Parlamentskorrespondenz Nr. 508 vom 23.05.2006

Finanz- und Wirtschaftsthemen in Nationalrat

Vom Katastrophenfondsgesetz bis zu den Marchfeldschlössern

Wien (PK) – Finanz- und  Wirtschaftsthemen im weitesten Sinn standen im Mittelpunkt der weiteren Debatte des Nationalrats. Auf der Tagesordnung stand zunächst die Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes.

Abgeordneter AUER (V) bekannte sich nachdrücklich dazu, den Feuerwehren Finanzierungssicherheit zu bieten und ihnen mehrjährige Beschaffungsprogramme zu ermöglichen. "Wir müssen für die Leistungen der Feuerwehren bei Bränden, Verkehrsunfällen und Katastrophen dankbar sein", sagte Abgeordneter Auer und schilderte den Einsatz der Feuerwehrmänner und zunehmend auch -frauen, die Tag und Nacht, sonn- und feiertags sowie bei jedem Wetter ihre Freizeit opfern, um Menschen zu helfen. Besonders groß sei der Einsatz der Feuerwehrleute beim Bergen von Unfallopfern an den internationalen Straßenverbindungen. In diesem Zusammenhang wies der Redner auf Probleme der Feuerwehren hin, wenn sie beim Zugang zu Autobahnen Lärmschutzeinrichtungen überwinden müssen. 

Abgeordneter GRADWOHL (S) teilte die Einschätzungen seines Vorredners im Hinblick auf die Leistungen der freiwilligen Hilfskräfte in Österreich. Er hoffe daher, dass die ÖVP den beiden S-Entschließungsanträgen betreffend "Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften" sowie betreffend "Dienstfreistellung für freiwillige Helferinnen und Helfer bei Katastrophen und Ausgleich für Dienstgeber" zustimmen wird.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) sprach von einer guten Regelung, da die Mittel für die freiwilligen Feuerwehren aufgestockt und garantiert werden. Ein Großteil des Katastrophenschutzes in Österreich ruhe auf den Schultern der Freiwilligen-Organisation, dies sollte vom Staat auch finanziell anerkannt werden. Angesichts der Personalprobleme komme der Politik die Aufgabe zu, den Menschen zu vermitteln, dass es wert sei, einen Teil der Freizeit und der eigenen Ressourcen für den Dienst an der Gemeinschaft aufzuwenden. An einer Lösung bezüglich der verpflichtenden Dienstfreistellung und der Garantie für den Arbeitsplatz werde intensiv gearbeitet, allerdings seien einige Gruppen noch zögerlich. Dem Antrag der SPÖ werde er nicht zustimmen, da ein entsprechender Antrag von den Regierungsfraktionen bereits eingebracht wurde.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) gab gegenüber seinem Vorredner zu bedenken, dass im Hochwasserjahr 2002 schon längst klar war, dass nie und nimmer 24 Abfangjäger – jedenfalls des Typs Eurofighter – zum vereinbarten Preis zu haben waren. Deshalb habe man dann gleich die Reduzierung von 24 auf 18 Abfangjäger als Hilfe für die Hochwasseropfer verkauft, hob der G-Mandatar hervor. Wenn man die Arbeit der freiwilligen Helfer für so wichtig erachtet und diese Menschen auch ordentlich sozial absichern will, dann verstehe er nicht, warum die Regierungsfraktionen den Anträgen der SPÖ nicht zustimmen können. Schließlich befasste er sich noch mit dem Hochwasserschutz, wo die Gelder viele Jahre lang in die völlig falschen Kanäle geflossen seien. Handlungsbedarf gebe es zum Beispiel im Rückhaltebereich und beim Klimaschutz, der eigentlich der beste Hochwasserschutz wäre.

Er habe eine Reihe von sehr konstruktiven und maßvollen Gesprächen mit Vertretern der freiwilligen Feuerwehren in Österreich geführt, erklärte Bundesminister Mag. GRASSER. Dabei habe man sowohl die Ziele der Hilfsorganisationen, und zwar eine bessere Planbarkeit sowie eine sichere Mittelausstattung, als auch die Budgetdisziplin im Auge behalten. Es wurde schließlich eine sehr gute, maßvolle Lösung gefunden, zeigte sich der Finanzminister erfreut. Es handle sich dabei auch um ein Signal der Wertschätzung gegenüber jenen 300.000 Menschen, die im Rahmen der Feuerwehren im Dienste der Gemeinschaft tätig sind.

