Parlamentskorrespondenz Nr. 433 vom 09.05.2006

Wirtschaftsausschuss für mehr Sicherheit bei der Energieversorgung

Offene Fragen sollen bis zum Plenum geklärt werden

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses stand die Energiepolitik im Mittelpunkt des Interesses. Die Liberalisierung des Energiebinnenmarktes soll weitergehen, zugleich aber auch die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas markant erhöht werden. Der Umsetzung diesbezüglicher EU-Richtlinien in Form eines Gesetzes mit dem Titel "Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006" (1411 d.B.) stimmte der Ausschuss unter Berücksichtigung eines V-F-Abänderungsantrages mit der Mehrheit der Regierungsparteien zu. Das Gesetz bringt eine effizientere Kontrolle von Netzbetreibern, einen besseren Verbraucherschutz und die Durchsetzung von Mindestanforderungen bei der Angebots- und Rechnungslegung sowie mehr Qualität beim Werbematerial. Vor allem aber soll die Versorgungssicherheit beim Betrieb von Energienetzen verbessert werden. Die Pflichten von Speicherunternehmen werden gesetzlich verankert und ein Versorger letzter Instanz ermittelt. Die Energie-Control wird Kriterien für die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der Netzdienstleistungen per Verordnung festlegen und Kriterien für den Wirkungsgrad von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen verordnen. Grenzüberschreitende Erdgaslieferungen werden dem regulierten Netzzugang unterworfen. Die Errichter neuer Verbindungsleitungen können mit Ausnahmen von der Regulierung rechnen.

Eingangs der Sitzung hatte S-Abgeordneter Johann Moser beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, weil die geplante Fusion zweier großer Energieunternehmen die energiewirtschaftliche Situation in Österreich wesentlich verändern würde. Während Abgeordneter Werner Kogler (G) diesen Antrag unterstützte, lehnten ihn die Abgeordneten Karlheinz Kopf (V) und Maximilian Hofmann (F) ab. Jede Aussage über die geplante Fusion sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt Spekulation. Kopf ersuchte darum, die beiden Themen Unternehmensfusion und Versorgungssicherheitsgesetz in der Diskussion zu trennen. Sein Vorschlag lautete auf eine Aktuelle Aussprache zum Thema Fusion in einem kommenden Wirtschaftsausschuss.

In der inhaltlichen Debatte waren für Abgeordneten Georg Oberhaidinger (S) noch zahlreiche Punkte in dem von Abgeordnetem Karlheinz Kopf vorgelegten Abänderungsantrag offen, namentlich die Themen Direktleitungen, Leitungskapazitäten und Kraft-Wärme-Kopplung. Daher könne die SPÖ heute nicht zustimmen, hoffe aber auf eine Klärung dieser Punkte bis zur Plenarsitzung in der nächsten Woche.

Abgeordneter Werner Kogler (G) sprach von einer sinnvollen Umsetzung von EU-Richtlinien, hätte sich für die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit von der Regierung aber mehr erwartet.

Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) bezeichnete die Regierungsvorlage als einen Kompromiss, mit dem es gelungen sei, die unterschiedlichen Interessen, die bei der Erhöhung der Versorgungssicherheit ins Spiel kommen, unter einen Hut zu bringen. Es werde gelingen, die noch offenen Punkte bis zur Plenarsitzung zu klären, zeigte sich Kopf überzeugt.

Abgeordneter Johann Moser (S) warf dem Bundesminister energiepolitisches Versagen vor und erinnerte ihn daran, dass die 380 KV-Leitung in der Steiermark nach 20-jähriger ÖVP-Verantwortung für das Energieressort noch immer nicht bestehe. Für Produktionsfirmen im Süden Österreichs ziehe dies beträchtliche wirtschaftliche Schäden nach sich.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein bat um Verständnis dafür, dass er zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts über die geplante Unternehmensfusionierung sagen könne. Er stehe aber künftig für eine diesbezügliche Aussprache im Wirtschaftsausschuss zur Verfügung. Für die 380-KV-Leitung sei das Land Steiermark zuständig, sagte Bartenstein und teilte mit, die Genehmigungsbescheide stünden vor der Fertigstellung.

Die Verlängerung des mit Ende des Jahres 2006 auslaufenden Versorgungssicherungsgesetzes (1419 d.B.), das auch die Rechtsgrundlage für EU-Sicherungsmaßnahmen im Krisenfall darstellt, um fünf Jahre erfolgte ohne Debatte einstimmig.

