Parlamentskorrespondenz Nr. 373 vom 27.04.2006

Nationalrat: SOS-Kinderdorf wird für Friedensnobelpreis nominiert

Abenteurerurlauber droht Kostenersatz bei Krisenintervention

Wien (PK) - Vor Eingang in die Tagesordnung gab die 2. Präsidentin des Nationalrats Mag. Prammer bekannt, dass um 15 Uhr eine Kurzdebatte über die Anfragebeantwortung 3922/AB zur Anfrage der Grünen 3977/J betreffend Tempo 160 durch Bundesminister Hubert Gorbach stattfinden wird.

Daran wird sich eine weitere Kurzdebatte über den SPÖ-Antrag schließen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Beratung des Antrags 749/A(E) betreffend Dienstfreistellungen für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen eine Frist bis 22. Mai 2006 zu setzen.

Sechs außenpolitische Vorlagen wurden unter einem verhandelt: Antrag 781/A (E) betreffend "SOS Kinderdorf", Nominierung für den Friedennobelpreis 2006, Änderung des DAK-Gesetzes 1996, BG über den Auslandsösterreicher-Fonds, V-F-Antrag 775/A bezüglich Änderung des Konsulargebührengesetzes 1992, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und Tadschikistan andererseits und ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (V) begrüßte die gemeinsame Nominierung des SOS-Kinderdorfs für den Friedensnobelpreis. Diese Organisation helfe nicht nur Kindern in schwierigen Zeiten, sondern biete ihnen auch Geborgenheit und eine neue Heimat, sagte Spindelegger.

Spindelegger wandte sich dann dem Konsulargebührengesetz zu und unterstrich, dass es für die staatlichen Vertretungsbehörden im Ausland eine Selbstverständlichkeit sei, in Not geratenen BürgerInnen konkrete Hilfe zu leisten. Die Novelle sehe aber nun vor, bei Betroffenen Rückforderungen stellen zu können, wenn für die Republik und die Gebietskörperschaften besondere Auslagen anfallen und sich Personen aus touristischen Zwecken durch grobes Verschulden in Gefahrensituationen begeben haben. Selbstverständlich seien diejenigen nicht betroffen, die sich aus beruflichen und humanitären Gründen in gefährlichen Regionen aufhalten, hielt Spindelegger fest. Grobes Verschulden liege dann vor, wenn sich Personen trotz aller Warnungen über das Gefahrenpotenzial hinwegsetzen. Man könne nicht auf der Seite derjenigen stehen, die sich bewusst in Gefahr begeben, die Dienste der Republik über das normale Ausmaß hinaus in Anspruch nehmen, und damit aber letztendlich den Steuerzahler belasten.

Abgeordneter Dr. CAP (S) befasste sich mit der Diplomatischen Akademie und begrüßte die Festlegung, dass diese eine wissenschaftliche Einrichtung ist, an der man akademische Grade erwerben kann, die zum Doktoratsstudium berechtigen. Damit nehme die Akademie eine wesentliche Stellung im gesamten postgradualen Bildungssystem ein. Als positiv wertete Cap auch die Bestimmung, Gastprofessuren verlängern zu können.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) ging zunächst auf das Konsulargebührengesetz ein und bezeichnete dieses als ein notwendiges Signal an StaatsbürgerInnen, bei Reisen die Sorgfaltspflicht im Auge zu behalten. Sobald es sich um reine Abenteuerreisen handle und die Sicherheitsvorkehrungen missachtet würden, sei es recht und billig, zumindest einen Teil der entstandenen Kosten zurückzuverlangen. Auch Scheibner wies darauf hin, dass die Rückforderungen nicht für jene Personen gelten, die sich aus beruflichen Gründen in gefährlichen Gebieten aufhalten oder NGOs bzw. Hilfsorganisationen angehören.

Die Nominierung der SOS-Kinderdörfer für den Friedensnobelpreis finde seine volle Unterstützung, bekräftigte Scheibner. Gerade in Entwicklungsländern seien diese nicht nur für Waisenkinder eine wichtige Einrichtung. Eltern gäben bewusst ihre Kinder zur Betreuung und Ausbildung in die Kinderdörfer, und damit leisteten diese einen wichtigen Beitrag zur Entwicklungshilfe.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) schloss sich dem an und hob die Entwicklung der SOS-Kinderdörfer in den letzten Jahren hervor, die über ihre ursprüngliche Aufgabe hinaus nun das Umfeld des ganzen Dorfes miteinbeziehen. Die Grünen würden heuer der Nominierung zustimmen, zumal auch andere Staaten diese Organisation für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen haben. Ebenso positiv kommentierte sie die Änderungen für die Diplomatische Akademie.

