Parlamentskorrespondenz Nr. 273 vom 30.03.2006

Nationalrat: Drei Berichte des Rechnungshofs, eine Erste Lesung

Wien (PK) – Zu später Stunde beriet der Nationalrat über drei Berichte des Rechnungshofs. Zunächst stand ein Vergleich zwischen Österreich und der Schweiz hinsichtlich der Mehrwertsteuer auf der Tagesordnung. Abgeordneter Mag. GASSNER (S) befasste sich mit dieser vom österreichischen Rechnungshof gemeinsam mit der Schweizer Finanzkontrolle durchgeführten Parallelprüfung. Unter anderem empfehle der Rechnungshof, die Betragsgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung in Österreich anzuheben. Dies würde kleinen und Kleinstunternehmen zugute kommen, erklärte Gaßner.

Abgeordneter LEDOLTER (V) dankte dem Rechnungshof für seine "hervorragende Arbeit" und wertete die empfohlene Anhebung der Umsatzsteuergrenze ebenfalls als zweckmäßig.  Darüber hinaus machte er geltend, dass im Finanzministerium, wie vom Rechnungshof empfohlen, bereits Schritte überlegt würden, um effizienter gegen Umsatzsteuerbetrug vorzugehen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) machte geltend, dass durch eine Anhebung der Umsatzsteuergrenze für Betroffene viel Bürokratie wegfallen würde, ohne dass dies große Einnahmensverluste für den Staat zur Folge hätte. Auch er sprach dem Rechnungshof "Respekt und Dank" für die vorliegende Parallelprüfung aus. Neuerliche Kritik übte Kogler daran, dass der Eurofighter-Vertrag gegenüber dem Parlament nicht offen gelegt werde.

Abgeordneter NEUDECK (F) bedankte sich beim Rechnungshof für "den Schritt in die Internationalität" und sprach von einer "interessanten Arbeit". Für die Höhe des Mehrwertsteuersatzes in Österreich machte er sozialdemokratische Minister verantwortlich.

Rechnungshofpräsident Dr. MOSER zeigte sich darüber erfreut, dass sämtliche Fraktionen die Zusammenarbeit mit anderen Kontrollbehörden, in diesem Fall mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle, gutheißen. Er strebt auch eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof an, um besser überprüfen zu können, ob EU-Förderungen in Österreich sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet würden.

Was die vorliegende Prüfung betrifft, wies Moser darauf hin, dass der Grenzbetrag für die Umsatzsteuerpflicht in der Schweiz doppelt so hoch wie in Österreich sei. Das führe dazu, dass die Schweiz 312.000 steuerlich erfasste Betriebe habe, Österreich hingegen 1,1 Millionen. Unterschiede gibt es Moser zufolge auch bei der Prüfintensität und den Prüfintervallen.

Abgeordneter Dr. PUSWALD (S) nahm zur Rechnungshofprüfung des Konferenzzentrums Wien Stellung und listete eine Reihe von Kritikpunkten auf. U.a. habe der Rechnungshof Mängel bei Aufsichtsrat- und Vorstandsbestellungen, direkte Eingriffe bei wesentlichen Postenbesetzungen und enorme, nicht notwendige Beratungshonorare festgestellt, konstatierte er.

Abgeordneter STEINDL (V) fühlt sich durch den Bericht des Rechnungshofes, wie er sagte, in seiner Einschätzung bestätigt, dass höhere Steuern nicht in jedem Fall höhere Einnahmen brächten. Eine Erhöhung der Umsatzsteuergrenze wäre für ihn ein wichtiger Schritt zur Verwaltungsentlastung von Kleinbetrieben.

Abgeordneter PRINZ (V) dankte dem Rechnungshof für seine Anregungen. Generell betonte er, die Steuermoral in Österreich sei eine sehr positive.

Der Bericht des Rechnungshofs wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Bericht des Rechnungshofs über das Konferenzzentrum Wien

Das Strickmuster der orange-schwarzen Regierung, wie es sich beim Vienna International Center gezeigt hat, ziehe sich durch alle Bereiche, von den Bundesimmobilien, den Museen bis hin zur Asfinag, meinte Abgeordneter FAUL (S). Es gelte immer das gleiche Motto, es kann kosten was es wolle, Hauptsache sei, es diene den Freunden. Beim VIC trat sogar der groteske Fall auf, dass sich der Aufsichtsratsvorsitzende in letzter Konsequenz selbst zum Vorstand ernannt habe. Kaum hatte Rupperti die Vorstandsfunktion inne, hat er sich gleich das Gehalt ums Dreifache erhöht, eine Wertanpassung der Bezüge vorgesehen und eine Heilkostenversicherung in der Höhe von 3.000 € eingeführt.

