Parlamentskorrespondenz Nr. 518 vom 24.05.2006

Sozialvorlagen runden die Tagesordnung des Nationalrates ab

Kurs der Behinderten-Antidiskriminierung soll fortgesetzt werden

Wien (PK) – Im Rahmen der Debatte über das Bundes-Behindertengleichstellungs- Begleitgesetz überreichte Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) dem Plenum Schokolade von Zotter, die auf die Lage der Behinderten verweise. Eine Schokolade ersetze freilich kein Gesetz, es gelte, der Situation der Behinderten mehr Augenmerk zu schenken. Behinderte sollten die Chance haben, gemäß ihren Talenten und Bedürfnissen ihren Platz in der Gesellschaft einnehmen zu können, meinte der Redner, und das in Rede stehende Gesetz schaffe die Grundlagen dafür. Nun gelte es, dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen. In diesem Sinne brachte der Redner auch einen entsprechenden Entschließungsantrag dreier Fraktionen ein.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) dankte ihrem Vorredner für sein wichtiges Zeichen und trat dafür ein, Politik für Behinderte mit Nachdruck weiter zu verfolgen. In diesem Sinne werde ihre Fraktion dem Begleitgesetz ebenso wie den Anträgen zustimmen. Dennoch müsse man festhalten, dass der große Wurf auf diesem Gebiet immer noch fehle. Behinderte müssten gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, forderte die Rednerin.

Abgeordneter WALCH (F) sagte, noch nie sei für die Behinderten so viel gemacht worden wie durch diese Bundesregierung. Dieser Antrag sei ein weiterer Schritt, für Menschen mit Behinderung Verbesserungen durchzuführen, und dieser Kurs werde fortgesetzt.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte, man habe eine formale Gleichstellung geschafft, eine inhaltliche gebe es jedoch immer noch nicht, weshalb es weitere Anstrengungen brauche, um tatsächliche Gleichstellung zu schaffen. In diesem Sinne brachte der Redner einen Entschließungsantrag betreffend weitere notwendige Maßnahmen, etwa in den Bereichen Bildung und Verkehr, im Interesse der Behinderten ein.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) konzedierte, dass es immer noch viel auf diesem Gebiet zu tun gebe, doch verfolge die Regierung konsequent den diesbezüglichen Weg und setze laufend Schritte in die richtige Richtung. Dies gelte auch für den heute zu fassenden Beschluss. Sodann brachte die Rednerin einen V-F-Abänderungsantrag ein, der einer inhaltlichen Präzisierung der Vorlage diente.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) begrüßte das gesellschaftliche Umdenken bezüglich dieses Themas und trat dafür ein, dass es zu weiteren Verbesserungen auf diesem Gebiet komme. In diesem Sinne begrüße man auch die Vorlage, verweise aber darauf, dass es noch viele Bereiche gebe, auf denen weitere Verbesserungen erst noch vorgenommen werden müssten.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) würdigte gleichfalls die Vorlage als richtige Maßnahme und setzte sich dafür ein, den Kurs der Antidiskriminierung konsequent weiter zu verfolgen.

Bundesministerin HAUBNER zeigte sich erfreut, dass diese Vorlage allgemein auf Zustimmung stoße. Es gelte, verstärkt für Barrierefreiheit einzutreten, die Regierung setzte mit diesem Gesetz ihren Kurs konsequent fort.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen, der V-F-G-Antrag fand gleichfalls einstimmige Zustimmung, der G-Antrag blieb in der Minderheit.

Als nächster Punkt gelangte das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 zum Aufruf.

Abgeordnete SILHAVY (S) bedauerte, dass bei der Reparatur der Mitversicherung von Lebensgefährten gleichgeschlechtliche  Lebensgemeinschaften nicht berücksichtig wurden, und sprach von einer Diskriminierung. Ein von der Rednerin eingebrachter Abänderungsantrag hatte Aspekte der Versehrtenrente bei Eisenbahnern zum Inhalt.

