Parlamentskorrespondenz Nr. 516 vom 24.05.2006

Plenum verabschiedet mit Mehrheit Wohnrechtsnovelle 2006

Energieeffizienz von Gebäuden wird verbessert

Wien (PK) - Unter einem wurden hierauf das Versicherungsrechts -Änderungsgesetz 2006, das Publizitätsrichtlinie -Gesetz, das Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006 und die Änderung des Luftfahrtgesetzes und des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Luftverkehr verhandelt.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) bemängelte beim Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz, dass man die Gelegenheit nicht nütze, den Aufsichtsrat mit mehr Rechten auszustatten, und nannte die Änderung des Luftfahrtgesetzes eine gute Lösung.

Abgeordneter DI REGLER (V) ging auf die Details des Luftfahrtgesetzes, insbesondere auf Haftungsfragen, ein und sprach sich für die geplanten Änderungen aus, wobei er sich auch auf die Überbuchungsverordnung bezog. Hier habe man eine sachgerechte und optimale Lösung gefunden, meinte der Redner.

Abgeordneter Dr. WITTMANN (S) nannte das geplante Versicherungsrechts-Änderungsgesetz eine gute Lösung, das einen wirkungsvollen Ausgleich zwischen Anbietern und Konsumenten schaffe, weshalb seine Fraktion diesen Entwurf begrüße.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) schloss sich in seinen Ausführungen dem Abgeordneten Regler an und brachte einen Abänderungsantrag betreffend Streitbeilegung und Haftungsfragen im Luftfahrtgesetz ein.

Bundesministerin Mag. GASTINGER ging auf die Frage der Rechte der Aufsichtsräte einer Genossenschaft ein und meinte, man habe diese in dem vorliegenden Entwurf ohnehin gestärkt, wofür sie konkrete Beispiele nannte.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) zeigte sich erfreut über die geplante Schlichtungs- und Beschwerdestelle in Luftfahrtangelegenheiten. Ihre Fraktion werde dieser Vorlage zustimmen, kündigte Moser an. Beim Versicherungsrechts-Änderungsgesetz meinte Moser, der Genderaspekt hätte stärker berücksichtigt werden können, der Entwurf weise aber immerhin in die richtige Richtung.

Abgeordneter DOPPLER (V) zeigte sich zufrieden mit den geplanten Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz, die eine bedeutende Verbesserung des Konsumentenschutzes bewirkten und das Vertrauen beider Seiten vertiefe. Sodann brachte er einen Abänderungsantrag betreffend die Jurisdiktionsnorm ein.

Abgeordneter FAULAND (F) setzte sich mit der geplanten Streitbeilegungsstelle im Luftverkehr auseinander und trat dafür ein, hier eine gute Lösung im Sinne der Konsumenten umzusetzen.

Gleichfalls für die Vorlagen sprachen sich die Abgeordneten MURAUER und Dr. DERNOSCHEG (beide V) aus.

Das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz fand einstimmige Zustimmung, das Publizitätsrichtlinie-Gesetz wurde in der Fassung eines V-F-Zusatzantrages gleichfalls einstimmig angenommen, das Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz wurde mehrheitlich verabschiedet und die Änderung des Luftfahrtgesetzes fand in der Fassung des Abänderungsantrages einstimmige Billigung.

Im Rahmen der Verhandlung über den Einspruch des Bundesrates gegen das Übernahmerechts-Änderungsgesetz nannte Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) die in Rede stehende Vorlage ein trauriges Kapitel, dem Bundesrat sei dafür zu danken, dass dieses Gesetz dort in adäquater Art behandelt worden sei. Dieser Entwurf sei keine adäquate Umsetzung der entsprechende EU-Richtlinie, weshalb er nach wie vor dafür eintrete, den Entwurf in dieser Form nicht zu beschließen. Hier wurde eine Chance für den heimischen Kapitalmarkt verpasst, meinte der Redner.

Abgeordneter LEDOLTER (V) verteidigte hingegen die geplante Vorgangsweise als zweckmäßig. Die Regelung sei gut, hebe die Rechts- und Investitionssicherheit und sei daher im Interesse der Wirtschaft und der Menschen in diesem Land zu begrüßen.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) meinte, sie könne hier nur wiederholen, was sie schon bei der ersten Debatte zu diesem Thema gesagt habe, denn daran habe sich nichts geändert.

Abgeordneter BUCHER (F) sagte, die Regierung wolle den Kleinaktionär stärken, wie die Regierung sehr viel für die Aktionärskultur tue. Dieses Gesetz sei sorgfältig und gut vorbereitet worden, es sei gut für den Wirtschaftsstandort Österreich und sollte daher auch so beschlossen werden.

