Parlamentskorrespondenz Nr. 163 vom 01.03.2006

Beharrungsbeschluss des Nationalrats zum Hochschulgesetz 2005

Oppositionskritik an Regierungsinseraten

Wien (PK) – Bildungsthemen beherrschten dann auch weiterhin die Debatte im Nationalrat. Diskutiert wurden das Hochschulgesetz 2005, das der Bundesrat beeinsprucht hatte, ein G-Antrag und eine Petition.

Abgeordneter Dr. NIEDERWIESER (S) wies eingangs seiner Rede darauf hin, dass in den umstrittenen Olympia-Inseraten der Bundesregierung ein Rechtschreibfehler enthalten sei, und dies sei, so der Redner, symptomatisch für die gegenwärtige Situation im Bildungsbereich. Was nun die Pädagogischen Hochschulen anbelange, so müsse er sagen, die inhaltliche Kritik seiner Fraktion bleibe nach wie vor bestehen, seine Fraktion lehne das Gesetz daher auch weiterhin ab.

Abgeordneter AMON (V) meinte, sein Vorredner habe mit seiner Kritik an den Inseraten das Thema verfehlt, das vorliegende Gesetz bewirke eine positive Weiterentwicklung, es sei daher bedauerlich, dass es hier zu einem parteitaktisch motivierten Einspruch gekommen sei. Diese Weiterentwicklung sei sinnvoll, sei doch die Lehrerausbildung ein ganz wichtiges Kernelement einer erfolgreichen Bildungspolitik, der in Aussicht genommene Beharrungsbeschluss sei daher richtig.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erklärte in einer tatsächlichen Berichtigung, in besagten Inseraten befänden sich mindestens zwei Rechtschreibfehler.

Abgeordneter BROSZ (G) beklagte den bevorstehenden Beharrungsbeschluss, da seine Fraktion nach wie vor davon überzeugt sei, dass diese Gesetzesinitiative nicht dazu geeignet sei, die Lehrerausbildung adäquat zu befördern. Mit der Kritik an diesem Entwurf stünden die Oppositionsparteien nicht alleine da, verwies der Redner auf skeptische Stellungnahmen von Experten. Hier werde ein Gesetz beschlossen, dass den Betroffenen keine Zukunftsperspektive biete, den kritischen Anmerkungen der Experten werde nicht Rechnung trage und Versäumnisse fortschreibe. Dies sei eine Vorgangsweise, die seine Fraktion nicht mittragen könne, betonte der Redner. Es gebe großen Reformbedarf, man solle also endlich entsprechend handeln.

Abgeordnete ROSSMANN (F) meinte, dass die Regierung auf dem richtigen Wege sei, werde schon dadurch belegt, dass die Opposition keine anderen Sorgen habe als Rechtschreibfehler in Inseraten. Die Vorlage stelle einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, auf dem man entsprechend aufbauen könne. Der Entwurf sei Bologna-konform und optimiere durch die geplante Vorgangsweise und die damit verbundene Qualitätssicherung die Lehrerausbildung. Dies sei ein Prozess, der durch weitere Schritte fortgeführt werde, kündigte die Rednerin an.

Bundesministerin GEHRER zeigte sich zufrieden mit der zu erwartenden Zustimmung zu diesem Entwurf und trat der Kritik der Opposition entgegen. Besonders wies die Ministerin auf die Durchlässigkeit hin, bei der Österreich im internationalen Vergleich die Nase vorn habe. Die Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Hochschulen sei ein weiterer wichtiger Schritt in der heimischen Bildungspolitik, der eingerahmt sei von einer Vielzahl konkreter Maßnahmen, die allesamt einer weiteren Optimierung der heimischen Bildungslandschaft dienten.

Vor diesem Hintergrund verstehe sie nicht, weshalb die Opposition diesem Gesetz nicht zustimmen könne, habe man doch gerade ihre Forderungen aufgegriffen und entsprechend in den Entwurf eingearbeitet. Der Ausbildung der Lehrpersonen komme eine ganz besondere Bedeutung zu, die Bundesregierung habe die diesbezügliche Verantwortung in vollem Umfang erkannt und nehme sie auch gerne wahr.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) zog die Durchlässigkeit im heimischen Bildungssystem in Zweifel und verwies auf entsprechende Stellungnahmen von Experten. Man sollte stattdessen noch einmal nachdenken, wie dieses Gesetz besser zu fassen wäre, meinte die Rednerin, die konkrete Problemfelder in diesem Zusammenhang ansprach.

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) gab sich jedoch überzeugt, dass man mit dieser Vorlage eine optimale Lösung gefunden habe. Die Rednerin nannte konkrete Beispiele für ihre Sichtweise und erklärte, vor diesem Hintergrund verfange die Kritik der Opposition nicht. Das solle diese auch anerkennen und zum eingeschlagenen Weg Ja sagen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) betonte die Wichtigkeit der in Rede stehenden Materie und mahnte in diesem Zusammenhang zur nötigen Sorgfalt und zur erforderlichen Schnelligkeit, verdiene doch die Jugend die bestmögliche Ausbildung. Der Entwurf sei ideenlos und über weite Strecken nicht innovativ, kritisierte der Redner. Seine Fraktion könne ihm daher nicht zustimmen. Er hoffe, dass die Regierung weitere Schritte setze, und zwar größere als den bisherigen.

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) wies die Kritik der Opposition als unbegründet und in sich widersprüchlich zurück. Der Entwurf weise in die richtige Richtung, auf ihm könne man entsprechend aufbauen. Es sei gut, dass man einen Schritt nach dem anderen setze, bleibe das hohe Niveau in der Bildungspolitik dadurch doch gewahrt. Zudem habe die SPÖ diesen Weg selbst begrüßt, solange sie noch in der Regierung gewesen sei, erinnerte Bleckmann.

Abgeordneter Dr. RADA (S) sagte hingegen, er sei froh, dass es zu diesem Einspruch gekommen sei, denn es sei unabdingbar gewesen, sich eingehend mit diesem Thema zu befassen. Es müsse garantiert sein, dass die Kinder die bestmögliche Ausbildung erhalten könnten, ein Zweiklassensystem von Lehrern sei vor diesem Hintergrund kontraproduktiv.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) verteidigte den Entwurf hingegen und verwies darauf, dass dieser auf einem seinerzeit sehr breiten Konsens beruhe. Aus-, Fort- und Weiterbildung würden konstruktiv zusammengeführt, das sei eine Richtung weisende Vorgangsweise, betonte der Redner.

Abgeordnete SCHASCHING (S) bemängelte, dass man die Vorschläge der eigens zu diesen Fragen eingesetzten Kommissionen nicht aufgreife, was ihrer Meinung nach nicht goutierbar sei. Die Konzepte ihrer Fraktion seien an dieser Stelle einfach Ziel führender.

Positiv äußerten sich hingegen die Abgeordneten GROSSRUCK, FELZMANN und SCHIEFERMAIR (alle V).

Die Materien wurden mehrheitlich bzw. einstimmig angenommen.

(Schluss Hochschulgesetz/Forts. NR)