Parlamentskorrespondenz Nr. 271 vom 29.03.2006

Winterreifenpflicht für LKW von Mitte November bis Mitte März

Auch Verbesserungen bei Tunnelsicherheit beschlossen

Wien (PK) – In der Zeit von 15. November bis zum 15. März dürfen in Zukunft LKW nur mit Winterreifen unterwegs sein. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen. Unter einem debattiert und in 3. Lesung ebenfalls einstimmig angenommen wurden neue Bestimmungen zur Tunnelsicherheit.

Abgeordneter DI MISSETHON (V) ging zunächst auf die Winterreifenpflicht für Lkw ein, die jeweils vom 15. November bis 15. März gilt und auch auf ausländische Fahrzeuge anzuwenden ist. Besonders wichtig sei, dass gleichzeitig auch die Mitnahmepflicht von Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder gesetzlich festgelegt wurde. Er würde sich wünschen, dass nun auch über eine Winterreifenpflicht für Pkw geredet wird.

Abgeordneter EDER (S) schloss sich seinem Vorredner in weiten Bereichen an. Er wolle aber daran erinnern, dass in der Nacht von gestern auf heute, also Ende März, noch 10 cm Schnee gefallen sind. Dies sei ein Beleg dafür, dass die Bedenken der Sozialdemokraten bezüglich der engen Zeitregelung, berechtigt sind. Deshalb brachte er einen Abänderungsantrag ein, in dem festgelegt wird, dass Lkw das ganze Jahr über Schneeketten mitzuführen haben. Außerdem sollte klar definiert werden, was genau ein Winterreifen ist, schlug Eder vor.

Im letzten Jahr habe man in Tirol im Transitverkehr oft die Erfahrung gemacht, dass vor allem Lkw aus Osteuropa schlecht ausgerüstet sind und bei winterlichen Verhältnissen auf den Straßen hängen bleiben, konstatierte Abgeordneter WITTAUER (F). Mit dem vorliegenden Gesetz wurde viel für die Sicherheit auf Österreichs Straßen, vor allem in den bergigen Regionen, getan, war der Redner überzeugt. Er brachte noch einen V-S-F-Abänderungsantrag betreffend die Verwendung von Nebelscheinwerfern ein.

Die Grünen treten natürlich für eine Winterreifenpflicht ein und für mehr Sicherheit in den Straßentunnels ein, bekräftigte Abgeordnete Dr. MOSER (G), weshalb sie der Vorlage auch zustimmen werden. In einem Abänderungsantrag brachte sie zum Ausdruck, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h keinesfalls überschritten werden darf.

Abgeordneter DI Mag. REGLER (V) sprach von einem Meilenstein in der Verkehrssicherheit. Mit dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz wird zunächst einmal die EG-Richtlinie über die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunnels im transeuropäischen Straßennetz umgesetzt. Österreich gehe hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Geltungsbereiches über diese Richtlinie noch hinaus, merkte Regler an. Nach dem schweren Unfall im Tauerntunnel habe das Verkehrsressort eine Kommission für die Tunnelsicherheit eingesetzt und Empfehlungen erarbeitet. Außerdem werden in Österreich alle Tunnels auf Autobahnen und Schnellstraßen in das Kontrollsystem einbezogen. Ein im Ausschuss eingebrachter Abänderungsantrag soll zudem sicherstellen, dass dem Datenschutz Genüge getan wurde. Videoüberwachungen sind nunmehr nicht nur anzukündigen, es gibt auch genaue Vorgaben für den Betrieb der Überwachungszentralen.

Bei den Vorlagen handle es sich um eine Konsensmaterie im Sinne der Verkehrssicherheit, erklärte Abgeordneter MARIZZI (S). Seiner Meinung nach wäre es sinnvoll, die Lkw, vor allem aus den Ostregionen, schon an den Grenzen zu kontrollieren, ob sie Winterreifen mit sich führen. Bei den Pkw könne er sich vorstellen, dass die Fahrzeuge bei der Erstanschaffung grundsätzlich mit Sommer- und Winterreifen ausgestattet sind; dies könne nicht unwesentlich zur Problemlösung beitragen.

Die Winterreifenpflicht für Lkw sei ein positiver Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit, war Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) überzeugt. Sodann ging sie auf die gesetzliche Verankerung von Sicherheitsstandards für Straßentunnels ein. Grundsätzlich müsse man sagen, dass das Niveau in Österreich bereits sehr hoch ist und sehr viel in die Sicherheit und den Ausbau investiert werde. Allein in den Jahren 2004 und 2005 würden über 300 Mill. € für diesen Bereich ausgegeben. Ihre Fraktion trete zudem dafür ein, dass die Verkehrsbeeinflussungsmaßnahmen ausgebaut werden. Bei optimalen Bedingungen müsse es möglich sein, auch 160 km/h zu fahren.