Nicht zufrieden zeigte sie sich mit dem Konsulargebührengesetz, das in ihren Augen eine Anlassgesetzgebung darstellt. Sie kritisierte vor allem den ursprünglichen Antrag der beiden Regierungsfraktionen, denn wäre dieser beschlossen worden, wären pauschal alle, die sich in gefährlichen Regionen aufhalten, Gefahr gelaufen, dass ihnen grob schuldhaftes Verhalten vorgehalten wird. Durch den Abänderungsantrag seien zwar Verbesserungen vorgenommen worden, die aus ihrer Sicht jedoch nicht für eine Zustimmung der Grünen ausreichen. Nach Auffassung Lunaceks ist es weiterhin unklar, welche Kriterien und welche Informationen nun ausschlaggebend seien. Wie entscheidet man beispielsweise, wenn das Reisebüro sein Okay gibt, die Homepage des Außenministeriums aber eine Reisewarnung veröffentlicht?, fragte sie. Offen blieben weiterhin Fälle von Personen, die aus grobem Verschulden ins Gefängnis kommen. Werden auch diesen die Kosten angerechnet?, so ihre Bedenken. Es sei auch unklar, wo man die Grenze zwischen jenen ziehen müsse, die aus Interesse andere Länder kennenlernen wollen und die aus reiner Abenteuerlust reisen.

Lunacek replizierte in ihrer Wortmeldung auch auf die Fragestunde und thematisierte die Visa-Affäre. Da mittlerweile auch gerichtliche Verfahren gegen einen Botschafter eingeleitet worden sind, ist ihrer Auffassung nach ein Untersuchungsausschuss gerechtfertigt. Die Grünen würden daher einen entsprechenden Antrag einbringen, da sie es für sinnvoll hielten, die politische Verantwortung unter der früheren Außenministerin und jetzigen EU-Kommissarin zu klären.

Abgeordneter GLASER (V) stellte in Abrede, dass es sich beim Konsulargebührengesetz um eine Anlassgesetzgebung handle. Gerade vor Beginn der Reisesaison müsse man bewusst machen, in welche Gefahren sich manche begeben können. Auch er betonte, dass Schutz und Hilfe durch die Vertretungsbehörden eine Selbstverständlichkeit seien, aber man müsse auch die Kosten sehen. Mit der Novellierung werde daher eine Sensibilisierung erreicht, die vielleicht dazu führe, dass sich Reisewillige besser informieren. Laut Glaser stellt die Novelle eine klare und vernünftige Regelung dar, weil sie sich auf schuldhaftes Verhalten und touristische Zwecke bezieht und den Selbstbehalt mit 20.000 € begrenzt. Es sei nie beabsichtigt gewesen, NGOs und Hilfsorganisationen miteinzubeziehen, denn deren Arbeit sei unerlässlich und sie seien es auch, die das Bild Österreichs im Ausland prägen.

Im Gegensatz dazu unterzog Abgeordneter SCHIEDER (S) die Novelle zum Konsulargebührengesetz einer harschen Kritik. Die Gesetzwerdung sei ein Beispiel dafür, wie ohne politische Notwendigkeit und trotz Konsens aller Parteien die Regierungsfraktionen den Weg über einen selbständigen Antrag gewählt haben, der völlig inakzeptabel gewesen sei. Trotz Abänderungen bleibe die Vorlage ein schlechtes Gesetz, so das Resümee Schieders, da die neuen Formulierungen zu neuen Problemen führten. So beziehe sich die nunmehrige Formulierung darauf, dass sich jemand durch grobe Schuldhaftigkeit in eine gefährliche Situation begibt, was bedeutet, dass nun nicht mehr das gefährliche Gebiet vorhanden sein muss. Damit schaffe man Rechtsunsicherheit, sagte Schieder. Auch den Begriff "touristisch" hielt er für keine gescheite Formulierung. Bei der Bewertung des grob schuldhaften Verhaltens befürchtete Schieder, dass es sich das Ministerium wahrscheinlich richten werde. Wenn man das Gesetz ernsthaft vollziehe, käme auf Grund der Notwendigkeit genauer Warnungen auf das Außenamt viel Arbeit zu. Sollten die Warnungen und Informationen nicht den notwendigen Anforderungen entsprechen, dann lasse das Außenamt seine Dienstleistungsfunktion außer Acht.

