchs des Bundesrats kürzlich beschlossen.

Am Beginn der Sitzung war ÖVP-Abgeordneter Karl-Heinz Dernoscheg einstimmig als neues Mitglied des Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union gewählt worden,nachdem sein Fraktionskollege Günter Stummvoll aus diesem Ausschuss ausgeschieden ist. (Schluss)