Abgeordneter Mag. TANCSITS (V) bezeichnete die e-card als Erfolgsstory dieser Bundesregierung und meinte rückblickend, sämtliche Bedenken, die anlässlich ihrer Einführung geäußert wurden, konnten ausgeräumt werden. Erfreut zeigte sich Tancsits auch, dass der Ausgleichs- und Strukturfonds der Krankenanstalten heuer einen operativen Überschuss von 20 Mill. € erwirtschaftete.

Abgeordneter LACKNER (S) konnte sich der positiven Wortmeldung seines Vorredners nicht voll inhaltlich anschließen und gab zu bedenken, einige der Änderungen seien Folge eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes.

Abgeordneter WALCH (F) präsentierte einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien, der hinsichtlich der Möglichkeit der Mitversicherung Klarstellungen trifft sowie auf die Erziehung von Kindern bzw. die Pflege von Angehörigen abstellt und eine Altersgrenze von 27 Jahren einzieht.

Abgeordneter DOBNIGG (S) kritisierte die von der Regierung gewählte Form der Mitversicherung, wobei er sich insbesondere gegen die Einziehung einer Altersgrenze und die Nichtberücksichtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften wandte. Diese beiden Kritikpunkte fanden Eingang in einen von Dobnigg vorgelegten Abänderungsantrag.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) forderte in einem Abänderungsantrag die Berücksichtigung von Pflegekindern bei der Ersatzzeitenregelung. Hinsichtlich des Abänderungsantrages der Regierungsparteien kritisierte auch Öllinger, dass die dabei gewählte Formulierung gleichgeschlechtliche Partnerschaften von der Mitversicherung ausschließe.

Abgeordneter DONABAUER (V) erkannte in dem Gesetzespaket eine Fülle positiver Maßnahmen und hob insbesondere die Bestimmungen betreffend die e-card sowie die Frauenförderungsmaßnahmen bei den Sozialversicherungen hervor.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) begrüßte vor allem die Erweiterung der Berufskrankheiten-Liste sowie die Verschärfung der Meldepflicht bei Arbeitsunfällen.

Abgeordneter DOPPLER (V) erwartete sich durch die Bestimmungen betreffend die Meldepflicht bei Arbeitsunfällen eine Verstärkung des Arbeitnehmerschutzes.

Bundesministerin HAUBNER betonte, der Abänderungsantrag betreffend Mitversicherung stelle klar auf Leistungen wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen ab, die einen Mehrwert für die Gesellschaft bringen.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) unterstützte den Abänderungsantrag der Regierungsparteien und unterstrich, es gehe darum, die begünstigte Mitversicherung als Familienleistung zu konstruieren.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des Abänderungsantrages der Regierungsparteien in Dritter Lesung mit V-F-Mehrheit angenommen. Die Abänderungsanträge der Oppositionsparteien blieben in der Minderheit.

Im Zusammenhang mit dem 2. EU-Erweiterungs- Anpassungsgesetz hielt G-Abgeordneter ÖLLINGER die unterschiedliche Gestaltung der Regelungen des Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus Erweiterungsländern für einen falschen Ansatz und forderte eine umfassende Gleichstellung.

Abgeordnete HÖLLERER (V) verteidigte die Übergangsregelungen und gab zu bedenken, es gehe darum, negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort zu verhindern.

Abgeordneter Dr. LEUTNER (V) wies auf das Problem der Scheinselbständigkeit zur Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes hin und schlug eine Beweislastumkehr im Sinne einer gesetzlichen Vermutung des Vorliegens der Arbeitnehmereigenschaft vor.

Abgeordneter WALCH (F) bekannte sich zu den Übergangsfristen als Ausdruck des Schutzes der heimischen Arbeitskräfte.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz mit V-F-S-Mehrheit angenommen.

