Parlamentskorrespondenz Nr. 169 vom 01.03.2006

Einhelliges Lob für die Volksanwaltschaft

28. Bericht der Volksanwaltschaft einstimmig zur Kenntnis genommen

Wien (PK) – Einhelliges Lob erntete die Volksanwaltschaft bei der Debatte des Nationalrats über den 28. Bericht der Volksanwaltschaft.

Abgeordneter DONABAUER (V) betonte den beeindruckenden Leistungsnachweis der Volksanwaltschaft und lobte den informativen Bericht. Österreich sei auf diesem Gebiet vorbildlich. Der Redner ging auf die konkrete Arbeit der Volksanwaltschaft ein und würdigte deren Wirken. Sodann sprach er Details des gegenständlichen Berichts an.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) meinte, man solle die Volksanwaltschaft nicht nur loben, sondern auch auf ihre konkreten Vorschläge eingehen. Und hier seien einige Punkte angesprochen worden, die umzusetzen der Regierung wohl anstünde, zumal die diesbezügliche Kritik ja auch vom Rechnungshof komme, sprach der Redner die umstrittenen Werbekosten der Regierung an. In diesem Sinne brachte der Redner einen Entschließungsantrag ein, wonach die Bundesregierung diesen Empfehlungen Folge leisten solle. Das Haus solle sich diesem Antrag anschließen.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) warf seinem Vorredner vor, die Debatte über die Volksanwaltschaft für populistische Wortmeldungen zu missbrauchen. Die SPÖ solle lieber mit gutem Beispiel vorangehen und in Wien dafür sorgen, dass Bürgermeister Häupl und seine Stadträte nicht so viel Geld für Eigenwerbung ausgeben. Was den konkreten Tagesordnungspunkt angeht, so trat Scheibner dafür ein, dass es auch in Zukunft weiterhin drei Volksanwälte geben soll. Selbstverständlich soll über einige Fragen diskutiert werden, zum Beispiel über die Kompetenzen, die Vorlage von Sonderberichten und die Verkürzung der Auskunftsfristen. Man müsse auch aufpassen, dass es keine Doppelkompetenzen mit dem Rechnungshof gibt.

Bei der Volksanwaltschaft handle es sich um jene Institution, die am engsten und am intensivsten mit der Arbeit der Parlamentarier verbunden ist, konstatierte Abgeordnete Mag. STOISITS (G). Die Rednerin wies darauf hin, dass die Anzahl der Fälle in den letzten Jahren nicht maßgeblich gestiegen sei, obwohl die gesamte öffentliche Verwaltung viel komplexer wurde. Hauptgrund dafür sei, dass man der Volksanwaltschaft große Kontrollbereiche entzogen habe, urteilte Stoisits. Sodann ging sie auf den Grundrechtsteil in den Berichten ein, wo es im wesentlichen um Verfahrensverzögerungen oder eine nicht verfassungskonforme Behandlung von Beschwerdeführern geht. Schließlich befasste sich die G-Mandatarin noch mit der Frage der Bestellung der Volksanwälte, dem diesbezüglichen Vorschlagsrecht der drei stimmenstärksten Parteien sowie der Diskussion über die mögliche Absetzbarkeit der Volksanwälte.

Für Abgeordnete GRANDER (V) stellt die Volksanwaltschaft eine unkomplizierte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger dar, die sich von Behörden nicht gerecht behandelt fühlen. Die Volksanwaltschaft unterstütze dabei nicht nur die Betroffenen, sondern übernehme auch eine wichtige Vermittlerrolle zwischen den Behörden- und Bürgerinteressen. Durch die Überprüfungen der Fälle werde auch der Verwaltung ein wichtiges Feedback gegeben, wodurch Missstände ausgeräumt werden können, war Grander überzeugt.

