Parlamentskorrespondenz Nr. 84 vom 09.02.2006

Bundesrat: S und G für einheitliches Verpflegungsgeld für Zivildiener

BR-Enquete zur EU-Dienstleistungsrichtlinie am 20. April

Wien (PK) – Im Rahmen der Diskussion über die Änderung des Luftfahrtgesetz es, das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" und das Protokoll zur Neufassung dieses Übereinkommens meldete Bundesrätin KERSCHBAUM (G) Bedenken hinsichtlich des Luftfahrtgesetzes an. Das größte Problem sehe sie darin, dass bei Genehmigungen für Instandhaltungs- und Ausbildungsbetrieben umweltrelevante Faktoren keine Rolle spielen. Wenn zum Beispiel Anrainer Probleme mit einer erhöhten Flugbelastung haben, können sie die Bescheide nicht beeinspruchen, gab sie zu bedenken. Nicht besonders glücklich sei ihre Fraktion auch darüber, dass der Austro Control immer weitere Zuständigkeiten übertragen werden.

Es wurden keine Einsprüche erhoben.

Bundesrat VILIMSKY (o.F.) freute sich darüber, als erster bei dem Tagesordnungspunkt " Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über den EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens" sprechen zu können, da er als Einmannfraktion seine persönliche Meinung vertreten könne und nicht internationalen Sachzwängen verpflichtet ist. Es gebe nämlich eine Reihe von guten Gründen, den Verträgen derzeit noch nicht zuzustimmen, erklärte er. Ein wichtiger Punkt sei, dass sich 80 % der Österreicher gegen einen überhasteten Beitritt von Rumänien und Bulgarien aussprechen. Gegen die Erweiterung spreche auch das Gebot der politischen Vernunft, führte Vilimsky weiter aus. So habe der Fortschrittsbericht der Kommission aufgezeigt, dass ein Beitritt nicht nur ein erhebliches Gefahrenpotential für die Lebensmittelsicherheit in der EU mit sich bringe, sondern dass auch nur minimale Verbesserungen im Umwelt- und Arbeitsschutzbereich festzustellen waren. Außerdem seien die schon bisher ausgezahlten EU-Beihilfen meist in dunklen Kanälen versickert, zeigte er auf. Auch die enge Verbindung bzw. Abhängigkeit Bulgariens zu den USA, die dem Land finanzielle Hilfe in Milliardenhilfe zukommen lassen, zeige, dass es mit der demokratischen Reife noch nicht so weit her ist.

Nach Auffassung von Vilimsky sei die EU auf dem falschen Dampfer. Sie opfere den an sich wichtigen Prozess der europäischen Einigung (Friedensprojekt, wirtschaftliche Union, Gemeinschaft gleichberechtigter Völker etc.) den Interessen der Großkapitalisten und der multinationalen Konzerne, die sich die durch die Osterweiterung erhoffen, dass sie in Zukunft noch billiger produzieren können und noch weniger Sozialstandards einhalten müssen. Dies werde negative Auswirkungen vor allem für die Nettozahler haben, die für die schlecht vorbereiteten "Erweiterungsexperimente" tief in die Tasche greifen müssen.

Bundesrat Ing. EINWALLNER (S) gab zu bedenken, dass bei der Erweiterung um Bulgarien und Rumänien nach einem zweistufigen Verfahren vorgegangen werden müsse. Dadurch habe man die Möglichkeit, den beiden Ländern noch etwas Zeit zu geben, um alle notwendigen Erfordernisse zu erfüllen. Aufholbedarf gebe es zum Beispiel noch in den Bereichen Justiz und Inneres, meinte Einwallner. Schwerwiegende Probleme bestünden nämlich noch hinsichtlich der Korruption und Geldwäsche sowie bei den Minderheitenrechten. Positiv müsse man jedoch erwähnen, dass die Beitrittsperspektive die Veränderungen in beiden Staaten beschleunigt haben. Wichtig war es auch, dass den Ländern Unterstützung angeboten wurde, wie etwa in der Frage des Kinderhandels, hob der Bundesrat hervor. Generell müsse man danach trachten, dass rasch eine Lösung bezüglich einer europäischen Verfassung gefunden wird, damit die EU handlungs- und erweiterungsfähig wird. Rumänien und Bulgarien sind jedenfalls ein Teil Europas und wichtige Handelspartner von Österreich, unterstrich er. Sobald die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, sollen sie auch beitreten können.