Als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Zwerndorf bereite es ihm eine große Freude, zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu dürfen, betonte Abgeordneter Ing. SCHULTES (V). Durch den heutigen Beschluss werden die Feuerwehren in die Lage versetzt, vorausschauend zu planen. Gerade die letzte Hochwasserkatastrophe in seinem Ort habe wieder einmal gezeigt, wie effizient und kompetent diese freiwilligen Helfer – teilweise unter Missachtung ihrer Gesundheit -  arbeiten. Dafür möchte er sich bei allen Organisationen, die mitgeholfen haben, ganz herzlich bedanken.

Abgeordneter FAULAND (F) zeigte sich erfreut darüber, dass heute der Bund ein wichtiges Signal für die Feuerwehren setzt. Es sei auch das gute Recht jeder Gemeinde, ein Feuerwehrhaus zu bauen, entgegnete er Abgeordnetem Kogler. Man dürfe dabei nicht vergessen, dass nur ein Drittel der Gelder für diese Bauten vom Bund kommt und oft ein großer Anteil von Bürgern des Ortes aufgebracht wird. Den Feuerwehren, die sich um den Nachwuchs in den Gemeinden kümmern, komme zudem eine wichtige soziale Rolle zu, unterstrich Fauland.

Abgeordneter WÖGINGER (V), auch er ein aktives Feuerwehrmitglied, freute sich über die positiven Änderungen im Katastrophenfondsgesetz. Die Feuerwehren bieten eine bestens organisierte Einsatzorganisation, die kompetent und rasch Hilfe in den verschiedensten Bereichen leistet. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird die finanzielle Planung für die Feuerwehren abgesichert. Bis zum Jahr 2008 werden jährlich 90 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes durch den Katastrophenschutzfonds zur Verfügung gestellt. Was die Forderungen hinsichtlich gesetzlicher Ansprüche für Freistellungen, Entgeltfortzahlung etc. angeht, so würden dadurch die Beschäftigungschancen von freiwilligen Helfern reduziert, war Wöginger überzeugt. Bei den letzten Einsätzen habe das Zusammenspiel zwischen freiwilligen Helfern und ihren Dienstgebern sehr gut funktioniert; dieses Verhältnis sollte nicht mit überzogenen Forderungen gefährdet werden. Er konnte sich jedoch vorstellen, Karenztage für den Katastrophenfall, die bevorzugte Einstellung von freiwilligen Helfern in Gemeinden sowie die steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten zu ermöglichen.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes einstimmig angenommen; die beiden SPÖ-Entschließungsanträge fanden keine Mehrheit.

Steuerliche Maßnahmen zur Finanzierung supranationaler Aufgaben

Der Vierparteien-Antrag betreffend Finanzierung supranationaler Aufgaben wie EU-Finanzierung oder Entwicklungszusammenarbeit sei Ausdruck einer sehr positiven Diskussionskultur im Finanzausschuss und eines gegenseitigen Bemühens, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, urteilte Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V). Es sei klar, dass gerade in dieser Frage noch ein sehr weiter Weg vor uns liegt, meinte Stummvoll, aber jedenfalls müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: es dürfe keine neue Belastung für die Bürger sein, es soll zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommen und es müssen alle EU-Staaten gemeinsam vorgehen. Da die Stimmungslage in der EU bezüglich einer Devisentransaktionssteuer oder einer Kerosinabgabe nicht sehr positiv ist, müssen zunächst jeweils die eigenen Fraktionen im europäischen Parlament für diese Idee gewonnen werden, appellierte Stummvoll an die Abgeordneten.

