Parlamentskorrespondenz Nr. 317 vom 11.04.2006

Vorlagen: Sport, Sicherheit, Gesundheit

SPÖ verlangt Klärung von Sicherheitsfragen zur EURO 2008

Die Sozialdemokraten wollen im Hinblick auf eine erfolgreiche Austragung der Fußball-Europameisterschaft 2008 entsprechende Maßnahmen umgesetzt sehen, damit, wie es im Entschließungsantrag heißt, die Spiele in Wien, Klagenfurt, Innsbruck und Salzburg ohne Krawalle und Auseinandersetzungen abgewickelt werden können. Aus diesem Grund werden seitens der SPÖ weitere Maßnahmen durch die Landesgesetzgeber insbesondere bei Videowallveranstaltungen verlangt. Die österreichische Exekutive habe auf alle möglichen Herausforderungen gerüstet zu sein – dies betreffe die klassische Kriminalität, den Hooliganismus bis hin zum Terrorismus. Auch sei nach Meinung der SPÖ ein Aktionsplan zur Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution bei Sportgroßveranstaltungen vorzulegen. (811/A (E))

ÖVP, F und SPÖ für Anti-Doping-Bundesgesetz

Da die Bundes-Sportfördermittel an die Sportorganisationen nur mehr unter der Bedingung der konsequenten Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes gewährt werden sollen, sollen in das Bundessportförderungsgesetz gemäß einem von ÖVP, F und SPÖ eingebrachten Antrag (813/A) u.a. folgende Regelungen aufgenommen werden: die Möglichkeit der Förderung von Projekten im Bereich der Anti-Doping-Forschung; die Verpflichtung der Sportorganisation zur umfassenden Dopingprävention durch Förderung der Ausbildung der Betreuungspersonen der Sportler sowie zur Durchführung von Informations- und Aufklärungsprogrammen; die Übernahme der international geltenden Regelungen im Bereich des Anti-Dopings als Bedingung für die Gewährung der Förderung aus Bundes-Sportfördermitteln sowie die Einführung eines Anhörungsverfahrens vor Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Sportler oder Mannschaften bei Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen.

Geschaffen wird auch die Grundlage für eine "Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung", die der Sportöffentlichkeit entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen und für größtmögliche Aktualität dieser Informationen zu sorgen hat.

Nicht nur die "Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung" und die WADA, die unabhängige Welt-Anti-Doping-Agentur, können in Hinkunft Dopingkontrollen anordnen, sondern auch die Sportorganisationen, die zu internationalen Wettkämpfen Sportler entsenden; diese Befugnis sei laut Vorlage deshalb notwendig, damit sich der Sportverband vor Entsendung der Sportler davon überzeugen kann, dass sie nicht gedopt sind. Dopingkontrollen können jederzeit sowohl während als auch außerhalb von Wettkämpfen und Meisterschaften angeordnet werden.

Vorgesehen wird auch eine "Unabhängige Schiedskommission", in deren Verfahren der Bundessportfachverband und die Betroffenen, über die eine Disziplinarmaßnahmen vom Bundessportfachverband verhängt wurde, Parteien sind. Diese Kommission, die sich aus Experten zusammensetzt, kann nur von den Betroffenen und den Vertretern der Mannschaft, über die eine Disziplinarmaßnahmen verhängt wurde, angerufen werden. Nach dem Schiedsspruch steht den Parteien der Zivilrechtsweg offen; dies deshalb, weil eine Sperre praktisch unmittelbare Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis des Sportlers bzw. der Betreuungsperson hat.

Ferner wird eine Strafbestimmung bei Verstoß gegen das Verbot der Anwendung von Dopingmethoden (etwa wenn einem Sportler im Rahmen des Blutdopings ein mit Viren verseuchtes Blut transfundiert wird) oder Gendoping durch die Betreuungspersonen des Sportlers vorgesehen.

Durch eine Änderung des Ärztegesetzes sollen die Ärzte verpflichtet werden, bei der Verabreichung von Arzneimitteln an Leistungssportler diese zu informieren, wenn in den Arzneimitteln verbotene Wirkstoffe der Anti-Doping-Konvention enthalten sind. Die Kenntnis, dass der Patient Leistungssportler ist, kann der Arzt nur dadurch erlangen, dass ihn der Patient ausdrücklich darauf hinweist oder die Person in der Öffentlichkeit allgemein als Leistungssportler bekannt ist. (Schluss)