Parlamentskorrespondenz Nr. 486 vom 18.05.2006

Zahnärztliche Lehrpraxen sollen Wartezeiten beim Studium verkürzen

Gesundheit Österreich GmbH im Ausschuss beschlossen

Wien (PK) – In der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses befassten sich die Abgeordneten zunächst mit einem Antrag der Regierungsfraktionen, der eine Einrichtung von zahnärztlichen Lehrpraxen vorsah. Damit wollte man dem Problem entgegen treten, dass in den letzten Jahren an den Medizinischen Universitäten zu wenig Praktikumsplätze für Studierende der Zahnmedizin zur Verfügung standen. Weiters stand eine Regierungsvorlage auf der Tagesordnung, die die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Zusammenführung des ÖBIG ("Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen"), des neu einzurichtenden BIQG ("Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen") und des Fonds "Gesundes Österreich" (FGÖ) zur "Gesundheit Österreich GmbH" zum Inhalt hatte. Bei der Diskussion um das Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 konzentrierten sich die Wortmeldungen auf die – schon bisher mögliche – Unterbringung von geistig abnormen Rechtsbrechern in geschlossenen Bereichen von Krankenanstalten; diese Klarstellung wurde von Seiten des Ministeriums mit Vollziehungsproblemen begründet und gehe auf einen dringenden Wunsch des Justizressorts zurück.

Da im Laufe der letzten Jahre das Problem aufgetreten ist, dass an den Medizinischen Universitäten zu wenig Praktikumsplätze für Studierende der Zahnmedizin zur Verfügung stehen, wollen die Regierungsparteien nun die Einrichtung von zahnärztlichen Lehrpraxen ermöglichen. Damit soll die Wartezeit für Studierende, die bereits den ersten und zweiten Studienabschnitt absolviert haben und für die derzeit kein direktes Weiterstudieren möglich ist, verkürzt werden. Teile des 72-wöchigen Praktikums, höchstens jedoch die Hälfte, können in Hinkunft auch außerhalb der Universitätskliniken für Zahn, Mund- und Kieferheilkunde, nämlich in anerkannten zahnärztlichen Lehrpraxen absolviert werden. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für die Humanmedizin. – Der Antrag wurde in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

Das Studium der Zahnmedizin wird an den Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck angeboten. Der erste und Teile des zweiten Studienabschnitts des Studiums Zahnmedizin ist im Wesentlichen mit dem Studium Humanmedizin ident. Der dritte Studienabschnitt dient ausschließlich dem Erwerb zahnmedizinischen Wissens und dem Erwerb zahnmedizinischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Er umfasst wissenschaftliche Lehrveranstaltungen und ein 72-wöchiges Praktikum, wobei eine Woche Praktikum grundsätzlich 40 Praktikumsstunden umfasst. Da diese Regelung vornehmlich dem Abbau der Warteliste dient, ist vorgesehen, dass die gegenständlichen Bestimmungen mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft treten. Nach diesem Zeitpunkt soll die zahnmedizinische Ausbildung wiederum ausschließlich an Universitätskliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erfolgen, wobei die Ergebnisse der Evaluierung der dislozierten praktischen Ausbildung zu berücksichtigen sein werden.

Es handle sich zwar um keine ideale Lösung, aber im Interesse der Studierenden, die nicht noch länger auf ihre Plätze warten sollen, stimme er dem Antrag der Regierungsfraktionen zu, erklärte Abgeordneter Erwin Kaipel (S). Er erkundigte sich zudem danach, wie viele Studenten und Studentinnen davon betroffen sind.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) machte darauf aufmerksam, dass es beim Studium der Zahnmedizin derzeit massive Beeinträchtigungen gibt und die StudentInnen teilweise bis zu drei Jahre warten müssen. Eine Auslagerung eines gewissen Teils der Ausbildung könne durchaus sinnvoll sein, räumte er ein, die vorgeschlagene Regelung dürfe aber keine Dauerlösung werden. Er werde dem Antrag zustimmen, damit den Studierenden keine Nachteile erwachsen.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat ging zunächst auf die Frage von Kaipel ein und informierte darüber, dass insgesamt 106 Studienplätze betroffen sind (70 in Wien, 12 in Innsbruck und 24 in Graz). Die Regelung gewährleiste, dass die Studenten keine sinnlosen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Sie sei übrigens schon immer eine Verfechterin von Lehrpraxen gewesen, da sie es für wichtig halte, dass die zukünftigen niedergelassenen Ärzte Erfahrungen in der Praxis sammeln. Vielleicht ergebe sich dadurch auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen und Spitalsärzten. In diesem Zusammenhang wies Rauch-Kallat darauf hin, dass auch bei der Ausbildung der Turnusärzte etwas getan werden müsse.

