Parlamentskorrespondenz Nr. 359 vom 26.04.2006

Schwerarbeiterregelung mit Mehrheit der Koalition beschlossen

In Zweiter Lesung teilweise Zustimmung der SPÖ beim Dienstrecht

Wien (PK) – Mehr Anlass zu kontroversieller Diskussion als Österreichs 50jährige Mitgliedschaft beim Europarat boten die beiden nächsten Punkte der Tagesordnung. Unter einem debattiert wurde das Sozialversicherungsänderungsgesetz, mit dem die Schwerarbeitsregelung Gesetz wird, und Änderungen im Beamtendienstrecht, durch die analoge Möglichkeiten vorgesehen werden. Beide Vorlagen wurden in Dritter Lesung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.

Abgeordnete SILHAVY (S) meinte, hinter dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz verstecke sich ein weiterer Versuch, den Menschen vorzutäuschen, die sozialpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung wären gar nicht so schlimm. Diese Schwerarbeitsregelung sei aufgrund der ungerechten und unfairen Pensionskürzungen, die diese Bundesregierung seit 2000 vollzogen habe, notwendig geworden. Die Regierungsvorlage sei Silhavy zufolge eine untaugliche Antwort auf die Maßnahmen des Jahres 2003. Unter den nunmehr geschaffenen Rahmenbedingungen sei eine faire Regelung für Schwerarbeit unmöglich, betonte die Ausschussvorsitzende. Die Vorlage beinhalte vielmehr eine "Schwerarbeitsausschließungsregelung" und keine Schwerarbeitspensionsregelung, wie von der Regierung vorgetäuscht wird. Unter den vorliegenden Voraussetzungen werden nach Ansicht der Pensionsversicherungsanstalt lediglich 1.500 Personen Schwerarbeitsleistungen in Anspruch nehmen können. Faire und sichere Pensionen seien eine Frage des Respekts vor der Lebensleistung der Menschen; dieser Respekt werde den Menschen mit dieser Regierungsvorlage nicht erwiesen, behauptete Silhavy.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) erklärte im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Witwenpensionen, dabei handle es sich um eine Verbesserung gegenüber den Regelungen der letzten Jahre. Im Hinblick auf die Schwerarbeitsregelung verwies der Redner darauf, dass für Menschen, die schwere Arbeit über lange Zeit geleistet haben, bei Pensionsantritt besondere Begünstigungen gelten. Eine diesbezügliche Regelung liege heute vor. Es handle sich dabei um sozialpolitisches Neuland, Verbesserungen werde es vermutlich geben, aber zu sagen, man mache überhaupt nichts, könne keine Alternative sein. Der Redner bestritt nicht, dass man ursprünglich darüber nachgedacht habe, das gesamte Arbeitsleben mitzuerfassen, aber man solle keine Regelung treffen, von der die Pensionsversicherungen behaupten, sie sei nicht administrierbar.

Abgeordneter ÖLLINGER (G)strich heraus, die Schwerarbeiterregelung hätte ein ambitioniertes Projekt werden können. Aber von Anfang an sei klar gewesen, dass es bestimmte Hürden gibt, über die die Regierungsparteien nicht drüberspringen wollten. Man wollte verhindern, gleichgültig wie viele schwer arbeitende Menschen es in Österreich gibt, dass es mehr als 5 % sind. Sinnvoll wäre es gewesen, bevor man bei den Menschen Hoffnungen weckt, festzustellen, wo das Problem liegt. So habe man sich nicht die unterschiedlichen Lebenserwartungen angeschaut und auch nicht darum gekümmert, dass es Menschen gibt, die zu krank zum Arbeiten sind und von den Ämtern herumgeschickt werden und so zu Bittstellern degradiert werden. Von der Regierung sei eine "völlig unbrauchbare und zynische" Schwerarbeitsregelung gekommen, die keine Rücksicht darauf nimmt, dass Menschen zwischen ihrem 15. und 49. Lebensjahr Schwerarbeit geleistet haben. Deren "Pech" bestehe darin, dass sie ihre Schwerarbeit zu früh geleistet haben. Das sei, so Öllinger, Zynismus pur.

Abgeordneter WALCH (F) erinnerte seinen Vorredner daran, dass bei der Pensionsreform ein erleichterter Zugang zur Invaliditätspension für Menschen ab 57 Jahren geschaffen wurde. SPÖ und ÖGB sollten ihre Glaubwürdigkeit bei den arbeitenden Menschen wieder herstellen und anerkennen, dass es die Bundesregierung gewesen ist, die Privilegien abgeschafft und Pensionen gesichert hat. Kritik wegen der Schlechterstellung von Frauen durch die Schwerarbeitsregelung wies der Redner zurück und stellte klar, dass Frauen bis 2024 vor dem 60. Lebensjahr in Pension gehen könne, danach gelte auch für sie die Schwerarbeitsregelung.

