Parlamentskorrespondenz Nr. 107 vom 15.02.2006

Vorlagen: Gesundheit

Klare Regelungen für Patientenverfügungen

Ein Bundesgesetz über Patientenverfügungen (1299 d.B.) bringt eindeutige und transparente Regelungen für diesen Rechtsbereich und stellt vor allem klar, in welcher Form und mit welchem Inhalt eine verbindliche Patientenverfügung errichtet werden kann und welche Rechtswirkungen von ihr und von anderen Erklärungen des Patienten ausgehen. Die Bestimmungen sollen einerseits dem Patienten zugute kommen und ihm eindeutige Vorgaben für derartige Erklärungen bieten. Andererseits soll auch für den behandelnden Arzt und andere an der Behandlung Beteiligte klar und leicht erkennbar sein, welche Folgen eine Patientenverfügung für sie hat, heißt es dazu in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage.

Der Entwurf berührt im Übrigen nicht die strafrechtlichen Verbote der Mitwirkung am Selbstmord und der Tötung auf Verlangen. Die so genannte "aktive Sterbehilfe" bleibt weiterhin verboten. Ein in Form einer Patientenverfügung geäußerter Wunsch nach "aktiver Sterbehilfe" ist auch künftig nicht beachtlich. (Schluss)