Auch Abgeordneter RÄDLER (V) ging noch einmal auf die Eckpunkte der Gesetze ein. Was die Winterreifenpflicht für Pkw angeht, so sollte man sich im Rahmen einer Enquete mit dieser Thematik beschäftigen, schlug der Redner vor.

Abgeordnete FLECKL (S) sprach im Zusammenhang mit der Winterreifenpflicht von einer sinnvollen und begrüßenswerten Maßnahme. Bedauerlich sei nur, dass eine Reihe von positiven SPÖ-Vorschlägen, zum Beispiel die Verpflichtung für Lkw zum ganzjährigen Mitführen von Schneeketten, im Ausschuss nicht berücksichtigt wurden.

Abgeordneter WATTAUL (F) bezeichnete die Winterreifenpflicht als positive Maßnahme, die zu mehr Verkehrssicherheit beitragen wird. Er wolle jedoch betonen, dass die österreichischen Spediteure schon bisher bestens ausgerüstet waren. Hinsichtlich der Schneeketten war er der Auffassung, dass die meisten Lkw-Fahrer diese Ausrüstung ohnedies das ganze Jahr über im Fahrzeug lassen.

Abgeordneter MURAUER (V) wiederholte die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Kraftfahrgesetzes. Wenn man das ehrgeizige Ziel, nämlich die Halbierung der Zahl der Verkehrstoten bis 2010 erreichen will, müssen entsprechende Maßnahmen, wie eben die heutige, gesetzt werden. Überdies ging er noch auf die gesetzliche Verankerung der Sicherheitsstandards in den Straßentunnels ein.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) erinnerte an die verheerenden Tunnelunfälle in den letzten Jahren, die schließlich zu dieser europäischen Richtlinie geführt haben. Dadurch werden Mindestanforderungen für die Sicherheit in Straßentunnels festgelegt. Seine Fraktion werde dem Gesetz sicherlich zustimmen.

Staatssekretär Mag. KUKACKA zeigte sich erfreut über die breite Zustimmung zu den Verkehrssicherheitsgesetzen. Was die Winterreifenpflicht bei den Lkw betrifft, so könne man davon ausgehen, dass die Anzahl der Unfälle deutlich zurückgehen wird. Da dreimal so viele ausländische Lkw in Unfälle bei Schnee und Matsch verwickelt sind, werde man dies zum Anlass nehmen, um die Kontrollen an den Grenzen zu verschärfen. Die Diskussion über die Winterreifenpflicht für Pkw werde fortgesetzt, es soll eine Enquete zu diesem Thema veranstaltet werden, kündigte der Staatssekretär an. Für nicht sinnvoll erachtete er die Forderung, dass auch im Sommer Ketten mitgeführt werden sollen. Bezüglich der Sicherheit in den Straßentunnels gebe es in Österreich bereits sehr hohe Standards, nunmehr komme es zu weiteren Verbesserungen.

Abgeordnete STADLER (V) sprach ein konkretes Pilotprojekt in einem Tunnel in Tirol ein, wo die Einführung einer Art "section control" dazu geführt hat, dass die Geschwindigkeitslimits viel mehr beachtet und dass auch größere Abstände zwischen den Fahrzeugen eingehalten wurden.

Durch das vorliegende Straßentunnel-Sicherheitsgesetz werden einerseits die EU-Mindeststandards umgesetzt und andererseits nationale Sicherheitsvorschriften, die darüber hinaus gehen, gesetzlich verankert, erläuterte Abgeordnete BINDER-MAIER (S). Die Kosten für die notwendigen Tunneladaptierungen belaufen sich auf 1,1 Mrd. €; woher die Gelder kommen, sei jedoch nicht ganz klar erkennbar. Auf jeden Fall dürfen die Kosten nicht auf die Pkw-Fahrer abgewälzt werden. Im Sinne des Verursacherprinzips müsste der Schwerverkehr mehr zur Finanzierung beitragen, argumentierte sie.

Bei der Abstimmung wurde die 27. Kraftfahrgesetznovelle in der Fassung des V-S-F-Zusatzantrages einstimmig angenommen; der S-Abänderungsantrag fand keine Mehrheit. Das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz sowie die Änderung der Straßenverkehrsordnung wurden bei Durchführung einer getrennten Abstimmung teils mehrheitlich, teils einstimmig angenommen; in der dritten Lesung wurde der Entwurf einstimmig verabschiedet. Der G-Zusatzantrag blieb in der Minderheit. (Schluss Verkehrsgesetze/Forts. NR)