Abgeordneter RIEPL (S) übte Kritik an manchen Aspekten der Änderung des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes, so etwa an der Verkürzung der Pausen und der Kürzung der täglichen Ruhezeit, die nicht in die richtige Richtung zielten. Dadurch wirke die Vorlage sich zu Lasten der Arbeitnehmer aus, weshalb er an die Gesundheitsexperten der Regierungsfraktionen appelliere, dieses Gesetz noch einmal zu überdenken, denn dieses könne nur im Interesse der Wirtschaft, nicht jedoch im Interesse der Arbeitnehmer sein.

Abgeordneter WALCH (F) meinte, dieses Gesetz komme von der EU, es stünden aber alle Möglichkeiten offen, würde die Umsetzung dieser Norm doch über Betriebsvereinbarungen geregelt. In der Praxis werde man ohnehin nach Maßgabe der Möglichkeiten agieren und entsprechende Durchrechnungen vornehmen, wovon alle Seiten entsprechend profitieren würden. Die EU-Vorgaben seien mithin akzeptabel umgesetzt.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) entgegnete seinem Vorredner, hier gehe es auch um die Verkehrssicherheit, die auf Europas Straßen nicht mehr gegeben sei, wenn diese Regelung Wirklichkeit würde, da sie ohne Zweifel zu übermüdeten Lenkern führen würde. Diesen Weg halte seine Fraktion für falsch, die Vorlage sei daher abzulehnen.

Abgeordneter WATTAUL (F) erklärte, man setzte hier eine EU-Regelung um, und diese Umsetzung erfolge im europäischen Gleichklang. Im übrigen müssten, wenn ein Fahrer in einer Woche tatsächlich 60 Stunden tätig sei, entsprechende Ersatzruhezeiten zur Verfügung gestellt werden.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) unterstrich die Kritik seines Fraktionskollegen. Diese Vorlage bedeute real eine Verschlechterung und werde negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer wie für die Verkehrssicherheit haben.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Abgeordneter SCHOPF (S) erläuterte den Inhalt der Änderung des Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetzes und trat für ihre Umsetzung ein. Bei dieser Gelegenheit unterstrich der Redner die Wichtigkeit und die Bedeutung des diesbezüglichen Fonds.

Abgeordneter WALCH (F) und Abgeordneter ÖLLINGER (G) signalisierten gleichfalls Zustimmung zu der in Rede stehenden Vorlage, wobei Öllinger dafür eintrat, auch das Problem der freien Dienstnehmer in diesem Zusammenhang zu regeln.

Die Vorlage wurde einstimmig gebilligt.

Der letzte Punkt der Tagesordnung betraf die Änderung des Notarversicherungsgesetzes, basierend auf einen Vier-Parteien-Antrag.

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) referierte die Inhalte der Vorlage ein und zeigte sich erfreut darüber, dass die Opposition hier mitgehe, was real bedeute, dass auch die Opposition die Richtigkeit der Pensionsreform der Regierung anerkenne.

Abgeordnete SILHAVY (S) meinte, die Zustimmung ihrer Fraktion sei keine indirekte Zustimmung zur ungerechten Pensionsreform, weil es hier um ein anderes System gehe. Ihre Fraktion wäre froh, wenn solche Grundsicherungen auch im ASVG gegeben wären. Der Vergleich ihres Vorredners sei nicht seriös, hielt die Rednerin fest.

Abgeordnete ROSSMANN (F) begrüßte die in Rede stehende Vorlage, zumal diese Lösung auf ausdrücklichen Wunsch der Notariatskammer zustande gekommen sei.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) begründete die Zustimmung seiner Fraktion damit, dass diese Vorlage belege, dass das Umlageverfahren nach wie vor funktioniere, sodass man nicht auf andere Verfahren umsteigen müsse. Zudem werde die Selbstverwaltung geachtet, was gleichfalls auf Zustimmung seiner Fraktion stoße.

Abgeordneter DOBNIGG und Abgeordnete Mag. GROSSMANN (beide S) signalisierten gleichfalls Zustimmung zur Vorlage.

Die Änderung wurde einstimmig verabschiedet. (Schluss)