Abgeordneter Dr. LEUTHNER (S) erinnerte daran, dass die Bundesregierung anlässlich der Pensionsreformen, die den Menschen Abschläge und höhere Pensionsantrittsalter brachte, Erleichterungen für Schwerarbeiter versprochen habe. Von der vorliegenden Schwerarbeitsregelung werden bis 2010 aber nur maximal 500 Bauarbeiter und -angestellte profitieren können. Mittelfristig rechnen die Experten mit maximal 1.500 Menschen. "Sie legen ein Gesetz vor, das praktisch niemandem nützt", kritisierte der Abgeordnete. Und einmal mehr kritisierte Leuthner, dass Frauen unberücksichtigt blieben und in aller Regel vor dem Problem stehen, keine 40 Beitragsjahre vorweisen zu können. "Diese Bestimmungen verdienen den Namen Schwerarbeitsregelung nicht einmal annähernd", schloss Leuthner.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) sprach von einer sperrigen Materie und großen Problemen wegen fehlender Definitionen für den Begriff Schwerarbeit. Nun habe man dennoch eine administrierbare Regelung gefunden, die evaluiert werden wird und ausbaufähig sei. Neugebauer begrüßte die Einbeziehung des öffentlichen Dienstes, von Exekutivbeamten und Bundesheerangehörigen und legte einen Abänderungsantrag vor, der soziale Härten bei der aktuellen Heeresreform mildern soll.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) klagte über die Benachteiligung von Frauen, insbesondere im Pflegebereich, wo 96 % des Personals weiblich sind, und machte darauf aufmerksam, dass viele Menschen, die über viele Jahre ihrer Berufstätigkeit hin Schwerarbeit geleistet haben, von dieser Regelung nicht profitieren werden. Die Bundesregierung wäre gut beraten, dieses "Pfusch-Gesetz" zurückzunehmen.

Sozialministerin HAUBNER bezeichnete es als wichtig, mit dem Pensionssicherungsgesetz rechtzeitig Maßnahmen ergriffen zu haben, um angesichts der demographischen Entwicklung die Pensionen für die jüngere Generation zu sichern. Für kranke und invalide Personen wurde mit dem Pensionskorridor die Möglichkeit geschaffen, früher in Ruhestand zu gehen. Die Schwerarbeiterregelung sei kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension, hielt die Ministerin fest und machte gleichzeitig  darauf aufmerksam, dass noch keine Regierung jemals so viel für die Verbesserung der Situation der Frauen getan habe wie die Bundesregierungen seit 2000. "Wir haben viele Fehler der vergangenen Jahrzehnte korrigiert", sagte Ursula Haubner.

Mit der Schwerarbeitsregelung habe man Neuland betreten und Weichen für schwer arbeitende Menschen - auch in den Pflegebrufen! - gestellt. Die Formel 60-20-10 gibt schwer arbeitenden Menschen eine gute Chance, früher in Pension zu gehen. Die Behauptung des Abgeordneten Öllinger, Krankenstände und Urlaube würden bei der Schwerarbeitsregelung unberücksichtigt bleiben, wies die Ministerin zurück. Im weiteren Verlauf der Debatte auch gegenüber einer tatsächlichen Berichtigung des Abgeordneten, indem sie aus der Schwerarbeitsverordnung selbst zitierte: "Arbeitsunterbrechungen bleiben außer Acht".

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) richtete an die SPÖ die Frage, welche Leistungen für Schwerarbeiter sie aus der Zeit ihrer Regierungsverantwortung geltend machen könne. Frauen in Pflegeberufen werde nun ein früherer Pensionsantritt eingeräumt, sagte die Rednerin, die auf die besonderen Belastungen des Pflegepersonals in Hospizen und in der Palliativmedizin aufmerksam machte.

Abgeordneter DOBBNIGG (S) kritisierte die "zahlreichen Ungerechtigkeiten" in der vorliegenden Schwerarbeitsregelung, mit der die Bundesregierung deutlich mache, wie wenig ernst sie schwer arbeitende Menschen nehme. Dobnigg brachte die schweren gesundheitlichen Schäden vieler Arbeiter in der Schwerindustrie zur Sprache und beklagte, dass diese Menschen keine Chance haben, die Schwerarbeitsregelung in Anspruch zu nehmen. Die Regierung handle nach dem Motto: "Stell dir vor, es gibt eine Schwerarbeitsregelung, aber keiner kann sie in Anspruch nehmen". 

