Parlamentskorrespondenz Nr. 363 vom 26.04.2006

Nationalrat einstimmig für Änderung des Privatfernsehgesetzes

Wien (PK) Einstimmig passierte die Änderung des Privatfernsehgesetzes den Nationalrat. Abgeordnete Dr. BAUMGARTNER-GABITZER (V) qualifizierte den vorliegenden Gesetzesantrag als weiteren wichtigen Baustein in der Medienpolitik. Es gehe unter anderem um Klarstellungen in Bezug auf die Nutzung analoger Frequenzen durch private Fernsehsender, erläuterte sie.

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) schloss sich den Ausführungen Baumgartner-Gabitzers in Bezug auf den vorliegenden Antrag an. Generell sprach er sich für klare Vorgaben für den ORF aus. Nicht immer seien Unterschiede zwischen dem öffentlichen Rundfunk und Privatprogrammen erkennbar, meinte Prähauser. Seiner Ansicht nach sollte man etwa das Gebührenmonopol des ORF überdenken.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) wies darauf hin, dass auf Grund einer beim Verfassungsgerichtshof laufenden Beschwerde Änderungen im Privatfernsehgesetz notwendig seien. Im Bereich der Medienpolitik erachtet er es, wie er sagte, unter anderem für erforderlich, die Entpolitisierung des ORF voranzutreiben.

Abgeordneter Mag. BROSZ (G) kritisierte die politischen Sendungen des ORF. Heikle Themen würden nicht gesendet und kontroversielle Diskussionen seien nicht mehr möglich, klagte er. Brosz zufolge hat dies bereits zu massiven Einbrüchen bei den Zuseherquoten geführt.

Abgeordnete HÖLLERER (V) hielt ihrem Vorredner entgegen, der ORF habe ein breites und vielfältiges Angebot und sei damit auch sehr erfolgreich, wie Hörer- und Seherzahlen zeigten. Auch den Vorwurf der politischen Einflussnahme auf den ORF wies sie zurück. Besonders hob Höllerer die regionalen Programme des ORF hervor.

Abgeordnete FRANZ (V) skizzierte, bereits im Jahr 2001 habe der Nationalrat eine effizientere Nutzung des analogen Rundfunk-Frequenzspektrums beschlossen und den ORF verpflichtet, jene Frequenzen, die er nur für seine Regionalsendungen benötige, in der übrigen Zeit Privatsendern zu überlassen. Nunmehr würden Klarstellungen in Bezug auf den Kostenersatz für diese Überlassungen getroffen.

Die Änderung des Privatfernsehgesetzes wurde vom Nationalrat einstimmig beschlossen. (Schluss Privat-TV/Forts. NR)