Parlamentskorrespondenz Nr. 468 vom 16.05.2006

Anwendungsmöglichkeiten der e-card werden ausgeweitet

Sozialrechts-Änderungsgesetz im Ausschuss einstimmig beschlossen

Wien (PK) – Im zweiten Teil der Sitzung des Sozialausschusses befassten sich die Abgeordneten mit der Regierungsvorlage zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006. Sie bringt nicht nur eine Reihe von Anpassungen und Änderungen im Sozialversicherungsrecht, sondern auch eine Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten der e-card. In einem Abänderungsantrag wurde u.a. festgelegt, dass die e-card in Hinkunft als Pensionsausweis verwendet werden kann; die konkrete Ausgestaltung obliegt jenen Stellen, die die Feststellung der Zugehörigkeit einer Person zum Kreis der Pensionisten auch im Wege der e-card ermöglichen wollen. Weitere zentrale Inhalte der Vorlage betreffen die Meldung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die Erweiterung der Berufskrankheitenliste des ASVG um die bösartigen Neubildungen des Herzbeutels durch Asbest, die gesetzliche Verankerung von besonderen Fördermaßnahmen für Frauen sowie die Beachtung der Frauenquote bei der Entsendung von Vertreterinnen in die Selbstverwaltungskörper. Die Vorlage wurde in der Fassung des V-F-Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (S) wies darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2005 in einem Erkenntnis kritisiert hat, dass es keine Möglichkeit der Mitversicherung von homosexuellen Lebensgefährten gibt. Da in der Folge einzelne Bestimmungen des ASVG und GSVG aufgehoben wurden, drohe nun die Gefahr, dass überhaupt keine Lebensgefährten mehr mitversichert werden können. In einem Abänderungsantrag forderte Heinisch-Hosek die Reparatur dieser Regelung. Verbesserungen wünschte sie sich auch hinsichtlich der Adoption von Kindern im Ausland; diese sollten ihrer Auffassung nach sofort nach Inkrafttreten der Adoption versichert sein und nicht erst ab ihrer Ankunft in Österreich.

Abgeordneter Richard Leutner (S) appellierte an die Ministerin, das Problem bezüglich der Mitversicherung von Lebensgefährten rasch zu lösen. Was die konkreten Inhalte des Gesetzes anbelangt, gab er zu bedenken, dass die Berufskrankheitenliste in Österreich nicht den Empfehlungen der Europäischen Kommission entspreche und viel kürzer ausfalle. Auch bei den Meldungen hinsichtlich drohender Berufskrankheiten liege Österreich im Vergleich zu anderen Industriestaaten weiter hinten. Dies sei eine besorgniserregende Entwicklung, urteilte Leutner, der mit Maßnahmen im Bereich der Ausbildung der Ärzte entgegengesteuert werden müsste. Schließlich setzte sich der Redner noch dafür ein, ein nationales Präventionszentrum einzurichten, wo alle Aktivitäten auf diesem Sektor, die derzeit zersplittert sind, gebündelt werden.

Abgeordneter Karl Öllinger (G) hielt es für positiv, dass die SozialhilfebezieherInnen in das e-card-System einbezogen werden. Allerdings fehle noch der große Schritt in diesem Bereich, meinte er, es müsse nämlich im Einvernehmen mit den Ländern gelingen, dass diese Personengruppe überall ganz normal versichert ist. Zum Thema Datensicherheit und e-card stellte Öllinger fest, dass es wichtig sei, eine klare Vorgangsweise in diesem Bereich zu entwickeln.

Was die Ausführungen seiner Vorredner angeht, so unterstütze er nicht nur die Forderungen von Heinisch-Hosek, sondern auch den Vorschlag von Leutner, ein nationales Präventionszentrum einzurichten. Dies sei notwendig, da die Kompetenzen derzeit zu stark aufgeteilt sind und bei den Arbeitsunfällen und den Berufskrankheiten außerdem eine steigende Tendenz zu verzeichnen sei.

Bei der Vorlage handle es sich um eine Zusammenfassung verschiedener Materien, wobei durchaus einige beachtenswerte Maßnahmen, wie etwa die Ausweitung der Anwendungsmöglichkeiten der e-card, beschlossen werden, konstatierte Abgeordneter Walter Tancsits (V). Wenn man sich an die Diskussion vor Einführung der e-card erinnere, wo viele datenschutzrechtlichen Bedenken geäußert wurden, dann sehe es heute so aus, dass man die zahlreichen Wünsche bezüglich der Ausstattung der e-card eher bremsen muss. Dies sei ein Beweis dafür, wie positiv diese Karte mittlerweile angenommen wurde, betonte Tancsits. Die Vorgangsweise hinsichtlich der Speicherung von Daten sei auch jetzt schon sehr klar, meinte er, zunächst rede man mit den Betroffenen, dann mit den Betreibern darüber, was sinnvoll und technisch machbar ist und dann werden die Fragen mit dem Datenschutzrat erörtert.

In Richtung der Abgeordneten Heinisch-Hosek stellte Tancsits fest, dass es seiner Meinung nach beim Erkenntnis des VfGH nicht um die Diskriminierung homosexueller Lebensgefährten gegangen ist, da sonst einfach dieser Ausdruck aufgehoben worden wäre. Man befinde sich jedoch bereits in einer intensiven Diskussion über dieses Thema und die Regierungsfraktionen werden rechtzeitig eine gute Lösung präsentieren, die sowohl dem Willen des VfGH entspricht als auch den Krankenkassen keine Mehrkosten beschert, kündigte er an.