Eine intelligent gemachte Devisentransaktionssteuer werfe eine doppelte Dividende ab, argumentierte Abgeordnete BAYR (S). Zum einen würde sie dazu beitragen, kurzfristige Währungsspekulationen zu unterbinden und damit zur Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen und zum anderen sei – auch wenn es sich um eine Bagatelleabgabe im Promillebereich handelt – mit Einnahmen für den EU-Raum in der Höhe von 28 bis 29 Mrd. Euro zu rechnen. Dieses Geld könne dann für sinnvolle Projekte, zum Beispiel im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, aufgewendet werden. Die SPÖ habe schließlich dann dem Kompromiss zugestimmt, dass 50 % der Mittel für die EU-Eigenfinanzierung zur Verfügung stehen sollen. Der heutige Schritt sei ein kleiner Schritt in Richtung gerechter Verteilung der Chancen, Reichtümer und Ressourcen in der Welt und einer der nicht sehr häufigen sinnvollen Beschlüsse in der aktuellen Gesetzgebungsperiode.

Abgeordneter BUCHER (F) bedankte sich beim Ausschussvorsitzenden Stummvoll, der den Dialog über die Devisentransaktionssteuer in Gang gesetzt und schließlich ein sehr gutes Ergebnis zustande gebracht hat. Es soll unter anderem geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, um zusätzliche Mittel für das EU-Budget aufzubringen.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) wies zunächst darauf hin, dass es hinsichtlich der Grünen im Europäischen Parlament kein Problem gebe, da sie voll hinter dem Konzept stehen. Die Einführung einer Art Tobin-Tax sei deshalb so zielführend, weil jede Transaktion davon betroffen ist, kurzfristig hin- und herverschobene Gelder allerdings viel stärker als andere. Zur Steigerung der EU-Eigenmittel kommen auch noch andere Alternativen für die Grünen in Frage, zum Beispiel die Kerosinabgabe und die Besteuerung von Treibstoffen im Schiffsverkehr.

Abgeordneter GLASER (V) erinnerte an die bemerkenswerte Rede von Bundeskanzler Schüssel beim Europäischen Parlament im Jänner dieses Jahres, wo er die mögliche Besteuerung von kurzfristigen Finanzspekulationen und vom Verkehr in der Luft und per Schiff ansprach. Glaser war überzeugt davon, dass übernationale Aufgaben durch übernationale Abgaben gedeckt werden sollen. Das österreichische Parlament beschließe heute einen wichtigen Schritt, der dazu beitragen soll, mehr Wettbewerbsgleichheit in wichtigen Bereichen zu gewährleisten. Allerdings sei es notwendig, dass in dieser Frage alle EU-Mitgliedstaaten an einem Strang ziehen.

Die Devisentransaktionssteuer wurde angedacht, um supranationale Aufgaben der Europäischen Union zu finanzieren, erläuterte Abgeordneter DI HOFMANN (F). Bei dem vorliegenden Antrag gehe es vor allem um die Prüfung, ob eine derartige Steuer machbar ist und wie sie eingeführt werden kann. Seine Fraktion trete auch dafür ein, dass gleichzeitig mit der Einführung einer "Tobin-Steuer" die Mitgliedsbeiträge gesenkt werden sollten. Hofmann wies schließlich darauf hin, dass pro Tag ca. 2.000 Mrd. US-Dollar weltweit gehandelt werden.

Abgeordnete Mag. LUNACEK (G) war davon überzeugt, dass eine Tobin-Tax in Europa machbar sei und man nicht auf die USA warten müsse. Bisherige Anträge der Grünen zu diesem Thema wurden immer abgelehnt, führte die Rednerin weiter aus, daher sei es erfreulich, dass heute diese Vierparteien-Initiative auf der Tagesordnung steht. Der Grund dafür liege wohl vor allem darin, dass man nun zusätzliche Mittel für das EU-Budget brauche. Deshalb habe nun auch Bundeskanzler Schüssel diesen Vorschlag auf EU-Ebene vorgebracht. Die Grünen hätten sich zwar gewünscht, dass auch ein Gesetz auf nationaler Ebene verabschiedet wird, aber sie begrüße trotzdem diesen ersten wichtigen Schritt, betonte Lunacek.

Abgeordneter KEUSCHNIGG (V) meinte, mit der Erschließung eigener Finanzquellen für die Europäische Union stehe man am Beginn eines langwierigen politischen Prozesses. Es gebe viele Widerstände, aber es werde trotz allem ein Ergebnis geben, zeigte er sich überzeugt.