Bundesrat AGER (V) kritisierte die Ausführungen von Bundesrat Vilimsky. Sehr froh sei er jedoch darüber, dass die SPÖ in diesem Punkt eine gemeinsame Linie mit der Volkspartei vertrete, denn es sei höchst an der Zeit, dass in Europa die Zweiklassengesellschaft minimiert werde. Was den Beitritt von Rumänien und Bulgarien anbelangt, so erinnerte er daran, dass beiden Staaten klar gesagt wurde, bis zu welchem Datum sie ihre Hausaufgaben erledigen müssen. Die EU sollte daher nicht aufgrund interner Probleme diese Fristen in Frage stellen und über eine Verschiebung nachdenken. Der gewählte Weg, nämlich eine Integration mit einem begleitenden Monitoring, sei der einzig richtige, unterstrich Ager. Außerdem sei der Beitritt in der Finanzvorschau der EU bereits fix eingeplant. Auch wenn man den jungen Demokratien noch Hilfestellungen geben müsse, werde die Union und auch Österreich von der Erweiterung viel profitieren.

Mit dem heutigen Beschluss über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien ist Österreich das 12. Land, das diese Ratifizierung durchführt, erläuterte Bundesrat SCHENNACH (G). Dies sei sehr wichtig, weil mit diesem Schritt das EU-Vorsitzland ein Signal setzt, damit die Ratifizierung in den übrigen Staaten zügig weitergeht. Schennach wies darauf hin, dass Bulgarien und Rumänien in den letzten Jahren enorme Anstrengungen, insbesondere im Sicherheitsbereich, unternommen haben, um ihre EU-Reife zu beweisen. Beide Länder werden sicher wichtige Mitglieder der Union werden, war der Bundesrat überzeugt. Aber auch die EU sei gefordert, da durch die Erweiterung die Volksgruppe der Roma und Sinti in Europa noch größer wird. Es müssen endlich entsprechende Sozial- und Beschäftigungsprogramme ausgearbeitet werden, forderte er.

Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) nahm zu einigen Argumenten in der Rede von Vilimsky Stellung. Nur weil Bulgarien amerikanische Überflüge gestattet habe, könne man nicht gleich an der demokratischen Reife des Landes zweifeln, hielt er ihm entgegen. Er hielt sodann ausdrücklich fest, dass die vorliegende Gesetzesmaterie in den Ausschüssen mit Stimmeneinhelligkeit zur Annahme empfohlen worden ist. Der Beitritt von Bulgarien und Rumänien sei ein bedeutender Schritt, führte er weiter aus. Es sei eine Tatsache, dass in der letzten Zeit in beiden Ländern auf dem rechtsstaatlichen Sektor bedeutende Verbesserungen eingetreten sind. Wichtig war, dass den Staaten einerseits der Beitritt angeboten, andererseits aber auch ein Monitoring durchgeführt wurde.

Bundesrat WINTER (S) wies darauf hin, dass diese Woche die Olympischen Winterspiele in Turin beginnen. Dort würden so viele Nationen wie noch nie im friedlichen Wettstreit um den Sieg kämpfen, betonte er. Die internationale Politik solle sich, so Winter, diesen Gedanken zum Vorbild nehmen und ein friedvolles Miteinander anstreben.

