Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 23.05.2006

Gesundheitsdebatte im Nationalrat

Gesundheit Österreich GmbH kommt

Wien (PK) – Nach Wirtschaftsthemen stand im Nationalrat ein gesundheitspolitisches Paket zur Debatte. Unter einem wurden zunächst das Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und ein Koalitionsantrag auf Änderung des Zahnärztegesetzes diskutiert.

Abgeordneter LACKNER (S) befasste sich zunächst generell mit der Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Man konnte in den letzten Jahren feststellen, dass die Zugangsbarrieren zu den Gesundheitsleistungen immer höher geworden seien, dass die Leistungen gesunken und die Kosten stark gestiegen seien. Bei den Selbstbehalten (Selbstbehalt bei Brillen: plus 256 %, Spitalskostenbeitrag: plus 97 %, Rezeptgebühr: plus 36 %) sei Österreich mittlerweile im Spitzenfeld in Europa angelangt, stellte Lackner kritisch fest. Besonders bedauerlich sei, dass mit diesen Maßnahmen vor allem die sozial Schwächeren, die ohnedies schon ein höherer Krankheitsrisiko hätten, getroffen worden seien. Auch der Direktor der Vorarlberger Gebietskrankenkasse habe schon davor gewarnt, dass weitere Leistungskürzungen notwendig sein würden, wenn die unsoziale Politik der Bundesregierung fortgeführt werde. Was nun die Gesundheit Österreich GmbH anbelangt, so handle es sich dabei um eine Gesetzesvorlage der vertanenen Chancen und der gebrochenen Versprechen. Es hagle Kritik von allen Seiten, dennoch sei die Ministerin auf Bedenken nicht eingegangen.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) hielt seinem Vorredner vor, eine schlechte Wahlkampfrede gehalten zu haben und überhaupt nicht auf die eigentlichen Themen eingegangen zu sein. Er erinnerte Lackner daran, dass alle Selbstbehalte in Österreich von der SPÖ eingeführt wurden. Außerdem sei das Kranksein in Österreich durch die E-Card, für die man eine einmalige Gebühr in der Höhe von 10 € entrichtet, sogar billiger geworden. Früher musste man nämlich 28 € für vier Krankenscheine pro Jahr bezahlen. Rasinger verteidigte auch die Einrichtung eines nationalen Bundesinstituts für Qualität im Gesundheitswesen, nämlich die Gesundheit Österreich GmbH, wie dies zum Beispiel schon in Deutschland oder England bestehe. Er brachte sodann noch einen Abänderungsantrag zum GRÄG 2006.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) empfand es als ungeheuerlich, dass während der Sitzung noch ein umfangreicher Abänderungsantrag eingebracht werde. Im Zusammenhang mit der neu zu errichtenden Gesundheit Österreich GmbH gab er zu bedenken, dass hier alle Kernaufgaben an eine Gesellschaft übertragen werden sollen. Diese Gesellschaft könne von der Ministerin nicht mehr gesteuert werden, da der Bund in der Institutsversammlung nur über ein Drittel der Stimmen verfüge. Er frage sich zudem, was dann noch im Ressort übrig bleibe. In Übereinstimmung mit vielen Experten sei er der Auffassung, dass der Bund mehr Kompetenzen erhalten müsse. Beim GRÄG, das einige positive Änderungen enthalte, forderte Grünewald eine getrennte Abstimmung, da die Unterbringung "geistig abnormer Rechtsbrecher" in der Allgemeinpsychiatrie ein sehr heikler Punkt sei. Er könnte nur dann zustimmen, wenn die Rahmenbedingungen sowohl in den Justizstrafanstalten als auch in der Allgemeinpsychiatrie verbessert werden.

