Parlamentskorrespondenz Nr. 512 vom 24.05.2006

Hauptausschuss: Grünes Licht für neue Reisepässe

Designerdrogen: Novelle zur Suchtgift-Grenzmengenverordnung

Wien (PK) – Mit der von Innenministerin Liese Prokop vorgelegten Verordnung über die Gestaltung der Reisepässe und der Passersätze sind nun alle Vorkehrungen für die Ausstellung der neuen Reisepässe getroffen. Im heutigen Hauptausschuss wurde darüber mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und F-BZÖ mehrheitlichesEinvernehmen erzielt.

Laut Passgesetz sind die neuen Pässe künftig mit einem Mikrochip auszurüsten, auf dem biometrische Daten gespeichert werden. Die Verordnung ergänzt die Bestimmungen nun dahin gehend, dass auf der Vorderseite des Einbands der Reisedokumente eine symbolische Darstellung des Chips angebracht wird. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen, wird das Lichtbild mittels Laserperforation neben dem normalen Lichtbild in Form von feinen Löchern in das Papier gebrannt, wodurch ein zusätzliches Schattenbild entsteht, das dann sichtbar wird, wenn die Personalisierungsseite gegen das Licht gehalten wird. Dieses Schattenbild ist laut Erläuterungen das derzeit sicherste Sicherheitsmerkmal und verhindere das unbemerkte Austauschen des Bildes des Passinhabers. Für Minderjährige bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres können Pässe ohne elektronischen Datenträger ausgestellt werden.

Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) sah in den neuen Bestimmungen keinerlei Verbesserungen für die Sicherheit. Wie Abgeordneter Erwin Niederwieser (S) kritisierte sie die Dauer von fünf Tagen für die Ausstellung der neuen Pässe. Sie befürchtete, dass die gespeicherten Daten nicht nur dazu verwendet werden könnten, um abzugleichen, ob Person und Bild übereinstimmen, da die Daten vier Monate lang gespeichert werden. Auch beim Grenzübertritt ins Ausland würden die Daten anderen Staaten zur Verfügung stehen und damit sei deren Verwendung nicht mehr kontrollierbar, so ihre Argumentation.

Innenministerin Liese Prokop bekräftigte, dass die Daten nach vier Monaten gelöscht würden, die Speicherung aber zu Verrechnungszwecken für die Staatsdruckerei notwendig sei. Das sei auch mit dem Datenschutzrat abgeklärt. Es würden auch keine anderen Daten aufgenommen, versicherte Prokop, jetzt seien sie im Chip gespeichert. In dringenden Fällen sei die Ausstellung von Notpässen möglich. Auch Expresspässe könnten angefertigt werden, diese kosteten aber 100 €, sagte die Ministerin.

Hauptausschuss genehmigt Novelle zur Suchtgift-Grenzmengenverordnung

Einstimmig genehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses die Novellierung der Suchtgift-Grenzmengenverordnung. Diese basiert auf einem Beschluss des Europäischen Rats, den Informationsaustausch über neue synthetische Drogen zu verbessern und diese jenen innerstaatlichen Kontrollmechanismen und strafrechtlichen Sanktionen zu unterwerfen, mit denen sie ihren Verpflichtungen im Rahmen des UN-Übereinkommens über psychotrope Stoffe nachkommen. Dementsprechend werden für die neuen synthetischen Drogen 2C-I, 2C-T-2, 2C-T-7 und TMA-2 neue Grenzmengen festgelegt. Sollten Suchtmittel über diese bestimmte Menge hinaus erzeugt, eingeführt, ausgeführt oder in Verkehr gesetzt werden, so zieht dies strafrechtliche Verfolgung nach sich (§ 28 Suchtmittelgesetz). Laut den Erläuterungen zu dieser Verordnung ist auch eine Novellierung der Suchtgiftverordnung geplant.

Auf eine Frage des Abgeordneten Erwin Niederwieser (S) wies Bundesministerin Maria Rauch-Kallat darauf hin, dass die Umsetzung deshalb längere Zeit erfordert habe, da die Gutachten zu den neuen Designerdrogen viel Spezialwissen erforderten und daher einen entsprechenden Arbeitsaufwand hervorgerufen haben.

Pauschalvergütung für RechtsanwältInnen wird neu festgesetzt

Einstimmig passierte den Hauptausschuss ein Verordnungsentwurf der Justizministerin zur Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von RechtsanwältInnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren. Diese Sonderpauschalvergütung wird für das Jahr 2003 mit insgesamt 316.646,11 € festgesetzt.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) wendete jedoch ein, dass er das System der Pauschalvergütungen für nicht zweckmäßig erachte. Er forderte zielgerichtete Regelungen und verwies auf einen entsprechenden Antrag der Grünen. Justizministerin Karin Gastinger gab ihm darin grundsätzlich Recht, meinte aber, punktgenaue Regelungen seien auf Grund der Unvorhersehbarkeit von Verfahren kaum möglich. Man werde sich aber um eine bessere Lösung bemühen, und sie nehme die Anregungen gerne auf.

Neue Mitglieder im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Die Bundesregierung hat für die kommende Funktionsperiode des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses die neuen Mitglieder Österreichs nominiert. Die Namen wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses heute zur Kenntnis gebracht.

Seitens der Arbeitgeber werden Landeshauptmann a.D. Waltraud Klasnic, Dr. Johannes Kleemann (Industriellenvereinigung), Mag. DI Johann Költringer (Österreichischer Raiffeisenverband) und Mag. Christa Schweng (Wirtschaftskammer Österreich) entsandt. Die ArbeitnehmerInnen werden durch Mag. Eva Belabed (Arbeiterkammer Oberösterreich), Thomas Delapina (Arbeiterkammer Wien), Mag. Wolfgang Greif (Gewerkschaft der Privatangestellten), Mag. Evelyn Regner (ÖGB Europabüro in Brüssel) und Gustav Zöhrer (Gewerkschaft Metall-Textil) vertreten. Für die Gruppe "Sonstige" wurden Mag. Hans Kletzmayr (Vorsitzender des "Nationalkomitees der Österreichischen Land- und Forstwirtschaft"), Mag. Heinz Peter (Direktor der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg) und Dr. Anne-Marie Sigmund (Europabeauftragte des Bundeskomitees der freien Berufe Österreichs) nominiert. (Schluss)