Abgeordnete Dr. BLECKMANN (F) konzentrierte sich auf die Nominierung der SOS-Kinderdörfer für den Friedensnobelpreis und erinnerte daran, dass sich der Todestag des Gründers Hermann Gmeiner am 26. April zum 20. Mal gejährt hat. Gmeiner sei jemand gewesen, der sich für die Kleinen, für Kinder in Not eingesetzt habe. Er habe das alte System des Waisenhauses durch neue Formen ersetzen wollen, um den Kindern eine familiäre Geborgenheit zu bieten. Wesentliche Aspekte dabei seien Mutter, Geschwister, Haus und Dorf gewesen. Trotzdem er keine öffentliche Unterstützung erhalten habe, habe sein Aufruf in der Bevölkerung großes Echo hervorgerufen, und nun gebe es bereits 1.715 Kinderdörfer in 132 Ländern.

Staatssekretär Dr. WINKLER dankte auch im Namen der Außenministerin für die Nominierung der SOS-Kinderdörfer für den Friedensnobelpreis. Winkler unterstrich die außenpolitische Bedeutung der Organisation, denn sie habe nicht nur zum Ansehen Österreichs im Ausland beigetragen, sondern durch ihr soziales Engagement einen wesentlichen Beitrag zum Frieden geleistet.

Gegenüber der Opposition verteidigte der Staatssekretär die Novellierung des Konsulargebührengesetzes, das keine Anlassgesetzgebung sei, wie er betonte. Überlegungen dazu habe es seit langem gegeben. Das Außenministerium sehe es nicht nur als seine gesetzliche Verpflichtung an, in Not geratenen StaatsbürgerInnen zu helfen, diese Hilfe werde auch mit großem Engagement geleistet. Die neuen Bestimmungen beträfen jedoch Hilfeleistungen, die über die normale konsularische Tätigkeit hinausgingen, da man beispielsweise Teams oder Flugzeuge entsenden müsse. Laut Winkler ist der Begriff "grobes Verschulden" nicht unklar, da genügend Judikatur vorliege. Wenn es zu Rückforderungen komme, dann müsse ein Konsulargebührenbescheid erstellt werden, dem ein Ermittlungsverfahren vorangehe, bemerkte Winkler. In Hinblick auf die Bedenken der Opposition meinte er, es sei völlig unmöglich, in einem Gesetz, das auf derart unterschiedliche Situationen anwendbar sei, kasuistisch vorzugehen. In Richtung des Abgeordnetem Schieder hielt Winkler fest, dass sich die Information durch Reisewillige nicht nur auf die Reisehinweise des Außenamtes beschränken könne. Sinnvoll hielt Winkler auch die im Gesetz vorgenommene Begrenzung der Rückforderungen.

Abgeordnete RIENER (V) wandte sich wieder den SOS-Kinderdörfern zu, eine revolutionäre Idee, die in der österreichischen Jugendwohlfahrt eine Trendwende eingeleitet habe. Das Prinzip sei Hilfe zur Selbsthilfe sowie eine rasche und unbürokratische Hilfe. In den letzten 20 Jahren habe sich die Organisation weiterentwickelt und biete Kindergärten sowie medizinische Einrichtungen an. Besonders bewährt hätten sich die Kinderdörfer nach Katastrophenfällen und in Krisengebieten. Kindern Hoffnung zu geben, heiße auch Prävention gegen Gewalt und Rassismus zu leisten, sagte Riener abschließend. 

Abgeordnete Mag. WURM (S) meinte, auch sie möchte den 20. Todestag von Hermann Gmeiner nützen, um dessen "weltumspannende Idee" der SOS-Kinderdörfer zu würdigen. Als Tirolerin sei sie besonders stolz darauf, dass das erste SOS-Kinderdorf in Imst errichtet worden sei, betonte sie und wies darauf hin, dass sich die SOS-Kinderdörfer im Laufe der Zeit zu einer friedenstiftenden Bewegung entwickelt hätten. Der Nationalrat habe SOS-Kinderdorf bereits im vergangenen Jahr für den Friedensnobelpreis nominiert, skizzierte Wurm, nunmehr soll eine neuerliche Nominierung beschlossen werden.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) zeigte sich über die Nominierung von SOS-Kinderdorf für den Friedensnobelpreis 2006 erfreut und erinnerte daran, dass Hermann Gmeiner ursprünglich Kriegswaisen des Zweiten Weltkriegs helfen wollte. Mittlerweile seien die SOS-Kinderdörfer nicht nur eine Heimat für Waisenkinder und verwahrloste Kinder, sie erfüllten auch vielfältige soziale und medizinische Aufgaben. So würden zum Beispiel in Kärnten Pflegeeltern begleitet und unterstützt.

