Parlamentskorrespondenz Nr. 59 vom 31.01.2006

Verfassungsausschuss diskutiert Anträge des Bundesrates

Unterausschuss zu verschiedenen Verfassungsfragen eingesetzt

Wien (PK) - Zur Vorberatung einer Reihe von Gesetzesanträgen, die allesamt auf eine Änderung der Verfassung abzielen, wurde vom Verfassungsausschuss teilweise mit den Stimmen von ÖVP und F, teilweise mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien und der Grünen, ein Unterausschuss eingesetzt. Diesem Unterausschuss werden 5 Abgeordnete der ÖVP, 4 Abgeordnete der SPÖ und je 1 Abgeordneter der Freiheitlichen und der Grünen angehören.

Bei den Anträgen geht es unter anderem um ein Stellungnahmerecht des Bundesrats zu im Nationalrat debattierten Gesetzesvorschlägen, die Möglichkeit eines Teileinspruchsrechts der Länderkammer, ein Verbot für MinisterInnen und StaatssekretärInnen, im Rahmen ihrer Amtstätigkeit Geschenke anzunehmen, die Einführung der Briefwahl bei Landtags- und Gemeinderatswahlen und die Ausweitung des Wahlrechts bei Gemeinderatswahlen. Folgende Vorlagen wurden dem Unterausschuss zugewiesen: 58 d.B. und 232 d.B. (Gesetzesanträge des Bundesrats), 135 d.B. (Gesetzesantrag der SPÖ-BundesrätInnen), 769 d.B. (Gesetzesantrag der ÖVP-BundesrätInnen), 664/A (SPÖ-Antrag), 112/A (G-Antrag) und 381/A(E) (G-Entschließungsantrag).

Abgeordneter Peter Wittmann (S) begründete die Ablehnung der SPÖ, einen Unterausschuss einzusetzen, mit dem Hinweis auf den Besonderen Ausschuss zur Vorberatung des Berichts des Österreich-Konvents. Er halte nichts davon, Ausschüsse ad infinitum einzurichten, wenn diese die gleichen Themen behandeln. Die SPÖ habe von vornherein die Auffassung vertreten, der Bericht des Österreich-Konvents solle im Verfassungsausschuss behandelt werden. Ähnlich argumentierte Abgeordnete Eva Glawischnig-Piesczek (G). Ihre Klubkollegin Terezija Stoisits (G) fragte, warum man ihren Antrag zum Wahlrecht für  MigrantInnen auf kommunaler Ebene einem Unterausschuss zuweise, wo doch klar erkennbar sei, dass die ÖVP dem nicht zustimmen werde. Man sollte daher so ehrlich sein und den Antrag gleich abstimmen, sagte sie. Im Gegensatz dazu hielt sie es für richtig, die Gesetzesanträge des Bundesrates im Unterausschuss eingehend zu beraten.

Abgeordneter Stefan Prähauser (S) unterstützte die beiden Gesetzesanträge des Bundesrates, die eine frühere Einbindung der Länderkammer in den Gesetzgebungsprozess und die Möglichkeit von Teileinsprüchen vorsehen. Dies würde seiner Meinung nach auch der Regierung zugute kommen, da es im Falle von Sammelgesetzen nicht zum Einspruch sämtlicher Gesetzesmaterien kommen würde. Auch Abgeordnete Eva Glawischnig-Piesczek (G) vertrat die Auffassung, diese Änderungen würde zu effizienteren und punktgenaueren Einsprüchen führen.

Dem gegenüber wollte sich Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) zum jetzigen Zeitpunkt inhaltlich nicht festlegen. Diese Frage betreffe einen Teil einer Gesamtdiskussion, die am 14. März im Besonderen Ausschuss stattfinden wird, so Baumgartner-Gabitzer. Dennoch zeigte sie sich skeptisch bezüglich der Teileinsprüche, weil es in Sammelgesetzen häufig Querverweise gebe und sich dadurch Schwierigkeiten ergeben könnten. Auch Abgeordneter Josef Bucher (F) wies auf mögliche legistische Probleme bei Teileinsprüchen des Bundesrates hin.

Die beantragte Änderung des Unvereinbarkeitsgesetzes hinsichtlich verbotener Geschenkannahme wurde insbesondere von Abgeordnetem Günther Kräuter (S) unterstützt, der in diesem Zusammenhang die Einladung von Staatssekretär Morak durch das Kunsthistorische Museum anlässlich seines Geburtstages neuerlich thematisierte und die Rückzahlung der angefallenen Kosten verlangte.

Abgeordnete Eva Glawischnig-Piesczek (G) befürwortete ebenfalls den Antrag, meinte aber, man brauche hier eine umfassendere Regelung, weshalb die Grünen einen weitergehenden Antrag ausgearbeitet haben.

Auch Abgeordnete Maria Theresia Fekter (V) vertrat die Auffassung, dass das Verbot, Geschenke anzunehmen, nicht nur auf MinisterInnen und StaatssekretärInnen, sondern auch auf die Landeshauptleute und die Mitglieder der Landesregierungen ausgedehnt werden sollte. Sie wies in diesem Zusammenhang auf die Anti-Korruptionsrichtlinie der EU hin, die nun in nationales Recht umgesetzt werden müsse und es erforderlich mache, auch die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sowie der Landtage miteinzubeziehen. Dem Vorschlag, geschenkte Gegenstände auszustellen, konnte sie nichts abgewinnen. Sie sprach sich dafür aus, Möglichkeiten zu suchen, wie man diese oder den Erlös aus diesen karitativen Zwecken zukommen lassen könnte.(Schluss)