Parlamentskorrespondenz Nr. 224 vom 16.03.2006

Ohne Rauch geht es auch

Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher vom Bundesrat verabschiedet

Wien (PK) - Bundesrat Mag. ERLITZ (S) äußerte in der Debatte über die Änderung des Tabakgesetzes Zweifel, dass die vorgesehene Festlegung von Mindestpreisen für Zigaretten EU-konform ist. Gleichzeitig wertete er die Anti-Tabak-Strategie der Bundesregierung als halbherzig und meinte, er hätte sich einen mutigeren Schritt erwartet. Erlitz kritisierte, dass vor allem die Tabakerzeuger von Zigaretten-Mindestpreisen profitieren werden. Eine höhere Tabaksteuer wäre dem gegenüber dem Gesundheitssystem zugute gekommen.

Generell meinte Erlitz, Österreich stecke zu wenig Geld in Gesundheitsförderung und liege in diesem Bereich EU-weit vor Irland an vorletzter Stelle. Ihm zufolge sterben mehr Menschen an den Folgeerkrankungen des Rauchens als an sämtlichen anderen Krankheiten.

Bundesrat MAYER (V) verteidigte dem gegenüber die in Österreich gesetzten Maßnahmen zum Schutz von Nichtrauchern. Die Festlegung von Mindestpreisen für Zigaretten diene dazu, Jugendliche vom Tabakkonsum abzuhalten, konstatierte er und zeigte sich überzeugt, dass hohe Preise den Tabakkonsum senken. Ob die Regelung EU-konform sei, werde sich noch herausstellen. Zur Kritik von Bundesrat Erlitz hielt Mayer fest, mit der Festsetzung von Mindestpreisen gingen auch die Steuereinnahmen in die Höhe.

Bundesrat Ing. Reinhold EINWALLNER (S) bekräftigte, die SPÖ unterstütze alle Maßnahmen, um insbesondere junge Menschen vor Tabakkonsum zu schützen. Seine Fraktion sei nicht gegen Mindestpreise für Zigaretten, erklärte er, Mindestpreise sollten aber über die Höhe der Tabaksteuer erreicht werden. Die vorgesehene Regelung werde vor allem Tabakkonzernen etwas bringen. Einer rauchfreien Gastronomie wie beispielsweise in Italien oder Irland könne er sehr viel abgewinnen, sagte Einwallner, es gebe sehr viele Erkrankungen und Todesfälle durch Passivrauchen.

Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G) führte aus, die Festlegung von Mindestpreisen für Zigaretten sei nach Ansicht der Grünen dem Jugendschutz dienlich, sie glaubt aber nicht, dass diese Regelung Erwachsene vom Rauchen abhalten werde. Im Übrigen gab sie zu bedenken, dass Alkoholsucht mindestens gleich problematisch sei wie Nikotinsucht. Sie würde sich ein gleich engagiertes Vorgehen im Bereich der Alko-Pops wünschen, unterstrich Lichtenecker.

Bundesrat Ing. KAMPL (o.F.) machte geltend, dass viele Krankheiten die Ursache im Rauchen hätten und Rauchen oftmals auch zu frühzeitiger Arbeitsunfähigkeit führe. 20 % der männlichen und 15 % der weiblichen Jugendlichen im Alter von 15 Jahren würden aber bereits rauchen. Kampl zufolge sollte es ein Ziel sein, bundesweit in allen Schulen Rauchverbot einzuführen. Die zwingenden Warnhinweise auf Zigarettenpackungen hätten zu keinem Zigarettenverzicht geführt. Mindestpreise wünscht sich Kampl, wie er sagte, aber nicht nur für Zigaretten, sondern auch für landwirtschaftliche Produkte wie etwa Milch.

Bundesrätin ZWAZL (V) wies zunächst "Verunglimpfungen" ihrer Heimatstadt Klosterneuburg zurück und klärte Bundesrat Schennach pointiert darüber auf, dass es sich bei der "Pampa" um eine Grassteppe in Südamerika handle. Klosterneuburg hingegen sei eine Ortschaft mit hoher Lebensqualität und den zweithöchsten Grundstückspreisen in Österreich.

Beim Thema Mindestpreisregelung für Zigaretten bekundete Zwazl Zustimmung seitens der Wirtschaft und der Trafikanten. Es gelte, den Verdrängungswettbewerb durch Billigpreisangebote hintanzuhalten. Die Ablehnung der SPÖ sei unverständlich. Denn deren Vorschlag auf Anhebung der Tabaksteuer würde lediglich zu höheren Preisen und zu einer weiteren Zunahme des Schmuggelproblems führen. Schon jetzt seien 20 % der in Österreich gerauchten Zigaretten Schmuggelware, sagte Bundesrätin Zwazl.

