Parlamentskorrespondenz Nr. 181 vom 02.03.2006

Grundsätzliche Positionen aus Anlass des ÖIAG-Gesetzes

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Norwegen

Wien (PK) – Die Änderung des ÖIAG-Gesetzes, eingebracht als Antrag der Regierungsfraktionen, und das Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 nahmen einige Redner zum Anlass für grundsätzliche Positionsbestimmungen. So meinte Abgeordneter Dr. MATZNETTER (S), der zur Debatte stehende Antrag der Regierungsfraktionen betreffend ein ÖIAG-Gesetz stehe in einem engen Zusammenhang mit der geplanten Postprivatisierung.Seit dem Herbst des Jahres 2005 wurde nämlich das "Verklopfen" der Post, mit der Zielsetzung, Budgetlöcher zu stopfen, ins Auge gefasst, war der Redner überzeugt.

Bei der ÖIAG-Novelle gehe es einzig und allein um die Frage, ob die Dividendengewährung auch unterjährig möglich sein soll oder nicht, erläuterte Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V). Diese Klarstellung sei notwendig, denn nach der Rede von Matznetter musste man den Eindruck gewinnen, es stehe heute die Privatisierung der Post auf der Tagesordnung. Wenn es um das Thema Privatisierung geht, dann versuche die SPÖ immer wieder mit Angstpropaganda oder Horrorszenarien politisches Kleingeld zu wechseln, kritisierte Stummvoll. Er halte es für viel klüger, Geld zum Beispiel in die Forschung zu investieren als diese Mittel in Staatsanteilen von Unternehmen zu binden.

Stummvoll wisse es selbst doch ganz genau, dass die unterjährige Dividendenausschüttung deshalb ermöglicht wurde, damit die Privatisierungserlöse direkt ins Budget weitergereicht werden können, entgegnete Abgeordneter Mag. KOGLER (G) seinem Vorredner. Kein vernünftiger Mensch werde etwas dagegen haben, wenn genügend öffentliche Mittel für sinnvolle Maßnahmen, zum Beispiel für die Forschungsförderung, verwendet werden. Aber bei der ÖIAG-Novelle gehe es um ganz etwas anderes, war Kogler überzeugt.

Abgeordneter BUCHER (F) erinnerte daran, dass es sich bei der ÖIAG um eine "Schuldenholding" gehandelt habe, als die Bundesregierung ihr Amt angetreten hat. Heute sei die ÖIAG ein saniertes Beteiligungsunternehmen mit einem Vermögen von 8 Mrd. €, betonte der Redner. Wenn man sich die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Unternehmen anschaut, dann werde man erkennen, dass die Privatisierung dringend notwendig war. Positiv beurteilte er auch die nunmehr mögliche Dividendenvorwegnahme. Ob die Dividenden ein halbes Jahr vorher oder später entnommen werden, habe keinerlei Einfluss auf die Unternehmensentwicklung.

Abgeordneter Mag. MOSER (S) empfahl seinem Vorredner, sich die positiven Bilanzen aller ÖIAG-Beteiligungen im Jahr 2000 genau anzuschauen. Wenn man die einzelnen Unternehmen jeweils mit Stand 2000 und Stand 2005 bewertet und dann vergleicht, so komme man zu dem Schluss, dass ein Volksvermögen in der Höhe von 8,7 Mrd. € verschleudert wurde. Kritisch beurteilte der Redner die Wandelanleihe bei der Telekom Austria, die in drei Jahren 2000 Mill. €, also 62 %, gekostet habe. Unter einem wirtschaftspolitischen Erfolg stelle er sich etwas anderes vor. Ein weiteres negatives Beispiel seien die Verkaufskosten für zehn Beteiligungen der ÖIAG seit dem Jahr 2000, die das hoch bezahlte Management mit 550 Mill. € beziffert hat.

Die Berechungen des Abgeordneten Moser, die ausführlich schon im Ausschuss diskutiert wurden, könne er auch heute nicht nachvollziehen, erklärte Staatssekretär Dr. FINZ. Er könne nur abermals darauf hinweisen, dass es jetzt keine Schulden mehr gebe und dass das Portfolio höher sei als im Jahr 2000. Sodann ging er auf das konkrete ÖIAG-Gesetz ein, bei dem es um eine Abschlagszahlung auf einen voraussichtlichen Bilanzgewinn gehe. Dies sei aber keine Neuheit, betonte Finz, im Aktiengesetz sei diese Maßnahme schon heute vorgesehen. Im vorliegenden Fall diene die Regelung dazu, eine Forschungsanleihe zu finanzieren.

Abgeordneter AUER (V) ging auf die Wortmeldungen der SPÖ-Abgeordneten ein, die ständig das Schreckgespenst der Privatisierung an die Wand malen würden. Auch bei der Voest habe man die Bevölkerung verunsichert und unzählige "Schmähbehauptungen" aufgestellt. Heute sei die Voest ein hervorragender Betrieb, der zusätzlich 600 Mitarbeiter aufgenommen habe, massiv investiere und exzellente Gewinnprognosen aufweise. Man müsse froh sein, dass es das Unternehmen trotz all dieser Unkenrufe geschafft habe, so erfolgreich zu bilanzieren.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) befasste sich in seiner Wortmeldung mit dem Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005, zu dem es einen Konsens gebe. Bedenken äußerte er hinsichtlich der Verwaltungsstrafen, die im internationalen Vergleich doch recht moderat ausgefallen sind. Offen sei auch noch die Kosten- und die Finanzierungsfrage der FMA. Was die Privatisierungsdebatte angeht, so gebe es doch einen großen Unterschied zwischen einem Verkauf und einem Verschleudern, gab er zu bedenken.

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) sprach von einem Routinegesetz. Allerdings gelinge es der SPÖ immer wieder, aus derartigen Beschlüssen, eine Ideologiedebatte zu machen, bedauerte der Redner. Wenig erfreulich sei vor allem, dass keine wirklichen Vorschläge gemacht, sondern nur Uralt-Rezepte präsentiert werden. Er verstehe auch nicht, warum immer wieder daran Kritik geübt werde, dass die Bundesregierung ein ausgeglichenes Budget anstrebe. Seine Fraktion stehe hinter dieser Zielsetzung.

Natürlich handle es sich um eine ideologische Positionierung, wenn die ÖVP das Motto ausgibt, alles privat und weniger Staat, konstatierte Abgeordneter Dr. BAUER (S). Er glaube, dass es sehr sinnvoll wäre, wenn sich der Staat ein so genanntes strategisches Eigentum behält, um eine entsprechende Dynamik in Gang zu bringen.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) erinnerte nochmals daran, dass das Aktiengesetz bereits jetzt eine Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn vorsehe. Das Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz diene dazu, den Kapitalmarkt in Österreich weiter zu stärken und die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort zu verbessern. Die ÖVP habe sich übrigens nie dafür eingesetzt, die Verwaltungsstrafen zu senken, entgegnete er dem Abgeordneten Hoscher.

Nachdem in der Vergangenheit über 1.000 Postämter geschlossen wurden, versuche nun die Bundesregierung, die Post billig zu verscherbeln, war Abgeordneter Mag. GASSNER (S) überzeugt. Dass die Post auch einen Versorgungsauftrag zu erfüllen hat, sei den Verantwortlichen leider völlig egal.

Abgeordneter GLASER (V) räumte ein, dass man neue, innovative Lösungen für den ländlichen Raum finden müsse. Mit dem Strukturkonservativismus der SPÖ werde dies jedoch nicht gelingen,  argumentierte der Redner. Was die Diskussion über die Einführung einer Devisentransaktionssteuer anlangt, so gab es Konsens darüber, dass eine derartige Maßnahme im Prinzip machbar erscheint. Er glaube allerdings, dass dies nur im europäischen Gleichklang möglich ist.

