Parlamentskorrespondenz Nr. 374 vom 27.04.2006

Anti-Doping-Gesetz im Plenum einhellig beschlossen

SPÖ fordert Verkürzung der Prüfungsintervalle bei Fahrzeugen

Wien (PK) – Die beiden nächsten Tagesordnungspunkte betrafen das Anti-Doping- Bundesgesetz und den S-Antrag 68/A (E) zu diesem Thema.

Abgeordneter HAUBNER (V) meinte, mit dem heutigen Beschluss werde ein wichtiger Schritt in der heimischen Sportpolitik gesetzt. Nach intensiven Diskussionen auf breitester Basis habe man mit diesem Anti-Doping-Gesetz ein bedeutendes Gesetz erarbeitet, wofür er vor allem den involvierten Experten zu danken habe. Besonders erfreulich sei der Konsens aller Parteien, was ein wichtiges Signal für den gesamten Sport sei, dessen Anliegen man voll Rechnung getragen habe, betonte der Redner. Nun gelte es zu informieren und das Gesetz entsprechend umzusetzen, so Haubner. Dieses Gesetz sei ein weiterer wichtiger Schritt für das Sportland Österreich, schloss der Redner, der zudem einen Vier-Parteien-Abänderungsantrag im Zusammenhang mit Ausnahmegenehmigungen und Aspekten der unabhängigen Kontrollbehörde einbrachte.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) dankte gleichfalls den an der Arbeit zu diesem Gesetz beteiligten Experten und Personen und ging sodann auf einzelne inhaltliche Aspekte der Vorlage ein. Es wäre seines Erachtens falsch, hier den Weg über das Strafrecht zu gehen, weil dies die Sportler kriminalisieren würde, sondern, wie im gegenständlichen Fall geschehen, den Zivilrechtsweg zu beschreiten, der auf das Umfeld der Sportler – Betreuer, Trainer etc. – fokussiere. Diese Vorgangsweise sei zu begrüßen, könne man doch nun sagen, man sei hinsichtlich der Dopinggesetzgebung auf dem modernsten Stand, habe man doch ein zweckdienliches Instrumentarium bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte und Interessen der Sportler. Das Gesetz werde nicht nur leicht zu vollziehen sein, es schaffe auch die erforderliche Klarheit, erklärte Wittmann, der sich überzeugt zeigte, dass man hier einen Meilenstein in der Sportgesetzgebung geschaffen habe.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F) schloss sich den Dankesworten an und zeigte sich mit dem Resultat der langen und intensiven Beratungen zufrieden. Der Kampf gegen Doping habe in Österreich immer eine breite Basis gefunden, Österreich habe sich auf diesem Gebiet durch großes Engagement große Verdienste erworben, und das gelte auch für den vorliegenden Entwurf, mit dem man einen optimalen Mittelweg eingeschlagen habe, der größtmögliche Erfolge in der Bekämpfung des Doping ebenso wie in der Prävention garantiere. Man habe mithin ein Regelwerk vorliegen, auf welches man stolz sein könne.

Abgeordneter BROSZ (G) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu dieser Vorlage, bemängelte aber gleichzeitig die zu späte Beschlussfassung dieser Materie. Hier hätte man schon wesentlich früher reagieren müssen. Dopinggesetzgebung sei etwas sehr Heikles, man habe aber auf diese Tatsache entsprechend sensibel und mit einem gelungenen Mittelweg reagiert. Konkret regte er durch einen Abänderungsantrag an, dass Dopingproben auch aus so genannten "zwingenden Gründen" nicht verweigert werden dürfen, weil diese Formulierung zu großen Spielraum für gerichtliche Interpretation ließe.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER erläuterte die Inhalte der in Rede stehenden Vorlage und bedankte sich bei allen Beteiligten für die gedeihliche Arbeit. Er sei erfreut darüber, dass alle gemeinsam der Versuchung widerstanden hätten, dieses sensible Thema für parteipolitische Zwecke zu gebrauchen, und stattdessen einen wichtigen Schritt im Interesse des heimischen Sports gesetzt hätten. Damit sei Rechtssicherheit geschaffen worden, man habe den richtigen Weg beschritten, neben Aufklärung und Prävention würden damit weitere wichtige Signale gesetzt. Mithin habe man einen praktikablen Beitrag zur Fairness geschaffen, schloss der Staatssekretär.