"Gesundheit Österreich GmbH": Bündelung der Planungs-, Steuerungs- und Evaluierungsaktivitäten im Gesundheitssektor

Zentraler Inhalt der Regierungsvorlage ist die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Zusammenführung des ÖBIG ("Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen"), des neu einzurichtenden BIQG ("Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen") und des Fonds "Gesundes Österreich" (FGÖ) zur "Gesundheit Österreich GmbH".

Hauptanliegen des Gesetzes ist die im öffentlichen Interesse gelegene Nutzung der fachlich inhaltlichen Synergieeffekte, die sich durch die enge Zusammenarbeit der drei einander ergänzenden Geschäftsbereiche ergibt. Die neu geschaffene Gesellschaft ist somit in der Lage, nicht nur alle wesentlichen Daten zum Gesundheitswesen zu sammeln und wissenschaftlich auszuwerten, sondern kann durch die Geschäftsbereiche BIQG und FGÖ auch gleich auf eventuell sichtbar werdende Disparitäten in seiner Forschungs- und Planungstätigkeit reagieren und die erforderlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung und Gesundheitsförderung setzen.

Um eine größtmögliche Akzeptanz der wissenschaftlichen Ergebnisse

vor allem im Bereich der Planung der integrierten Versorgung der Patienten und Patientinnen ebenso wie im Bereich der Qualitätssicherung zu gewährleisten, wurde die durch die strengen vergaberechtlichen Vorschriften notwendige alleinige rechtliche Trägerschaft des Bundes durch umfangreiche Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten insbesondere der Länder und der Sozialversicherung ergänzt.

Abgeordneter Manfred Lackner (S) erinnerte daran, dass die Regierungsvorlage im Vorfeld nicht gerade mit Lob überhäuft wurde. Auch der von den Regierungsparteien eingebrachte Abänderungsantrag sei nicht weitgehend genug, weshalb der den Vorschlag im Namen seiner Fraktion ablehne.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) konnte sich der Kritik von Lackner nicht anschließen. Ein wesentlicher Punkt sei, dass die Institutionen weisungsfrei arbeiten können. Außerdem werden die Länder und die Krankenkassen, die in Hinkunft mehr Vertreter in das ÖBIG entsenden können, aufgewertet.

Im Prinzip sagen alle Experten im Gesundheitswesen, dass eine Stärkung des Bundes und eine Koordinierung auf nationaler Ebene durchaus zu argumentieren sei, erklärte Abgeordneter Kurt Grünewald (G). Der Vorschlag der Regierungsfraktionen sei seiner Meinung nach jedoch "janusköpfig", da er zu wenig ausgereift ist und die angepeilten Ziele auch nicht wirklich umsetze. Eigentümlich sei auch, dass von der zukünftigen Geschäftsführung überhaupt keine Qualifikationen gefordert werden.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) sah keine Veranlassung dafür, warum auch der Fonds für Gesundes Österreich in die neue GesmbH übergeführt werden soll. Damit würden nur die gut funktionierenden Strukturen zerschlagen und der Ministerin ein volles Durchgriffsrecht ermöglicht. Es sei auch ein Unterschied, ob jemand in Zukunft Geschäftsführer oder nur mehr Bereichsleiter ist. Da es keine logischen Gründe für diese Lösung gibt, müssen wohl politische bzw. personelle Beweggründe dahinter stecken, vermutete die G-Rednerin.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat wies darauf hin, dass es im Vorfeld zahlreiche Gespräche mit allen Stellen und Interessenvertretern gegeben hat. Im Gegensatz zur ursprünglichen Struktur des ÖBIG, das unter Bundeskanzler Kreisky konzipiert wurde, sei die jetzige Lösung viel demokratischer, da es in den entscheidenden Bereichen eine Drittelparität zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung gibt. Was den Fonds Gesundes Österreich angeht, so versicherte die Ministerin, dass alles – die Aufgaben, die Befugnisse, die Zusammensetzung des Kuratoriums - gleich bleibe. Natürlich gebe es Synergieeffekte, weil man in Zukunft etwa nur eine Personalverrechnung oder nur eine Buchhaltung brauche, konstatierte sie. Ein Mitarbeiter des Ministeriums teilte noch mit, dass die vorliegende Rechtsform deshalb gewählt werden musste, weil es das Europarecht so vorsieht. Außerdem wurde im Gesetz festgehalten, dass es bezüglich der wissenschaftlichen Tätigkeit kein Weisungsrecht gibt.