Bundesrätin KONRAD (G) zeigte sich über die "klaren und scharfen Worte" der ÖVP zur Rede von Bundesrat Vilimsky erfreut. Zwar haben Bulgarien und Rumänien auch ihrer Meinung nach in manchen Bereichen noch Handlungsbedarf, sie sieht aber eindeutige Fortschritte. Als ein Beispiel für noch vorhandene Probleme nannte Konrad die Situation der Roma in beiden Ländern. Diese haben ihr zufolge kaum Zugang zum normalen Bildungssystem und leben großteils in benachteiligten Gebieten mit schlechter Wohnqualität und begrenztem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER verwies eingangs seiner Stellungnahme auf die verbreitete Europaskepsis in Österreich und meinte, für diese Skepsis gebe es auch genügend Gründe. In der Vergangenheit ist ihm zufolge einiges "nicht wirklich differenziert betrachtet worden". So habe Österreich bei der Festlegung des Wechselkurses zwischen Schilling und Euro "ordentlich draufgezahlt".

Den termingerechten Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union bezeichnete Schweitzer als gemeinsames Ziel aller. Jetzt gehe es darum, dass beide Staaten die verbleibende Zeit bis zum nächsten Monitoring-Bericht der EU produktiv nützten. Bei einer Verschiebung des Beitritts fürchtet er negative Auswirkungen auf die EU.

Bundesrat Ing. KAMPL (o.F.) betonte, er persönlich sei ein glühender Verfechter Europas. Sowohl Rumänien als auch Bulgarien hätten sich sehr bemüht, die Beitrittskriterien zu erfüllen, zeigte er sich überzeugt. Man müsse den jungen Demokratien helfen; die Menschen in Bulgarien und Rumänien sollten es einmal besser haben. Generell betonte Kampl, es müsse in der EU noch vieles geschehen. Als notwendige Handlungsfelder nannte er u. a. die Arbeitsmarktproblematik, das Aufbauen von Vertrauen und die soziale Absicherung.

Bundesrat KONECNY (S) gab zu bedenken, dass es in der Bevölkerung ein hohes Maß an Skepsis gegenüber der EU gebe. Es sei oft schwierig, der zum Teil plakativen Kritik mit Sachargumenten entgegenzutreten, skizzierte er.

Bulgarien und Rumänien beurteilte Konecny als Bereicherung für die EU. Es hänge nun von den beiden Staaten ab, ob sie die gestellten Bedingungen erfüllen, führte er aus, der Prozess des Aufholens und die unternommenen Anstrengungen sollten jedoch mit Sympathie begleitet werden. Gleichzeitig verwies Konecny auf die Notwendigkeit, die Strukturen innerhalb der EU zu ändern und Vetomöglichkeiten einzelner Staaten einzuschränken. Was mit 25 nicht funktioniere, werde, so der Bundesrat, auch mit 27 nicht besser funktionieren. Aber auch wenn das Zimmer noch nicht fertig tapeziert und noch nicht so ausgestaltet sei, wie sich die EU das wünsche, könne man Bulgarien und Rumänien nicht draußen vor der Tür stehen lassen.

Der Bundesrat erhob keinen Einspruch gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates und erteilte dem vorliegenden Bundesverfassungsgesetz mit nur einer Gegenstimme seine ausdrückliche Zustimmung. Nur Bundesrat Vilimsky lehnte das Gesetz ab.

Als letzten Punkt der Tagesordnung nahm der Bundesrat einen Entschließungsantrag der SPÖ in Verhandlung. Darin wird Innenministerin Liese Prokop aufgefordert, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um nach Absprache mit sämtlichen Trägerorganisationen, den politischen Parteien sowie der Plattform für Zivildiener ein Kostenteilungsmodell einzuführen, das jedem Zivildiener ein einheitliches Verpflegsgeld von 13,60 € pro Tag garantiert und für die Zivildiensteinrichtungen keinen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet. Zudem urgiert die SPÖ eine rasche Refundierung vorenthaltener Verpflegsgelder.