Abgeordnete STADLER (V) sagte, Doping schade nicht nur der Gesundheit, es zerstöre auch all die Werte, für die der Sport stehe. Daher sei es die Aufgabe der Politik, hier entsprechend einzuschreiten, um den Sport sauber zu erhalten. Hier seien alle in die Pflicht zu nehmen, die Verantwortung sei von allen Betroffenen entsprechend wahrzunehmen, dieser Erkenntnis trage dieser Entwurf in adäquater Form Rechnung. Erfreut zeigte sie sich über die Tatsache, dass es gelungen sei, gemeinsam eine Lösung zu finden, die von allen mitgetragen werden könne.

Präsident DI PRINZHORN gab bekannt, dass die Grünen einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses samt kurzer Debatte eingebracht haben, der sich mit der Rolle der Finanzminister und der Bankenaufsicht in Zusammenhang mit den jüngst bekannt gewordenen Bankgeschäften beschäftigen solle. Die diesbezügliche Debatte werde nach Erledigung der Tagesordnung abgeführt werden.

Abgeordnete SCHASCHING (S) zeigte sich zufrieden mit dem vorliegenden Entwurf und erinnerte an die diesbezüglichen Initiativen ihrer Fraktion. Man habe hier ein zweckdienliches Instrumentarium geschaffen, das der Bedeutung des Sportes für Österreich gerecht werde und Vorbild sein könne für viele andere europäische Staaten. Nun gelte es, die Umsetzung zu beobachten und gegebenenfalls noch weitere Verbesserungen im Interesse des Sports vorzunehmen.

Abgeordnete ROSSMANN (F) sagte, Doping schade dem Sport nachhaltig, was sich auch bei den Olympischen Spielen gezeigt habe, wo die Vorwürfe in Sachen Doping die heimischen Sporterfolge zudeckten. Mit diesem Gesetz jedoch sei man Vorreiter und setze die richtigen Signale, die sich für die weitere Entwicklung des Sportes in Österreich als überaus wichtig erweisen würden.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) zeigte sich gleichfalls froh über die Vier-Parteien-Einigung und regte konkret einen Frauenförderbericht an, zumal die Frauen im heimischen Sport immer noch benachteiligt seien, wie sich an den Teilnahmezahlen bei den jüngsten Olympischen Spielen gezeigt habe. Man müsse sich überlegen, wie man es bewerkstelligen könne, Frauen vermehrt an Spitzen- und Breitensport teilhaben zu lassen. In diesem Zusammenhang müsse man auch überlegen, ob man nicht auch entsprechende Quoten einführen sollte. Schließlich trat die Rednerin für faire Arbeitsbedingungen in der Sportartikelbranche ein.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER wies auf die Erhöhung der Förderung für die Fachverbände hin und meinte, für die Nominierung der Sportler zu diversen Wettbewerben seien die jeweiligen Verbände zuständig. Es gebe jedoch kein Frauenprojekt, das nicht gefördert worden sei. Wenn Abgeordnete Lunacek hinsichtlich der von ihr angedachten Quoten eine Einigung mit den Dach- und Fachverbänden erziele, werde die Bundesregierung sie gerne umsetzen, kündigte der Staatssekretär an.

Abgeordnete MIKESCH (V) unterstrich die Notwendigkeit des Kampfes gegen Doping und hielt fest, dass es auch für MannschaftssportlerInnen keine Ausnahme geben dürfe. Mikesch räumte ein, dass durch die Dopingkontrolle die Privatsphäre der SportlerInnen stark eingeschränkt werde, zumal diese immer ihren Aufenthaltsort bekannt geben müssten. Es sei daher erforderlich, den jungen Menschen zu erklären, dass diese Maßnahmen dem Schutz der SportlerInnen dienten. Mikesch sprach abschließend auch die Möglichkeit für Ausnahmen im Krankheitsfall an.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) bezeichnete das vorliegende Anti-Doping-Gesetz als ein hervorragendes Gesetz, weil es rechtsstaatliche Verfahren garantiere und es gelungen sei, sensible Probleme zu lösen. Vor allem habe man erreicht, einen ausreichenden Schutz für Minderjährige zu schaffen und die Frage zu klären, wann eine Verletzung der Dopingregeln vorliege. Maier betonte die Wichtigkeit der Prävention im Breitensport und hier vor allem im schulischen Bereich. Unter Hinweis auf die Fitness-Studios ortete er einen absoluten Handlungsbedarf. Abschließend äußerte Maier die Hoffnung, dass mit diesem Gesetz die Olympiabewerbung Salzburgs unterstützt wird.

