Parlamentskorrespondenz Nr. 466 vom 16.05.2006

Behinderte im Dienst- und Berufsleben nicht mehr benachteiligt

Einstimmigkeit im Sozialausschuss

Wien (PK) – Eine Reihe von Vorlagen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit Stimmeneinhelligkeit verabschiedet.

Vorerst wurde das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (gegenseitige Entschädigung von Verbrechensopfern durch den Staat, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde) einstimmig genehmigt.

Im Zusammenhang mit der 12. Novelle zum Notarversicherungsgesetz meinte V-Abgeordneter Walter Tancsits, dieser Vier-Parteien- Antrag sei eine "schöne Bestätigung" für die Richtigkeit der Pensionsreform.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) hielt die Ausführungen seines Vorredners für irritierend, da die Novelle, die u.a. die schrittweise Verlängerung des Durchrechnungszeitraums bei der Berechnung der Zusatzpension von 18 auf 30 Jahre, die stufenweise Erhöhung des Regelpensionsalters vom 65. auf das vollendete 70. Lebensjahr und die Einführung einer vorzeitigen Alterspension ab dem vollendeten 67. Lebensjahr beinhaltet, mit der Pensionsharmonisierung nichts zu tun habe. Eine Berufsgruppe sei de facto von der Pensionsharmonisierung  ausgenommen, allerdings zeige das Notarversicherungsgesetz, dass bei den Notaren die Selbstverwaltung gut funktioniere und es im Rahmen eines Umlageverfahrens sehr wohl möglich ist, hohe Pensionen zu sichern.

Ausschussobfrau Heidrun Silhavy machte auf die ursprünglichen verfassungsrechtlichen Bedenken ihrer Partei hinsichtlich der Berechnung und des Inkrafttretens der Berechnung aufmerksam und wies darauf hin, dass sich diese Berufsgruppe die Pensionen selber zahle und ohne Steuergelder auskomme.

V-Abgeordneter Karl Donabauer gab seinen Vorrednern Recht, dass die Notare keine Steuergelder für ihre Pensionen brauchen und betonte, dass es sich in Wahrheit um die Fortführung der bestehenden Pensionsreform handle.

Auch diese Vorlage wurde mit Stimmeneinhelligkeit gebilligt.

Die Anpassung und Aktualisierung des EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetzes - die Änderungen betreffen vor allem die Schaffung einer neuen Kategorie von Bediensteten bei den Organen der Gemeinschaften, die so genannten "Vertragsbediensteten", sowie Änderungen im Verfahrensrecht – wurde gleichfalls mit den Stimmen aller vier Parlamentsparteien vorgenommen.

Einstimmig wurde auch die Änderung des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes (die Regelung hinsichtlich einer im Ausland ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit wird präzisiert, die Bestimmungen bezüglich Berechnung der Rente bei sich zeitlich deckenden Zeiten einer Pflichtversicherung und einer freiwilligen Versicherung sowie bei sich zeitlich deckenden Kindererziehungszeiten und ausländischen Versicherungszeiten werden aufgehoben) angenommen.

Mit dem Bundes- Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz sollen in 19 Rechtsmaterien die für behinderte Menschen benachteiligenden Begriffe "körperliche Eignung" bzw. "körperliche und geistige Eignung" durch den Begriff "gesundheitliche Eignung" bzw. durch den generellen Begriff "Eignung" ersetzt werden. In der Debatte zu dieser Vorlage wies S-Abgeordnete Christine Lapp darauf hin, dass nur teilweise Forderungen umgesetzt wurden und nach wie vor der Bildungs- und der Freizeitbereich nicht aufgenommen wurden. Auch trat sie dafür ein, die Bestimmung bezüglich der Heilmasseure zu streichen.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) sprach von einer Schmalspurvariante; auch sie fand es schade, dass der "Notarsteil" herausgenommen wurde. Statt sich um eine ordentlichen Lösung zu bemühen, habe man die Bestimmung ganz einfach aus dem Gesetz gestrichen. Deshalb brachte die Abgeordnete zwei Entschließungsanträge ein. Sie betrafen die Lockerung der Notariatsaktspflicht und die Berücksichtigung des Bildungs- und Verkehrsbereiches.

V-Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg warf ein, man könne mit zwei Gesetzen nicht alle Diskriminierungen aus der Welt schaffen. Es sei richtig, sagte er, dass die Notariatsaktspflicht im ursprünglichen Entwurf enthalten gewesen sei. Da es diesbezüglich im Rahmen der Begutachtung Unzufriedenheit gegeben habe, würden weitere Gespräche geführt. Konsens über einen Entschließungsantrag konnte noch nicht erzielt werden.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) wollte u.a. wissen, welche Überlegungen seitens des Ministeriums angestellt werden, um die ausländischen Pfleger, die nach Österreich kommen, in die Legalität zu bringen.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) wies darauf hin, dass man psychische Stabilität von den Heilmasseuren verlange; dies sei eine "Diskriminierung auf höchstem Niveau".

Bundesministerin Rauch-Kallat machte darauf aufmerksam, dass der Passus über die Heilmasseure nicht neu sei. Sie wäre, wenn das die Fraktionen wollen, mit einer Streichung oder Umformulierung einverstanden, betonte die Ressortleiterin. – Die Parteien einigten sich auf die Streichung dieses Passus und legten einen entsprechenden Abänderungsantrag vor.

Staatssekretär Sigisbert Dolinschek wies darauf hin, dass durch die Beseitigung der Diskriminierungen in 19 Rechtsmaterien wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreicht wurden. Über Änderungen beim Notariatsakt werden detaillierte Gespräche zwischen den Behindertenverbänden und der Notariatskammer geführt.

Zum Bereich Pflege meinte der Staatssekretär, die Situation der pflegenden Angehörigen sollte verbessert und einer befriedigenden Lösung zugeführt werden.

Bei der Abstimmung wurde der Vier-Parteien-Abänderungsantrag einhellig angenommen. Einstimmig gebilligt wurde auch die Regierungsvorlage in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages. Die beiden Entschließungsanträge der Grünen wurden mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien abgelehnt. (Forts./SRÄG)


Themen