Gesundheitsministerin RAUCH-KALLAT befasste sich zunächst mit den Gesundheitsschäden infolge des Aktiv- und Passivrauchens und mit den daraus entstehenden Kosten für das Gesundheitssystem. Daher sei es ihr Ziel, Kindern, Nichtraucher, insbesondere auch Schwangeren, Schutz zu geben und RaucherInnen beim Ausstieg aus ihrer Sucht zu helfen. Denn die Suchtgefahr sei beim Rauchen sehr hoch, warnte die Ministerin, höher sogar als bei Alkohol.

Nikotin sei ein legales Suchtmittel, sie wolle erwachsene Menschen nicht bevormunden und sie wolle auch keinen Kampf zwischen Rauchern und Nichtrauchern, sagte die Gesundheitsministerin. Kinder, bei denen die Gesundheitsschäden durch das Rauchen noch gravierender und die Suchtgefahr noch höher sei, wolle sie aber am Einstieg in die Nikotinsucht hindern. Dazu gehöre die Mindestpreisregelung für Zigaretten, eine EU-kompatible Lösung, wie das Beispiel Italiens zeige. Eine Anhebung der Tabaksteuer mit einem gespaltenen Satz für teure und billigere Zigaretten wäre nicht praktikabel. Es gelte auch den Zigarettenschmuggel zu bekämpfen, denn geschmuggelte Zigaretten seien nachweislich noch schädlicher.

Den österreichischen Weg des Schutzes der Nichtraucher und einer friedlichen Koexistenz zwischen Rauchern und Nichtrauchern wolle sie "ohne jedes Augenzwinkern" weitergehen, hielt die Ministerin fest und richtete an das Hohe Haus den Appell, die eigenen Gesetze einzuhalten und das Rauchen in allen öffentlichen Räumen des Parlaments zu verbieten.

Die Gastronomen erinnerte die Ministerin an die Selbstverpflichtung, bis 2006 in allen Speiselokalen einen Nichtraucherbereich auszuschildern. Gelinge dies nicht, werde sie gesetzliche Regelungen zum Schutz der Nichtraucher vorschlagen.

Kein Einspruch.

Mit Stimmeneinhelligkeit passierte das Abkommen mit Rumänien über soziale Sicherheit den Bundesrat.

Bundesrat Dr. GUMPLMAIER (S) ging auf die zentralen Inhalte des Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetzes 2005 ein. Durch die Erweiterung der Befugnisse soll die Finanzmarktaufsicht in der Bekämpfung des Missbrauchs weiter gestärkt werden, betonte der Bundesrat. Allerdings sollte man sich auch darüber bewusst sein, dass eine nationale Behörde eines kleinen Landes angesichts der ungeheuren Summen, die auf den Finanzmärkten transferiert werden, nur limitierte Möglichkeiten hat. Eher bescheiden falle seiner Meinung nach die Erhöhung des Strafrahmens aus, eine abschreckende Wirkung könne davon kaum ausgehen. Seine Fraktion werde aber trotzdem zustimmen, weil das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung sei.

Der Verkauf der Bank Burgenland sei ein positives Beispiel dafür, dass die Finanzmarktaufsicht in Österreich funktioniere, urteilte Bundesrat PERHAB (V). Das FMA-ÄG 2005 sehe drei wesentliche Maßnahmen vor, erläuterte der Redner, unter anderem gibt es nun die Möglichkeit, Firmen, die im Banken-, Versicherungs- und Pensionskassengeschäft tätig sind und keine entsprechende Konzession haben, die Ausübung ihrer Unternehmenstätigkeit zu verbieten.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Bundesrat Dr. GUMPLMAIER (S) fest, dass die Mitarbeiterbeteiligung nicht Eigentum des einzelnen Arbeitnehmers sei, sondern der jeweiligen Belegschaft.

Die Grünen erachten es für sehr wichtig, dass der Finanzmarktaufsicht ausreichende Kontrollmöglichkeiten eingeräumt werden, vor allem in den Bereichen Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen usw., unterstrich Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G). Das vorliegende Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um die Kompetenzen der Behörde zu erweitern und um die Position der Finanzmarktaufsicht zu stärken.

