Parlamentskorrespondenz Nr. 204 vom 09.03.2006

Vorlagen: Verkehr

Winterreifenpflicht für LKW zwischen 15.11 und 15.3

Die 27. Kraftfahrgesetz-Novelle (1327 d.B.) führt eine Winterreifenpflicht für Schwerfahrzeuge ein. Im einzelnen gilt diese für die Zeit vom 15. November bis 15. März und betrifft in erster Linie LKW und Sattelfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Autobusse und Gelenkfahrzeuge. Das Gesetz verpflichtet die Lenker darüber hinaus auch zur Mitnahme von Schneeketten.

Sicherheitsstandard für Straßentunnel werden rechtlich verankert

Durch ein eigenes Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (1328 d.B.) wird nun sowohl der von der EU vorgegeben Mindeststandard als auch der in einigen Belangen aufgrund des Standes der Technik in Österreich bestehende höhere Sicherheitsstandard für Tunnels von mehr als 500 m Länge bei Bundesstraßen A und S gesetzlich verankert. In die Straßenverkehrsordnung werden parallel dazu die neuen Hinweiszeichen "Tunnel" und "Pannenbucht" hinzugefügt.

Verfahrensvereinfachungen im Bundesstraßengesetz

Eine Änderung des Bundesstraßengesetzes (1333 d.B.) trägt dem Umstand Rechnung, dass nunmehr die Festlegung der Trasse einer Bundesstraße durch Bescheid erfolgt. Um die Durchführung der Bescheidverfahren zu erleichtern, definiert die Regierungsvorlage zunächst den Nachbarbegriff, wobei zwischen objektivem und subjektivem, die Parteistellung begründenden Nachbarschutz unterschieden wird. Im Sinne der Verfahrensvereinfachung sieht die Novelle weiters bei längeren Straßenabschnitten die Möglichkeit einer abschnittweisen Genehmigung vor. Zur Entlastung der Gemeinden wiederum sollen Einwendungen nur noch direkt bei der UVP-Behörde eingebracht werden.

Durch das neue Gesetz werden auch zusätzliche Strecken in das Netz der Bundesschnellstraßen aufgenommen, so etwa die S 3 Weinviertler Schnellstraße, die S 8 Marchfeld Schnellstraße oder die S 34 Traisental Schnellstraße. (Schluss)