Bundesrat Mag. BAIER (V) sprach sich gegen den Entschließungsantrag aus. Er lehne diesen nicht so sehr aus inhaltlichen Gründen ab, meinte er, der Entschließungsantrag sei aus Sicht der ÖVP durch die Einigung zwischen der Innenministerin und den Trägerorganisationen vom 2. Februar jedoch obsolet. Baier rechnet damit, dass bereits bei der nächsten Sitzung des Innenausschusses des Nationalrats am 22. Februar eine entsprechende Gesetzesvorlage diskutiert werden kann. Zwischenrufe der SPÖ, wonach diese Einigung nicht von allen Trägerorganisationen mitgetragen werde, quittierte er mit der Bemerkung, man könne nicht ernsthaft die Zustimmung aller erwarten, das würde Jahre dauern.

Bundesrat WIESENEGG (S) betonte, es liege eine klare Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Bezug auf das Verpflegsgeld für Zivildiener vor. Zivildiener erfüllten eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, skizzierte er, sie verdienten daher Respekt und Hilfestellung. Der vorliegende Entschließungsantrag solle diese Anerkennung unterstreichen. Zudem verwies Wiesenegg darauf, dass mit vielen Trägerorganisationen noch keine Einigung erzielt worden sei. Generell hielt er fest, die Trägerorganisationen leisteten bereits einen wesentlichen Beitrag zu den Aufwendungen für Zivildiener.

Bundesrätin KONRAD (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zum vorliegenden Entschließungsantrag an. Es sei eine Sache des Hausverstandes, dass 6 € am Tag nicht ausreichten, um satt zu werden, sagte sie. Trotzdem habe es des VfGH gebraucht, um dies festzustellen. Nach Auffassung Konrads ist der Zivildienst derzeit eine Art "idealistischer Luxus", den man sich leisten können müsse. Zur von Baier angesprochenen Einigung meinte Konrad, es sehe so aus, als würde die Sache wieder verschleppt und in die Länge gezogen.

Bundesrat Ing. Reinhold EINWALLNER (S) betonte, der Entschließungsantrag sei nach wie vor aktuell und "absolut berechtigt". Seiner Meinung nach liegt noch kein konkretes Ergebnis vor. Würde es eine Einigung geben, wäre Innenministerin Prokop hier und würde diese dem Bundesrat präsentieren, zeigte er sich überzeugt. Für Einwallner sind die Regierungsparteien dafür verantwortlich, dass es in Bezug auf das Verpflegsgeld für Zivildiener "ein grausames Schauspiel" gibt.

In einer zweiten Wortmeldung unterstrich Bundesrat Mag. BAIER (V), dass es auch der ÖVP um eine rasche Lösung gehe. Die zwischen Innenministerium und Trägerorganisationen erzielte Einigung sieht ihm zufolge vor, dass Zivildiener künftig voll verpflegt werden. Sollte dies nicht möglich sein, werde an die Betroffenen ein Verpflegsgeld in jener Höhe ausgezahlt, die der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis genannt habe. Zu einer Bemerkung von Bundesrätin Konrad, wonach Zivildiener gegenüber Grundwehrdienern benachteiligt würden, merkte Baier an, es seien vor allem die Trägerorganisationen gewesen, die sich gegen eine weitere Kürzung des Zivildienstes ausgesprochen hätten.

Bundesrat SCHENNACH (G)unterstrich einmal mehr die gesellschaftspolitisch wichtigen Leistungen der Zivildiener und der Trägerorganisationen, die die Zivildiener brauchen, um die sozialen  Aufgaben erfüllen zu können, die der Staat an sie ausgelagert hat. Mit diesen Organisationen sollte man in Kontakt treten und sie ernst nehmen, wenn sie - wie übrigens auch die Vertreter der Zivildiener - sagen, es sei nicht wahr, wenn die Innenministerin verkünde, es gäbe eine Einigung. Der Volkspartei hielt der Redner vor, man habe den Verfassungsgerichtshof bemühen müssen, um auszurechnen, dass ein Zivildiener, der von 6 Uhr morgens an schwere Arbeit leisten müsse, nicht von 6 € täglich leben könne. Jetzt habe die ÖVP endlich begriffen, dass man dafür 13,6 € brauche, man könne aber dennoch nicht zur Tagesordnung übergehen, solange 40.000 Fälle ungeregelt bleiben und das Ressort sage: "Wir haben 100.000 € eingespart". - "Auf wessen Kosten?" fragte Schennach und sagte: "Auf dem Rücken hart arbeitender Zivildiener!" - Außerdem fühle sich das Ressort für die Altfälle nicht zuständig, kritisierte Schennach weiter und nannte es "unanständig", eine knappe Frist vorzusehen, die viele Zivildiener verpassen und daher ihre Ansprüche verlieren werden. Der vorliegende Antrag sei nicht überholt. "Wir wollen eine umfassende, faire Lösung!" schloss Bundesrat Schennach.