Die Vorlage wurde in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

Diskussion über Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in Krankenanstalten

Mit der vorliegenden Novelle sollen Regelungen betreffend Staatsgrenzen überschreitende Kooperationen zwischen Krankenanstalten (Führung dislozierter Abteilungen), die Überwachung nosokomialer Infektionen (Infektionen, die durch Ansteckung in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung erworben worden sind) und den Einsatz von Leiharbeitskräften in Krankenanstalten in das Krankenanstaltengesetz aufgenommen werden. Weiters sind die erforderlichen Anpassungen im Ärztegesetz sowie sonstige punktuelle Änderungen vorzunehmen.

Im Konkreten geht es u.a. noch um die ausdrückliche Normierung, dass in der Krankenanstaltenordnung Räume festzulegen sind, in denen das Rauchen gestattet ist; die ausdrückliche Regelung über die Aufgaben des Hygieneteams im Zusammenhang mit der Überwachung nosokomialer Infektionen; die Klarstellung, dass geschlossene Bereiche von Krankenanstalten für Psychiatrie auch der Aufnahme von geistig abnormen Rechtsbrechern bzw. Tatverdächtigen nach Paragraph § 429 StPO dienen; die Kooptierung von Mitgliedern in die Bundesgesundheitskommission durch die ausdrückliche Berechtigung der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin sowie die Übertragung der Zuständigkeit zur Festlegung des Rezeptpflichtstatus einer Arzneispezialität im Rahmen der Zulassung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.

Abgeordnete Christine Lapp (S) gab bekannt, dass ihre Fraktion aufgrund der Kooptierungsbestimmung, die ihrer Ansicht nach gesetzwidrig ist, der Vorlage nicht zustimmen werde.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) gab seiner Vorrednerin bezüglich der Kooptierung von Mitgliedern in die Kommission zu bedenken, dass dies schon immer das Recht der Ministerin war. Er verstehe nicht, warum nur deswegen ein ganzes Gesetz, das einige sehr wichtige Punkte enthalte, abgelehnt wird.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) ging in seiner Wortmeldung vor allem auf die Unterbringung von geistig abnormen Rechtsbrechern in geschlossenen Bereichen von Krankenanstalten ein, weil es sich dabei um ein "extrem heikles" Thema handle. Die Strafanstalten, in denen geistig abnorme Täter untergebracht werden, seien überbelegt und es stehen viel zu wenig Personalressourcen zur Verfügung. Außerdem verfolge man teilweise "mittelalterliche" Konzepte, da viele psychisch kranke Täter, die derzeit eingesperrt werden, auch ambulant behandelt werden könnten. Er gab weiters zu bedenken, dass das Fach der forensischen Psychiatrie auf den Unis kaum mehr vertreten ist und man sich fragen müsse, wer das Personal ausbildet bzw. ob sie für diese Maßnahme schon entsprechend gerüstet sind.  

Dies sei ein wenig Realitätsverweigerung, meinte Abgeordnete Barbara Riener (V), da es sehr wohl gut ausgebildetes Personal gebe.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) hielt es grundsätzlich für gut, dass geistig abnorme Straftäter in Krankenhäuser überstellt werden können, weil dadurch eine gute Behandlung gewährleistet sein könnte. Allerdings müssen dann auch die Rahmenbedingungen stimmen, unterstrich Haidlmayr. Sie berichtete dann von Problemen im Krankenhaus Steyr, wo das Personal nicht entsprechend ausgebildet war und auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen fehlten. Besonders wichtig sei, dass die einzelnen Patientengruppen nicht miteinander vermischt werden.

Sie nehme die Anregungen gerne auf und werde in Gespräche mit den Ländern eintreten, kündigte Bundesministerin Maria Rauch-Kallat gegenüber den G-Mandataren an. Sie sei auch bereit, eine grundsätzliche Diskussion über psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten in Österreich zu führen. Ein Vertreter des Ministeriums informierte darüber, dass die Regelung hinsichtlich der Behandlung von geistig abnormen Rechtsbrechern in Krankenanstalten auf einen Wunsch des Justizressorts zurückgehe. Der Paragraph 429 Abs. 4 StPO sehe jetzt schon die Einweisung in Krankenanstalten vor. Da in der Praxis allerdings Probleme aufgetreten sind, insbesondere in Tirol, habe man sich eine "spiegelgleiche" Bestimmung im Krankenanstaltenrecht gewünscht.

Im Rahmen einer getrennten Abstimmung wurde die Vorlage in der Fassung eines V-F-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. (Schluss)