Parlamentskorrespondenz Nr. 354 vom 25.04.2006

EU-Energiepolitik - Versorgungssicherheit groß geschrieben

Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006 liegt vor

Wien (PK) - Die Liberalisierung des Energiebinnenmarktes soll weitergehen, zugleich aber auch die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas markant erhöht werden. Für die Umsetzung diesbezüglicher EU-Richtlinien hat die Bundesregierung dem Nationalrat kürzlich einen umfangreichen Gesetzentwurf mit dem Titel "Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006" vorgelegt (1411 d.B.).

Generell verlangt die EU von ihren Mitgliedsländern eine effizientere Kontrolle von Netzbetreibern, einen besseren Verbraucherschutz und die Durchsetzung von Mindestanforderungen bei der Angebots- und Rechnungslegung sowie mehr Qualität beim Werbematerial. Vor allem aber soll die Versorgungssicherheit beim Betrieb von Energienetzen verbessert werden. Die Pflichten von Speicherunternehmen werden gesetzlich verankert und ein Versorger letzter Instanz ermittelt.

Mehr Versorgungssicherheit bei Strom ...

Im Elektrizitäts-Wirtschafts-Organisationsgesetz (ElWOG) werden marktorientierte Engpassmanagement-Maßnahmen verankert und Stromerzeuger mit Anlagen von mehr als 5 MW - im Interesse der Gemeinwirtschaft - zur Teilnahme an der so genannten "Primärregelung" verpflichtet. Im Fall einer Störung soll das Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und -verbrauch mit Hilfe von Turbinendrehzahlreglern innerhalb von 30 Sekunden wiederhergestellt werden. Die dafür nötige Leistung, die in der Regel von Großkraftwerken geliefert wird, soll künftig ausgeschrieben werden. Der Regelzonenführer überwacht die Einhaltung der Primärregelung, erhält von den Unternehmen online alle notwendigen Daten und erteilt erforderlichenfalls Anweisungen an die Erzeuger.

Der Regelzonenführer erfasst laufend Angebot, Nachfrage sowie Zustand des Hochspannungsnetzes und berücksichtigt in seiner langfristigen Planung auch die Entwicklung des Verteilernetzes. Die Marktteilnehmer wirken an der Beseitigung von Engpässen im Stromnetz mit und übermitteln den Regelzonenführern alle diesbezüglichen Daten.

Die Energie-Control-Kommission beaufsichtigt die langfristige Planung. Sie kann den Regelzonenführern auftragen, Pläne zu erneuern oder zu ändern. Die Energie-Control wiederum wird künftig auch Kriterien für die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der Netzdienstleistungen per Verordnung festlegen. Und sie wird in Umsetzung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie Kriterien für den Wirkungsgrad von KWK-Unternehmen verordnen; Herkunftsnachweise für Strom aus der Kraft-Wärme-Kopplung werden die Landeshauptleute ausstellen.

Weitere Rechtsanpassungen betreffen die Vorschriften für den grenzüberschreitenden Stromhandel und Sanktionen im Fall ihrer Nichteinhaltung.

... und bei Gas 

Grenzüberschreitende Erdgaslieferungen werden dem regulierten Netzzugang unterworfen. Um die Diversifizierung der Versorgungsquellen zu fördern, können die Errichter neuer Verbindungsleitungen mit Ausnahmen von der Regulierung rechnen. Diesbezügliche Genehmigungen wird die Energie-Control Kommission erteilen. Die Pflichten von Speicherunternehmen werden konkret im Gaswirtschaftsgesetz verankert, die Kundmachung der Allgemeinen Bedingungen erleichtert, jene für Regelzonenführer konkret ausformuliert. Die Bedingungen für Fernleitungen, Verteilernetze und Lastprofile werden adaptiert, praktischen Erfahrungen mit der Streitschlichtung zwischen Regelzonenführern und Gas-Fernleitungsunternehmen Rechnung getragen. Neue Regelungen sind für die Veröffentlichung von Messpreisen im Internet sowie für Netz-Informationen von Seiten der Fernleitungsunternehmen vorgesehen.

Im Rahmen der Neuordnung von Lenkungsmaßnahmen bei Erdgas ist ein flexiblerer Aufbau der Pflichtreserven vorgesehen. Lagerhaltern, für die der Bund eine Haftung übernommen hat, wird die Gewinnausschüttung verboten. (Schluss)