Parlamentskorrespondenz Nr. 208 vom 13.03.2006

Telekommunikationsgesetz: Evaluierungsbericht zieht positive Bilanz

Österreichische Wettbewerbsregulierung hat sich bewährt

Wien (PK) - Eine grundsätzlich positive Bilanz über die ersten zwei Jahre des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zieht der diesbezügliche Evaluierungsbericht (III 203 d.B.), den Bundesminister Hubert Gorbach nun dem Verkehrsausschuss vorgelegt hat. Die präzise Umsetzung des Telekommunikationsrahmens der Europäischen Union habe sich bewährt, Österreich sei weiter bestrebt, die Liberalisierung im Einklang mit der EU voranzutreiben, heißt es.

Regulierung sichert fairen Wettbewerb

Der Bericht unterstreicht dabei die Grundposition der österreichischen Telekom-Politik, wonach stabile und berechenbare Rahmenbedingungen Voraussetzung für Wachstum und Wettbewerb auf dem Telekommunikationssektor sind. Wo die Marktkräfte allerdings nicht ausreichen, sei es notwendig, durch Regulierung einzugreifen, um einen fairen Wettbewerb zu sichern. Das innerösterreichische Regulierungsverfahren, das durch das Telekommunikationsgesetz 2003 eingeführt wurde, habe bislang ein flexibles Eingehen auf die konkrete Marktsituation ermöglicht, resümiert der Bericht. Es liege in der Natur der Sache, dass Marktteilnehmer, die wegen ihrer beträchtlichen Marktmacht einer stärkeren Regulierung unterworfen wurden, eine Lockerung der strengen Auflagen verlangen. Das System sei jedoch durch die EU sehr eng definiert, grundlegende Änderungen hält der Bericht daher weder für möglich noch für erforderlich.

Handymasten: Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung nicht zielführend

Positiv bewertet der Bericht auch die Erfahrungen mit der Bestimmung des Telekommunikationsgesetzes betreffend die gemeinsame Nutzung von Antennenmasten. Sofern eine gemeinsame Nutzung technisch möglich ist, werde jeder Betreiber bereits aus wirtschaftlichen Gründen diese Nutzung anstreben. Der Bericht vertraut auf die Rolle des Marktes bei der Lösung anstehender Fragen und gibt zu bedenken, eine unbedingte gesetzliche Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung der Masten würde in der Praxis zu schwer beherrschbaren Verfahren führen.

Niederösterreichischer Mobilfunkpakt Vorbild für andere Bundesländer

Bewährt hat sich nach Ansicht des Berichts das auf dem Markt aufbauende Konzept des TKG auch im Konflikt um die niederösterreichische Handymastensteuer. Der niederösterreichische Mobilfunkpakt könne durchaus Vorbildwirkung auch für andere Bundesländer haben, heißt es. Gemeinsam mit den landesrechtlichen Kompetenzen im Bereich des Umweltschutzes und des Baurechts habe das TKG jedenfalls ausreichende Möglichkeiten geboten, die vom Land Niederösterreich verfolgten Ziele – Ausgleich zwischen einer flächendeckenden Versorgung einerseits und den Interessen der Anrainer auf Information und möglichst wenige Sendemasten andererseits – zu erreichen. (Schluss)