Ein weiterer Schritt zur Reform der Wirtschaftskammer

Mit ihrem Antrag 830/A schlagen die Abgeordneten Karlheinz Kopf (V), Dr. Christoph Matznetter (S) und Detlev Neudeck (F) vor, im erweiterten Präsidium der Bundeskammer konkretere Kriterien für die Errichtung von Fachverbänden und Fachgruppen zu formulieren. Die Kriterien sollen sich auf die Größe der Fachorganisationen, die Fähigkeit der Mitglieder, den Aufwand zu bedecken, sowie auf die wirtschaftliche Bedeutung und die Interessenlage der jeweiligen Berufszweige beziehen. Geändert wird die Anzahl der Mitglieder der Organe von Fachorganisationen. Ein Fachgruppenausschuss wird künftig mindestens zehn, ein Fachverbandsausschuss mindestens 13 Mitglieder umfassen. Gleich bleibt die Höchstzahl von 32. Eine Fachvertretung soll künftig bis zu neun Fachvertreter haben. In der Haushaltsordnung der Kammer wird die Rechtsgrundlage für getrennte Rechnungskreise für einzelne Berufszweige geschaffen. - Die Zustimmung erfolgte mit V-S-F-Mehrheit. 

Für Abgeordneten Karlheinz Kopf (V), der die lebhafte Diskussion einleitete, stellt das vorliegende Gesetz einen zweiten Reformschritt für die Wirtschaftskammer dar. Die Kammerspitze soll die Organisationsstruktur im Sinne einer Verschlankung und Effizienzsteigerung an die Entwicklung der Wirtschaft anpassen können. Dies werde zu einer Reduktion der Zahl der Fachorganisationen von 128 auf 80 führen.

Abgeordnete Michaela Sburny (G) sprach von einem mageren Reformschritt, der die ständischen Strukturen in der Kammerorganisation nicht überwinde. Zudem fehle eine Demokratisierung des Wahlrechts.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) sah hingegen einen Schritt in die richtige Richtung, den auch die Grünen mittragen sollten. Die Direktwahl des Wirtschaftsparlaments bleibe freilich auch für die SPÖ ein wichtiges Ziel für die Zukunft.

Abgeordneter Detlev Neudeck (F) und Karlheinz Kopf (V) wiesen die Kritik der Grünen am Wahlrecht der Wirtschaftskammer zurück, indem sie darauf hinwiesen, dass die Vertretung der sehr unterschiedlich großen Fachorganisationen auf den oberen Ebenen der Kammerorganisation logischerweise nicht gleich sein könne.

Anpassung des Anlagenrechts an das neue Umweltrecht


Unter dem Titel "Anlagenrechtsnovelle 2006" (1367 d.B. ) sind Änderungen in der Gewerbeordnung, im Mineralrohstoffgesetz und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen zusammengefasst. Zur Umsetzung der europäischen "Umgebungslärmrichtlinie" werden Betreiber von Bergbau-Anlagen, die dem IPPC-Regime unterliegen, zur Information über Lärmemissionen verpflichtet. Dazu kommen Anpassungen an das Immissionsschutzgesetz - Luft, das im Rahmen des Umweltrechtsanpassungsgesetzes 2005 umfassend überarbeitet wurde.

Während Abgeordneter Werner Kummerer (S) die Regierungsvorlage begrüßte, weil sie dem Kampf gegen den Lärm diene, kritisierte Abgeordnete Michaela Sburny (G) Mängel bei der vorgesehenen Erfassung der Lärmdaten und Versäumnisse bei der Vermeidung der Feinstaubbelastung.

Die Regierungsvorlage erhielt eine V-S-F-Mehrheit in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages mit formalen Klarstellungen.

Raschere Verleihung der Standesbezeichnung Ingenieur

Weiters verabschiedete der Ausschuss ein Ingenieurgesetz 2006 zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren zur Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur". Eine zusammenfassende Bezeichnung der Lehranstalten soll künftig für eine rasche Verleihung der Standesbezeichnung "Ingenieur" sorgen (1431 d.B.).

Nach der Beantwortung von Detailfragen der Abgeordneten Hannes Bauer und Christoph Matznetter (beide S) sowie der Abgeordneten Werner Kogler (G) und Maximilian Hofmann (F) durch Bundesminister Bartenstein und einen Experten seines Ressorts wurde die Regierungsvorlage einstimmig verabschiedet.

Abkommen für gemeinsame Filmprojekte mit Luxemburg

Ein Abkommen mit Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich stellt gemeinsame Filmprojekte der beiden Länder inländischen Filmprojekten gleich und verbessert deren Aussichten auf Förderungsmittel. Damit soll die Verwirklichung großer gemeinsamer österreichisch-luxemburgischer Filmprojekte ermöglicht werden (1390 d.B.). Die Zustimmung des Ausschusses war einhellig.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) begrüßte dieses Abkommen und appellierte an den Bundesminister, die große wirtschaftliche Bedeutung der Filmproduktion zu beachten. Filmförderung sei nicht nur Kulturförderung, sondern eine wichtige und zulässige Wirtschaftsförderung, die Nachfragewirkung der Filmgesellschaften auf Zulieferer und Ausstatter sei beträchtlich. Österreich sollte seine Filmförderung erhöhen. (Schluss)


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