Parlamentskorrespondenz Nr. 370 vom 27.04.2006

Prammer: Leugnen der NS-Gräuel darf nicht salonfähig gemacht werden

Wortlaut der Rede Prammers bei der Gedenksitzung des Nationalrats

Wien (PK) – Wir bringen die Rede, die die Zweite Präsidentin des Nationalrats, Barbara Prammer, im Rahmen der Gedenksitzung des Nationalrats gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus gehalten hat, im Wortlaut:

Mauthausen was das letzte jener Konzentrationslager, das von amerikanischen Soldaten befreit wurde: am 5. Mai 1945.

Jahrzehntelang hat es gedauert um das aufzuarbeiten, was während weniger Jahre Nationalsozialistischer Gewaltherrschaft hinter dem Stacheldraht und hinter den Mauern der Lager verbrochen wurde.

Bis heute bleibt es unfassbar und es ist bis heute nicht nachvollziehbar, was in den Gedanken und Gefühlen jener Menschen vorgeht, die diesen Horror überlebt haben. Viele der Überlebenden verdrängen, weil sie den Schmerz, den sie erlitten haben sonst nicht ertragen könnten.

Und es ist nicht vorstellbar, was in den Gedanken und Gefühlen jener vorgeht, die erfahren mussten, auf welche Weise ihre liebsten Angehörigen dort zu Tode gebracht wurden.

1991 hat  Franz Vranitzky als erster österreichischer Bundeskanzler öffentlich aufgezeigt, dass es nicht wenige Österreicherinnen und Österreicher gegeben hat, die im Namen des NS-Regimes großes Leid über andere gebracht haben. Die teilhatten an den Verfolgungen und Verbrechen des Nazi-Regimes. Und Dr. Vranitzky hat festgestellt, dass wir uns über die moralische Mitverantwortung nicht hinwegsetzen können.

Dieser Wechsel im offiziellen Standpunkt Österreichs leitete über zur Errichtung des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus im Jahr 1995, und - im November  1997 - zur Fixierung des Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus.

Heuer - zum allerersten Mal nach 61 Jahren - erinnert die internationale Mauthausen Befreiungsfeier am 7. Mai an die in die Konzentrationslager verschleppten und dort ausgebeuteten und ermordeten Frauen.

Wer waren diese Frauen?

Es waren die Antifaschistinnen, die Widerstandskämpferinnen, die Denunzierten und jene, die aus so genannten rassischen Gründen verfolgt und verschleppt wurden.

Es ist wenig bekannt über den Leidensweg jener Frauen, die in Männer-Konzentrationslagern wie Mauthausen, inhaftiert waren.

Für sie war Mauthausen meist Durchgangslager in die Vernichtungslager oder in Außenkommandos zur Zwangsarbeit. Für viele der Frauen wurde Mauthausen zum Ort ihrer Ermordung.

Von ihnen zeugt nur das Totenbuch  – von einer Gruppe von  Tschechinnen etwa, die gemeinsam in der Mauthausener Gaskammer umgebracht wurden. Die älteste von ihnen war 66, das jüngste Mädchen gerade einmal 13 Jahre alt.

Denunziation war ein Pfeiler des NS-Regims. So reichte beispielsweise die bloße Verdächtigung, sexuelle Kontakte zu Juden zu haben, um ins Konzentrationslager verschleppt zu werden. Wer vom herrschenden Frauenbild abwich, wem Verhältnisse mit  Männern nachgesagt wurden, wer lesbisch war, lief Gefahr denunziert, verhaftet und ins KZ deportiert zu werden.

Ein lange verdrängter, tabuisierter Teil der NS-Verbrechen sind die Bordelle in den Konzentrationslagern. In den Häftlingsbordellen ebenso wie in den SS- und Soldatenbordellen, wurden zahlreiche weibliche Häftlinge zu sexueller Zwangsarbeit gezwungen.

Aber noch nicht genug: Diese Opfer sexueller Gewalt wurden stigmatisiert. Ihnen wurde nicht geglaubt, Erlittenes wurde verharmlost, ihnen wurde Mitschuld untergeschoben.