Österreich habe ein hervorragendes Gesundheitssystem, entgegnete Abgeordneter LICHTENEGGER (F) dem S-Gesundheitssprecher Lackner. Außerdem habe die Bundesregierung in der Prävention einen klaren Schwerpunkt gesetzt. Sodann kam Lichtenegger auf das ÖBIG zu sprechen, das ein wichtiges Forschungs- und Planungsinstitut sei. Im Prinzip bleibe alles gleich, versicherte er, aber aufgrund der EU-Vergaberechtlinien müsse es in eine GmbH umgewandelt werden.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT verwahrte sich gegen die Aussage von Lackner, wonach die Selbstbehalte explodierten. Alle Selbstbehalte, die es in der Republik im Gesundheitswesen gibt, seien ausschließlich von SPÖ-Gesundheits- und Sozialministern eingeführt worden, erinnerte Rauch-Kallat. Es habe keine Erhöhung der Selbstbehalte gegeben, sondern nur eine jährliche automatische Anpassung, was ebenfalls unter Bundeskanzler Kreisky beschlossen worden sei. Die Anhebung des Spitalskostenbeitrags wiederum liege im Kompetenzbereich der Länder; Wien und Salzburg hätten beispielsweise erhöht.

Die Qualität des Gesundheitswesen könne zudem nicht nur an den Ausgaben gemessen werden, wie man am Bespiel der USA sehen könne. Wichtig sei, dass die Zufriedenheit der Patienten mit der Gesundheitsversorgung in den letzten Jahren gestiegen sei. Was die Gebietskrankenkassen angehe, so habe der Hauptverband der Sozialversicherungsträger für das Jahr 2005 einen Abgang von Minus 529 Mill. € prognostiziert; das aktuelle Ergebnis (Mai 2006) liege bei plus 20 Mill. €. Dies würde bedeuten, dass 550 Mill. € eingespart worden seien. Schließlich ging die Ressortchefin noch auf die Gesundheit Österreich GmbH ein, die ein großes Planungs- und Forschungsinstitut darstelle. Sie habe sich bewusst dafür eingesetzt, dass die Institutsversammlung demokratisch besetzt ist (ein Drittel Länder, ein Drittel Sozialversicherung, ein Drittel Bund).

Abgeordnete Mag. LAPP (S) machte Gesundheitsministerin Rauch-Kallat dafür verantwortlich, dass, wie sie sagte, sowohl Gesundheit als auch Krankheit in Österreich teuer geworden seien. Die ÖVP habe etwa die Selbstbehalte für Kieferregulierungen und Zahnersatz erhöht, kritisierte sie. Das "solide Fundament des österreichischen Gesundheitssystems", das von der Sozialdemokratie aufgebaut worden sei, habe, so Lapp, "Löcher bekommen".

Abgeordnete GRANDER (V) meinte, die österreichische Bevölkerung anerkenne sehr wohl, welch gutes Gesundheitssystem Österreich habe. Sie wies in diesem Zusammenhang auch auf die von der Koalition beschlossenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung hin. Als Hauptziel der Einrichtung der Gesundheit Österreich GmbH nannte sie fachlich inhaltliche Synergieeffekte.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) sieht dem gegenüber, wie sie ausführte, keine Notwendigkeit, die Gesundheit Österreich GmbH einzurichten. Der Gesundheitsministerin gehe es ausschließlich darum, "alle Macht an sich zu reißen", vermutet sie, "so wie wir es auch beim ORF kennen". Insbesondere beklagte Haidlmayr die Auflösung des Fonds Gesundes Österreich.

Gesundheitsministerin RAUCH-KALLAT wies Vorwürfe von Abgeordneter Haidlmayr strikt zurück, wonach sie Posten nach Freundschaftskriterien besetze. Es werde genau nach Ausschreibung vorgegangen, bekräftigte sie.

Abgeordneter WÖGINGER (V) hielt fest, für Oberösterreich sei das Gesundheitsrechtsänderungsgesetz nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, weil es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Krankenanstalten ermögliche. Er verwies in diesem Zusammenhang auf geplante Kooperationen zwischen dem Krankenhaus Braunau und jenem im deutschen Simbach.

Abgeordneter Ing. KAIPEL (S) übte Kritik an der Gesundheitspolitik der Regierung und wies auf eine Umfrage hin, wonach zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher meinten, nur noch Reiche würden in Österreich medizinisch optimal versorgt. Positiv äußerte er sich hingegen zur Novellierung des Zahnärztegesetzes.

