Parlamentskorrespondenz Nr. 158 vom 28.02.2006

Staatsbürgerschaftsgesetz: Innenausschuss gibt erneut grünes Licht

Koalitionsparteien empfehlen Beharrungsbeschluss

Wien (PK) - Der Innenausschuss des Nationalrats gab ein zweites Mal grünes Licht für das neue Staatsbürgerschaftsgesetz. Er empfiehlt dem Plenum, den Einspruch des Bundesrats zurückzuweisen und auf dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss zu beharren. Der Beschluss im Innenausschuss fiel mit VP-F-Mehrheit, die Opposition blieb bei ihrer Kritik.

Der Bundesrat hatte seinen Einspruch gegen die Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005 damit begründet, dass Österreich bereits jetzt eines der strengsten Gesetze Europas habe und eine Verschärfung der geltenden Bestimmungen unnötig sei. Überdies würden die Länder die bestehenden Vorschriften für vollziehbar und praktikabel erachten und seien zudem nicht in die Verhandlungen eingebunden gewesen.

Gemäß der in Aussicht genommenen Gesetzesnovelle ist für den Erhalt der Staatsbürgerschaft künftig grundsätzlich eine rechtmäßige zehnjährige Niederlassung in Österreich erforderlich. Zudem müssen ausreichende Deutschkenntnisse, Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs sowie ein gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden.

Abgeordnete Elisabeth Hlavac (S) betonte im Rahmen der Diskussion, die Bedenken der SPÖ gegen die Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts hätten sich nicht geändert. Unter anderem kritisierte sie, dass Wartefristen, etwa für Familienangehörige, verlängert würden. Abgeordnete Terezija Stoisits (G) äußerte die Vermutung, dass die Koalition Ausländern, die in Österreich leben, das Leben möglichst schwer machen wolle, und gab zu bedenken, dass 28,5 % der im Jahr 2005 eingebürgerten Ausländer in Österreich geboren wurden.

Vom Innenausschuss einhellig vertagt wurde schließlich ein Abkommen zwischen Österreich, Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration. Konkret geht es dabei etwa um den automatisierten Abruf und Abgleich von DNA-Profilen und ähnlicher personenbezogener Daten, den automatisierten Abruf von Daten aus Fahrzeugregistern sowie um die Übermittlung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit bevorstehenden Großereignissen und weiterer Informationen, die zur Verhinderung terroristischer Straftaten nutzbringend sein könnten.

In einer ersten Debatte dazu ging es um Fragen des Datenschutzes. Abgeordneter Johann Maier (S) hob zwar positiv hervor, dass Datenschutzbehörden mit dem Abkommen verpflichtet würden, stichprobenartige Überprüfungen von Datenübermittlungen vorzunehmen, er hat allerdings Bedenken gegen die vorgesehenen Online-Zugriffe auf DNA-Datenbanken, Fingerabdruck-Datenbanken und Kfz-Zulassungsdaten. Niemand wisse, was im abrufenden Staat mit den Daten passiere, mahnte er. Zudem sind Maier zufolge von der verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch Bagatelldelikte umfasst. Seine Bedenken wurden auch von Abgeordneter Terezija Stoisits (G) geteilt.

Abgeordneter Günter Kößl sieht hingegen im Abkommen Fragen des Datenschutzes ausreichend berücksichtigt. Seiner Ansicht nach ist eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufgrund der fortschreitenden internationalen Kriminalität und aufgrund terroristischer Gefahren erforderlich.

Auch Innenministerin Liese Prokop betonte, man sei bestrebt gewesen, im Abkommen datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. So sei im Abkommen ausdrücklich das Recht des Betroffenen enthalten, falsche Daten zu berichtigen bzw. zu löschen. Verwaltungsdelikte sind ihrer Auskunft nach vom Abkommen ausdrücklich nicht umfasst.

Die Beratungen im Innenausschuss über das Abkommen sollen bei der nächsten Sitzung des Ausschusses am 23. März abgeschlossen werden. (Schluss)