Parlamentskorrespondenz Nr. 156 vom 28.02.2006

Innenausschuss beschließt Änderung des Zivildienstgesetzes

Zivildiener haben sechs Monate Zeit, Essensgeld nachzufordern

Wien (PK) - Die Vereinbarung zwischen dem Innenministerium und großen Zivildienstorganisationen bezüglich des Verpflegungsgeldes für Zivildiener wird nun gesetzlich verankert. Der Innenausschuss des Nationalrats stimmte heute einstimmig einem entsprechenden Gesetzesantrag zu, der im Rahmen der Ausschussberatungen über zwei Oppositionsanträge zu diesem Thema eingebracht worden war.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jene Zivildienstorganisationen, denen Zivildienstgeld zusteht, künftig eine höhere Pauschalvergütung vom Staat erhalten, um ihnen, wie es in den Erläuterungen heißt, die Gewährung einer angemessenen Verpflegung der Zivildiener zu ermöglichen. Gleichzeitig werden die Modalitäten für Nachforderungen von Zivildienern, die in der Vergangenheit zu wenig Essensgeld erhalten haben, festgelegt. Über die Höhe des künftigen Verpflegungsgelds für Zivildiener enthält die Gesetzesnovelle keine Bestimmungen, eine bereits erlassene Verordnung des Innenministeriums nennt aber - in Anlehnung an ein diesbezügliches Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs - einen Richtwert von 13,60 €.

Konkret erhalten Zivildienstorganisationen, die im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe tätig sind, ab sofort 580 € (statt 500 €) monatliches Zivildienstgeld pro Zivildiener, alle anderen begünstigten Organisationen 390 € (statt 310 €). Zudem werden den Rechtsträgern für Nachzahlungen an Zivildiener, die in der Vergangenheit zu wenig Essensgeld erhalten haben, bis zu 4,20 € pro Tag überwiesen.

Die Zivildiener selbst haben sechs Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, um Essensgeld-Nachforderungen bei den Zivildienstorganisationen geltend zu machen, wobei auch hier ein Höchstbetrag von 13,60 € pro Tag gilt. Kommt es zu keiner Einigung zwischen dem Zivildiener und der Trägerorganisation über die Höhe der Nachzahlung, hat die Zivildienstserviceagentur zu entscheiden.

Seitens des Bundes wird aufgrund der beabsichtigten Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Kosten von 99,9 Mill. € gerechnet, was im vorliegenden Gesetzentwurf in Form einer Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2006 Berücksichtigung findet.

Abgeordneter Norbert Darabos (S) begründete die Zustimmung seiner Fraktion zu dem in Rede stehenden Antrag damit, dass den Forderungen seiner Partei, die durch ihr Vorgehen überhaupt erst auf das gegenständliche Problem hingewiesen habe, weitgehend Rechnung getragen werde. Das alte System habe Ungerechtigkeiten beinhaltet, gegen welche die Sozialdemokratie eingeschritten sei. Durch die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes und dessen Entscheidung würden diese Versäumnisse jetzt jedoch behoben, was seine Fraktion entsprechend begrüße. In diesem Sinne äußerte sich auch Ausschussobmann Rudolf Parnigoni (S), während Abgeordnete Gisela Wurm (S) an die Ministerin die Frage stellte, wie die betroffenen Zivildiener von ihrem Recht Kenntnis erhielten, da es ja darum gehe, dass auch jene Zivildiener, die in den Jahren 2001 bis 2005 zuwenig Geld erhalten hätten, in den Genuss der Nachzahlungen kommen.

Abgeordneter August Wöginger (V) meinte, der nun vorgelegte Antrag enthalte – auch gegenüber den Oppositionsanträgen – wesentliche Verbesserungen für die Zivildiener und die Trägereinrichtungen, gehe er doch über die Forderungen der Opposition hinaus. Er sei hervorragend, da er auch auf die Trägereinrichtungen Rücksicht nehme. Die in Aussicht genommene Anhebung und die rückwirkende Wirkung der Initiative seien überaus begrüßenswert, das Ministerium habe gehandelt und eine positive Entwicklung für alle initiiert. Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) signalisierte gleichsam Zustimmung zu dieser Vorgangsweise und erinnerte dabei an die diesbezüglichen Bemühungen ihrer Partei in dieser Angelegenheit.

Bundesministerin Liese Prokop erläuterte die Hintergründe der diesbezüglichen Vorgangsweise, mit der man auf den Verfassungsgerichtshof adäquat reagiere. Sie skizzierte die weitere Vorgangsweise und erklärte, sie gehe davon aus, dass die Träger, die vom Ministerium über diese neue Entwicklung entsprechend informiert würden, ihrerseits ihre Zivildiener davon in Kenntnis setzten. Der Antrag und die dem Antrag beigefügte Ausschussfeststellung wurden in der Folge ebenso einstimmig angenommen wie die Vertagungsanträge bezüglich der ursprünglichen Tagesordnungspunkte.

Basis für die Diskussion im Ausschuss bildete ein Entschließungsantrag der SPÖ und ein Gesetzesantrag der Grünen, in dem die beiden Oppositionsparteien ein garantiertes Verpflegungsgeld für Zivildiener in der Höhe von 13,60 € fordern. (Fortsetzung)