Abgeordneter NEUDECK (F) betonte, der Weg, die Regierung gemeinsam aufzufordern, in Fortsetzung ihrer bisherigen Initiativen tätig zu werden und die Durchführung einer derartigen supranationalen Steuer zu prüfen, sei richtig.

Bei der Abstimmung wurde die dem Ausschussbericht beigeschlossene Entschließung mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

BVA übernimmt Pensionsversicherung für öffentlich Bedienstete

Abgeordnete HAGENHOFER (S) wies darauf hin, dass das Bundespensionsamt, welches bis jetzt dem Finanzministerium unterstellt war, der Beamtenversicherungsanstalt untergeordnet wird. Diese Zusammenführung erachtete sie als positive Maßnahme, da es eine zentrale Ansprechstelle in Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsfragen geben wird. Problematisch sah Hagenhofer die Stellung der Dienstnehmer im Rahmen der Ausgliederung an. Wenn ein Beamter/eine Beamtin 20 Jahre Beamter/Beamtin war und nun durch die Überführung nur mehr fünf Jahre angerechnet werden, obwohl die gleiche Tätigkeit geleistet wird, dann handle es sich um eine Diskriminierung. Aus diesem Grund brachte die Rednerin einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) unterstrich, dass die Zielsetzung, nämlich die Zusammenfassung in einer Servicestelle, richtig sei. Diese Maßnahme gehe auf einen Entschließungsantrag aus dem Jahr 2003 zurück; ursprünglich war ein Andocken an die Pensionsversicherungsanstalt vorgesehen, was aber aus verfassungsrechtlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich war, weil die BVA bereits jetzt über das Datennetz verfügt. Seine Vorrednerin unterliege einem "fürchterlichen Fehler", betonte Neugebauer. Sie sagt nämlich, die Regierung zwinge Beamte in das Sozialversicherungssystem. Wer Beamter ist, bleibt Beamter, wer Vertragsbediensteter ist, bleibt Vertragsbediensteter. Wer in ein neues System optieren möchte, der hat die Rahmenbedingungen des Sozialversicherungsrechtes auf sich zu nehmen. Auch die Grundausbildung des Bundes wird den Dienstprüfungen in der Sozialversicherung gleichgehalten. Gemeinsam mit F-Abgeordnetem Fauland legte der Redner einen Abänderungsantrag zur Personalvertretung vor.

Für Abgeordneten ÖLLINGER (G) ist der entscheidende Punkt, dass jetzt abermals eine Insellösung geschaffen wurde. Der Finanzminister habe einer Lösung zugestimmt, wonach die BVA eine Sonderanstalt bildet, die auch die alten Pensionen weiter verwalten darf, obwohl die PVA das genauso gut könnte und seiner Ansicht nach die richtigere Anstalt wäre. Damit ist eine "schwarze Anstalt" gesichert.

Abgeordneter FAULAND (F) wies darauf hin, dass man mit der Zusammenlegung mehr Bürgernähe schaffe. Durch die Möglichkeit, auf die Servicestellen der BVA zurückzugreifen, könne auch die Bevölkerung in den Bundesländern zur BVA gehen und sich dort informieren. Der Redner kam auch auf das Bundesmitarbeitergesetz zu sprechen, das Ungerechtigkeiten etwa bei der Honorierung der Arbeitsleistung beseitigen soll.

Für Abgeordneten Dr. MATZNETTER (S) ist klar, dass, wenn ein Betrieb zur Gänze an ein anderes Unternehmen übergeht, dann alle Ansprüche gewahrt werden. Das habe auch Neugebauer zur Kenntnis zu nehmen, vor allem weil es dessen Aufgabe wäre, Rechte der Arbeitnehmer zu wahren.

Der Gesetzentwurf wurde mit Mehrheit verabschiedet. Der Abänderungsantrag der Regierungsparteien fand einhellige Billigung, der Abänderungsantrag der SPÖ verfiel der Ablehnung.