Abgeordneter DONABAUER (V) warf der SPÖ vor, sich in der Pensionsdiskussion auf bloße Polemik zu schränken und keinerlei sachliche Vorschläge zu unterbreiten. Das Beispiel Deutschlands lehre, wie schnell es mit einer Sozialpolitik bergab gehen könne, wenn man sich scheue, Veränderungen herbeizuführen. Österreich hingegen habe zeitgerecht eine Pensionssicherungsreform umgesetzt, um der jungen Generation Leistungen aus dem Pensionssystem zu erhalten.

Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G) bestritt, dass es sich bei der Schwerarbeitsregelung um eine ausgewogene Regelung im Sinne der Frauen handle. Tatsächlich werde das Motiv der Regierung erkennbar, möglichst wenigen Menschen Zugang zur Schwerarbeitsregelung zu eröffnen und dabei bestimmte Personen zu bevorzugen, insbesondere Männer. In diesem Zusammenhang stellte Weinzinger die rhetorische Frage, wie viele Frauen die Chance haben, auf 40 Beitrittsjahre zu kommen, und kritisierte eine Definition der Schwerarbeit anhand des Kriteriums Kalorienverbrauch.

Abgeordneter FAULAND (F) begrüßte die vorliegende Schwerarbeiterregelung und machte geltend, dass es sozialdemokratischen Sozialministern jahrzehntelang nicht gelungen sei, eine solche Regelung im Pensionsrecht zu verankern. Darüber hinaus zeigte er sich darüber erfreut, dass auch Beamte, die einem erhöhten Gefährdungspotential ausgesetzt sind, eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen könnten, sei es im Bereich der Exekutive, der Justiz oder im Bundesheer. Positiv hob Fauland auch den Abänderungsantrag der Koalitionsparteien im Zusammenhang mit der Bundesheerreform hervor.

Abgeordneter PENDL (S) wies seinen Vorredner darauf hin, dass die Schwerarbeiterregelung nur deshalb notwendig geworden sei, weil der Zugang zur Pension durch die Pensionsreform enorm erschwert worden sei. Er glaubt zudem, dass lediglich "eine Handvoll Menschen" von der Schwerarbeiterregelung profitieren wird. So fallen ihm zufolge gemäß der vorliegenden Verordnung Justizwachebeamte etwa nicht in die Regelung. Generell sprach sich Pendl gegen Pensionsabschläge für Schwerarbeiter aus.

Abgeordneter SIEBER (V) äußerte sich dem gegenüber erfreut darüber, dass der öffentliche Dienst im vollen Umfang in die Schwerarbeiterregelung einbezogen worden sei. Unter Schwerarbeit werde u.a. Arbeit in der Nacht, Arbeit unter Hitze und Kälte, Pflegedienst im Hospizbereich und Arbeit unter Einsatz von Leib und Leben subsumiert, skizzierte er. Wer in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt zehn Jahre Schwerarbeit geleistet habe, habe weitaus geringere Pensionsabschläge als andere. Ausdrücklich begrüßt wurde von Sieber die vorgesehene Evaluierung der Schwerarbeiterregelung.

Abgeordneter RIEPL (S) gestand Sozialministerin Haubner zu, sich um eine Schwerarbeiterregelung bemüht zu haben, meinte aber, das Ergebnis sei aus Sicht der SPÖ nicht akzeptierbar. Grundproblem ist für ihn der offensichtliche Auftrag, dass die Schwerarbeiterregelung nichts kosten dürfe. Dass die Sozialversicherungen finanzielle Probleme haben, führt Riepl nicht zuletzt darauf zurück, dass es von Seiten der Wirtschaft immer mehr "Sozialbetrüger" gebe. In den Jahren 2001 bis 2005 hätten 626 Mill. € an Forderungen als uneinbringlich abgeschrieben werden müssen, konstatierte er.

Abgeordnete STEIBL (V) rechnete vor, dass man mit jenen Beträgen, die die BAWAG "in den Sand gesetzt hat", vier Jahre lang das Pflegegeld in Österreich finanzieren oder drei Jahre lang gratis Medikamente abgeben hätte können. Gleichzeitig übte sie Kritik an den hohen Gehältern von BAWAG-Managern und Gewerkschaftsfunktionären. Bedauern äußerte Steibl darüber, dass die SPÖ die Neuregelung hinsichtlich der Berechnung der Witwen- bzw. Witwerpension nicht unterstütze.