Abgeordneter FAULAND (F) wies auf die Vorbildfunktion des Spitzensports hin, weshalb es zu begrüßen sei, ein so hervorragendes Gesetz beschließen zu können, das sich auch in Europa sehen lassen könne. Er vertrat die Auffassung, dass wesentlich vernünftigere Regelungen gefunden werden konnten als es die italienische Gesetzeslage vorsieht. Der Abgeordnete ging auch kurz auf die Problematik von Medikamenteneinnahme im Krankheitsfall ein und meinte, dass dies durchaus auch ein Damoklesschwert für den Eintritt in den Spitzensport sein könnte. Auch er hegte die Erwartung, dass die rasche Reaktion Österreichs international positiv aufgenommen wird.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) thematisierte vor allem die Kontrolle, die sie als wichtig und richtig für einen fairen und sauberen Sport und für den Schutz von Minderjährigen bezeichnete, die aber weit in die Privatsphäre der SportlerInnen eindringt. SpitzensportlerInnen würden damit öffentliches Eigentum, sagte sie. Diese müssten nicht nur die körperlichen Voraussetzungen für Höchstleistungen mitbringen, Spitzenleistung bedeute auch die Fähigkeit, im richtigen Moment leistungsfähig zu sein. Das sei ein Geheimnis zwischen Körper und Psyche, und dies dürfe nicht gestört werden. Sie wünsche daher dem Gesetz viel Erfolg, aber auch den SportlerInnen die nötige Geduld und Kraft, dieses umzusetzen.

Abgeordnete PFEFFER (S) zeigte sich über das gemeinsame Vorgehen in dieser Frage zufrieden und wies darauf hin, dass man, anders als in Italien, keine strafrechtlichen Sanktionen vorsehe, sondern die Zusammenarbeit mit den Sportverbänden suche. Die Gefahr von Dopingmitteln liege darin, dass sie die SportlerInnen über den Zustand des Körpers täuschen, weshalb Prävention und Aufklärung absolut Vorrang hätten. Das Problem sei sicherlich die Tatsache, dass Dopingmittel ein Wirtschaftsfaktor sind.

Abgeordnete STEIBL (V) sprach ebenfalls die Notwendigkeit des Kampfes gegen Doping an, widmete sich aber dann der Frauenförderung im Sport und dem Gender-Mainstreaming. Sie appellierte an die Sportverbände und Vereine, mehr Verständnis dafür aufzubringen, und mehr Möglichkeiten für Frauen im Breiten- und Spitzensport zu schaffen. Im Interesse des Miteinander sollten auch Satzungen überdacht werden, regte sie an und schloss mit dem Satz "Sport tut Frauen gut und Frauen tun dem Sport gut".

Abgeordneter PRÄHAUSER (S) erinnerte an die Vorgänge in Turin und übte scharfe Kritik am Vorgehen von ÖSV-Präsident Schröcksnadel. Er stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob die richtigen Personen auf dem richtigen Platz sitzen. Das vorliegende Anti-Doping-Gesetz begrüßte er vollinhaltlich, weil es zur besseren Kontrolle beiträgt. Gefordert seien aber sowohl Vereine als auch die SportlerInnen, meinte er.

Abgeordneter PACK (V) lehnte jegliche Akzeptanz von Doping und "Bequemlichkeitsmedizin" ab. Vor allem sieht er die Jugendlichen gefährdet, da es ernst zu nehmende Anzeichen für Dopingmissbrauch bei jungen Menschen gebe. Pack trat daher für Prävention und Nachwuchsarbeit sowie für eine Förderung der Ausbildung von Betreuungspersonen in den Vereinen ein. Auf keinen Fall, so Pack, dürfe es zu Kriminalisierung und Vorverurteilung kommen.

Abgeordneter STEIER (S) bedauerte, dass Doping zunehmend auch das Problem des Breiten- und Freizeitsports werde. Die Hilfe von Dopingmitteln bei der Bewältigung von Anforderungen und der Anspruch an ein bestimmtes Aussehen werde immer mehr akzeptiert. Das Internet erleichtere den Zugang zu verbotenen Mitteln und der Schritt zu Nahrungsergänzungsmitteln sei sehr klein. Daher appellierte auch er, wie viele RednerInnen zuvor, der Prävention ein besonderes Augenmerk zu schenken, und sah dabei besonders den Sport-Staatssekretär und die Bildungsministerin gefordert.

Abgeordnete SCHIEFERMAIR (V) betrachtete die internationale Akzeptanz von Anti-Doping-Regeln als wichtigen Aspekt. Das vorliegende Gesetz bilde eine Grundlage für unabhängige Kontrolleinrichtungen, bemerkte sie. Als wichtig erachtete sie die Verpflichtung der Sportorganisationen zur Dopingprävention. Als ebenso unumgänglich hielt sie aber auch die Einbindung der MedizinerInnen.