Der ursprüngliche Beschluss wurde mehrheitlich wiederholt.

Die Beratung der Wohnrechtsnovelle 2006, des Energieausweis-Vorlage -Gesetzes sowie der Anträge betreffend Änderung des Mietrechtsgesetzes, Beschränkung befristeter Mietverträge, Mietzinsbegrenzungen, Beschränkung der Kautionen, Mietzinsobergrenzen, Kautionsrückzahlungen im Mietrecht sowie Verjährung von Ablösen und verstärkte Berücksichtigung der Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen im Wohnrecht erfolgte unter einem.

Abgeordnete Mag. BECHER (S) sprach von sechs schlechten Jahren für die Mieter, in denen die derzeitige Regierungskoalition die Mieterrechte mit 15 Novellen demontiert und die Wohnungssicherheit verringert habe. Auch mit der vorliegenden Novelle werde ein weiteres Stück des Mieterschutzes geopfert. Bei unbrauchbaren Wohnungen wird eine Rügepflicht des Mieters als Voraussetzung für einen Mietzinsherabsetzungsantrag eingeführt. Des Mieters Leid ist des Vermieters Freud: Versäumt der Vermieter künftig die Frist zur Kündigung eines befristeten Mietvertrags, wird das Mietverhältnis nicht unbefristet, sondern wiederum nur befristet verlängert. Zugleich steigen die Mieten aber weiter, ebenso wie die Maklergebühren und die Kautionen. Lösungsvorschläge der SPÖ habe die Regierungsmehrheit im Ausschuss abgelehnt. "Es wird Zeit, dass diese Regierung ihren Platz räumt", schloss Abgeordnete Becher.

Abgeordneter GROSSRUCK (V) appellierte an Zuschauer und Medien, nicht zu glauben, was "die Vorrednerin an Unwahrheiten verzapft hat". Der Abgeordnete bekannte sich zum Eigentumsrecht und damit auch zur Beseitigung von Ungerechtigkeiten im Wohnrecht, für Mieter und für Vermieter. In diesem Sinne begrüßen auch die "roten" gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften die Novelle, sagte Großruck. Die "Enteignung" von Vermietern, die den Stichtag bei befristeten Mietverträgen übersehen, werde künftig verhindert. Für steigende Energiekosten können die Vermieter nichts, hielt der Redner den Klagen der SPÖ wegen hoher Wohnungskosten entgegen.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) schloss sich den Klagen über steigende Energiekosten an und hielt es für unverständlich, dass die ÖVP den Antrag der Grünen auf Energiespar- und Klimaschutzmaßnahmen ablehnt. Die Novelle bringe keine Vereinheitlichung des Wohnrechts, enthalte keine Maßnahmen gegen das Mietnomadentum, statt dessen werde der Geltungsbereich des Mietrechts eingeschränkt. Die Kontenführung bei den Hausverwaltungen werde nicht geregelt, die Bestimmungen für Maklerprovisionen nicht verbessert. Im Energieausweis-Vorlage-Gesetz fehlten verwaltungsrechtliche Sanktionen bei Nichterfüllung der Vorschrift, sagte Moser und kündigte einen diesbezüglichen Abänderungsantrag an.

Abgeordneter NEUDECK (F) hielt es für ein Grundübel, dass das Mietrecht nicht in einen Gesetzestext gefasst wurde, der für alle verständlich sei. Dann trat der Redner dafür ein, die gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften durch den Rechnungshof prüfen zu lassen, und zeigte sich verwundert, dass die SPÖ diesem Vorschlag nicht beitrete. Denn die Gesellschaften verwendeten seiner Meinung nach die ihnen anvertrauten Gelder nicht immer zweckmäßig. ÖVP und SPÖ sollten über diese RH-Prüfung nachdenken und nicht dem Lobbyismus ihrer Bauvereinigungen nachgeben.

Justizministerin Mag. GASTINGER beschrieb das schwierige Problem, die Interessen der Mieter und Vermieter ausgewogen unter einen Hut zu bringen. Bei der vorliegenden Novelle wurde dieser Versuch unternommen, etwa bei der Ausweitung der Verpflichtung der Vermieter, Gesundheitsgefährdungen der Mieter hintanzuhalten, zugleich seien auch legitime Interessen der Vermieter berücksichtigt worden.

