Parlamentskorrespondenz Nr. 545 vom 07.06.2006

Gesundheitsausschuss beschließt Aktualisierung des Epidemiegesetzes

SPÖ-Antrag zum Thema Wasserqualität bei Hausbrunnen

Wien (PK) – Bei der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses wurde zunächst einstimmig eine Novellierung des Epidemiegesetzes beschlossen, wobei es vor allem um eine Aktualisierung bezüglich der meldepflichtigen Krankheiten ging. In einem Abänderungsantrag wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Meldepflicht auch für Labors gilt. Mehrheitlich vertagt wurden zwei Oppositionsanträge, die sich mit der Wasserqualität bei Hausbrunnen (SPÖ) und mit dem Verkauf von Lebensmitteln, die GVO enthalten, (Grüne) befassten. Schließlich stand noch eine Petition auf der Tagesordnung, die ein Verkaufsverbot von Frettchen in Tierhandlungen zum Inhalt hatte. 

Epidemiegesetz wird auf aktuellen Stand gebracht

Im Zuge der von den Regierungsparteien geplanten Änderung des Epidemiegesetzes sollen nun die meldepflichtigen Krankheiten, die derzeit in der Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten enthalten sind (zum Beispiel: Cholera, Gelbfieber, infektiöse Hepatitis, Infektion mit dem Influenzavirus A/H5N1 oder einem anderen Vogelgrippevirus etc.), in das Gesetz aufgenommen werden. Neu hinzugefügt werden lediglich die Erkrankungen an Röteln, und zwar im Hinblick auf das Masern- und Röteln-Eliminierungsprogramm der WHO, an dem Österreich teilnimmt. Weiters werden veraltete Krankheitsbezeichnungen dem Stand der Wissenschaft angepasst. Ein V-F-Abänderungsantrag sieht zudem vor, dass die Meldepflicht für Labors explizit in das Gesetz aufgenommen wird.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) begrüßte die Änderungen, die eine Aktualisierung der Meldepflicht sowie eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung bringen. Auch S-Abgeordneter Günther Kräuter sprach von einer grundsätzlich sinnvollen Gesetzesinitiative. Sein Fraktionskollege Johann Maier wies jedoch auf die Kritik von Seiten der Landessanitätsdirektoren hin, die sich darüber beklagten, dass viele Ärzte der Meldepflicht nicht nachkommen. Man müsse sich daher fragen, ob der Rückgang bei einigen Krankheiten darauf zurückzuführen sei.

Sie gehe davon aus, dass die Erweiterung der Meldepflicht eine wesentliche Verbesserung bringen wird, war Bundesministerin Maria Rauch-Kallat überzeugt. Schon der bisherige Rückgang bei den Salmonellenerkrankungen sei auf die zahlreichen Maßnahmen des Ministeriums zurückzuführen, meinte der Vertreter des Gesundheitsressorts, Ulrich Herzog. Als nächsten Schritt werde man sich der Campylobacter-Problemtik annehmen, wo Österreich im europäischen Vergleich noch ein wenig im Rückstand sei. – Der Antrag wurde in der Fassung des V-F-Abänderungsantrag einstimmig angenommen.

SPÖ sorgt sich um die Wasserqualität bei Hausbrunnen

Daraufhin befassten sich die Abgeordneten mit einem Antrag der SPÖ, in dem die Gesundheitsministerin aufgefordert wird, Maßnahmen betreffend "Wasserqualität und Zustand von Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)" und damit für den "Schutz der Lebensressource Wasser" zu setzen. Im einzelnen wollen die Antragsteller die flächendeckende Überprüfung aller privaten hauseigenen Wasserversorgungsanlagen sowie ein Sanierungsprogramm für mangelhafte Anlagen und ein Förderungsprogramm zur Erhaltung und Sanierung hauseigener Anlagen.

Für Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) hat ein flächendeckender Trinkwasserschutz oberste Priorität. Bedauerlich sei daher, dass die Grenzwerte für Stickstoff massiv erhöht wurden; es können nun zum Beispiel um 30 % mehr Schweine pro Hektar gehalten werden. Es wäre daher sehr wichtig, dass auch ein Vertreter des Gesundheitsressorts in den Fachbeirat für Bodengesundheit und Bodenschutz entsandt wird, forderte er.

Der Entschließungsantrag datiere aus dem Jahr 2003, in der Zwischenzeit seien aber schon viele Maßnahmen, vor allem von den Ländern, gesetzt worden, gab Abgeordnete Anna Höllerer (V) zu bedenken. Was die privaten Hausbrunnen angeht, gebe es bereits in allen Ländern intensive Unterstützungs- und Förderungsprogramme, die auch umgesetzt werden. Sie brachte sodann einen Vertagungsantrag ein.

Abgeordneter Johann Maier (S) war der Auffassung, dass sich seit dem Einbringen des Antrags an der Problematik nichts verändert habe. Die Hauptursache liege seiner Meinung nach darin, dass nur ein geringer Teil der Hausbrunnen den wasser- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen unterliege. Untersuchungen belegen zudem eindeutig die hohen Nitrat- und Atracinbelastungen des Wassers. In manchen Brunnen fand man sogar tote Ratten, Schutt oder vermoderte Hausgüter; es bestehe ein absoluter Handlungsbedarf.