Eine weitere wichtige Aufgabe der Volksanwaltschaft sei es, der Gesetzgebung einen Spiegel vorzuhalten und auf Regelungsmängel hinzuweisen, meinte Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S). Anlässe dafür gebe es leider mehr als genug in Zeiten wie diesen, wo die Qualität der Gesetzgebung mehr als zu wünschen übrig lasse. Abgesehen von inhaltlichen Zweckverfehlungen werden nämlich immer mehr Formfehler offensichtlich, die den Menschen das Leben schwer machen. Das heißt, "das Falsche wird auch noch falsch umgesetzt". Ein aktuelles Beispiel dafür sei das Kinderbetreuungsgeld, zeigte Grossmann auf. Diese Maßnahme sei nicht nur generell reformbedürftig, sondern weise auch viele Detailprobleme auf, wie das gestiegene Beschwerdeaufkommen beweise. So habe sich etwa durch eine Unklarheit im Gesetz eine ganz sonderbare Vollzugspraxis eingeschlichen, gab die Rednerin zu bedenken. So wurde etwa unverheirateten Elternteilen mit einem karenzierten ausländischen Dienstverhältnis der Kindergeldbezug mit der abenteuerlichen Rechtsauffassung verwehrt, dass ihnen die Angehörigeneigenschaft fehle. Ein besonderes Problem sei auch die überlange Verfahrensdauer in manchen Fällen, was sich zum Beispiel bei Menschen, die auf Pflege dringend angewiesen sind, gravierend ausgewirkt habe.

Abgeordneter Dr. BÖSCH (F) bedankte sich ebenso wie seine Vorredner bei den drei Volksanwälten für ihre Arbeit. Er erinnerte daran, dass die Volksanwälte in ihrem Bericht mehr Rechte für ihre Institution, eine Ausdehnung der Kontrollbefugnisse auf ausgegliederte Rechtsträger, die Ermächtigung zur Anfechtung von Gesetzen, die Verkürzung der Auskunftsfrist, die Vorlage von Sonderberichten, die Verschmelzung mit der Bundesheerbeschwerdekommission, die Reform des Sachwalterrechts und viele andere Punkte angeregt haben. Es sei nun die Aufgabe der Abgeordneten, sicherzustellen, dass nicht auch in den nächsten zehn Berichten diese Wünsche wiederzufinden sind. Es sollte deshalb ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses eingerichtet werden, der sich mit diesen Fragen befasst, schlug Bösch vor.

Abgeordnete SBURNY (G) erinnerte daran, dass die Volksanwälte bereits im 27. Bericht die Meinung vertreten haben, dass eine

Erarbeitung von Leitlinien zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung oder einzelner Minister sinnvoll wäre. Ihre Fraktion werde daher den diesbezüglichen Antrag der Sozialdemokraten unterstützen. Sodann widmete sie sich einem konkreten Fall, und zwar bezüglich der Gastgartensperrstunde. Dieser zeige nämlich, wie den Bürgern, auch in sehr diffizilen Fällen, konkret geholfen wird.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) zog eine positive Bilanz hinsichtlich der Tätigkeit der Volksanwälte, die er mit einigen konkreten Zahlen unterstrich. Die Erfolgsgesichte der Volksanwaltschaft sei vor allem in der fachlichen Kompetenz und dem großen Engagement der Mitarbeiter dieser Institution begründet. Im Jahr 1996 wurde auch eine eigene Homepage eingerichtet, auf der bis 2004 insgesamt 147.000 Zugriffe zu verzeichnen waren. Abschließend dankte er den Volksanwälten und allen Mitarbeitern für ihre Arbeit zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen.

Abgeordneter PENDL (S) sprach die Hoffnung aus, dass der Volksanwaltschaft alle notwendigen Ressourcen, die zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollten die Anregungen der Volksanwaltschaft endlich ernst genommen werden. Ein besonderes Anliegen war ihm die Verkürzung der Verfahrensdauer. Auch im Zusammenhang mit den Unfallrenten seien noch immer 20 % der Fälle nicht erledigt, zeigte Pendl auf.

Die Zahl jener Menschen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, nehme weiter zu, referierte Abgeordneter PRASSL (V) aus dem jüngsten Bericht. Er ging dann im Detail darauf ein, auf welche Bereiche sich die einzelnen Fälle bezogen haben und wie viele Prüfungsverfahren abgeschlossen werden konnten.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) machte sich Gedanken darüber, ob die personellen Ressourcen der Volksanwaltschaft ausreichen, wenn die Zahl der Fälle in der Zukunft noch weiter steigen werden. Er ging dann auf einzelne Bereiche im Bericht ein. Negativ sei der Volksanwaltschaft zum Beispiel aufgefallen, dass seit dem Wechsel an der Spitze des Justizministeriums die verfassungsrechtlich vorgesehene Unterstützung nachgelassen habe. Es wurde u.a. darauf hingewiesen, dass es schwieriger geworden sei, in Gerichtsakten Einsicht zu nehmen. Abgeordnetem Bösch hielt er entgegen, dass es sicher nicht an den Sozialdemokraten liege, wenn die Kompetenzen der Volksanwaltschaft nicht ausgeweitet werden.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) befasste sich mit dem Vorschlag der Volksanwaltschaft, die Sozialhilfe österreichweit zu vereinheitlichen. In Wien beispielsweise werden 405 € ausbezahlt, was dem niedrigsten Wert im Vergleich aller Bundesländer entspricht. Was die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit angeht, so sollte endlich einmal auch die Stadt Wien offen legen, wie viel für die Eigenwerbung von Bürgermeister Häupl und Stadtrat Mailath-Pokorny ausgegeben wird.

