Parlamentskorrespondenz Nr. 556 vom 09.06.2006

Breite Mehrheit für weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten im Heer

Verteidigungsausschuss: Markus Fauland (F/BZÖ) neuer Obmann

Wien (PK) - Der Landesverteidigungsausschuss hat seine heutige Sitzung, in der umfangreiche Änderungen im Wehrrecht plenumsreif gemacht wurden und in weiterer Folge eine ausführliche Debatte über aktuelle Heeresfragen stattfand, unter dem Vorsitz seines neuen, einstimmig gewählten Obmannes Markus Fauland (F/BZÖ) abgehalten. Die Wahl war notwendig, weil der bisherige Ausschussobmann Reinhard Eugen Bösch kürzlich aus dem Ausschuss ausgeschieden ist.

Zunächst verabschiedete der Ausschuss auf Antrag der Regierungsparteien eine Änderung des Militärbefugnisgesetzes mit S-V-F-Mehrheit. Bestellung und Weisungsfreistellung des Rechtsschutzbeauftragten sollen in Analogie zur jüngsten Sicherheitspolizeigesetz-Novelle modifiziert werden. Der Rechtsschutzbeauftragte zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr sowie seine beiden Stellvertreter sollen gleiche Rechte und Pflichten haben, der Amtsverschwiegenheit unterliegen und ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei erfüllen. Ihre Bestellung soll, so der Antrag weiter, nunmehr vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung nach Anhörung der Nationalratspräsidenten sowie der Präsidenten des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes für fünf Jahre erfolgen, wobei Wiederbestellungen zulässig sein sollen (760/A).

In der Debatte brachte Abgeordneter Walter Tancsits (V) einen - ebenfalls angenommenen - Abänderungsantrag ein, durch den die unabhängige Stellung des Rechtsschutzbeauftragten verfassungsrechtlich verankert wird und Telefonüberwachungen von der Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten abhängig gemacht werden. Eine von Abgeordnetem Walter Murauer (V) verlangte Ausschussfeststellung unterstrich die Weisungsfreiheit des Personals, das dem Rechtsschutzbeauftragten vom Ressort zur Verfügung gestellt wird, und stellte klar, dass bereits ermittelte Daten vernichtet werden, wenn Ermittlungen durch einen Einspruch des Rechtsschutzbeauftragten beendet werden.

Abgeordneter Walter Murauer (V) bekannte sich nachdrücklich dazu, den Rechtsschutzbeauftragten im Bundesheer nach dem Vorbild des Sicherheitspolizeigesetzes weisungsfrei und unabhängig zu stellen und diese Unabhängigkeit durch die Verlängerung seiner Funktionsperiode von drei auf fünf Jahre zu bekräftigen.

Abgeordneter Anton Gaal (S) betonte die Notwendigkeit umfassenden Rechtsschutzes im Bundesheer und dankte dem Verteidigungsminister für die gute Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung der Gesetzesänderung, die die Zustimmung der SPÖ finde.

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (S) zeigte sich zufrieden mit der verfassungsrechtlichen Absicherung des Rechtsschutzbeauftragten im Bundesheer in Analogie zum Polizeibefugnisgesetz und hielt es für wichtig, nun auch über die Bestellung eines Rechtsschutzbeauftragten im Justizbereich nachzudenken. In weiterer Folge könnte man daran gehen, den Rechtsschutz auf eine einheitliche Basis zu stellen und eine parlamentarische Einrichtung nach dem Muster des Rechnungshofs oder der Volksanwaltschaft zu schaffen.

Die Bedeutung eines unabhängigen Rechtsschutzes im Bundesheer betonte auch Abgeordneter Elmar Lichtenegger (F/BZÖ).

Bundesminister Günther Platter erinnerte die Abgeordneten daran, dass die Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten in der Praxis bereits hergestellt sei. Platter hielt es aber für vernünftig, dafür Verfassungsbestimmungen vorzusehen, da die Weisungsfreiheit nicht von der Person des jeweiligen Bundesministers abhängen soll.

Wehrrechtsänderungsgesetz 2006

Weiters empfahl der Ausschuss auf Antrag der Abgeordneten Walter Murauer (V) und Markus Fauland (F/BZÖ) ein Wehrrechtsänderungsgesetz mit zahlreichen legistischen Vereinfachungen und Rechtsanpassungen. Dazu kommt die Einführung neuer militärischer Auszeichnungen. Mit einer Militär-Anerkennungsmedaille sollen besondere Verdienste um die militärische Landesverteidigung auf militärischem oder zivilem Gebiet gewürdigt werden können. Eine Milizmedaille dient der Anerkennung besonderer Leistungen von Milizsoldaten sowie von Frauen, deren Funktionen in der Einsatzorganisation wegen der Heeresreform beendet werden (828/A). Ein ebenfalls angenommener Abänderungsantrag des V-Abgeordneten Walter Murauer enthielt die Umbenennung der "Bundesheer-Beschwerdekommission" in "Parlamentarische Bundesheer- Beschwerdekommission" und die Einrichtung eines Milizbeauftragten, der künftig anstelle des Milizbeirates die Interessen der Milizsoldaten vertreten soll.

Abgeordneter Anton Gaal (S) begrüßte die Vereinfachungen und Anpassungen im Wehrrecht ebenso wie die neuen Auszeichnungen und zeigte sich froh über die neue Bezeichnung "Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission", die unterstreiche, dass diese Kommission eine Kontrolleinrichtung des Parlaments sei. Gaal machte darauf aufmerksam, dass sich die Beschwerdekommission zu einer Anlauf- und Servicestelle für alle Soldaten entwickelt habe, und regte über die Wehrrechtsänderung hinaus eine Geschäftsordnungs-Novelle des Nationalrates an, um den Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission das Rederecht im Verteidigungsausschuss einzuräumen.

Abgeordneter Markus Fauland (F/BZÖ) unterstrich die Bedeutung der neuen Milizmedaille, mit der das freiwillige Engagement von Milizsoldaten anerkannt werde. Dem schloss sich auch Abgeordneter Peter Michael Ikrath (V) an und appellierte an den Verteidigungsminister, den Milizbeauftragten aus dem Kreis der Milizsoldaten zu ernennen.

Abgeordneter Werner Kummerer (S) bedauerte den langen Zeitraum, der verstreichen musste, bis die vorliegenden Änderungen nun verabschiedet werden können. Bei den Bezügen der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission sollte man sich an den Bezügen der Abgeordneten orientieren, schlug Kummerer vor.

Bei den die Miliz betreffenden Änderungen wurden die Vorschläge der "Arbeitsgruppe für Milizfragen" eins zu eins umgesetzt, teilte Verteidigungsminister Günther Platter den Abgeordneten mit. "Der Milizbeauftragte ist eine wesentliche Verbesserung des Milizsystems", betonte Platter.

Die Zusammenarbeit mit der Bundesheer-Beschwerdekommission habe sich auch in schwierigen Situationen bewährt, führte der Minister weiter aus und bekannte sich dazu, diese vom Parlament gewählte Einrichtung "Parlamentarische Bundesheer-Beschwerdekommission" zu nennen. Grundsätzlich gehe es darum, Vorkommnisse im Heer zu ahnden und zugleich präventiv zu wirken. (Fortsetzung)