Abgeordneter Mag. MAIER (S) sprach von einer "Märchenstunde", für die die Abgeordneten Großruck und Neudeck gesorgt hätten. Zu erwarten war ein Gesetzentwurf, der die Rechte der Mieter gegenüber den Hausverwaltungen absichert - tatsächlich geschehe das Gegenteil.  Maier erinnerte an die Schädigung von Mietern durch Machenschaften einer Salzburger Hausverwaltung und sah die Gefahr weiterer Skandale. Statt hier einen Riegel vorzuschieben, kritisieren die Koalitionsparteien die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften. Die SPÖ verlangte, die Rechte der Mieter zu stärken, die Regierung sorge aber nicht für mehr Gerechtigkeit im Wohnrecht - daher lehnt die SPÖ die Wohnrechtsnovelle ab.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) sah die Wohnungspolitik seit 2000 mit der Wohnrechtsnovelle 2006 logisch fortgesetzt. Sie bringe zugleich mehr Markt und mehr Schutz für die Mieter. Mit dieser Politik sei es gelungen, den Schwarzmarkt einzuschränken, den Auftrieb bei den Wohnungskosten zu dämpfen und einen Wohnbau-Boom auszulösen. "Wir machen Wohnungspolitik für die Menschen dieses Landes und nicht für die Bonzen, die im Penthouse wohnen", sagte Tancsits.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) lobte die Bemühungen des Justizministeriums für ein Energieausweis-Vorlage-Gesetz, das zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls beitragen soll. Es gibt nun gesetzliche Auflagen, die zu erfüllen sind, bedauerlicherweise aber keine Sanktion. Kaum jemand befolge aber eine Vorschrift, wenn die Nichtbefolgung keinerlei Folgen für ihn habe. Daher verlangen die Grünen in einem Abänderungsantrag Sanktionen bei Nichtvorlage des Energieausweises. Die Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag ist für sie die Voraussetzung für die Zustimmung zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) bekannte sich zu dem Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dafür werden nun Mindestanforderungen festgelegt, der Energieausweis muss beim Verkauf und bei der Vermietung vorgelegt werden. Da auf die Gebäudeheizung 40 % des Gesamtenergieverbrauchs entfallen, sei es notwendig, den Energieeinsatz so effizient wie möglich zu gestalten. Für wünschenswert hielt Hofmann einen einheitlichen Berechnungsmodus für alle Bundesländer. Der Energieausweis werde sich auf den Markt auswirken, weil ein Mieter es sich überlegen werde, ein Objekt mit hohen Energiekosten anzumieten, sagte der Abgeordnete.

Abgeordneter Mag. HOSCHER (S) kritisierte die fortgesetzte stückweise Verschlechterung der Rechtssituation von Mietern durch die Wohnungspolitik der Regierungsparteien. Die Regierung betreibe im Wohnungsbereich eine andere Politik als sie in Sonntagsreden und in Bekenntnissen zur sozialen Dimension behaupte. Der Redner verteidigte die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften gegen Angriffe und würdigte deren stabilisierende Wirkung auf den Wohnungsmarkt. Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft unterliege einer strengen Gebarungsüberprüfung, die weit über die üblichen Wirtschaftprüfungen hinausgehen, hielt Hoscher fest.

Abgeordneter Dr. SONNBERGER (V) warf den Sozialdemokraten vor, das Wohnungsrecht um 100 Jahre zurückzudrehen. Wer unbefristete Mietverträge verlange, habe nichts von der modernen Wohnungswirtschaft begriffen. Die vorliegende Novelle bringe mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit. Wer Wohnungskosten senken wolle, sollte sich etwa an den Wiener Bürgermeister wenden und ihm eine Senkung der Kanalgebühren nahe legen. Auch Abgeordneter Sonnberger machte darauf aufmerksam, dass die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften den Beschluss des Justizausschusses mit Genugtuung begrüßt haben.

Abgeordneter ELLMAUER (V) unterstrich die Notwendigkeit, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis diene der Umsetzung der Kyoto-Verpflichtungen und erleichtere die thermische Sanierung von Altbauten. Das senkt Kosten, erhöht die Lebensqualität und schont die Umwelt. Die Verhandlungen über einheitliche Vorgangsweisen der Länder seien bereits weit gediehen, er erwarte eine 15a-Vereinbarung zwischen den Bundesländern, sagte Ellmauer. Die thermische Sanierung werde auch positive Impulse für Beschäftigung und Wachstum in Österreich setzen.

Abgeordneter NEUDECK (F) stellte schließlich richtig, seine Forderung auf Prüfung gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften durch den Rechnungshof sei kein Angriff auf die Genossenschaften. Eine Rechnungshofprüfung sei keine Strafe, sondern eine Bestätigung, dass die Gelder gut verwaltet werden.

Bei der Abstimmung wurden die beiden Regierungsvorlagen mehrheitlich angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz blieb in der Minderheit.

Die zur Debatte stehenden Oppositionsanträge wurden durch mehrheitliche Annahme der negativen Ausschussberichte abgelehnt. (Forts.)