Abgeordneter KRIST (S) wies darauf hin, dass das Anti-Doping-Gesetz auf einem SPÖ-Antrag aus dem Jahr 2003 basiere. Er begrüßte die Einigung und meinte, es liege nun an den Verbänden, die entsprechenden Schritte zu setzen. Er kritisierte den ORF wegen dessen Berichterstattung über die Vorkommnisse in Turin. Abschließend bedauerte er die Vertagung des Antrags der Grünen, der das Ziel verfolgt, klare soziale und ökologische Mindeststandards für Sportartikelhersteller festzulegen.

Abgeordnete RIENER (V) brachte einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag betreffend Initiative gegen Doping im Sport ein. Vor allem wird darin die Bildungsministerin aufgefordert, Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung der LehrerInnen zu setzen. Doping sei Betrug und Selbstbetrug, sagte Riener und kein Kavaliersdelikt. Die Bildungseinrichtungen seien daher eine wichtige Stätte, um dieses Bewusstsein zu schaffen. Sie appellierte aber auch an die Eltern, die Kinder und Jugendlichen auf Niederlagen im Leben vorzubereiten.

Für Abgeordneten KECK (S) war der Beschluss des Gesetzes ein großer Erfolg für den Sport, da erstmals klare gesetzliche Regelungen zur Dopingprävention geschaffen werden. Durch die Bestimmungen würden echte Kriminelle verhindert, da sie nicht mehr angestellt werden dürften, und Blut- und Gen-Doping unter Strafe gestellt. Das Gesetz regle auch die rechtliche Doping-Kontrolle. Keck forderte abschließend, das UNESCO-Übereinkommen betreffend Doping so rasch wie möglich zu ratifizieren, und ersuchte die österreichische Ratspräsidentschaft, dafür auch in Europa einzutreten.

Abgeordneter GRILLITSCH (V) merkte an, mit dem Anti-Doping-Gesetz werde die Fairness im Sport gefördert und es garantiere Null Toleranz gegenüber Drogensündern, ohne die SportlerInnen zu kriminalisieren. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz präventiv wirken werde, da es Bundesförderungsmittel nur mehr bei unbedingter Einhaltung der Regeln geben wird. Im Falle von positiven Kontrollergebnissen sei es wichtig, so Grillitsch, dass die SportlerInnen ein Recht auf angemessene Verteidigung haben.

Als einen Meilenstein der österreichischen Sportpolitik bezeichnete Abgeordneter ZWEYTICK (V) das vorliegende Gesetz und führte seine präventive Wirkung an. Es sei auch beispielgebend in Europa und eine Motivation für einen gesunden und fairen Sport.

Bei der Abstimmung wurde das Anti-Doping-Bundesgesetz in dritter Lesung nach mehrheitlicher Annahme eines Zusatz- und Abänderungsantrages in Zweiter Lesung einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt. Der Entschließungsantrag betreffend Initiative gegen Doping im Sport fand einhellige Zustimmung. Der (negative) Ausschussbericht über den SPÖ-Antrag zum Anti-Doping-Gesetz wurde mehrheitlich angenommen.

Im Rahmen der Ersten Lesung des S-Antrages 816/A betreffend Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 erläuterte Abgeordneter STEIER (S) das Anliegen seiner Fraktion, die Prüfungsintervalle bei Fahrzeugen wieder zu verkürzen, nachdem die Bundesregierung den Prüfungsintervall für neu zugelassene Autos im Jahr 2002 auf drei Jahre verlängert hat. Die Rückkehr zur jährlichen Überprüfung der Fahrzeuge diene der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz, argumentierte Steier, weil schlecht eingestellte und schadhafte Fahrzeuge hohe Abgas- und Feinstaubwerte aufweisen.

Abgeordneter DI AUER (V) verteidigte hingegen die 3-2-1-Formel bei den Kfz-Prüfungsintervallen, die sich auch innerhalb der EU-Vorgaben bewege. An die SPÖ richtete Auer die Aufforderung, nicht den Versuch zu unternehmen, Finanzprobleme des ARBÖ auf Kosten der Autofahrer und Pendler zu lösen.

Abgeordneter WITTAUER (F) machte darauf aufmerksam, dass die Vorschläge der SPÖ 300.000 Fahrzeugbesitzer zusätzlich belasten würden, und riet dazu, die bevorstehenden Untersuchungen abzuwarten und dann über notwendige Verbesserungen zu beraten.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) erinnerte an den Konsens im Verkehrsausschuss, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gemeinsam zu beschließen. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die jährliche "Pickerl"-Kontrolle der Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter des Fahrzeugs. Das Kostenargument wies die Rednerin zurück, indem sie auf die relativ geringen Kosten des "Pickerls" aufmerksam machte.