Die sozialrechtlichen Änderungen waren notwendig, da die Gesetze an die jeweiligen neuen Gegebenheiten angepasst und ständig verbessert werden müssen, meinte Abgeordneter Maximilian Walch (F). Bei der Vermeidung von Berufskrankheiten sei es ganz wichtig, auf die Prävention zu setzen; dabei seien die Betriebsärzte und auch der Betriebsrat gefordert. Es sei auch sehr wichtig, dass Meldungen an die Unfallversicherung sowie an die Arbeitsinspektion erfolgen.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat stellte zunächst erfreut fest, dass es trotz zahlreicher negativer Prognosen, die im Vorjahr sogar von einem Minus in der Höhe von über 550 Mill. € ausgingen, erstmals wieder ein Plus in der Krankenversicherung gebe (+20,3 Mill. €). Diese positive Entwicklung sei nicht nur auf den Beitrag der AUVA, sondern auf die Auswirkungen der Gesundheitsreform sowie des Arzneimittelpakets zurückzuführen, war die Ressortchefin überzeugt.

Sodann ging die Ministerin auf die Aussagen von Öllinger hinsichtlich der Arbeitsunfälle ein. Es sei nicht richtig, dass hier eine Zunahme zu verzeichnen war; die Tendenz war vielmehr sinkend (2003: 103.567, 2005: 103.029; gerechnet ohne Weg- und Verkehrsunfälle). Bei den Berufskrankheiten müsse man bedenken, dass allein schon durch die ständige Aufnahme von neuen Krankheiten, was auf aktuelle Forschungsergebnisse zurückzuführen ist, eine Zunahme möglich ist.

Die Einbeziehung der Sozialhilfeempfänger ins e-card-System gehe auf eine Anregung ihres Ressorts zurück, führte die Ministerin weiter aus. Auch sie würde es begrüßen, wenn es in diesem Bereich einmal eine Harmonisierung gibt und sich die Bundesländer auf eine 15a-Vereinbarung einigen könnten.

Ein wichtiges Anliegen waren der Ministerin die Frauenfördermaßnahmen, die in der Regierungsvorlage enthalten sind. Obwohl bei den 22 Sozialversicherungsträgern 60 % der Beschäftigten Frauen sind, gebe es unter den leitenden Angestellten nur 4 weibliche Vertreter, zeigte Rauch-Kallat auf. Besonders die Gebietskrankenkassen, wo es keine einzige Frau in einer leitenden Position gibt, schneiden diesbezüglich sehr schlecht ab.

Absolut offen zeigte sich die Ministerin bezüglich der Einrichtung eines nationalen Präventionszentrums. Man müsste sich überlegen, wie dies aussehen könnte. Klar sei für sie, dass sicher nicht ausschließlich die AUVA dieses Projekt finanzieren könnte; es könnten zum Beispiel auch alle Sozialversicherungsträger einzahlen. In diesem Zusammenhang betonte Rauch-Kallat, dass die AUVA absolut nicht gefährdet ist und alle Bauvorhaben gesichert sind.

Abgeordneter Manfred Lackner (S) war der Auffassung, dass bei den Krankenkassen von Konsolidierung keine Rede sein könne. Außerdem gingen viele Sparmaßnahmen auf Kosten der Patienten, da Leistungskürzungen durchgeführt werden.

Dieser Auffassung war auch Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G), die zahlreiche Einzelbeispiele aufzählte. So habe etwa ein Behinderter, der schon 37 Jahre im Rollstuhl sitzt, beim Wechsel von der Niederösterreichischen zur Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse erlebt, dass man plötzlich sein Rollstuhlkissen nicht mehr bezahlen wollte. Auch ihr Fraktionskollege Karl Öllinger wies auf nicht unerhebliche Einschränkungen im Leistungskatalog der Krankenkassen hin.

Abgeordneter Karl Donabauer (V) erinnerte daran, dass das österreichische Gesundheits- und Versorgungssystem im Vergleich zu anderen Ländern noch immer sehr gut sei. Natürlich gebe es da und dort Verbesserungsmöglichkeiten, räumte er ein. Er wünschte sich zum Beispiel eine bessere Koordination zwischen den Ländern, da es die Patienten natürlich nicht verstehen, warum sie in einem Bundesland ein Medikament bewilligt bekommen, in einem anderen aber nicht. Immerhin gebe es auch einen Erstattungskodex, der eine klare Vorgabe darstellt.

Abgeordneter Reinhold Mitterlehner (V) bezweifelte, dass es Leistungseinschränkungen bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse gibt. Durch ein vorbildliches Projekt sei es dort gelungen, die ökonomische Komponente bei den Verschreibungen miteinzubeziehen und dadurch Einsparungen zu erzielen.

Bundesministerin Rauch-Kallat kam noch auf die Heilmittelevaluierungskommission zu sprechen. Es gehe nicht an, dass die Bewilligung von Medikamenten unterschiedlich – und dies sogar innerhalb einer Krankenkasse – gehandhabt wird. Ein Patient hätte ihr auch erzählt, dass er keine cholesterinsenkenden Medikamente bekommt, solange er noch keinen Herzinfarkt gehabt hat. Solche Vorgangsweisen werde sie sicherlich nicht unterstützen und sie werde daher eine Erklärung vom Hauptverband sowie von der Heilmittelevaluierungskommission einfordern, kündigte Rauch-Kallat an. (Forts./TO)


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