Parlamentskorrespondenz Nr. 457 vom 15.05.2006

Vorlagen: Landwirtschaft

Wasserrechtsgesetznovelle 2006 bringt Verwaltungsvereinfachungen

Die Bundesregierung will einen Teil der beträchtlichen Mehrkosten, die bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie entstehen, durch Verwaltungsvereinfachungen kompensieren. Der Entwurf für eine Wasserrechtsnovelle 2006 (1356 d.B.) sieht unter anderem die Einführung eines Anzeigeverfahrens für bestimmte Erdwärmepumpen vor und ermöglicht den Entfall der Kollaudierung in bestimmten Fällen. Das Einsparungspotential wird mit bis zu 33 Vollarbeitsplätzen angegeben, das entspricht 16 % des erwähnten Mehrbedarfs.

Die wasserrechtliche Bewilligung von Wasser-Wasser-Wärmepumpen sowie von Tiefsonden soll künftig in einem Anzeigeverfahren erfolgen. Für Tiefsonden wird die Bewilligung mit 25 Jahren befristet. In sensiblen Gebieten kann die Behörde individuell entscheiden, ob ein umfangreicheres Bewilligungsverfahren mit Verhandlung einzuleiten ist.

Die Entscheidung über die Bewilligung einer Wasserversorgungsanlage soll künftig möglichst gleichzeitig mit der Entscheidung über eine Schutzgebietsanordnung getroffen werden. Die Behörde kann künftig aber auch bei bestehenden Anlagen nachträglich Schutzgebiete festlegen. Sichergestellt wird auch die Weitergabe der bei Erkundungen und Erschließungen sowie bei der Errichtung von Anlagen gewonnenen Erkenntnisse an die Behörde.

Bei Wasseranlagen, die weder öffentliche Interessen berühren noch fremden Rechten nachteilig sind, kann die Behörde künftig auf eine bescheidmäßige Überprüfung der Ausführung verzichten. Einen Bewilligungsbescheid soll die Behörde dem Unternehmer künftig gegen Vorlage einer Ausführungsanzeige oder einer Bestätigung der bescheidgemäßen Ausführung der Wasseranlage durch einen Ziviltechniker oder einen gewerberechtlich Befugten erteilen können.

(Schluss)