Abgeordnete TAMANDL (V) stellte gegenüber ihrem Vorredner klar, dass Vorstandsposten sehr wohl ausgeschrieben wurde und sich der Aufsichtsratsvorsitzende Rupperti dafür beworben hat. Außerdem dürfe nicht vergessen werden, dass im Jahr 2005 ein Rekordumsatz in der Höhe von 15 Mill. € erzielt werden konnte, während in früheren Zeiten nur negative Ergebnisse erzielt wurden. Im vergangenen Jahr wurden 146 Veranstaltungen mit 300.000 Besuchern durchgeführt, das ist ein Plus von 9 %. Es sei auch eine Tatsache, dass eine Reihe von Empfehlungen des Rechnungshofes bereits umgesetzt wurden.

Auch Abgeordneter Mag. KOGLER (G) sprach die "Postenbesetzung à la Grasser" an, die auch vom Rechnungshof massiv kritisiert wurde. So wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass zwei Beraterfirmen nachnominiert wurden, und zwar vom Aufsichtsratsvorsitzenden selbst. Schließlich wurde nach einer intensiven Suche der beste Vorstandsvorsitzende, den es geben kann, gefunden, und zwar der Aufsichtsratsvorsitzende selbst, der zudem ein Freund von Grasser ist. Als Aufsichtsratsvorsitzender wurde nun jemand genommen, "der die meiste Zeit in Spanien Golf spielt", wodurch die Reiseaufwendungen für die Sitzungen in kurzer Zeit explodiert sind, zeigte Kogler auf. Auch in diesem Fall sei nicht ganz klar, auf welche Kompetenzen dieser Herr verweisen kann.

Abgeordneter NEUDECK (F) meinte, dass die Wahrheit wohl in der Mitte liege. Dass der Bestellungsvorgang nicht der eleganteste der letzten Jahre war, könne man nicht negieren. Allerdings müsse man auch klar sehen, dass die Geschäftszahlen des Kongresszentrums gut sind und eine klare Verbesserung gegenüber den Vorjahren darstellen. Auch sei es Rupperti gelungen, die Kosten für die Asbestsanierung von 55 Mill. € auf ca. 24 Mill. € zu drücken.  

Staatssekretär Dr. FINZ wies darauf hin, dass für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern bei Aktiengesellschaften allein der Aufsichtsrat zuständig ist. Der Eigentümervertreter habe daher keine unmittelbare Einflussmöglichkeit. Aufgrund der aktienrechtlichen Bestimmungen ist es auch dem Vorsitzenden eines Aufsichtsrats frei gestellt, sich um die Funktion des Vorstandes zu bewerben. Rupperti wurde nach Durchführung eines Hearings als der am besten geeignete Kandidat einstimmig zum Vorstand bestellt, wobei die Jury aus Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Betriebsrates zusammengesetzt war. Bereits im ersten Jahr konnte er den Umsatz von 8,9 Mill. € auf 9,8 Mill. € steigern.

Wieder einmal zeige ein Rechnungshofbericht willkürliche und unerhörte Vorgänge bei Postenbesetzungen auf, hob Abgeordneter KRIST (S) hervor. Es wurde nicht nur gegen das Stellenbesetzungsgesetz, sondern auch gegen die Vertragsschablonenverordnung verstoßen. Es hat in der Vergangenheit schon viele solche Beispiele gegeben, aber der Fall von Rupperti sei ein besonderes "Schmankerl". Dabei handelt es sich nämlich um einen Aufsichtsratsvorsitzenden, der sich selber für den Vorstandsposten vorschlägt und sich selber den Vertrag aushandelt.