Abgeordnete FUHRMANN (V) machte darauf aufmerksam, dass Studierende der Zahnmedizin derzeit bereits zwei bis drei Jahre warten müssten, um einen Praktikumsplatz zu bekommen. Um die Wartezeiten zu verkürzen, habe man sich dafür entschieden, Zahnärzte-Lehrpraxen einzurichten, skizzierte sie.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) begrüßte die in Zukunft mögliche grenzüberschreitende Kooperation von Krankenanstalten. Allgemein konstatierte sie, die Gesundheitsreform strahle keine "soziale Wärme" aus.

Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) machte geltend, andere Länder beneideten Österreich um den hohen Standard des österreichischen Gesundheitssystems. Auch für die Zukunft sind ihrer Auffassung nach die richtigen Weichenstellungen vorgenommen worden. Mit der Gesundheit Österreich GmbH entstehe ein zentrales Forschungs- und Planungszentrum im Bereich des Gesundheitswesens, erklärte Turkovic-Wendl.

Abgeordneter Dr. KRÄUTER (S) hielt seiner Vorrednerin entgegen, bei der Gesundheit Österreich GmbH gehe es in erster Linie "um Macht und Postenschacher". Überdies machte er die Gesundheitsministerin darauf aufmerksam, dass die Selbstbehalte für Medikamente und Heilbehelfe im ersten Quartal um mehr als 11 % "explodiert" seien.

Abgeordneter DI HÜTL (V) wertete die vorgesehene Einrichtung von zahnärztlichen Lehrpraxen für Studierende der Zahnmedizin positiv. Die zahnärztlichen Lehrpraxen seien allerdings mit Ende 2012 befristet, da es in erster Linie um den Abbau der bestehenden Warteliste gehe, skizzierte er.

Abgeordnete SCHARER (S) lehnte die Einrichtung der Gesundheit Österreich GmbH ab und beklagte, Gesundheitsministerin Rauch-Kallat habe die zahlreichen Einwände der Länder und Sozialversicherungen gegen die neue Gesellschaft "in keinster Weise" berücksichtigt. Den Regierungsfraktionen hielt Scharer überdies vor, Gesundheitsleistungen zu einer Ware machen zu wollen. Selbstbehalte qualifizierte sie als unsozial.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) wies die Vorwürfe der SPÖ zurück und brachte vor, dass die Österreicherinnen und Österreicher mit dem österreichischen Gesundheitssystem zufrieden seien. Von der Einrichtung der Gesundheit Österreich GmbH erwartet sie sich eine Effizienzsteigerung und eine Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) verwies darauf, dass mit der Einrichtung der Gesundheit Österreich GmbH ein Durchgriffsrecht auf das bisher unabhängige Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) ermöglicht werde. Generell hielt er fest, Österreich sei von einer zukunftweisenden Gesundheitspolitik "meilenweit entfernt".

Das Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Koalitionsparteien in Dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen. Zuvor hatte in Zweiter Lesung auch die Opposition manchen Teilen des Gesetzes zugestimmt.

Ebenfalls mit Stimmenmehrheit billigte der Nationalrat das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH und damit im Zusammenhang stehende Gesetze. Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten die Änderung des Zahnärztegesetzes und des Zahnärztekammergesetzes.

Änderung des Ernährungssicherheitsgesetzes, des Tierärztegesetzes und des Tierseuchengesetzes

Abgeordneter Mag. MAIER (S) äußerte sich kritisch zur Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit (AGES) und verwies u.a. auf finanzielle Probleme. Ihm zufolge wird es notwendig sein, ein neues Konzept für die Agentur zu erarbeiten. Im Zusammenhang mit der

Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes kritisierte Maier mangelnde Information der Öffentlichkeit. Er fragte sich überdies, warum man als Lebensmittel verkaufte Schlachtabfälle bzw. "Gammelfleisch" nicht beschlagnahmen könne.

