Parlamentskorrespondenz Nr. 424 vom 09.05.2006

Wissenschaftsausschuss beharrt auf Quotenregelung

Einspruch des Bundesrates gegen UG-Novelle bleibt wirkungslos

Wien (PK) – Der Wissenschaftsausschuss des Nationalrates wiederholte in seiner heutigen Sitzung seinen Beschluss in Sachen Änderung des Universitätsgesetzes 2002, mit dem seinerzeit mittels einer Quotenregelung festgelegt worden war, dass 75 Prozent der Studienplätze für InhaberInnen von österreichischen Reifezeugnissen vorgesehen sein sollen. Der Einspruch des Bundesrates gegen diesen Gesetzesbeschluss bleibt damit ohne Wirkung.

Bereits zu Beginn der heutigen Sitzung hatte Abgeordnete Gertrude Brinek (V) den Antrag, den ursprünglichen Beschluss zu wiederholen, eingebracht. Abgeordneter Josef Broukal (S) monierte hingegen, dass die im Zusammenhang mit dieser Beschlussfassung abgegebenen Versprechen, es würden 1.500 Studienplätze für Erstsemestrige geschaffen, offensichtlich nicht eingehalten würden, da die Uni Graz entgegen dieser Ankündigung nur 160 und nicht 360 Studienplätze bereitstellen werde. Zudem votierte Broukal dafür, jenen rund 400 Studierenden, die unverschuldet am Weiterstudieren gehindert seien, da es am entsprechenden Studienangebot mangle, durch entsprechende Nachdotierungen zu helfen, zumal dafür nur etwa 150.000 Euro erforderlich wären. Weiters wies Broukal darauf hin, dass die Betriebsräte universitätsmedizinischer Einrichtungen mittlerweile 25 Millionen Euro zur Abgeltung geleisteter Überstunden einforderten, die weder als Zeitausgleich konsumiert noch finanziell beglichen worden seien. Hier müsse das Ministerium tätig werden.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) befürchtete, man werde trotz dieser Lösung in einem Jahr vor demselben Problem stehen. Zudem vermisste er eine Grundsatzdebatte über Lage und Zielsetzungen am Universitätssektor. In Zürich gebe man etwa fünfmal so viel pro Kopf für einen Studierenden aus wie in Österreich, um den EU-Schnitt zu erreichen, wären 25 Prozent mehr Lehrpersonal erforderlich, die universitäre Ausbildung müsse also dringend verbessert werden. Besonders drastisch zeige sich der Bildungsnotstand bei den Zahnärzten, wo nun schon überlegt werde, Studierende in freien Praxen auszubilden, da an den Universitäten die Kapazitätsgrenzen erreicht seien. Abgeordnete Magda Bleckmann (F) meinte hingegen, hier gehe es um die bereits angesprochene Quotenregelung, die eine gute Sache für die heimischen Studierenden sei, sodass sie nicht verstehe, weshalb die Opposition, nur weil sie auch andere Punkte diskutiert haben wolle, dieser Lösung nicht zustimme. Zudem sagte Bleckmann, in Graz stelle man im Rahmen der 360 Plätze auch Studierenden, die sich bereits auf Wartelisten befänden, Studienplätze zur Verfügung, und es sei durchaus fair, in diesem Rahmen auch Wartelisten abzuarbeiten.

Abgeordnete Melitta Trunk (S) wies auf die soziale Komponente dieses Problems hin und erinnerte daran, dass für die Betroffenen seinerzeit eine Ausnahmeregelung in Aussicht gestellt wurde. Sie trat dafür ein, mittels eines geeigneten Schriftstücks alle betroffenen Stellen von dieser Ausnahmeregelung in Kenntnis zu setzen. Abgeordnete Gertrude Brinek (V) meinte, mit dieser Quotenregelung werde rasch und studierendenorientiert geholfen, es sei dies also der richtige Weg. Zudem verwahrte sie sich gegen ein Schlechtreden der freien Praxen im Zahnarztbereich.

Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) erläuterte die grundsätzliche Position seiner Fraktion. Die Frage sei doch, wie erreiche man das Ziel von mehr Studierenden. Hier brauche es einfach ein Mehr an Investitionen, denn vielleicht seien Zugangsbeschränkungen nicht mehr erforderlich, wenn das universitäre Umfeld optimiert werde. Es scheine jedoch Teil einer Strategie zu sein, dass nur wenige das vorhandene Angebot nutzen können sollten. Hier werde anscheinend mehr die Quantität als die Qualität forciert, weshalb auch die avisierte Evaluation ob der dadurch zu erwartenden Verzerrungen zu hinterfragen wäre. Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) erklärte hingegen, niemand werde am Studieren gehindert, man müsse allerdings auch sehen, wie viel ein Medizinstudent dem Steuerzahler koste. Durch den Einspruch des Bundesrates ergäbe sich eine unangenehme Verzögerung für die Studierenden, die im Interesse der Studierenden rasch behoben werden sollte.

Abgeordneter Johann Moser (S) verwies darauf, dass Investitionen in die Ausbildung Investitionen in die Zukunft seien. Man müsse hier also vermehrt Gelder zur Verfügung stellen, denn um auf die OECD-Quote zu kommen, bräuchte Österreich 100.000 Studierende mehr. Im übrigen sollten die damit verbundenen Fragen nicht der Interessenvertretung der Ärzte überlassen werden, diese Fragen müssten von der Gesellschaft beantwortet werden. Abgeordnete Elke Achleitner (F) sagte, der vorliegende Vorschlag sei die richtige Antwort auf das Problem, zudem wolle man keinen Numerus Clausus, sondern Zugangsbeschränkungen, die im Interesse der Studierenden lägen. Diese Vorgangsweise stelle keine Einschränkung des freien Hochschulzuganges dar.

Bundesministerin Elisabeth Gehrer sprach sich gegen Einzelfall-Lösungen aus. Die Universitäten hätten ein Globalbudget, mit dem sie selbst wirtschaften könnten. Fälle wie die von Broukal genannten müssten die Unis selbst lösen. Dies gelte auch für die in Rede stehenden Überstunden, denn diesem Problem lägen Betriebsvereinbarungen zugrunde, sie fielen nicht in die Verantwortlichkeit des Ressorts, vielmehr sei dies ein Thema für die Universitäten und die Kliniken.

Die Ministerin betonte die Rolle der Studieneingangsphase und erachtete die geplante Quotenregelung als gute Maßnahme. Es seien 1.500 Studienplätze vereinbart worden, wobei Graz gesagt habe, man nehme in diesem Durchgang 160 Erstsemestrige und zudem 200 Studierende, die sich bereits auf Wartelisten befänden. Es sei richtiger, diese Studierenden einzubeziehen, als sie noch länger warten zu lassen, meinte Gehrer. An die Adresse von Trunk sagte Gehrer, alle verantwortlichen Stellen seien in diesem Sinne angewiesen, ihr sei kein Fall bekannt, bei dem es in dieser Hinsicht Probleme gegeben habe. Abgeordneter Alfred Brader (V) wies schließlich noch auf den Aspekt hin, dass die rasche Umsetzung der geplanten Maßnahme für die Studierenden Sicherheit schaffe.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde der ursprüngliche Beschluss wiederholt.

Am 21. April hatte der Bundesrat gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. März betreffend ein Gesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, Einspruch erhoben, weil seines Erachtens nach die EU-Konformität nicht gesichert und zudem nur eine Partiallösung geschaffen worden sei, durch welche die Zugangsbeschränkungen für die nicht-medizinischen Fächer weiter aufrecht blieben. Diese müssten jedoch nach Ansicht des Bundesrates im Sinne der Chancengleichheit für alle Studierwilligen gleichfalls fallen. Zudem rechtfertigten, so der Bundesrat, niedrige MaturantInnenquoten und unterdurchschnittliche Hochschulzugangsquoten die Forderung nach höheren Studierendenzahlen, da sich sonst Österreichs Bildungsposition verschlechtern könnte. (Schluss)


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