Parlamentskorrespondenz Nr. 87 vom 10.02.2006

Gaudeamus igitur

Der erste Universitätsbericht liegt vor

Wien (PK) – "Der Universitätsbericht 2005 dokumentiert umfassend die erfolgreiche Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 an den Universitäten. Die Universitäten nehmen mit großem Engagement ihren Gesetzesauftrag wahr und nützen die Autonomiespielräume auf innovative Weise." Zu diesem positiven Befund kommt Bundesministerin Elisabeth Gehrer in ihrem Vorwort zum "Universitätsbericht 2005", der dieser Tage dem Hohen Haus zugeleitet wurde. (III-178 d.B.)

Österreich, das bereits über höchstrangige wissenschaftliche Einrichtungen verfüge, habe dennoch eine anspruchsvolle Reform der Universitäten durchgeführt und sei mithin ein idealer Standort für neue Spitzeneinrichtungen mit der Wirkung eines Leuchtturms mit europäischer Strahlkraft, meint die Ministerin, die auch auf die Steigerung der Attraktivität des Hochschulstandortes Österreich für qualifizierte WissenschaftlerInnen und die Förderung des heimischen wissenschaftlichen Nachwuchses verweist.

Durch das EuGH-Urteil vom 7.7.2005 hätten sich aber auch im Hinblick auf die Studierendenmobilität neue Herausforderungen für die heimischen Universitäten ergeben. Durch eine Änderung des Universitätsgesetzes wurde es ermöglicht, erforderlichenfalls Aufnahmeverfahren durchzuführen, was den Universitäten auch in der Zukunft die nötige Handlungsfähigkeit garantieren soll.

"Der vorliegende Universitätsbericht 2005 stellt für alle mit Universitätspolitik befassten und daran interessierten Personen eine faktenreiche Dokumentation für die laufende bildungs- und forschungspolitische Diskussion dar", resümiert die Ministerin in ihrem Vorwort.

Weiter auf Reformkurs

Der Universitätsbericht 2005 ist der erste Bericht auf Basis des Universitätsgesetzes 2002 und löst seinen "Vorgänger", den "Hochschulbericht" (12 Berichte bis 2002) ab. Er behandelt die bisherige Entwicklung und künftige Ausrichtung der Universitäten und geht dabei im Besonderen auch auf die Nachwuchsförderung, die Entwicklung der Personalstruktur und die Lage der Studierenden ein.

Den Berichtszeitraum kennzeichnet insbesondere die Universitätsreform, die mit dem Universitätsgesetz 2002 in eine weitere Phase getreten ist und eine starke Dynamisierung erfahren hat. Als nachhaltiger Beleg hierfür können, dem Bericht zufolge, zahlreiche Förderprogramme im Bereich der Universitätsinfrastruktur mit einem Finanzierungsrahmen von über 170 Mill. € mit dem Fokus der Profilbildung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gelten. Zudem wurden weitere Mittel zur Finanzierung von Anreizen für eine erfolgreiche Umstrukturierung der Organisation und des Studienbereichs eingesetzt. Steigerungen im Gesamtbudget der Universitäten und die Vereinnahmung der Studienbeiträge an den Universitäten komplettieren diese Bemühungen, wie die Autoren des Berichts generell markante Fortschritte im Bereich der Universitätsentwicklung orten.

Auf dem Weg nach Bologna

Der Bologna-Prozess habe sich als zusätzlicher Reformimpuls bewährt und unterstütze die Internationalisierung der österreichischen Hochschuleinrichtungen. Der Bericht verweist auf die Bergener Konferenz der europäischen Bildungsminister, wo konstatiert wurde, dass der gemeinsame, freiwillige zwischenstaatliche Prozess zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes sehr erfolgreich verlaufe. So werde die Umstellung der Studienarchitektur auf Bakkalaureats-, Magister-, und kompetitive Doktoratsstudien konsequent weitergeführt. In Österreich sind in dieser Hinsicht deutliche Fortschritte erzielt worden, die Zahl der Studierenden in Bakkalaureats-Studien steige kontinuierlich, heißt es in dem Bericht.