Auch Bundesrat Reisenberger (S) warf der ÖVP vor, etwas schön reden zu wollen, was nicht schön zu machen sei. Wenn man etwas für die Zivildiener tun wolle, könne man die Organisationen nicht unberücksichtigt lassen, die für die Allgemeinheit tätig sind. Man müsse mit allen Organisationen reden, hielt Reisenberger fest und sah technisch kein Problem darin, Kontakt auch mit einer Vielzahl von Organisationen aufzunehmen. Noch sei nichts geregelt. Wenn man für die Zivildiener "Nägel mit Köpfen machen wolle", müsse man den vorliegenden Antrag unterstützen, sagte Bundesrat Reisenberger.

Bundesrat Konecny (S) erinnerte an die Empörung von Innenminister Strasser, als ihm Bundesrätin Trunk anlässlich einer Debatte über die Zivildienerverpflegung auf einem Tablett servierte, was man für 6 € im günstigsten Fall zum Essen kaufen könne. Niemand könne sich mit dem bisherigen Zivildiener-Taggeld verpflegen, sagte Konecny und hielt fest, dass es ohne den Zwang durch den VfGH keine Erhöhung dieses Taggeldes gegeben hätte, obwohl die Regierung lange genug Zeit dafür hatte. Jetzt gibt es eine generelle Linie, eine Gesprächsgrundlage zwischen dem Ministerium und einigen wichtigen Trägerorganisationen, aber immer noch keine Einigung, hielt Konecny fest. Das Gespräch mit allen Organisationen sei wichtig, weil die Verhältnisse bei der Verpflegung der Zivildiener im Einzelnen sehr unterschiedlich seien und nicht über einen Kamm geschoren werden können. Der Entschließungsantrag sei daher nicht überholt, es gelte festzuhalten, dass es eine Lösung im Interesse der Zivildiener geben müsse, wenigstens als Bekräftigung für die Innenministerin.

Bundesrat Wiesenegg (S) zitierte aus einem Schreiben der Bundesregierung an die Zivildienstträgerorganisationen und an die Gemeinden mit der lapidaren Mitteilung über die Erhöhung der Pauschalvergütung, der Sozialversicherungsbeiträge der Zivildiener und des Zivildienstgeldes. "Das haben die Kommunen und die Trägerorganisationen zu zahlen! Das ist eine unerträgliche Situation", klagte Bundesrat Wiesenegg.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 147/A(E)-BR/2005 betreffend einheitliches Verpflegungsgeld der Zivildiener mit S-G-Mehrheit verabschiedet.

Parlamentarische Enquete des Bundesrates zur EU-Dienstleistungsrichtlinie 

Einstimmig beschloss der Bundesrat sodann auf Antrag der Bundesräte Schimböck (S), Bieringer (V) und Schennach (G) die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema "Die EU-Dienstleistungsrichtlinie und deren Konsequenzen für Österreich". Diese Enquete ist für den 20. April 2006 in der Zeit von 9 Uhr bis 13.30 Uhr anberaumt. Die Liste der Referenten umfasst Experten der Wirtschafts- und Sozialpartner. (Schluss TO/Forts. Dringliche)


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