Parlamentskorrespondenz Nr. 581 vom 20.06.2006

2005 gingen 16.133 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ein

6.569 Prüfungsverfahren eingeleitet

Wien (PK) - Im vergangenen Jahr wandten sich insgesamt 16.133 Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen an die Volksanwaltschaft. 6.569 Prüfungsverfahren wurden eingeleitet, 4.044 davon betrafen die Bundesverwaltung. Das geht aus dem jüngsten Bericht der Volksanwaltschaft hervor, der vor kurzem dem Parlament übermittelt wurde (III-202 d.B.). Damit hat sich die Zahl der Beschwerdefälle auf hohem Niveau eingependelt, im Jahr 2004 gab es eine ähnlich hohe Anzahl von Beschwerden und Prüfungsverfahren.

Auch was die am häufigsten beanstandeten Bundesministerien und die geographische Herkunft der Beschwerdeführer betrifft, gab es gegenüber 2004 wenig Änderungen. So richteten sich auch im Jahr 2005 die meisten Beschwerden gegen das Justizministerium und das Sozialministerium. Die häufigsten Beschwerden, gerechnet pro Einwohner, kamen aus Wien und Niederösterreich, am unteren Ende der Skala rangiert Tirol. In 68 Fällen leitete die Volksanwaltschaft ein so genanntes "amtswegiges Prüfungsverfahren" ein, wurde also von sich aus tätig.

Die Differenz zwischen Beschwerdefällen und Prüfungsverfahren ergibt sich daraus, dass die Volksanwaltschaft nicht für alle Beschwerden, die an sie herangetragen werden, tatsächlich zuständig ist. Eine Aufschlüsselung der 16.133 Beschwerdefälle des Jahres 2005 zeigt, dass davon lediglich 10.796 den Bereich der öffentlichen Verwaltung und damit den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft betrafen, in 5.337 Fällen erwies sich die Volksanwaltschaft als unzuständig. So werden immer wieder familienrechtliche Probleme zwischen Privatpersonen, etwa Streitigkeiten über Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte in Folge von Scheidungen, an die Volksanwaltschaft herangetragen. In weiteren 4.227 Fällen konnte kein Prüfungsverfahren eingeleitet werden, weil die behördlichen Verfahren noch im Laufen waren oder den Beschwerdeführern noch ein Rechtsmittel offen stand.

Bundesverwaltung: 6 Empfehlungen und 3 Missstandsfeststellungen

Abschließen konnte die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 2005 7.891 Prüfungsverfahren, wobei es in 10 besonders schwer wiegenden Fällen einer formellen Empfehlung und in 16 Fällen einer Missstandsfeststellung bedurfte. 6 dieser Empfehlungen und 3 Missstandsfeststellungen bezogen sich auf die Bundesverwaltung. Daneben wurde weiteren 845 Beschwerden Berechtigung zuerkannt. In einem Fall entschloss sich die Volksanwaltschaft dazu, wegen vermuteter Gesetzeswidrigkeit eine Verordnung beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Die Empfehlungen und Missstandsfeststellungen betrafen beispielsweise die Bestrafung eines Autofahrers wegen eines alten Fotos im Führerschein, Führerscheinbefristungen für Diabetiker und die Belästigung von Anrainern durch ein genehmigtes Sägewerk. Zudem wurde in insgesamt drei Fällen die lange Verfahrensdauer beanstandet.

In immerhin 3.499 Fällen sahen die drei VolksanwältInnen - Rosemarie Bauer, Peter Kostelka und Ewald Stadler - hingegen keinen Anlass für eine Beanstandung. Die übrigen im Jahr 2005 erledigten Beschwerden wurden entweder zurückgezogen (654), erwiesen sich als unzulässig (1.025) bzw. als nicht in die Kompetenz der Volksanwaltschaft fallend (1.682) oder waren zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung nicht geeignet (159).

Konkrete Beschwerden, Missstände und Empfehlungen

Der größte Teil des fast 400 Seiten starken Berichts der Volksanwaltschaft umfasst die Darstellung konkreter Beschwerdefälle. Grundrechtsrelevante Fälle, etwa gesetzeslose Hausdurchsuchungen, schwer wiegende Datenschutzverletzungen oder Diskriminierungen, werden dabei in einem eigenen Berichtsteil gesondert hervorgehoben.

So haben sich beispielsweise viele gehörlose und hörbehinderte Menschen an die Volksanwaltschaft gewandt, weil sie seit dem Jahr 2004, wenn sie nicht sozial bedürftig sind, die volle Rundfunkgebühr zahlen müssen, ohne jedoch das gesamte ORF-Programm nutzen zu können. Auch die Volksanwaltschaft erachtet diesen Umstand aus gleichheitsrechtlicher Sicht für bedenklich und weist darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung der entsprechenden Fernmeldegebührenordnung mittlerweile ein Verfahren eingeleitet hat.