Die Zahlen und Fakten sprechen absolut für die Bestellung von Herrn Rupperti, unterstrich Abgeordneter WÖGINGER (V). Er ist für diesen Posten sehr gut geeignet und die Geschäftszahlen des Kongresszentrums Wien belegen dies eindeutig. Seine Bestellung war rechtlich in Ordnung und er ist als der beste Kandidat aus dem Hearing hervorgegangen.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) wiederholte die Kritikpunkte rund um den Bestellungsvorgang für den Vorstandsposten des VIC. Sodann wies er noch auf die große Bedeutung des Kongresstourismus hin, bei dem noch große Wachstumschancen gegeben sind. Hoscher wunderte sich darüber, warum im Rahmen der EU-Präsidentschaft keine Veranstaltungen im Austria Center stattfinden.

Der Rechnungshof überprüfte von November bis Dezember 2003 die Gebarung des Kongresszentrums, erläuterte Abgeordneter HORNEK (V). Aufgrund permanent negativer Ergebnisse in der Vergangenheit, als noch der Androsch-Sekretär Auracher zuständig war, und sonstiger Schwierigkeiten bestellte der Aufsichtsrat ein zweites Mitglied in Person des Herrn Rupperti, der ab 2003 für den Kongressbetrieb zuständig war. Im Gegensatz zu Auracher wurde mit Rupperti ein echter Tourismusexperte in den Vorstand berufen, der im ersten Jahr seiner Tätigkeit den Turnaround beim Betriebsergebnis geschafft hat; innerhalb von nur vier Jahren konnte eine Steigerung von 150 % erreicht werden. Außerdem wurde im Jahr 2005 eine Höchstzahl an Veranstaltungen erreicht.

Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Rechnungshofbericht über Einkommen in öffentlichen Unternehmen

Beim Einkommensbericht fallen insbesondere die ÖBB-Gagen unangenehm auf, meinte Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S). Dabei gehe es um astronomische Bezüge, die es in der Privatwirtschaft nicht geben würde. Außerdem wird aufgezeigt, dass zum Beispiel Aufsichtsrat Böhmdorfer zugleich Auftragsnehmer ist oder dass Rüdiger vorm Walde mit einer Abfertigung spazieren gehe, deren Höhe niemand kennt. Es sei gut, dass es diesen Bericht gibt, denn er zeige, dass Reformen dringend notwendig sind.

Abgeordneter GAHR (V) erinnerte seinen Vorredner daran, dass gesetzlich klar festgelegt sei, dass im Einkommensbericht keine Namen genannt werden. Was die Höhe der Gagen anlangt, so müsse man bedenken, dass gute Manager etwas kosten und es nicht sinnvoll sei, wenn alle guten Mitarbeiter in die Privatwirtschaft abwandern. Auffällig sei jedoch, dass es im Bereich des Kulturmanagements der Stadt Wien sehr hoch bezahlte Manager gibt, deren Gehälter auch nicht offen gelegt werden.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) kritisierte, dass es noch immer keinen Bericht gibt, in dem die Managergehälter der staatsnahen Betriebe offen gelegt werden. In diesem Zusammenhang erinnerte der Redner abermals daran, dass das Parlament noch immer nicht darüber informiert wurde, wie die Verträge über den Ankauf Eurofighter konkret ausschauen.

Wenn man sich die monatelangen Diskussion um die Gage von Bankdirektor Treichl in Erinnerung ruft, dann müsse man zur Auffassung gelangen, dass Österreich offenbar noch nicht reif dafür ist, die Namen der Manager und ihre Gehälter öffentlich hinauszuposaunen, urteilte Abgeordneter NEUDECK (F). Er räumte allerdings ein, dass im staatsnahen und öffentlichen Bereich ein anderer Maßstab anzusetzen sei.

Wenn man einen ehrlichen und transparenten Einkommensbericht haben will, dann müssen auch die Namen veröffentlicht werden, meinte Abgeordneter Ing. KAIPEL (S). Es sei auch problematisch, dass der Rechnungshof nur Auskünfte einholen, aber die Fakten nicht selbst prüfen könne. Er hoffe daher, dass die Verbesserungsvorschläge der SPÖ, die auf mehr Transparenz und Offenheit abzielen, Unterstützung finden.