Deregulierungsgesetz dem Verfassungsausschuss zugewiesen

Der Bericht des Finanzausschusses zum Deregulierungsgesetz 2006 wurde einstimmig angenommen. Die Regierungsvorlage wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes, Strukturanpassungsgesetz, Betrugsbekämpfungsgesetz, Änderung bei der Bundes- Beschaffungsgesellschaft

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) erinnerte daran, dass vor drei Jahren ein Immobilien-Investmentfondsgesetz beschlossen wurde, mit dem in Österreich Neuland betreten wurde. Nach sehr intensiven Verhandlungen wurde ein Gesetz beschlossen, das ein Gleichgewicht zwischen berechtigten Anlegerschutzinteressen und einem attraktiven marktfähigen Produkt geschaffen hat. Man habe damals vereinbart, nach drei Jahren eine Überprüfung vorzunehmen, wie weit das Gesetz die Erwartungen erfüllt. Dies tue man nun mit dieser Novelle, mit der auch die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Immo-Fonds gestärkt werde. Außerdem brachte der Redner einen V-F-Abänderungsantrag ein. Demnach sollen künftig u.a. österreichische Immobilienfonds auch Anteile an Grundstücksgesellschaften dort erwerben können, wo es auch einen direkten Erwerb von Immobilien gibt.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) meinte im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft, dass man besonders auf die kleinsten und kleinen Unternehmen Rücksicht nehmen soll, weil sie die Beschäftiger in Österreich sind, den größten Teil der Wertschöpfung einbringen und für die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums wichtig sind. In einem Abänderungsantrag wird vorgesehen, dass die Beschaffungsgruppen auf alle Gruppen, die für die kleinen Unternehmen relevant sind, ausgedehnt werden sollen und dass dem Finanzminister eine Berichtspflicht auferlegt werden soll, um prüfen zu können, ob die kleinen Unternehmen tatsächlich zu Aufträgen kommen.

Abgeordneter BUCHER (F) meinte, man nehme die Belange und Wünsche der kleinen mittelständischen Wirtschaft ernst, auch bei der Bundesbeschaffung Gesellschaft habe man dafür gesorgt, dass die kleine mittelständische Wirtschaft zum Zug kommt. Es sei auf jeden Fall dafür gesorgt, dass die kleine mittelständische Wirtschaft in ihrem regionalen Interessensumfeld eingebunden bleibt, mit bieten kann und somit volle Absatzchancen gewahrt bleiben, unterstrich er.

Abgeordneter Mag. KOGLER (G) schnitt u.a. die Problematik der kleinräumigen Wirtschaft an, wies darauf hin, dass die Grünen dem zustimmen werden, und zeigte sich davon überzeugt, dass bei der Bundesbeschaffung Gesellschaft so vorgegangen wird, wie es dem öffentlichen Auftrag entspricht.

Abgeordnete TAMANDL (V) beschäftigte sich mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz, welches Maßnahmen vorsieht, die die steuer- und zollrechtliche Betrugsbekämpfung unterstützen sowie effizienter und steuerbarer machen soll. Damit wird nicht nur mehr Steuergerechtigkeit erreicht, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und der Wirtschaftsstandort Österreich verbessert.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) meinte, in der Frage der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung hätten gerade die Gewerkschaften auf Probleme aufmerksam gemacht. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz werden zwar sinnvolle Maßnahmen zur steuer- und zollrechtlichen Betrugsbekämpfung gesetzt, die KIAB wird aber nun bei den Finanzämtern angesiedelt, was bedeutet, dass die Finanzämter die Vollziehung der mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zugewiesenen Aufgaben zu übernehmen hat. Die SPÖ befürchte, dass die Beamten der KIAB mit der allgemeinen Betrugsbekämpfung zugeschüttet werden, so dass bundesweite Kontrollen nicht mehr durchgeführt werden können.

Abgeordnete ROSSMANN (F) betonte, dass die KMU die tragende Säule der Wirtschaft seien, allein eine halbe Million Beschäftigte gebe es in 150.000 Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern, weitere 1,5 Millionen Menschen sind in 215.000 Betrieben beschäftigt. Mit der Gründung der Bundesbeschaffung Gesellschaft sei eine sinnvolle, zentrale, effiziente und sparsame Einkaufslösung gefunden worden.