Abgeordnetem DI Mag. REGLER (V) ist bei der Lektüre des Berichts besonders aufgefallen, dass die Zahl der Beschwerden im Bereich des Verkehrsressorts von 2003 auf 2004 um 25 % angestiegen sind. Dabei ging es vor allem um die Befristung von Lenkberechtigungen. Die Volksanwaltschaft habe in dieser Frage einen sehr wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet; dafür möchte er sich ausdrücklich bedanken.

Als turnusmäßiger Vorsitzender der Volksanwaltschaft nahm Mag. STADLER zu den aufgegriffenen Fragen kurz Stellung. Die Anzahl der Fälle habe sich seit dem Amtsantritt der derzeitigen drei Volksanwälte fast verdoppelt. Die Unzuständigkeitserklärungen sind dabei immer mit einer Prüfung verbunden, aber auch mit einer Aufklärung. Man lege nämlich sehr großen Wert darauf, dass sich auch Bürger, "die sich unzuständigerweise an die Volksanwaltschaft wenden", mit einem Mindestmaß an Aufklärung rechnen können. Die Frauenquote sei in der Volksanwaltschaft durchgängig sichergestellt, erklärte Stadler in Richtung der Abgeordneten Stoisits. Richtig sei, dass der Volksanwaltschaft große Kontrollbereiche entzogen wurden. Dies habe zur Folge, dass der Hilfe suchende Bürger den erforderlichen Rechtsschutz nicht mehr erhalten könne. Auf einen weiteren wunden Punkt habe der Abgeordnete Prähauser hingewiesen. Es stehe den Gerichten nicht zu, zu überprüfen, ob die Volksanwaltschaft einen Gerichtsakt brauche oder nicht. Schließlich bedankte er sich im Namen seiner Kollegen und der Mitarbeiter für die anerkennenden Worte.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) zeigte sich erfreut darüber, dass die Volksanwaltschaft eine "sehr niederschwellige Einrichtung ist", deren Angebot vielfach genutzt werde. Mit Bedauern stellte die Rednerin fest, dass sich viele Missstände, die im Bericht angeführt werden, ständig wiederholen. Zu zahlreichen Punkten habe sie auch entsprechende Entschließungsanträge eingebracht, die leider seit Jahren vertagt werden. Als Beispiel nannte sie den Antrag betreffend die Gewährung von Pflegegeld im Antrags- bzw. Sterbemonat. Kritik übte sie zudem daran, dass bei behinderten Menschen die Probezeit auf sechs Monate verlängert wurde. Gravierende Missstände ortete Haidlmayr auch bei den Einstufungen für das Pflegegeld.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) erinnerte Abgeordneten Prähauser daran, dass sich die SPÖ gegen die mühevoll errungenen Kompromisse im Verfassungskonvent, für die sich auch Volksanwalt Kostelka eingesetzt hat, ausgesprochen hat.

Abgeordneter BROUKAL (S) informierte Abgeordnete Fekter darüber, dass jene Menschen in Wien, die Sozialhilfe beziehen, in der Regel auch einen Mietkostenzuschuss und Heizbeihilfe erhalten. Alleinstehende Sozialhilfebezieher bekämen daher 712 €, Alleinerzieher mit drei Kindern 1.102 € und Ehepaare ohne Kinder 942 €. Mit heutigem Tag seien diese Beträge um 5,3 % erhöht worden, unterstrich Broukal.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter WITTMANN (S) gegenüber F-Mandatar Scheibner klar, dass die SPÖ im Besonderen Ausschuss, in dem über die Konventsergebnisse diskutiert wurde, den Konsens nicht verlassen habe. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass man erst dann von einem Ergebnis sprechen könne, wenn in allen Bereichen ein Konsens erzielt worden sei.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen. Der S-Entschließungsantrag betreffend Schaffung von Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurde abgelehnt. (Schluss Volksanwaltschaft/Forts. NR)