Steigerungen in der Mobilität der Studierenden sowie der lehrenden und forschenden WissenschaftlerInnen sowie die Internationalisierung der Forschung und Lehre durch Joint Study-Programme sind weitere bemerkenswerte Ereignisse des Berichtszeitraums. Laut Bericht engagiert sich Österreich zudem auch weiterhin im gesamteuropäischen Bologna-Prozess.

Die Förderung der Studierenden basiere in Österreich durch ein sehr gut ausgebautes System von direkten und indirekten Fördermaßnahmen, die auf einem breiten Konsens beruhten, so der Bericht, der weiters darauf verweist, dass die diesbezüglichen Förderungsvolumina auch im Berichtszeitraum weiter erhöht und zielgruppengerecht verbessert worden seien. Überdies gebe es vielfältige Instrumente zur Nachwuchs- und Karriereförderung, Personalentwicklung an Universitäten, Gender Mainstreaming sowie eine Vielzahl von Stipendienprogrammen, ergänzt um spezifisch frauenfördernde Maßnahmen.

Personalsituation

Das Personalwesen der Universitäten sei im Berichtszeitraum durch eine starke Dynamik gekennzeichnet gewesen. Vor allem die Reform des Dienstrechts und die volle Entfaltung des Universitätsgesetzes 2002 hätten sich als Meilensteine der diesbezüglichen Reform erwiesen und so eine kontinuierliche positive Entwicklung konstituiert, so der Bericht, der besonders auf das beträchtliche Potential verweist, welches Drittmittel in diesem Bereich mittlerweile geschaffen hätten.

Ein besonderes Anliegen sei die Nachwuchsförderung. Hierfür werde zur Beteiligung an EU-Programmen motiviert, es würden aber auch universitätseigene Mittel in Form von Stipendien, Prämien und Zuschüssen eingesetzt. Das Interesse des wissenschaftlichen Nachwuchses an solcher Förderung werde durch eine breite Palette von Maßnahmen stimuliert, erklären die Autoren des Berichts.

Zur Lage der Studierenden

Die Zahl der StudienanfängerInnen habe im Studienjahr 2003/04 mit 17.060 Erstzugelassenen einen historischen Höchststand erreicht und werde auf diesem hohen Niveau verbleiben, hält der Bericht fest. 42 Prozent der Immatrikulierenden verfügten über eine AHS-, 26 Prozent über eine BHS-Matura. Sieben Prozent kämen über eine Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung an die Universität, die restlichen 25 Prozent verfügten über eine ausländische Hochschulreife, so der Bericht.

Rund ein Drittel der neuen Studenten entschieden sich für ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium, knapp mehr als ein Viertel setzten auf die Geisteswissenschaften, knapp ein Fünftel versuche sich im sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich. Fast ein Viertel aller AnfängerInnen begönnen mittlerweile mit einem Bakkalaureatsstudium. Die Attraktivität der heimischen Universitäten für ausländische Studierende sei ungebrochen, ein Drittel aller Studierenden verfügten nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft. Bezüglich des Anteils ausländischer Studierender liege Österreich damit im Vergleich der EU-Staaten an erster Stelle, so der Bericht.

Von den 210.125 Studierenden, die derzeit an den österreichischen Universitäten inskribiert sind, betreiben 195.775 Personen ein ordentliches Studium, rund 10.000 Personen absolvieren einen Universitätslehrgang. Insgesamt sind damit, so der Bericht, 23 Prozent der altersspezifischen Wohnbevölkerung in universitärer Ausbildung. Im Studienjahr 2003/04 erlangten zudem 20.237 Personen einen ordentlichen Studienabschluss. Zehn Prozent von diesen erwarben einen Doktorgrad, ein Prozent machte seinen Magister und rund sieben Prozent erstanden einen Bakkalaureus. Die übrigen 82 Prozent konnten sich über diverse Diplome freuen. Bemerkenswert ist laut Bericht die radikale Senkung der Gesamtstudiendauer, schließt doch mittlerweile bereits rund ein Drittel aller Studierenden sein Studium in der vorgesehenen Studiendauer ab.