Abgeordneter MARIZZI (S) machte geltend, dass die Schwerarbeiterregelung Arbeitnehmerinnen benachteilige. Das könne man drehen und wenden wie man wolle, meinte er. Insgesamt schätzt Marizzi, dass in Österreich rund 200.000 bis 300.000 Menschen Schwerarbeit leisten und nannte in diesem Zusammenhang etwa Bauarbeiter, Schichtarbeiter, Stahlarbeiter, Krankenschwestern und Exekutivbeamte. Gleichzeitig würden in den nächsten Jahren aber nur 300 bis 500 Personen eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen können, prophezeite er. Die SPÖ tritt ihm zufolge dafür ein, dass alle Menschen mit 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen könnten.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) wertete es als wichtigen sozialpolitischen Meilenstein, dass erstmals eine Schwerarbeitspension ermöglicht werde. Besonders erfreut zeigte er sich darüber, dass in diesem Zusammenhang auch die besonderen Belastungen in der Land- und Forstwirtschaft und in Pflegeberufen anerkannt würden. Dass in den nächsten Jahren nur 500 Personen die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen könnten, wie Abgeordneter Marizzi dargestellt habe, glaubt er nicht. 

Abgeordneter Mag. POSCH (S) räumte ein, dass es bei der Berechnung der Witwen- bzw. Witwerpension zu Verbesserungen komme. Er gab aber zu bedenken, dass es gerade in diesem Bereich im Rahmen der Pensionsreform 2001 die größten Einschnitte gegeben habe. Gleichzeitig verwies er auf eine Reihe anderer Pensionskürzungen durch die Pensionsreform. Zur Schwerarbeiterregelung merkte Posch an, diese habe "viele, viele Schwächen".

Abgeodneter KEUSCHNIGG (V) führte aus, der SPÖ falle es schwer zu erkennen, dass die Regierung soziale Kompetenz habe. Die SPÖ müsse zur Kenntnis nehmen, dass der "ganzheitliche Politikansatz" der Koalition funktioniere, meinte er. Die Schwerarbeiterregelung ist für Keuschnigg, wie er sagte, "ein mutiger Schritt in Neuland", jedenfalls aber ein guter Anfang.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) erklärte, die jetzige Schwerarbeiterregelung wäre nicht notwendig gewesen, hätten die Regierungsparteien nicht die Pensionsreform und die Pensionsharmonisierung beschlossen. Für "ignorant" erachtet sie die Behauptung der Koalition, sie habe die Situation von Frauen im Pensionsrecht verbessert. Auch die Neuregelung der Witwen- bzw. Witwerpension ist ihrer Ansicht nach "weit weg von jeder Lebensrealität".

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) hielt in Richtung ihrer Vorrednerin fest, die Regierung investiere eine Milliarde Euro für die eigenständige Pensionsvorsorge von Frauen. "Ist das nichts?" fragte sie. Auch die Ausweitung der Bemessungsgrundlage für die Witwen- bzw. Witwerpension qualifizierte Scheucher-Pichler als richtigen Schritt.

Abgeordneter KECK (S) verwies auf verschiedene Forderungen von Koalitionsvertretern, die der vorliegenden Schwerarbeiterregelung widersprechen würden. So habe etwa der niederösterreichische Landeshauptmann Pröll verlangt, dass Personen mit 45 Jahren Versicherungszeit, die Schwerarbeit leisten, abschlagsfrei in Pension gehen können müssten. Die nunmehrige Regelung sehe aber, so Keck, vor, dass jemand, der mit 60 Jahren die Schwerarbeitspension in Anspruch nehme, 9 % Abschläge habe. Schichtarbeiter mit Wechselschicht haben ihm zufolge das Problem, dass sie nur wenige Schwerarbeitsmonate erwerben könnten.

Abgeordneter GAAL (S) nahm zum Abänderungsantrag der Koalitionsparteien in Bezug auf die Bundesheerreform Stellung und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu diesen Bestimmungen an. Durch den Abänderungsantrag sei sichergestellt, dass Bundesheerangehörige, deren Arbeitsplatz durch die Bundesheerreform verloren gehe, sechs Jahre vor maßgeblichen finanziellen Einbußen geschützt seien, skizzierte er. Die SPÖ stimme dem  zu, sagte Gaal, erwarte sich aber noch weitergehende Regelungen.

Bei der Abstimmung wurden die Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und damit in Zusammenhang stehende Gesetzesänderungen unter Berücksichtigung des V-F-Abänderungsantrages in Dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen. In Zweiter Lesung hatte auch die SPÖ dem Abänderungsantrag zugestimmt. Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 wurde vom Nationalrat ebenfalls mit V-F-Mehrheit verabschiedet. (Schluss Sozialrecht/Forts. NR)


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