Wenn die Regierung wirklich so eine Superbudgetpolitik und Superwirtschaftspolitik betreibt, wie ihre Redner behaupten, dann frage sie sich, warum die Konkurse steigen und warum es immer mehr arbeitslose Menschen gibt, gab Abgeordnete Mag. TRUNK (S) zu bedenken. Sie sei der Auffassung, dass die Regierung Volksvermögen verschleudere, Infrastruktur zerstöre und Millionen für externe Berater ausgebe.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) bezog sich auf die Wortmeldung des Abgeordneten Moser und stellte kritisch fest, dass das Niveau der Ausführungen teilweise schon das Niveau der Löwingerbühne erreiche. Statt dem Abhalten von dringlichen Anfragen sollte die Zeit dafür genutzt werden, Nachhilfe in Industriepolitik zu nehmen, schlug er der Opposition vor.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) stellte mit Nachdruck fest, dass sich die SPÖ nicht gegen Modernisierungsmaßnahmen wehre. Es komme allerdings immer darauf an, welcher Weg beschritten wird. Wenn sich alles nur auf den Kapitalmarkt konzentriere, dann führe dies zu jenen negativen Resultaten, mit denen Österreich heute konfrontiert sei, zum Beispiel zu einer enorm hohen Arbeitslosenrate. Schließlich trat sie noch für eine parlamentarische Kontrollmöglichkeit für die Finanzmarktaufsicht ein.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) betrachtete die Sonderdividende als eine gute Möglichkeit, um mehr Mittel für Forschung und Entwicklung zu lukrieren. Wenn man sich die Reden der einzelnen SPÖ-Mandatare anhört, dann liege allen zugrunde, dass sie die höchst erfolgreiche Verstaatlichtenpolitik der Bundesregierung nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

Abgeordneter MURAUER (V) machte geltend, es habe in Österreich einen "sehr erfolgreichen Weg" der Privatisierung gegeben. Massive Kritik übte er an der Haltung der SPÖ in Bezug auf den Verkauf von AMAG-Beteiligungen, insbesondere was die Mitarbeiterbeteiligung betrifft.

Abgeordnete TAMANDL (V) hielt der SPÖ vor, nichts von Wirtschaft zu verstehen. Die vorgesehene Erweiterung der Befugnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde wertete sie als guten Schritt.

Abgeordneter SCHOPF (S) meinte, in der Debatte sei vieles zur AMAG gesagt worden, was nicht richtig sei. Seiner Ansicht nach ist es wichtig, dass beim bevorstehenden Verkauf von AMAG-Anteilen eine österreichische Lösung gefunden werde. In Bezug auf die Mitarbeiterbeteiligung vertrete die Arbeiterkammer und der ÖGB eine richtige Position, bekräftigte er.

VP-Klubobmann Mag. MOLTERER verwies darauf, dass der Wert der Mitarbeiterbeteiligung an der AMAG von ursprünglich 20 Groschen auf nunmehr 2 Mrd. S gestiegen sei. Die Mitarbeiter der AMAG wollten selbst über ihr Eigentum verfügen, betonte er, sie hätten aber nicht die Möglichkeit dazu, weil Arbeiterkammer und Gewerkschaft die 1.500 Arbeitnehmer bevormunden wollten.

Abgeordneter WALCH (F) warf Abgeordnetem Schopf, der Arbeiterkammer und dem Vorsitzenden der SPÖ Oberösterreich Erich Haider vor, gegen die Interessen der AMAG-Mitarbeiter vorzugehen. Die Genannten dürften sich im Betrieb, gehe es nach der Stimmung der Arbeitnehmer, nicht sehen lassen, erklärte er.

In einer zweiten Wortmeldung stellte Abgeordneter SCHOPF (S) klar, der Inhaber der 20 %-Beteiligung an der AMAG sei die Mitarbeiterstiftung und nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst. Der Stiftungszweck laute aber, den Standort Ranshofen zu erhalten und nicht, das Unternehmen ans Ausland zu verkaufen.

Die Änderung des ÖIAG-Gesetzes 2000 wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet, der Änderung des Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 stimmten alle vier Fraktionen zu.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Norwegen

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) erläuterte, bei dem vorliegenden Abkommen gehe es in erster Linie um konzerninterne grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen. Man wolle verhindern, dass Unternehmen aus Steuergründen ihren Sitz kurzfristig ins jeweils andere Land verlegen. Generell sieht Hoscher die Notwendigkeit, der EU-weiten Harmonisierung von direkten Steuern ausreichendes Augenmerk zu widmen.

Das Abkommen zwischen Österreich und Norwegen wurde vom Nationalrat einstimmig genehmigt. (Forts.)