Abgeordneter STEINDL (V) befasste sich mit dem Strukturanpassungsgesetz 2006 und dessen Inhalt. Die Protokollierung eines Unternehmens greife auch in die Steuergesetzgebung bzw. in die Gewinnermittlungsart ein, unterstrich er.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) machte darauf aufmerksam, dass bislang die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung sehr gut funktioniert habe, und schlug vor, das Gesetz zu ändern, damit den KIAB-Bediensteten dieselben Rechte eingeräumt werden, die sie auch als Finanzbedienstete erhalten. Somit könnte man die Zerschlagung eines gut funktionierenden Apparates verhindern, zeigte sich Hagenhofer überzeugt.

Finanzminister Mag. GRASSER kam auf die KIAB zu sprechen, meinte, dass derzeit mehr für die Bekämpfung von Betrugsmaßnahmen geleistet werde. Man habe konsequent versucht, den Abgabenbetrug zu bekämpfen, weil es eine Frage der Fairness im Wettbewerb ist und Wettbewerbsverzerrungen im Interesse der redlichen Steuerzahler und der redlichen Unternehmer vermieden werden sollen. Man habe deshalb die KIAB bei den Finanzämtern angesiedelt, weil aus der illegalen Beschäftigung immer abgabenrechtliche Konsequenzen resultieren; Schwarzarbeit, so Grasser, bedeutet immer Schwarzlöhne, bedeutet auch hinterzogene Abgaben und Hinterziehung von Lohnabgaben. Die KIAB konnte zwar Feststellungen treffen, hatte aber keine Möglichkeit, selbst zu handeln. Sie musste dem Finanzamt die Meldung machen. Nun sollen diese Schnittstellen abgebaut und die Kompetenzen der KIAB erweitert werden.

Abgeordneter WALCH (F) wies darauf hin, dass die Regierungsparteien das Betrugsbekämpfungsgesetz geschaffen haben, um zu erreichen, dass ab 1.1.2006 die Betriebe im Burgenland alle Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt anmelden müssen. Diese Maßnahme habe nach Ansicht von Walch bereits Wirkung gezeigt.

Abgeordneter Ing. SCHULTES (V) hielt fest, die Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesbeschaffungsgesellschaft diene der Stärkung von Klein- und Mittelbetrieben. Dies sei nicht zuletzt deshalb bedeutsam, als die regionale Wertschöpfung ein besonderer Motor für die ländliche Entwicklung sei, betonte er. Dass künftig auch Städte und Gemeinden die Bundesbeschaffungsagentur in Anspruch nehmen können, wurde von Schultes ebenfalls begrüßt, gleichzeitig machte er geltend, dass dazu kein Zwang bestehe.

Abgeordneter NEUDECK (F) machte darauf aufmerksam, dass es der Wiener Bürgermeister Michael Häupl gewesen sei, der sich eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs der Bundesbeschaffungsgesellschaft auf Städte und Gemeinden gewünscht habe. Zum Immobilien-Investmentfondsgesetz merkte er an, es würde gegenüber den geltenden strengen Bestimmungen zwar eine "Verwässerung" vorgenommen, in Bezug auf Haftungsfragen habe man aber nunmehr einen zusätzlichen Sicherheitsanker eingebaut.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes und damit in Zusammenhang stehender Gesetze unter Berücksichtigung des V-F-Abänderungsantrages mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen. Das Strukturanpassungsgesetz 2006 erhielt einhellige Zustimmung.

Ebenfalls einstimmig nahm der Nationalrat in Dritter Lesung das Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 und die Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffungsgesellschaft an. In Zweiter Lesung hatte die Opposition zuvor gegen Teile beider Gesetze gestimmt. Der S-Abänderungsantrag zum Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffungsgesellschaft blieb in der Minderheit.

Marchfeldschlösser -Revitalisierung, ehemalige Präsidenten-Villa

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) erinnerte daran, dass das vorliegende Gesetz beschlossen worden sei, um die Marchfeldschlösser Schloss Hof und Niederweiden zu revitalisieren. Dies sei auf ganz hervorragende Art und Weise gelungen, bekräftigte er. Man zähle über 100.000 Besucher pro Jahr. Nun, nach Abschluss der Projektphase, gehe es, so Fasslabend, darum, das Projekt erfolgreich fortzusetzen.