Auch Bundesrat SCHIMBÖCK (S) hielt es für sehr wichtig, dass im Finanzmarktbereich sehr klare Regeln herrschen und dass diese auch durchsetzbar sind. Es gehe darum, dass positive Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Österreich geschaffen werden. Dies bedeute aber auch, dass die kleinen, lokalen Betriebe vor Ort gefördert und gestärkt werden. Probleme ergeben sich seiner Meinung nach durch das Bundesbeschaffungswesen, weil durch das zentrale Vergabewesen so große Aufträge vergeben werden, dass die KMU keine Chancen mehr haben. Zu diesem Thema brachte Schimböck auch einen S-Entschließungsantrag ein: Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, zur Sicherung der Existenz von Klein- und Mittelunternehmen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, der bei der Beschaffung für Bundesdienststellen eine klare Priorität für die Vergabe der Aufträge an regionale KMU setzt.

Staatssekretär Dr. FINZ ging zunächst auf das FMA-ÄG 2005 ein. Was die Höhe der Strafen angeht, so gebe es Kritik von beiden Seiten. Die einen sagen, sie seien zu hoch angesetzt, die anderen halten sie wiederum für zu niedrig, gab Finz zu bedenken. Er glaube daher, dass ein gutes Mittelmaß gefunden wurde. Hinsichtlich des Entschließungsantrages hielt der Staatssekretär seinem Vorredner entgegen, dass die Bundesregierung versuche, Einsparungspotentiale auf allen Ebenen zu lukrieren. Eine der vielen Maßnahmen sei eben die Neustrukturierung des Beschaffungswesens, wodurch jährlich 60 bis 70 Mill. € eingespart wurden. Dabei solle natürlich nicht auf die kleinen und mittleren Unternehmen vergessen werden, bekräftigte Finz. Die Geschäftsführung der Bundesbeschaffungsgesellschaft habe daher den klaren Auftrag erhalten, speziell zu schauen, wie sich KMU an Ausschreibungen beteiligen zu können. Es soll auch noch eine Plattform mit der Wirtschaftskammer aufgebaut werden, damit die Betriebe noch besser über Ausschreibungen informiert werden. Dieser Weg sei auch jetzt schon erfolgreich, zumal 60 % der Aufträge an Klein- und Mittelbetriebe gehen.

Bundesrätin ZWAZL (V) zeigte sich noch nicht ganz zufrieden, was die Zusammenarbeit mit der Bundesbeschaffungsagentur angeht. Es gebe jedoch seit zwei Jahren einen engen Dialog und man befinde sich auf einem guten Weg, räumte die Rednerin ein. Den Antrag der Sozialdemokraten könne sie jedoch nicht unterstützen, da er viel zu unbestimmt und zu wenig konkret formuliert sei. Zwazl erinnerte daran, dass im Jänner ein Vierparteien-Entschließungsantrag eingebracht wurde, der alle heute vorgebrachten Forderungen enthalte.

Bundesrat TIEFNIG (V) ging auf die Diskussion rund um die AMAG ein. Seitdem sich die Politik nicht mehr in die Unternehmensführung eingemischt habe, habe der Betrieb positive Zahlen geschrieben. Jetzt versuche aber wieder die Politik auf den Rücken der Arbeitnehmer Profit zu schlagen, bedauerte er.

Es müsse ein klares Bekenntnis geben, dass die kleinen und mittleren Betriebe unterstützt werden, unterstrich Bundesrat SCHIMBÖCK (S). Er verstehe daher nicht, warum die Volkspartei dem Entschließungsantrag nicht zustimmen könne.

Seit zwei Jahren kämpfe sie allein an vorderster Front gegen die Bundesbeschaffungsagentur, entgegnete Bundesrätin ZWAZL (V). Sie habe in der Zwischenzeit auch schon sehr viel erreicht für die KMU. Es könne aber keine klare Bevorzugung der KMU festgeschrieben werden, weil das gegen die Bundesvergabeordnung verstößt.

Bundesrat Dr. GUMPLMAIER (S) befasste sich noch einmal mit der Mitarbeiterbeteiligung bei der AMAG. Er sei der Meinung, dass den Mitarbeitern etwas vorgegaukelt werde, das nicht zu realisieren ist.

Danach wurde die Sitzung kurz unterbrochen, um eine Präsidiale abzuhalten. Es solle geklärt werden, wie mit dem eingebrachten Entschließungsantrag verfahren werden soll, erläuterte die Vizepräsidentin des Bundesrates HASELBACH.

Die BR-Vizepräsidentin teilte nach Wiederaufnahme der Beratungen mit, dass der Entschließungsantrag zurückgezogen wird. Er stehe damit nicht mehr in Verhandlung und es werde darüber auch nicht abgestimmt.