Abgeordneter DONABAUER (V) brachte einen Abänderungsantrag zum Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert und das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten aufgehoben wird, ein. Mit diesem Abänderungsantrag wird unter anderem festgelegt, dass die Basisfinanzierung der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit ab 2007 zu 40 % seitens des Landwirtschaftsministeriums und zu 60 % seitens des Gesundheitsministeriums erfolgt. Positiv wertete Donabauer die neuen Aus- und Weiterbildungserfordernisse für Tierärzte.

 Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) machte auf die Verschränkung von Gesundheits- und Agrarfragen bei der Lebensmittelkontrolle aufmerksam und kritisierte, dass jene, die Gesetze anwenden, nicht zugleich für die Kontrolle zuständig seien. Für ungenügend hielt Pirklhuber auch die finanzielle Ausstattung der Agentur für Ernährungssicherheit, die zusätzliche Aufgaben übernehmen müsse. Als große Herausforderung sei die Risikoforschung zu sehen, wie BSE und Vogelgrippe zeigten, wobei es einerseits um Forschung, andererseits um vorausschauende Information der Öffentlichkeit gehe.

Abgeordneter LICHTENEGGER (F): Gesetze und Verordnungen können Verbrechen nicht verhindern, aber sie können die Kontrolle und die Zusammenarbeit der Institutionen und Behörden verbessern. In Österreich werde wesentliche präventive und Aufklärungsarbeit geleistet und so verhindert, dass hier Fleischskandale wie zuletzt in Deutschland passieren können. Die zusätzliche Qualifikation als Voraussetzung für das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke begrüßte der Redner und qualifizierte die Kritik der Opposition als "Vorwahlgeplänkel".

Abgeordnete WALTHER (S) sah zwei gravierende Probleme bei der Lebensmittelkontrolle, nämlich Interessenkonflikte durch die Verschränkung mit der Landwirtschaft und finanzielle Probleme bei der AGES. Das Tierärztepraxisjahr hielt die Rednerin für eine Methode, ausgebildete Tierärzte ein Jahr länger vom Arbeitsmarkt fernzuhalten.

Abgeordnete RIENER (V) bekannte sich zur lückenlosen Kontrolle der Lebensmittel "vom Feld bis auf den Teller". Die Gesetzesänderung regle die Kontrolle der Produkte von Direktvermarktern, was diesen die Möglichkeit gebe, ihre Spezialitäten europaweit zu vermarkten.

Bundesministerin RAUCH-KALLAT bekannte sich zu einer optimalen Qualitätskontrolle bei den Tierärzten und bezeichnete die Entwicklung der AGES als sehr gut. Das Labor in Mödling habe sich bei den Tests im Zusammenhang mit der Ausbreitung der Geflügelpest unter Wildvögeln außerordentlich bewährt. Stolz zeigte sich die Ministerin auf ihren Erfolg bei der Herbeiführung einer Einigung über die Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen auf EU-Ebene.

Abgeordneter KRAINER (S) registrierte Verbesserungen im Tierärztegesetz. Das neue Praxisjahr mache ihm eine Zustimmung aber unmöglich. Die ÖVP wolle die Berufsausübung ausgebildeter Tierärzte einschränken, sagte Krainer und sprach von einer Klientelpolitik.

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) hielt es für notwendig, auch bei den Tierärzten auf Qualität und Weiterbildung zu achten. Das neue Praxisjahr als Voraussetzung für das Führen einer veterinärmedizinischen Hausapotheke sei sinnvoll.

Abgeordnete SCHASCHING (S) hielt Gesetz und Abänderungsantrag für unbrauchbar und kritisierte den unverhältnismäßig großen Einfluss des Landwirtschaftsministers bei der Lebensmittelkontrolle. Veterinärmediziner mit der Ausrede vom Markt fernzuhalten, sie müssten sich qualifizieren, sei skandalös. Als schändlich bezeichnete Schasching die fortgesetzte Vertagung einer Bestimmung für "Alkopops". Beim Kampf gegen den Alkoholmissbrauch Jugendlicher sei laut Schasching Handlungsbedarf gegeben.

Die Gesetzesänderungen wurden samt V-F-Abänderungsantrag zur Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes mehrheitlich angenommen.