Abgeordneter WIMMER (S) äußerte sich zustimmend zum geplanten Verkauf der ehemaligen Bundespräsidentenvilla. Das Gebäude besitze keinen kulturell-historischen Wert, erklärte er, und werde auch nicht mehr benötigt, weil sich Bundespräsident Heinz Fischer zum Verbleib in seiner Wohnung entschieden habe. Auch zur unentgeltlichen Übereignung der restlichen außer Dienst gestellten Draken an die Herstellerfirma Saab und zur Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft kündigte er die Zustimmung seiner Fraktion an.

Abgeordnete ROSSMANN (F) zeigte sich darüber erfreut, dass die Revitalisierung von Schloss Niederweiden und Schloss Hof eine, wie sie meinte, "Erfolgsstory" geworden sei. Von der vorliegenden Gesetzesänderung erwartet sie sich eine weitere Effizienzsteigerung.

Abgeordneter Dr. PILZ (G) ging auf die geplanten Kasernenverkäufe ein und machte geltend, dass das Verteidigungsressort ursprünglich mit einem Erlös von 700 Mill. € aus diesen Verkäufen gerechnet habe. Mittlerweile habe sich die Prognose auf 400 Mill. € fast halbiert, kritisierte er, noch dazu rechneten Immobilienexperten mit einem Maximalerlös von 100 Mill. €. Damit sei es aber, so Pilz, nicht möglich, die Bundesheerreform zu finanzieren. Gleichzeitig sei das Verteidigungsressort durch den Eurofighter-Kauf finanziell "schlicht und einfach am Ende", sagte der Abgeordnete. Ihm zufolge ist nicht einmal Geld für die Sanierung der verbleibenden Kasernen vorhanden.

In einer Tatsächlichen Berichtigung widersprach F-Klubobmann SCHEIBNER der Behauptung von Pilz, durch den Eurofighterkauf würden notwendige Sanierungsmaßnahmen von Kasernen nicht möglich sein. Es sei garantiert, dass alle Kosten, die der Eurofighter verursache, zusätzlich zum normalen Verteidigungsbudget abgegolten würden, erklärte er.

Abgeordneter Mag. IKRATH (V) erinnerte an die Prophezeiung von Abgeordnetem Pilz, dass die Draken aufgrund ihres Alters auf Schulen und andere Gebäude stürzen würden. Es habe während des zwanzigjährigen Flugbetriebs aber keine einzige Panne gegeben, unterstrich er. Nunmehr gehe der Draken "in Würde in Pension". Auch die Beschaffung des Eurofighters werde die Regierung gegen alle Widerstände durchsetzen, versicherte Ikrath.

Abgeordneter Dr. RADA (S) stimmte zu, dass die Marchfeldschlösser eine "Erfolgsstory" geworden seien. Er vermisste aber eine entsprechende Verkehrsanbindung der Schlösser und machte die Regierung für das Schließen von Nebenbahnen verantwortlich.

Abgeordneter FAULAND (F) machte darauf aufmerksam, dass die Draken seit dem Jahr 1987 den österreichischen Luftraum gesichert hätten und auf über 23.000 unfallfreie Flugstunden verweisen könnten. Durch die Übereignung der restlichen acht Draken an die Firma Saab ende heute das Kapitel Draken, meinte er. Die nächsten vierzig Jahre würden die Eurofighter die Luftraumsicherung übernehmen, zeigte sich Fauland überzeugt.

Abgeordneter Dr. MAIER (V) nahm zum Verkauf der Bundespräsidentenvilla Stellung und wertete es als "kluge Entscheidung" des amtierenden Bundespräsidenten, seine Wohnung in der Josefstadt nicht gegen das "feuchte Gemäuer" auf der Hohen Warte getauscht zu haben. Lob äußerte er darüber hinaus für die gelungene Revitalisierung der Marchfeldschlösser.

Abgeordneter NEUDECK (F) zweifelte die Vermutung von Abgeordnetem Pilz an, wonach das Verteidigungsministerium durch Kasernenverkäufe lediglich 100 Mill. € lukrieren werde. Die geplante gemeinsame Vermarktung von Schloss Schönbrunn und den Marchfeldschlössern begrüßte er ausdrücklich.

Sowohl die Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft als auch das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, wurden vom Nationalrat einstimmig verabschiedet. (Fortsetzung)