Abgeordnete LENTSCH (V): Im neuen Einkommensbericht werden nicht die Gehälter einzelner Personen offen gelegt, sondern die Durchschnittsbezüge in den jeweiligen Firmengruppen und Branchen. Damit werde nicht nur dem Datenschutz Rechnung getragen, sondern auch darüber informiert, wie viel die Vorstände und Aufsichtsräte dem Steuerzahler kosten. Erfreulich sei auch, dass die Ausgliederungen steigen und die Pensionskassen greifen.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) kritisierte die politische Einflussnahme bei den staatsnahen Betrieben, in denen die Regierungsparteien "Umfärbungsaktionen" vorgenommen hätten. Hier habe man hoch dotierte Posten für regierungsnahe Personen geschaffen, während gleichzeitig mehr und mehr Arbeitsplätze verloren gingen. Diese Politik müsse abgelehnt werden, unterstrich Becher.

Abgeordneter DI REGLER (V) regte an, zu überlegen, ob diese Aufgabe nicht auch der Statistik Austria anvertraut werden könnte. Die in Rede stehenden Unternehmen müssten am Markt bestehen können, weshalb man sich eben bemühen müsse, die besten Manager zu engagieren, die zu bekommen seien, und diese hätten denn auch Anspruch auf leistungsbezogene Gehälter. Im Übrigen hätten diese Gehälter nichts mit der Entwicklung der Mitarbeiterzahlen zu tun, so Regler.

Zu Details des Ausschussberichts äußerten sich auch die Abgeordneten REHEIS, Mag. LAPP und SCHÖNPASS (sämtlich S). Reheis trat für volle Transparenz auf diesem Gebiet ein, denn diese sei derzeit nicht gegeben. Hier hätten die Mandatare ein Recht auf Information, zumal in den Medien oft genauere Informationen zu lesen stünden, als man sie in den parlamentarischen Gremien erhalte. Lapp setzte sich mit den Entwicklungen rund um das KHM auseinander und übte Kritik am Agieren des dortigen Direktors. Schönpass unterstrich die von Abgeordneter Becher vorgebrachte Kritik. Konkret habe sich gezeigt, dass die Politik der Ausgliederungen durch die Regierung nicht zu mehr Sparsamkeit geführt habe.

Rechnungshofpräsident Dr. MOSER ging auf die aufgeworfenen Fragen ein und erläuterte die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit des Rechnungshofes, welche die Richtschnur für das Agieren seines Hauses bildeten. Sollte das Haus eine andere Vorgangsweise wünschen, etwa hinsichtlich einer Veröffentlichung der Namen der Manager, so brauche es eine entsprechende Verfassungsänderung, betonte Moser. Konkret sprach der Präsident an, dass man auch überlegen könne, ob man nicht auch Betriebe mit einem Staatsanteil von 25 Prozent in das Tätigkeitsfeld des Rechnungshofes einbeziehen sollte.

Der Antrag des Ausschusses wurde mehrheitlich angenommen.

Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung Dr. Gusenbauers

Der Antrag des Ausschusses wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Erste Lesung Antrag 801/A

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) bemängelte, dass diese Themen nach wie vor nicht im erforderlichen Ausmaß diskutiert würden, obwohl die Regierungsfraktionen schon vor langer Zeit derartiges signalisiert hätten. Die von seiner Fraktion vorgeschlagenen Maßnahmen seien dringend geboten, im Interesse der betroffenen Wirtschaftszweige sollte man hier rasch zu einer positiven Lösung kommen.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) meinte, der Antrag habe inhaltlich seine Berechtigung, doch sollte dieses Problem im Rahmen einer großen Reform, die man in der nächsten GP umsetzen wolle, gelöst werden.

Diese Ansicht teilte auch Abgeordneter BUCHER (F).

Abgeordnete REST-HINTERSEER (G) meinte hingegen, das Anliegen der Sozialdemokraten sollte im Interesse des heimischen Tourismus und der betroffenen Betriebe mit der entsprechenden Sorgfalt und Ausführlichkeit diskutiert werden, um rasch zu einer befriedigenden Lösung zu finden.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) schloss sich der Ansicht der Abgeordneten Bucher und Stummvoll an.

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

Der Fristsetzungsantrag der Grünen hinsichtlich des Antrages 717/A(E) verfiel der Ablehnung.

Im Anschluss an die 142. Sitzung des Nationalrates fand eine weitere, 143., Sitzung des Nationalrates statt, die geschäftsordnungsgemäßen Mitteilungen und Zuweisungen diente.

(Schluss)