Beharrungsbeschluss gegen BR-Einspruch zum Universitätsgesetz

      

Abgeordneter BROUKAL (S) begrüßte Quoten bei der Zulassung zum Medizinstudium, aber nicht in der Form wie sie die Regierung einführe. Ministerin Gehrer habe ihr Versprechen gebrochen, um 20 % mehr Studienplätze zur Verfügung zu stellen. In Wahrheit gebe es weniger Studienplätze denn je. So könne man weder mit den jungen Menschen, noch mit dem Parlament und auch nicht mit der Opposition umgehen, warf Broukal der Ressortleiterin und der ÖVP vor. Wir werden mehr Ärzte brauchen, daher sei es notwendig, jedes Jahr 50 Studienplätze mehr pro Jahr zu schaffen und den Universitäten das dafür benötigte Geld zur Verfügung zu stellen. 

Abgeordnete Dr. BRINEK (V) sprach von einer vorbildlichen Bilanz der Bundesministerin und einem international mittlerweile hoch angesehenen Universitätsgesetz. Die Uni Wien entwickle sich zu einem "Schmuckkästchen", sagte Brinek und warf den Sozialdemokraten Verunsicherungspolitik an den Universitäten vor, insbesondere auch durch die Verbreitung falscher Zahlen über den Ärztebedarf.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) erinnerte daran, dass die Opposition eine Quotenregelung mitgetragen hätte, wenn das Ressort seine Versprechen eingehalten und Mängel im Studienbetrieb behoben hätte. Den Vorwurf der Verunsicherung wies Grünewald entschieden zurück.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) erneuerte den Vorwurf der Verunsicherung der Studierenden durch die Oppositionsparteien. Überrascht zeigte sich die Rednerin, dass Abgeordneter Broukal, der die Quotenregelung gefordert hatte, sie nun, da sie auf dem Tisch liege, ablehne. Das Zulassungsverfahren werde unzulässigerweise mit einem Numerus Clausus gleichgesetzt. Tatsächlich handle es sich um Eignungstests, die für alle gleich seien, egal von welcher Schule sie kommen. Achleitner würdigte das Globalbudget für die Universitäten.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) sprach von einer unbefriedigenden Quotenlösung bei den Medizinern und kritisierte die Zugangsbeschränkungen in zahlreichen anderen Studienrichtungen. Während die Ministerin Geld für sinnlose Werbekampagnen einsetze, fehle es an vergleichsweise geringen Mitteln, um etwa jungen Menschen in Graz die Möglichkeit zu geben, Pädagogik zu studieren.

Abgeordneter Mag. Dr. BRADER (V) plädierte für Eignungstests, um den Studenten eine Orientierung eines für sie geeigneten Studiums zu geben. Die Opposition betreibe an den Universitäten hingegen eine Verunsicherungspolitik. Der bildungspolitische Zick-Zack-Kurs der SPÖ sei abzulehnen.

Abgeordnete FUHRMANN (V) warf den Sozialdemokraten vor, ihre Meinung in der Universitätspolitik laufend zu ändern. Die ÖVP sei nicht bereit, eine Politik zu betreiben, die junge Menschen verunsichere.

Abgeordneter ZWEYTICK (V) zeigte sich froh darüber, dass die Debatte über den Lösung der Probleme beim Zugang zum Medizinstudium mit dem Beharrungsbeschluss des Nationalrates ebenso beendet werde wie die Verunsicherung der Studenten.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) lehnte das vorliegende Gesetz mit Studienzugangsbeschränkungen in insgesamt fünf Studienrichtungen ab und erinnerte Ministerin Gehrer an ihr Versprechen bei der Einführung der Studiengebühren, die Studienbedingungen zu verbessern. Davon könne nun keine Rede mehr sein. Die SPÖ sei hingegen für den freien Studienzugang. Denn wer sich die Studienreife erarbeitet habe, soll einen Studienplatz bekommen.

Der Nationalrat wiederholte seinen Beschluss zur Änderung des Universitätsgesetzes 2002 mehrheitlich gegen den diesbezüglichen Einspruch des Bundesrates. (Schluss Gesundheit/Forts. NR)