Parlamentskorrespondenz Nr. 115 vom 15.02.2006

Konkurrenzklausel: Sozialausschuss empfiehlt Beharrungsbeschluss

Breite Zustimmung zu Abkommen über soziale Sicherheit mit Rumänien

Wien (PK) - Trotz zum Teil massiver Kritik seitens der SPÖ und der Grünen wollen die Regierungsparteien neue gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Konkurrenzklauseln und Ausbildungskostenrückersatz-Klauseln in Arbeitsverträgen beschließen. Der Sozialausschuss des Nationalrats sprach sich heute mit VP-F-Mehrheit dafür aus, zwei entsprechende Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats zu diesem Bereich zu wiederholen und damit die Einsprüche des Bundesrates zurückzuweisen. Damit ist auch der Weg für die in diesem Gesetzespaket enthaltene Ausdehnung der Familienhospizkarenz zur Betreuung schwerstkranker Kinder auf neun Monate frei.

Der Bundesrat, in dem SPÖ und Grüne über eine Mandatsmehrheit verfügen, hatte seine Einsprüche gegen die beiden Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats (1282 d.B., 1287 d.B.) damit begründet, dass Arbeitnehmer immer häufiger gezwungen seien, "schmutzige" Arbeitsverträge mit unfairen Klauseln zu unterschreiben. Anstatt die Probleme umfassend zu lösen, würden die neuen gesetzlichen Regelungen nur einen geringen Teil der Klauseln umfassen und lediglich eine einzige Verbesserung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen, heißt es seitens der Länderkammer.

Gemäß den Gesetzesbeschlüssen des Nationalrats soll eine Konkurrenzklausel künftig erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe - ca. 1.800 € monatlich - wirksam sein und den Zeitraum eines Jahres nicht übersteigen dürfen. Zudem ist die Volljährigkeit des Arbeitnehmers beim Abschluss der Vereinbarung Voraussetzung. Ausbildungskosten können seitens des Arbeitgebers künftig bis zu fünf Jahre nach erhaltener Ausbildung zurückgefordert werden, wobei klargestellt wird, dass Einschulungskosten keine Ausbildungskosten sind.

Die unterschiedlichen Standpunkte zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien kamen auch in der Debatte im Sozialausschuss zum Ausdruck. So betonte Abgeordneter Walter Tancsits (V), in der Frage der Konkurrenzklausel komme es zu einem "eindeutigen sozialpolitischen Fortschritt" für die Arbeitnehmer. Der Unsitte, Konkurrenzklauseln auch im Niedriglohnbereich zu vereinbaren, werde damit ein echter Riegel vorgeschoben. Auch beim Ausbildungskostenrückersatz sieht er Verbesserungen für die Arbeitnehmer.

Ähnlich argumentierte Abgeordneter Maximilian Walch (F), der darauf verwies, dass auf Grund der bestehenden Unsicherheit gesetzliche Regelungen in Bezug auf Konkurrenzklauseln unbedingt notwendig seien.

Dem gegenüber warfen SPÖ und Grüne den Regierungsparteien vor, die Situation für die Arbeitnehmer durch die vorliegenden Gesetze noch zu verschlechtern. Die Gesetzesvorlagen seien voll mit Fehlern, meinte etwa Abgeordneter Dietmar Keck (S) und rechnete vor, dass eine Konkurrenzklausel, wenn jemand viele Überstunden mache, bereits bei einem Monatsbruttolohn von 1.400 € bis 1.600 € wirksam werden könne. Zudem gelte diese Regel nur für Neuverträge, klagte er. Arbeitnehmer werden seiner Ansicht nach durch unfaire Klauseln immer mehr an ihren Arbeitgeber gebunden.

Kecks Fraktionskollege Richard Leutner wies darauf hin, dass Ausbildungskosten nach geltender Judikatur derzeit in der Regel nur bis zu drei Jahren nach der Ausbildung rückzuerstatten seien und die Rückforderung von Löhnen, die während der Ausbildung gezahlt wurden, ein absoluter Ausnahmefall sei. Künftig würden Unternehmer die Rückerstattung von Löhnen jedoch in die Arbeitsverträge aufnehmen, prophezeite er. Generell kritisierte Leutner, dass die beiden Gesetzentwürfe keinem Begutachtungsverfahren unterzogen worden seien.

Seitens der Grünen übten Abgeordneter Karl Öllinger und Abgeordnete Theresia Haidlmayr massive Kritik an den Formulierungen der Gesetzesvorlagen. So ist ihrer Ansicht nach offen, was unter Ausbildungskosten zu verstehen sei und damit im Falle der Kündigung vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden könne. Die Gesetzesvorlagen leisteten Vorschub für "absolut kontraproduktive Regelungen", unterstrich Öllinger.

Als "blanken Wahnsinn" wertete Öllinger die Bestimmung, wonach Ausbildungskosten bis zu fünf Jahre nach erfolgter Ausbildung zurückgefordert werden können. Er gab zu bedenken, dass etwa in der Kommunikationstechnologie Wissen innerhalb von zwei Jahren veraltet sei. Zudem sind ihm zufolge Konkurrenzklauseln im Niedriglohnbereich bereits derzeit in den meisten Fällen unwirksam.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) hielt der Opposition vor, deren Argumente und Fallbeispiele seien konstruiert und bar jeder Realität. Krankenschwestern müssten etwa etwas ganz Spezielles lernen, was sie von anderen Krankenschwestern unterscheide, um eine Konkurrenzklausel wirksam zu machen.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein verwies darauf, dass Eingriffe in Altverträge verfassungswidrig wären. Eine Konkurrenzklausel für Reinigungskräfte und ähnliche Berufe ist ihm zufolge auch schon nach geltendem Recht "null und nichtig", weil dies eine unbillige Erschwernis beim Fortkommen des Arbeitnehmers darstellen würde.

Österreich schließt Abkommen mit Rumänien über soziale Sicherheit

Vom Sozialausschuss einhellig genehmigt wurde ein Abkommen mit Rumänien über soziale Sicherheit. Es soll die soziale Sicherheit von österreichischen bzw. rumänischen Staatsbürgern und ihren Familienangehörigen gewährleisten, die sich vorübergehend im jeweils anderen Staat aufhalten bzw. dort einen Teil ihres Erwerbslebens zurückgelegt haben. Konkret geht es um die Gewährung von Sach- bzw. Geldleistungen aus der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Die Regierung rechnet aufgrund des Abkommens mit Mehrkosten für die Pensionsversicherung von 2,865 Mill. € und für die Arbeitslosenversicherung von 192.000 € in den kommenden vier Jahren, wobei mit dem EU-Beitritt Rumäniens die im Abkommen verankerten Grundsätze ohnehin rechtlich wirksam werden. (1273 d.B.)

Vertagungsbeschlüsse gab es zu folgenden Anträgen:

S-Antrag 647/A (E) betreffend Gleichstellung in der Lehrlingsausbildung;

S-Antrag 188/A (E) betreffend Beibehaltung der Notstandshilfe als Leistung der Arbeitslosenversicherung;

S-Antrag 433/A (E) betreffend alarmierende Frauenarbeitslosigkeit;

S-Antrag 474/A (E) betreffend Einführung eines Lastenausgleichs;

S-Antrag 182/A betreffend ein Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz, Änderung des ASVG, des Arbeitsmarktförderungsgesetzes und anderer Gesetze. (Schluss)