Parlamentskorrespondenz Nr. 247 vom 23.03.2006

Verkehrsausschuss beschließt Sicherheitsstandards für Straßentunnels

Reaktion auf schreckliche Tunnelunfälle in der Vergangenheit

Wien (PK) - Im letzten Teil der Sitzung des Verkehrsausschusses befassten sich die Abgeordneten zunächst mit dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz, das von allen Fraktionen grundsätzlich begrüßt wurde. Die Grünen verlangten jedoch eine getrennte Abstimmung, da sie Bedenken hinsichtlich der Ausnahmeregelungen und der Übergangsbestimmungen anmeldeten. Die Vorlage wurde daher in der Folge teils mehrheitlich, teils einstimmig in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages angenommen.

Sicherheitsstandards für Straßentunnels werden rechtlich verankert

Durch ein eigenes Straßentunnel-Sicherheitsgesetz wird nun sowohl der von der EU vorgegebene Mindeststandard als auch der in einigen Belangen aufgrund des Standes der Technik in Österreich bestehende höhere Sicherheitsstandard für Tunnels von mehr als 500 m Länge bei Bundesstraßen A und S gesetzlich verankert. In die Straßenverkehrsordnung werden parallel dazu die neuen Hinweiszeichen "Tunnel" und "Pannenbucht" hinzugefügt.

Abgeordneter Roderich Regler (V) dankte dem Verkehrsministerium, das nach den verheerenden Tunnelunfällen die Initiative ergriffen hat. Es wurde sofort ein eigener Tunnelbeauftragter bestellt sowie eine entsprechende Kommission eingesetzt, deren Arbeiten nun auch in das vorliegende Gesetz einflossen. Er brachte einen V-F-Abänderungsantrag ein, in dem die Aufgaben des Tunnelmanagers sowie die Voraussetzungen für den Einsatz der Videoüberwachung detailliert festgeschrieben werden.

Ihre Fraktion unterstütze natürlich alle Maßnahmen, die zu mehr Sicherheit in den Straßentunnels beitragen, konstatierte Abgeordnete Gabriela Moser (G). Da es allerdings Bedenken hinsichtlich der Übergangsbestimmungen gebe, verlange sie eine getrennte Abstimmung.

Abgeordneter Klaus Wittauer (F) lobte die gesetzliche Verankerung von Sicherheitsstandards für Straßentunnels. Er wies darauf hin, dass in Tirol bereits erste Maßnahmen ergriffen und umgesetzt wurden.

Auch die Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) begrüßte im Namen ihrer Fraktion das neue Straßentunnel-Sicherheitsgesetz.

Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente einstimmig angenommen

Der zentrale Aspekt der Revisionsakte zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ), das einstimmig angenommen wurde, liegt in der flexiblen Anpassung des Vertrags an die rechtlichen Rahmenbedingungen eines politisch wie wirtschaftlich integrierten Europa vor dem Hintergrund des wachsenden Welthandels und des zunehmenden technologischen Wettbewerbs. Durch die Änderungen des materiellen Patentrechts soll vor allem sichergestellt werden, dass die Europäische Patentorganisation, nicht zuletzt im Hinblick auf ihre Erweiterung auf nunmehr 28 Mitgliedstaaten, auch auf künftige Herausforderungen flexibel reagieren kann. Darüber hinaus wurden Anregungen der Benutzer, Vorschläge aus dem Kreis der Vertragsstaaten und eigene Bedürfnisse des EPA aufgegriffen und, wo dies notwendig oder zweckmäßig erschien, durch Änderung des Übereinkommens umgesetzt. Die neuen Bestimmungen sind von dem Interesse an einer zügigen, effizienten und transparenten Durchführung aller Verfahren vor dem EPA bei Wahrung aller bisherigen Qualitätsstandards getragen.

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes stellte Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (G) mit Nachdruck fest, dass die Grünen ein Patent auf Lebewesen strikt ablehnen.

Man habe über dieses Thema schon öfters diskutiert, entgegnete Abgeordneter Roderich Regler (V) seiner Vorrednerin. Es gebe kein Patent auf Lebewesen, sondern nur auf bestimmte Prozesse, zum Beispiel in der Gentechnik.

Einstimmig angenommen wurde schließlich eine Änderung des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes, das u.a. auf den Umstand reagiert, dass für den Bereich der Beamten der Wiener Linien keine gesetzlichen Meldepflichten für Arbeitsunfälle im Wege über die Träger der Unfallversicherung bestehen. Die Novellierung sieht nun für diesen Fall eine Meldepflicht des Arbeitgebers direkt an das Verkehrs-Arbeitsinspektorat vor. (Fortsetzung)