Präsidentin Mag. Prammer wies den Antrag dem Verkehrsausschuss zu.

G-Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Rolle der Finanzminister und der Bankenaufsicht in Zusammenhang mit den jüngst bekannt gewordenen Bankgeschäften)

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) ging von der BAWAG-Affäre als Anlass für den Antrag seiner Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aus und verlangte, die zeitliche Perspektive bei der Untersuchung der BAWAG und die Untersuchung der Finanzmarktaufsicht auch auf andere Institute auszuweiten. Der ÖVP, die in ihrem Prüfverlangen für den "kleinen Untersuchungsausschuss" versuche, dem Untersuchungsgegenstand ab 2000 eine andere Wende zu geben, warf Kogler vor, den Finanzminister "auf eine abenteuerliche Weise" aus der Verantwortung ziehen zu wollen. Die ÖVP drehe und wende sich bei den Kontrollaufgaben des Parlaments wie sie wolle. Die Grünen seien nicht die Pflichtverteidiger der SPÖ, des ÖGB oder der BAWAG. Daher ihr Antrag auf einen Untersuchungsausschuss, der die Verantwortlichen unter Wahrheitspflicht befragen kann. Es sei nicht glaubwürdig, wenn die ÖVP eine Prüfung bei der Hypo und bei Raiffeisen verhindern wolle.

Abgeordneter AMON (V) stellte klar, dass die Volkspartei im Interesse der Stabilität des Landes und der kleinen Sparer großes Interesse am Fortbestand der BAWAG habe. Für paradox hielt Amon, dass nun alle außer der BAWAG Schuld an den Malversationen haben sollen, nur nicht jene, die dort den Brand verursacht haben. Das sei nicht nachvollziehbar. Während Kogler immer nach einem Untersuchungsausschuss rufe, bleibe die ÖVP bei ihrer Linie, zuerst die Gerichte entscheiden zu lassen und dann die politische Verantwortung  zu untersuchen. Daher lehne er den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ab. Die SPÖ habe sich in der Frage der Zukunft der BAWAG völlig von dem verabschiedet, was ihre Mitglieder wollten. "Die ÖVP will, dass die BAWAG stabil bleibt", schloss Amon.

Abgeordneter Dr. CAP (S) warf der ÖVP vor, den Prüfauftrag einschränken zu wollen, als hätte es die Probleme bei Raiffeisen und bei der Hypo-Alpe-Adria nie gegeben. Damit setze die ÖVP ihre Linie der Ablehnung parlamentarischer Untersuchungen fort, sei es beim Eurofighter, sei es in vielen anderen Fällen. Auch die Vorwürfe gegenüber der Finanzmarktaufsicht in Zusammenhang mit den Ereignissen im Bankensektor interessierten die ÖVP nicht. Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschuss wird als "Wahlkampfausschuss" der ÖVP tätig werden, klagte Cap. Der Antrag der Grünen gehe in die richtige Richtung, die SPÖ unterstütze ihn daher.

Abgeordneter BUCHER (F) forderte die Abgeordneten auf, zu beachten, wie wichtig der österreichische Finanz- und Kapitalmarkt für die Wirtschaft des Landes sei. Bucher warnte auch davor, den Fall BAWAG mit der Hypo zu vergleichen. Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses soll die politische Verantwortung klären, man sollte aber - angesichts unangenehmer Ereignisse - darauf verzichten, die Erfolge des österreichischen Finanzmarkts in Zweifel zu ziehen. "Wir haben kein Interesse an einer Skandalisierung und stimmen dem Untersuchungsausschuss nicht zu", sagte Bucher.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) zeigte Verständnis dafür, dass die ÖVP kein Interesse an dem beantragten Untersuchungsausschuss habe. Zu sagen, jetzt tagten die Gerichte, obwohl der "kleine Untersuchungsausschuss" wenige Minuten nach Ende der Sitzung zusammentreten werde, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Dem Finanzminister warf Öllinger vor, einen Prüfbericht der Nationalbank über die BAWAG nicht ernst genommen und dem Parlament die Unwahrheit gesagt zu haben. Ihn interessiere sehr, seit wann Finanzminister und Bundeskanzler von den Geschäften in der BAWAG gewusst haben.

Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.  Ein ablehnendes Abstimmungsergebnis erzielte auch ein Antrag der Abgeordneten Mag. Lunacek (G) auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Amtsmissbrauch und illegalen Handel mit Sichtvermerken.

Eine weitere (147.) Sitzung des Nationalrates diente geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss)