Parlamentskorrespondenz Nr. 431 vom 09.05.2006

Abgeordnete befassen sich mit schulischer Integration von Behinderten

Gehrer soll bestehende Integrationsangebote evaluieren

Wien (PK) - Der Unterrichtsausschuss des Nationalrats befasste sich in seiner heutigen Sitzung auch mit der Frage der schulischen Integration behinderter Kinder. Die Grundlage dafür bildeten Entschließungsanträge aller Fraktionen sowie eine Bürgerinitiative betreffend die rechtliche Absicherung integrativer Ausbildungsangebote ab der 9. Schulstufe.

Als Ergebnis der Beratungen fasste der Unterrichtsausschuss auf Initiative der Koalitionsparteien eine an Bildungsministerin Elisabeth Gehrer gerichtete Entschließung, in der die Ministerin ersucht wird, den Ist-Stand der schulischen Integration und die Effizienz der verschiedenen Ausbildungsangebote zu evaluieren. Zudem soll Gehrer gemeinsam mit Wirtschaftsminister Bartenstein prüfen, welche weiteren Entwicklungsschritte in der integrativen Berufsausbildung zielführend wären. Die Anträge der Opposition, die u.a. auf ein flächendeckendes Integrationsangebot und ein Recht auf integrativen Unterricht auch nach der 9. Schulstufe abzielen, wurden vertagt bzw. abgelehnt.

Eingeleitet wurde die Diskussion von Abgeordneter Christine Lapp (S). Sie wies darauf hin, dass der Themenbereich Bildung im kürzlich verabschiedeten Behindertengleichstellungsgesetz mit keinem Wort erwähnt werde. Gerade im Bildungsbereich bräuchten Eltern aber sehr viel persönliches Engagement, um ihren Kindern eine entsprechende Integration zu ermöglichen, sagte sie.

Lapp erachtet im Bildungssystem weitere Integrationsschritte für erforderlich. Ihre Fraktion tritt für das Konzept der "inklusiven Pädagogik" ein, bei der es, wie Lapp erläuterte, darum gehe, jeden Menschen mit seinen Stärken und Schwächen anzunehmen. Die Abgeordnete gab zu bedenken, dass Kinder von Integrationsklassen anders mit Menschen mit Behinderung umgingen.

Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) hielt Abgeordneter Lapp entgegen, das Konzept der inklusiven Pädagogik würde bedeuten, dass man keine Sonderschulen und keine Integrationsklassen mehr hätte, sondern jedes Kind in Regelklassen gehe. Seiner Auffassung nach ist es nicht möglich, das System von heute auf morgen so grundlegend umzustellen. Einzelne Punkte des SPÖ-Entschließungsantrags wie eine bessere Elternberatung und eine bessere Berücksichtigung des Themas Integration in der Lehrerfortbildung wurden von Huainigg jedoch befürwortet.

Was die Forderung nach Integrationsklassen über die 9. Schulstufe hinaus betrifft, hielt Huainigg fest, man müsse zunächst einmal die Vielzahl von laufenden Schulversuchen evaluieren. Grundsätzlich gilt es ihm zufolge zu bedenken, dass es im Pflichtschulbereich insbesondere auch um das Ziel der sozialen Integration gehe, bei weiterführenden Angeboten aber der Fokus auf den Erwerb von Teilqualifikationen gelegt werden müsse.

Abgeordneter Dieter Brosz (G) kritisierte, dass behinderte Schülerinnen und Schüler kein Recht darauf hätten, nach der 9. Schulstufe eine Integrationsklasse zu besuchen. Mit dem Entschließungsantrag der Koalition werde diesem Problem nicht Rechnung getragen, meinte er. Auch das Anliegen der Grünen, zusätzliche Lehrer für die Nachmittagsbetreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf zur Verfügung zu stellen, werde nicht aufgegriffen.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) signalisierte die Bereitschaft seiner Fraktion zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag zum diskutierten Thema und bedauerte, dass ein solcher bisher nicht zustande gekommen sei.

Ausschussvorsitzender Werner Amon (V) machte geltend, dass die Frage zusätzlicher Lehrer für die Nachmittagsbetreuung behinderter Schüler erst dann diskutiert werden könne, wenn klar sei, wie viele Betroffene überhaupt für die ab dem nächsten Schuljahr angebotene Nachmittagsbetreuung angemeldet würden.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien betreffend Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der schulischen Integration behinderter Kinder (814/A[E]) mit V-F-Mehrheit angenommen. Der Entschließungsantrag der SPÖ (826/A[E]), in dem sich Abgeordnete Christine Lapp und ihre FraktionskollegInnen für das Konzept der "inklusiven Pädagogik" an den Schulen und damit für ein flächendeckendes Integrationsangebot einsetzen, blieb in der Minderheit. Die Beratungen über die beiden Entschließungsanträge der Grünen (772/A[E] und 528/A[E]) wurden vom Ausschuss vertagt. Den Grünen geht es darin insbesondere um das Recht auf Integration in einem gemeinsamen Unterricht auch nach der 9. Schulstufe und um eine erweiterte Betreuung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen der Nachmittagsbetreuung an Schulen. Schließlich wurde die Bürgerinitiative betreffend die rechtliche Absicherung integrativer Ausbildungsangebote für Jugendliche mit Behinderung ab der 9. Schulstufe einstimmig zur Kenntnis genommen.

Koalition lehnt einheitliche Richtlinien für Schulsponsoring ab

Mit V-F-Mehrheit abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der SPÖ, in dem Abgeordneter Johann Maier und seine FraktionskollegInnen mit Hinweis auf die zunehmende kommerzielle Werbung für Produkte und Dienstleistungen an Schulen einheitliche Richtlinien für Schulsponsoring fordern. Nach Meinung der SPÖ hätte eine Bestands- und Inhaltsanalyse aller bisherigen Verträge vorgenommen und eine Studie "Werbung und Sponsoring in Schulen und Kindergärten" in Auftrag gegeben werden sollen. Weitere Forderungen betrafen den Ausbau der Konsumenten- und Gesundheitserziehung an Schulen, die Initiierung von Unterrichtsprojekten zum Thema "Jugend, Werbung und Konsum" sowie verbindliche Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kindergärten.

Abgeordnete Carina Felzmann (V) begründete die Ablehnung des Entschließungsantrages damit, dass die Schulen, wie Gespräche ergeben hätten, mit dem jetzigen System zufrieden seien und dieses beibehalten wollten. Ihr zufolge wäre es zudem nicht sehr sinnvoll, den Schulen auf der einen Seite mehr Autonomie zuzugestehen, auf der anderen Seite aber wieder Regeln vorzugeben. Die Schulpartner sollten eigenständige Entscheidungen treffen können, bekräftigte Felzmann.

Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) zeigte sich hingegen über die Ablehnung des Antrags enttäuscht und wies darauf hin, dass beispielsweise in den USA Werbung für Coca Cola an Schulen aus Gesundheitsgründen verboten sei. Es gebe bei den Schulbehörden zwar Musterverträge für Werbung, räumte er ein, niemand wisse aber, was in den konkreten Verträge dann drinnen stehe. Niederwieser plädierte daher weiter für eine Bestandsanalyse. Sein Fraktionskollege Kurt Gaßner machte darauf aufmerksam, dass Schulen in wirtschaftlich schwachen Regionen bei der Sponsorensuche eklatant benachteiligt seien.

SPÖ beantragt Kinderbetreuungs-Grundsatzgesetz

Schließlich vertagte der Unterrichtsausschuss aus Zeitgründen einhellig einen Gesetzesantrag der SPÖ, dem zufolge in einem Bundesgesetz Mindestanforderungen für öffentliche Kindergärten und andere öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen festgelegt werden sollen. Geht es nach der SPÖ, sollen die Länder u.a. dazu verpflichtet werden, für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen, der bei Bedarf mindestens zehn Stunden täglich geöffnet sein muss. Zudem müsste bei Bedarf auch für die Betreuung von Kindern ab Vollendung des 1. Lebensjahrs, für die Nachmittagsbetreuung von Volksschulkindern und für die Betreuung während der Schulferien Vorsorge getroffen werden. (Schluss)


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