Abgeordnete TAMANDL (V) nahm zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Tadschikistan Stellung und äußerte die Hoffnung, dass das Abkommen einen Beitrag zur Stabilisierung der Situation in Zentralasien leisten werde. Ihrer Meinung nach ist es notwendig, der Demokratisierung der Region und der dortigen Bekämpfung von Armut besonderes Augenmerk zu widmen. Das Abkommen enthalte auch Bestimmungen gegen den Drogenhandel, unterstrich Tamandl.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) befasste sich mit dem Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds und wertete es als positiv, dass künftig auch so genannte "Herzensösterreicher" aus Mitteln des Fonds unterstützt werden könnten, wenn sie in Notlage seien. Darunter seien Personen zu verstehen, die zwar keine österreichische Staatsbürgerschaft hätten, sich dem Land aber nach wie vor eng verbunden fühlten, erläuterte er. Insbesondere gehe es um Personen, die vor dem NS-Regime fliehen mussten.

Abgeordneter LEDOLTER (V) ging auf die Visa-Affäre ein und bekräftigte, die Verfehlungen beschränkten sich auf Einzelfälle. Kein Verständnis zeigte er für Skandalisierungsversuche. Positiv hob Ledolter die Ausweitung des Bezieherkreises des Auslandsösterreicher-Fonds hervor. Das Abkommen mit Tadschikistan wertete er als wichtigen Beitrag für Frieden und Stabilität in Europa.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) beschäftigte sich ebenfalls mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Tadschikistan und meinte, die ehemaligen UdSSR-Republiken hätten es bei ihren Transformationsprozessen besonders schwer. Wie arm Tadschikistan sei, zeigt ihr zufolge die Tatsache, dass das BIP pro Person in Tadschikistan 141 €, jenes in Österreich hingegen 29.000 € betrage. Hagenhofer erachtet in diesem Sinn einen politischen Dialog und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Land für sinnvoll.

Abgeordnete MAREK (V) wies darauf hin, dass weltweit mehrere hunderttausend Österreicher im Ausland lebten. Der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland besteht ihrer Darstellung nach seit 1967 und hat seither zahlreichen Österreichern in Notlage Hilfe geboten. Künftig könnten auch so genannte "Herzensösterreicher" unterstützt werden. Generell sprach sich Marek für die Einführung der Briefwahl für AuslandsösterreicherInnen aus.

Auch Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) nahm zum Auslandsösterreicher-Fonds Stellung und äußerte sich über die Ausweitung des Bezieherkreises erfreut. Ihr zufolge gibt es rund eine Million Menschen, die sich als "Herzensösterreicher" bezeichneten. Meist seien das Personen, die bereits in zweiter oder dritter Generation im Ausland lebten. Bedauert wurde von Muttonen, dass die Fondsmittel nicht aufgestockt würden.

Abgeordneter MURAUER (V) bekräftigte, es wäre höchst an der Zeit, die Briefwahl einzuführen. Davon würden Auslandsösterreicher, Reisende und behinderte Menschen profitieren. Auch in anderen europäischen Ländern sei die Briefwahl, so Murauer, bereits eine Selbstverständlichkeit.

Verteidigt wurde vom Abgeordneten die Änderung des Konsulargebührengesetzes, die die Einführung eines Kostenbeitrags vorsieht, wenn sich jemand im Ausland grob fahrlässig in Gefahr begibt und ihm dann geholfen werden muss. Es gehe nicht nur um Gefahrensituationen in exotischen Ländern, betonte Murauer, ein Einsatz könnte auch dann notwendig sein, wenn jemand in der Schweiz "mit Halbschuhen auf den höchsten Berg steigt".

Abgeordneter Dr. BAUER (S) bezog sich in seiner Wortmeldung auf das Bundesgesetz über die Diplomatische Akademie Wien und machte darauf aufmerksam, dass 60 % der Studierenden an der Diplomatischen Akademie aus dem Ausland kämen. Die Absolventinnen und Absolventen würden nicht immer eine Diplomatenlaufbahn einschlagen, sondern auch in internationalen Organisationen, europäischen Institutionen und internationalen Konzernen tätig sein, schilderte er. In diesem Sinn zeigte sich Bauer erfreut, dass derzeit bestehende Schwierigkeiten bei der Anrechnung von Abschlüssen beseitigt würden.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) fokussierte in seiner Rede auf die Ziele, die sich die österreichische EU-Präsidentschaft im Bereich der Balkan-Politik gesetzt habe. Die Balkanländer hätten große Erwartungen an Österreich, skizzierte er, sie wüssten aber auch, dass das Erreichen von EU-Standards ein harter Weg sei. Österreich profitiere wirtschaftlich von den guten Kontakten mit dem Balkan, sagte Großruck. Seinen traditionellen Vierzeiler widmete der Abgeordnete dieses Mal der BAWAG-Affäre.

Abgeordneter Ing. GARTLEHNER (S) ging auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens vor der Gerichtsbarkeit ein und gab zu bedenken, dass man bisher in der Frage der Immunität von Staaten auf das Völkergewohnheitsrecht angewiesen gewesen sei. Das vorliegende Übereinkommen sei in diesem Sinn ein Fortschritt. Prinzipiell bleibe die Immunität von Staaten aufrecht, erläuterte Gartlehner, es würden aber eine Reihe von Ausnahmen formuliert. So fielen etwa Arbeitsverträge oder staatliche Unternehmen nicht unter die Immunität. Die diplomatische Immunität werde hingegen nicht angetastet.

Abgeordneter Dr. BRADER (V) bedankte sich bei Staatssekretär Winkler für die "perfekte" Organisation der Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten. Vom Kooperations- und Partnerschaftsabkommen der EU mit Tadschikistan erwartet er sich positive Auswirkungen sowohl auf die Wirtschaft Tadschikistans als auch auf jene Österreichs. Positiv vermerkte Brader, dass das Abkommen erstmals auch Bestimmungen über die Bekämpfung des Terrorismus und die Beseitigung von Massenvernichtungswaffen enthalte.

Abgeordneter DOPPLER (V) verwies darauf, dass es beim Immunitäts-Übereinkommen der Vereinten Nationen nicht um den strafrechtlichen Bereich, sondern um die grundsätzliche Immunität fremder Staaten vor der Zivilgerichtsbarkeit gehe. Früher seien Staaten in allen Belangen stets immun gewesen, skizzierte er, diese Immunität sei nach und nach aber immer mehr eingeschränkt worden. Die UNO habe, so Doppler, bereits im Jahr 1949 Verhandlungen über ein internationales Abkommen aufgenommen, es habe aber bis zum Dezember 2004 gedauert, bis die Generalversammlung einen Beschluss gefasst habe.

Abgeordnete FELZMANN (V) sprach zur Änderung des Bundesgesetzes über die Diplomatische Akademie Wien und hielt fest, die Diplomatische Akademie sei ein weltweit anerkanntes Exzellenz-Institut mit "einer unglaublich langen Geschichte". Sie habe sich im postgradualen Ausbildungssektor in Österreich profiliert. Der vorliegende Gesetzentwurf schaffe, so Felzmann, mehr Rechtssicherheit für die Absolventen und gliedere die vielfältigen Studienangebote in den "Bologna-Prozess" ein.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) sprach sich gegen die Änderung des Konsulargebührengesetzes aus. Die Grünen hätten die Sorge, dass Individualtouristen, die sich außerhalb von Pauschalrouten bewegten, "auf der Strecke bleiben", skizzierte sie. Zudem fragt sich Stoisits, wie man beruflich, humanitär und familiär bedingte Reisen, welche vom Kostenrückersatz bei Hilfseinsätzen ausgeschlossen seien, von anderen Reisen abgrenzen könne. Sie habe auch keine Auskunft darüber bekommen, wie viele Fälle in den letzten Jahren unter die neuen Gesetzesbestimmungen gefallen wären.

Die Abstimmung über die einzelnen Tagesordnungspunkte wurde getrennt vorgenommen. Einhellig stimmten die Abgeordneten für die Nominierung von SOS-Kinderdorf für den Friedensnobelpreis 2006, die Änderung des Bundesgesetzes über die Diplomatische Akademie und das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds. Auch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Tadschikistan und das Immunitäts-Übereinkommen der Vereinten Nationen wurden einstimmig genehmigt. Mit V-F-Mehrheit verabschiedete der Nationalrat die Änderung des  Konsulargebührengesetzes. (Forts. Anti-Doping)