Viele Überlebende schwiegen und schweigen immer noch darüber, was sie erlitten haben. Sie haben Angst, sie schämen sich, sie verdrängen. 

Bis in die 90er Jahre war das Schicksal dieser Zwangsprostituierten kaum Thema in der Geschichtswissenschaft. Lange hielt sich durch fehlende Aufarbeitung die Legende der Freiwilligkeit dieser Prostitution.

Die Unmenschlichkeit, die diesen Frauen entgegen schlug,  übersteigt unsere Vorstellungskraft: Sie litten unter Geschlechtskrankheiten, unter erzwungenen Abtreibungen ohne jede medizinische Betreuung. Und sie gebaren Kinder, die unmittelbar nach der Geburt vor den Augen der Mütter grausam ermordet wurden.

Heute wissen wir aber auch, dass  Frauen nicht nur Opfer, sondern auch Täterinnen waren. Täterinnen als SS-Aufseherinnen, SS-Ärztinnen, SS-Helferinnen.

Das wissend wäre es um so wichtiger gewesen, bei dem im letzten Jahr beschlossenen Gesetz für die so genannten Trümmerfrauen, sich den Tatsachen zu stellen, dass es nicht nur Opfer sondern auch Beteiligte gab.

Für mich ist die heurige Befreiungsfeier in Mauthausen etwas ganz besonderes und ich bedanke mich beim Mauthausen-Komitee und beim Mauthausen-Komitee International, dass sie sich entschlossen haben bei der heurigen Befreiungsfeier all der unzähligen Frauen, die in den Konzentrationslagern gequält und ermordet wurden, zu gedenken.

Wir gedenken am 5. Mai der Millionen ermordeter Jüdinnen und Juden, darunter eine Million Zweihunderttausend Kinder.

Wir gedenken der Millionen politisch Verfolgten, der Roma und Sinti, der Homosexuellen, der Behinderten und deren Hinterbliebenen.

Wir gedenken all jener Menschen, die sehr lange darauf warten mussten, zu ihrem Recht zu kommen. Zu ihrem  Recht, als Opfer anerkannt zu werden, und zu ihrem Recht auf  Würde.

Das alles wissend - sind wir heute - wider jede Menschlichkeit und wider jede Gerechtigkeit mit wachsendem Rassismus und Antisemitismus konfrontiert.

Erst der gestrige Tag hat uns das wieder einmal vor Augen geführt. Wenn gestern der ehemalige NR und BR Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt wurde, dann muss einiges festgehalten werden: Es zeugt von besonderer Verwerflichkeit, wenn ein auf die Verfassung vereidigter Volksvertreter nationalsozialistisches Gedankengut vertritt und damit dafür wirbt.

Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz sind keine Einzelfälle – wie die heute veröffentlichten Statistiken über Anzeigen und Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz in erschütternder Weise zeigen. Die Dunkelziffer der Wiederbetätigungen und Verharmlosungen des Holocaust lässt sich nur erahnen.

Eine Verurteilung wie die gestrige darf keinesfalls dazu führen, über die Herabsetzung des Strafrahmen zu diskutieren. Das Strafausmaß – nach Österreichischer Rechtsordnung – richtet sich auch danach aus, ob ein Einsehen in begangenes Unrecht besteht oder nicht. Dort, wo dieses Einsehen fehlt, ist Milde zu hinterfragen.

Ein Leugnen oder Verharmlosen der Gräueltaten im Dritten Reich darf einfach nicht salonfähig gemacht werden. Und: so wie es auch das Mauthausenkomitee gestern formulierte: Wir sollten uns hüten, jetzt wieder zur  Tagesordnung zurückzukehren.

Der 5. Mai darf nicht nur ein Gedenktag sein, sondern muss uns jedes Jahr einen Schritt weiter bringen, um Rassismus und Antisemitismus in die Schranken zu weisen.

Nehmen wir den 5. Mai ernst!

Setzen wir die entsprechenden politischen Handlungen – im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.

HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie – etwas zeitverzögert – auf der Website des Parlaments im Fotoalbum : www.parlament.gv.at

(Schluss Wortlaut/Forts. Gedenksitzung)