Insgesamt beträgt die Akademikerquote nunmehr bei 10,4 Prozent, womit diese im letzten Vierteljahrhundert um mehr als ein Prozent gesteigert werden konnte. Zudem sei festzustellen, dass in den letzten 25 Jahren die hohe Konzentration von Akademikern in wenigen Berufs- bzw. Wirtschaftsklassen (Verwaltung, Lehr-, Rechtsberufe, ...) weitgehend aufgeweicht werden konnte und Akademiker nun zunehmend in anderen Berufsfeldern Beschäftigung finden.

Frauenförderung

Mit dem Universitätsgesetz 2002 zählen Frauenförderung und die Herstellung von Chancengleichheit zu den zentralen Aufgaben der Universitäten. Dem wurde von den heimischen Hochschulen auch entsprechend Rechnung getragen. Fast die Hälfte der 21 Universitäten berücksichtigen Frauenförderung und Chancengleichheit in ihren strategischen Zielen, 18 Universitäten verfügen über einen universitätsspezifischen Frauenförderungsplan, 16 Universitäten haben eine spezifische Organisationseinheit eingerichtet, um die Aufgaben der Gleichstellung und Frauenförderung zu koordinieren.

Neben den gesetzlichen Regelungen bedürfe es jedoch auch begleitender Maßnahmen und eines Sensibilisierungsprozesses, um die Benachteiligung der Frauen effizient abzubauen. In Erweiterung von Gleichbehandlung und Frauenförderung wird daher seit 2002 begleitend zum Prozess der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 die Methode des Gender Mainstreaming verstärkt eingesetzt, die darauf basiert, bei allen politischen Planungen die Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen der Frauen zu berücksichtigen.

Dies umso mehr, als der Zustrom der Frauen bei den Studierenden weiter anhält – 57 Prozent der StudienanfängerInnen und mittlerweile auch 50 Prozent der AbsolventInnen -, die Unterrepräsentanz beim Universitätspersonal jedoch ungemindert gegeben ist. Zur Stärkung der Frauenförderung wurde daher 2003 der Frauenpolitische Beirat für Universitäten als Beratungsorgan der Bundesministerin eingerichtet, erläutert der Bericht, der zudem auf die Aktivitäten der europäischen Vernetzungsinitiative "Helsinki Group on Women and Science" verweist.

Breites Angebot an Informationen

Der Universitätsbericht 2005 legt in fünf Kapiteln – zur bisherigen Entwicklung und künftigen Ausrichtung der Universitäten, zur Personalsituation und Nachwuchsförderung, zur Lage der Studierenden, zur Situation der Frauen und zur Internationalisierung an Universitäten – Rechenschaft über die maßgeblichen universitätspolitischen Maßnahmen und deren Umsetzung seit 2002.

In einem zweiten Band wird in über 120 Tabellen mit Kennzahlen und Indikatoren einzelner Universitäten und einer Vielzahl von Statistiken zu Finanzierung, Personal, Studienangebot, Studierenden und AbsolventInnen, Studienförderung, internationale Mobilität etc. ein umfassendes Gesamtbild der aktuellen Entwicklung an Universitäten durch systematisch aufbereitetes Datenmaterial entwickelt. Der Bericht verweist darauf, dass dabei große Aufmerksamkeit auf eine hohe Transparenz der verfügbaren Informationen und auf die Vergleichbarkeit mit vorherigen Berichtsperioden gelegt wurde. (Schluss)


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