Das Thema AMAG zeige, dass man mit dem Thema Mitarbeiterbeteiligung und mit dem Hineinregieren in Unternehmen sehr, sehr vorsichtig umgehen müsse, warnte Bundesrat Dr. SPIEGELFELD-SCHNEEBURG (V). Die Urabstimmung unter den Mitarbeitern, wonach der Betriebsrat ermächtigt werden soll, auch über den Verkauf der Beteiligungen zu verhandeln, habe übrigens eine über 90-%ige Mehrheit ergeben.

Mit Stimmeneinhelligkeit wurde beschlossen, keinen Einspruch zu erheben.

Dem Protokoll mit Norwegen zur Abänderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde mit Stimmeneinhelligkeit die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Die Novellierung des Bundeshaushaltsgesetz es stehe derzeit im Blickwinkel vieler finanzpolitischer Gespräche, meinte Bundesrat Mag. KLUG (S). Ein Teil davon, die Verlängerung der so genannten Flexibilisierungsklausel, soll heute beschlossen werden. Dies sei wichtig im Sinne eines modernen Haushaltsrechts, da rasch auf negative Entwicklungen reagiert werden müsse. Die SPÖ habe dieses Instrument immer unterstützt, aber nur dann, wenn es richtig und wirtschaftspolitisch vernünftig eingesetzt wird, unterstrich er.

Der Erfolg der vom früheren Finanzminister Edlinger initiierten Flexibilisierungsklausel spreche für sich, konstatierte Bundesrat WEISS (V). Die Flexibilisierung sei übrigens auch eine interessante Alternative zur Ausgliederung, die im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht als Patentrezept betrachtet werden könne. Bei dieser grundsätzlich positiven Bilanz soll nicht übersehen werden, dass noch viel zu tun sei, gab Weiss zu bedenken. Die Unterschiede zwischen den Bundesministerien bei der Handhabung der Flexibilisierung seien beachtlich und es wäre eine lohnende Aufgabe, diese Tatsache einmal näher zu untersuchen. Die neuen Möglichkeiten der Haushaltsführung stellen sich für die Mitarbeiter manchmal als eine Gratwanderung zwischen Motivierung und Disziplinierung dar; das gesunde Mittelmaß sei noch nicht überall gefunden. Der Gesetzesbeschluss sei außerdem vor dem Hintergrund zu sehen, dass auf Bundesebene eine tief greifende Reform der haushaltsrechtlichen Artikel des Bundesverfassungsgesetzes in Vorbereitung ist, merkte Weiss noch an. In der Folge ging er auf die einzelnen Vorschläge aus der Sicht des Bundesrates ein.

Nach einer weiteren Sitzungsunterbrechung und der Abhaltung einer Präsidiale, die von G-Bundesrat SCHENNACH beantragt wurde, erteilte Bundesratspräsidentin ROTH-HALVAX dem Bundesrat Kühnel das Wort.

Bundesrat Dr. KÜHNEL (V) nahm sodann zu seiner Rede Stellung, die er beim Tagesordnungspunkt "Passgesetz" gehalten hat. "Sollte sich die Grüne Fraktion durch die Bemerkung bezüglich des Familienstandes irgendwie gekränkt oder beleidigt gefühlt haben, dann ziehe ich das selbstverständlich mit Bedauern zurück". 

Die Grünen werden der Vorlage selbstverständlich zustimmen, da es klug sei, die Flexi-Klausel zu verlängern, erklärte Bundesrätin Dr. LICHTENECKER (G). Damit könne die Effizienz und Flexibilität von Dienststellen forciert werden, war die Rednerin überzeugt.

Bundesrat MITTERER (o.F.) zeigte sich erfreut über den versöhnlichen Ausgang der Sitzung. Dadurch beweise der Bundesrat, dass er dann, wenn es um wichtige Beschlüsse für das Land geht, an einem Strang ziehen kann. Den heutigen Beschluss bezüglich der Flexibilisierungsklausel halte er für sehr wichtig, gleichzeitig sollte aber auch die Diskussion über ein neues Bundeshaushaltsgesetz fortgeführt werden.

Mit Stimmeneinhelligkeit erfolgte kein Einspruch.

Abstimmung über die Fristsetzungsanträge

Schließlich wurde noch über die eingebrachten Fristsetzungsanträge abgestimmt. Der S-G-Antrag, dem Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird, eine Frist bis 20. April 2006 zu setzen, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der S-G-Antrag, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding AG und der Post- und Telekommunikationsbeteiligungsverwaltungsgesellschaft geändert wird, eine Frist bis 20. April 2006 zu setzen, wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der S-G-Antrag, dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, eine Frist bis 20. April 2006 zu setzen, wurde gleichfalls mit Stimmenmehrheit angenommen. (Schluss)


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