Parlamentskorrespondenz Nr. 116 vom 16.02.2006

Vorlagen: Justiz

Europäisches Patentübereinkommen wird an int. Entwicklung angepasst

Der zentrale Aspekt der Revisionsakte zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ)(1281 d.B.) liegt in der flexiblen Anpassung des Vertrags an die rechtlichen Rahmenbedingungen eines politisch wie wirtschaftlich integrierten Europa vor dem Hintergrund des wachsenden Welthandels und des zunehmenden technologischen Wettbewerbs, u.a. durch die Anpassung an internationale Patentverträge wie das TRIPs-Abkommen (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) und das WIPO-Patentrechtsübereinkommen 2000 sowie an Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft.

Durch die Änderungen des materiellen Patentrechts soll vor allem sichergestellt werden, dass die Europäische Patentorganisation, nicht zuletzt im Hinblick auf ihre Erweiterung auf nunmehr 28 Mitgliedstaaten, auch auf künftige Herausforderungen flexibel reagieren kann. Darüber hinaus wurden Anregungen der Benutzer, Vorschläge aus dem Kreis der Vertragsstaaten und eigene Bedürfnisse des EPA aufgegriffen und, wo dies notwendig oder zweckmäßig erschien, durch Änderung des Übereinkommens umgesetzt. Die neuen Bestimmungen sind von dem Interesse an einer zügigen, effizienten und transparenten Durchführung aller Verfahren vor dem EPA bei Wahrung aller bisherigen Qualitätsstandards getragen.

So wurden Bestimmungen über verfahrenstechnische Einzelheiten (Formerfordernisse, Fristen, Gebühren) aus dem Übereinkommen in die Ausführungsordnung überführt, um das europäische Patentrecht auch in Zukunft rasch und wirksam an neue Erfordernisse anpassen zu können. Weiters wurde ein zentrales Beschränkungsverfahren vor dem EPA eingeführt und die Rechtsbehelfe der Verfahrensbeteiligten verbessert und erweitert.

G/S gegen Diskriminierung bei Namenswahl für Transgender-Personen

Grüne und Sozialdemokraten setzen sich in einem Antrag (774/A) für die Beseitigung von Diskriminierung bei der Namenswahl von Transgender-Personen ein und wollen eine entsprechende Novellierung des Namensänderungsgesetzes. Nach geltendem Recht darf eine Änderung des Familien- oder Vornamens nicht bewilligt werden, wenn der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht. Unter Geschlecht wird dabei nicht das tatsächlich gelebte und empfundene Geschlecht verstanden, sondern die Eintragung ins Geburtenbuch als Grundlage genommen. Damit würden Transgender-Personen bloßgestellt und zu medizinischen Eingriffen gedrängt, heißt es dazu in der Begründung.

SPÖ fordert Maßnahmen gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung

In Form eines Antrags (779/A[E]) legen die Sozialdemokraten einen Forderungskatalog gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vor, wobei der Fokus auf Hilfe für jene Frauen gerichtet ist, die bereits zu Opfern geworden sind. Gefordert wird eine nationaler Aktionsplan sowie Vorsorge für nationale Koordinierung und Berichterstattung sowie eine Reihe von spezifischen Hilfen wie Aufenthaltsberechtigung für Frauen, die zur Kooperation mit den Behörden bereit sind und Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr. Der europaweite Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung müsse verstärkt werden, eine Kampagne gegen Frauenhandel sei dringend erforderlich, heißt es in dem Antrag.

Grüne für Berücksichtigung von Energiesparmaßnahmen im Wohnrecht

Die verstärkte Berücksichtigung von Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen im Wohnrecht fordern die Grünen (787/A[E]). Unter Berufung auf das Koalitionsübereinkommen ("Thermisch-energetische Maßnahmen im Wohnhausbereich sind vor allem durch entsprechende Umschichtungen innerhalb der Wohnbauförderung zu forcieren") treten die Grünen dafür ein, im Zuge von Novellierungen von Wohnrechtsgesetzen thermische Sanierungen als "ortsübliche Erhaltungsmaßnahme" zu definieren, den Begriff der "angemessenen Rücklage" zu präzisieren und die Refinanzierungszeiträume bei erhöhtem Mietzins zu verlängern. Damit soll nach den Vorstellungen der Grünen die Sanierungsrate bis 2010 auf 2 und bis 2015 auf 3 % angehoben werden.

SPÖ will Bericht der Bundesregierung zu Vorhaben betr. Grundrechte

Mit einem Entschließungsantrag (793/A[E]) fordert die SPÖ einen Bericht der Bundesregierung über Fragen betreffend Grundrechte. Antworten wollen die Sozialdemokraten u.a. auf die Fragen des Ob und Wie einer Verankerung von Grundrechten in der Verfassung und der Gleichstellung der Geschlechter, aber auch bezüglich des Kampfs gegen die Armut und eines Menschenrechtsbeirats für die gesamte Vollziehung. (Schluss)