Auch die Abgeordnete Gabriela Moser (G) erinnerte daran, dass es sich um keine Bagatellangelegenheit handle, zumal über 1 Million Menschen betroffen sin. Viele Probleme bei den Hausbrunnen seien etwa auf Baumängel oder schlechte Wartung zurückzuführen.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat informierte die Abgeordneten darüber, dass sowohl ihr Ressort als auch die Länder spezielle Broschüren für Hausbrunnenbesitzer veröffentlicht haben. Außerdem gebe es zahlreiche Förderprogramme zur Sanierung und Instandhaltung von hauseigenen Wasserversorgungsanlagen. Bei der AGES werde derzeit auch an einem mehrjährigen Kontrollplan gearbeitet, in dem der Schutz des Trinkwasser einen entsprechenden Stellenwert einnehme. Dabei sollen auch die landwirtschaftlichen Betriebe einbezogen werden, erklärte Ulrich Herzog. Bezüglich der Entsendung eines Vertreters in den Beirat für Bodenschutz habe man bereits das Landwirtschaftsministerium kontaktiert. 

Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Grüne: Gentechnik-Lebensmittel sollen in gesonderten Regalen stehen

Die Grünen weisen in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel seit April 2004 EU-weit gekennzeichnet werden müssen, wobei die Kennzeichnungspflicht ab einem Schwellenwert von 0,9 % vorgesehen ist. Ein wesentliches Argument dafür war, dass die Konsumenten "Wahlfreiheit" haben sollen. Sie können jedoch nur dann eine bewusste Wahl treffen, wenn gentechnisch veränderte Produkte im Handel klar als solche erkennbar sind, argumentierte G-Abgeordneter Pirklhuber. Seiner Auffassung nach sollte daher der Lebensmittelhandel gesetzlich dazu verpflichtet werden, Produkte, die GVO enthalten oder daraus hergestellt sind, in jeweils gesonderten und deutlich gekennzeichneten Regalen, getrennt von den übrigen Lebensmitteln, zum Verkauf anbieten, zumal das "Kleingedruckte" meistens kaum lesbar ist.

Abgeordnete Barbara Riener (V) wies darauf hin, dass in Österreich praktisch keine gentechnisch veränderten Lebensmittel zu finden sind. Man müsse danach trachten, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Auch wenn sie dem Vorschlag nach einer getrennten Aufstellung der Produkte etwas abgewinnen könne, so sollte die Entwicklung zunächst abgewartet und genau beobachtet werden, um dann, wenn es notwendig ist, zielgerichtete Maßnahmen setzen zu können. Aus diesem Grund stelle sie einen Vertagungsantrag, teilte Riener mit.

Es sei absolut falsch, dass es keine Lebensmittel, die GVO enthalten, in Österreich zu kaufen gebe, replizierte Abgeordneter Johann Maier (S). Besonders bedauerlich sei die Tatsache, dass die Namen der Produkte, bei denen im Rahmen von Kontrollen ein Überschreiten der Grenzwerte oder die Verwendung eines unzulässigen GVO festgestellt wurde, nicht öffentlich gemacht werden. Hier sollte ähnlich wie in Deutschland eine Informationsverpflichtung im Sinne des Konsumentenschutzes eingeführt werden.

Bundesministerin Maria Rauch-Kallat gab zu bedenken, dass die von den Grünen geforderten Regale derzeit wohl leer wären. Im Lebensmittelhandel gebe es erfreulicherweise die stille Übereinkunft, dass Produkte, die GVO enthalten, nicht angeboten werden. Was die Kontrollen angeht, so wurden im Jahr 2004 241 Proben entnommen, wovon nur drei wegen Verletzung der Kennzeichnungspflicht beanstandet wurden; es bestand aber keine Gesundheitsgefährdung. Im Jahr 2005 waren 247 Proben, keine einzige wurde beanstandet. Hinsichtlich der Aufschriften bei den Produkten gebe sie Pirklhuber Recht; diese seien manchmal wirklich kaum zu lesen. Sie werde sich daher sicher für eine Verbesserung in diesem Bereich einsetzen. – Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Petition: Verkaufsverbot von Frettchen in Tierhandlungen

Schließlich befassten sich die Mandatare noch mit einer Petition, die von den Abgeordneten Klaus Wittauer (F) und Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) dem Nationalrat vorgelegt wurde und die ein Verbot des direkten Verkaufs von Frettchen in Tierhandlungen zum Inhalt hat. Dieses Anliegen wurde von den Vertretern aller Parteien unterstützt.

Aufgrund des neuen Tierschutzgesetzes sei es zwar verboten, Hunde und Katzen auf direktem Weg in Tierhandlungen zu verkaufen, wird betont, für Frettchen gelte diese Einschränkung aber nicht, obwohl sie viele gemeinsame Eigenschaften mit Hunden und Katzen hätten. Die Unterzeichner der Petition glauben, dass dadurch viele dieser Tiere unüberlegt und spontan in Tierhandlungen gekauft würden.

(Fortsetzung)