Stark zugenommen haben die Beschwerdefälle im Bereich des Arbeitsmarktservice (AMS), was der zuständige Volksanwalt Peter Kostelka nicht zuletzt auf den Anstieg der Arbeitslosenzahlen und damit verbundene Kapazitätsprobleme des AMS zurückführt. Unter anderem beklagten Betroffene, dass ihnen - aus ihrer Sicht zu Unrecht - das Arbeitslosengeld gestrichen wurde, oder sie konnten den geringen Leistungsumfang nicht nachvollziehen.

Volksanwalt Kostelka hebt im Bericht allerdings die gute Zusammenarbeit der Volksanwaltschaft mit dem AMS hervor und zeigt sich auch darüber erfreut, dass das Arbeitsmarktservice auf wiederholte und auch seitens der Volksanwaltschaft geäußerte Kritik an Wiedereingliederungsmaßnahmen reagierte und die Aufklärung und Beratung arbeitsloser Menschen in Bezug auf Schulungen und Kurse sowie andere Wiedereingliederungsmaßnahmen verbessert hat. Die Problematik erscheine allerdings nach wie vor nicht befriedigend gelöst, hält die Volksanwaltschaft fest und verweist etwa auch auf die prekäre Situation vieler Trainerinnen und Trainer, die für Schulungsmaßnahmen oftmals schlecht bezahlt würden und zum Teil überfordert seien.

Erfolge konnte die Volksanwaltschaft, wie aus dem Bericht hervorgeht, in Sachen Pensionsversicherung verbuchen. So wurden verschiedene legistische Anregungen der Volksanwaltschaft aufgenommen und z.B. mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 die Möglichkeit zur Selbstversicherung von Personen eingeführt, die nahe Angehörige pflegen. Gleichzeitig ist die Verfahrensdauer in der Pensionsversicherungsanstalt bei der Erledigung von Pensions- und Pflegegeldanträgen deutlich zurückgegangen. Nach wie vor urgiert die Volksanwaltschaft allerdings die Beseitigung von Härten im Bereich der Witwen- bzw. Witwerpension und wertet es auch als unbefriedigend, dass Bezieher von Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen, auch dann regelmäßig um eine Verlängerung der Pensionsleistung ansuchen müssen, wenn aus medizinischer Sicht nicht mit einer Besserung ihres Gesundheitszustandes gerechnet werden kann.

Im Bereich der Krankenversicherung tritt die Volksanwaltschaft u.a. für eine österreichweit einheitliche Bewilligung homöopathischer Heilmittel, insbesondere für schwerkranke KrebspatientInnen, ein. Generell hat man in der Sozialversicherung aber in vielen Fällen eine Behebung des Beschwerdegrundes im Interesse der Betroffenen erreichen können, heißt es im Bericht.

Als nicht nachvollziehbar wertet die Volksanwaltschaft die Anspruchsvoraussetzungen, die Frauen der Aufbaugeneration nach dem Zweiten Weltkrieg, so genannte "Trümmerfrauen", erfüllen müssen, um eine einmalige Geldleistung in der Höhe von 300 € zu erhalten. Sie fordert die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises.

Zahlreiche Beschwerden im Bereich des Führerscheinwesens

Zahlreiche berechtigte Beschwerden gibt es nach Meinung der Volksanwaltschaft im Bereich des Führerscheinwesens. Die VolksanwältInnen weisen daher nochmals darauf hin, dass eine Entscheidung über die Befristung einer Lenkberechtigung nicht vom Amtsarzt, sondern von der Behörde zu treffen ist. Positiv wird im Bericht jedoch vermerkt, dass die Bundespolizeidirektion Wien - offenbar nicht zuletzt auf Grund von Empfehlungen der Volksanwaltschaft - ihre Vollzugspraxis mittlerweile umgestellt hat. Im Zusammenhang mit Führerscheinangelegenheiten vertritt die Volksanwaltschaft überdies die Auffassung, dass Fahrzeuglenker, die einen Führerschein mit einem veralteten Foto besitzen, nicht sofort bestraft werden sollten.

Weitere Kritikpunkte der Volksanwaltschaft im Verkehrsbereich betreffen u.a. die nach wie vor unveränderte Zählregel für Kinder in Autobussen von 3:2 und die Tatsache, dass Wechselkennzeichenbesitzer pro Fahrzeug eine Mautvignette für Autobahnen kaufen müssen. Einen Erfolg konnte Volksanwalt Ewald Stadler in Bezug auf die mangelhafte Kundmachung eines Tempolimits im Bereich der "Section Control" auf der A22 erreichen - 7.831 Autofahrer, die zu Unrecht bestraft wurden, erhalten die Geldstrafe, insgesamt immerhin ca. 400.000 €, zurück.

Was das Gewerberecht betrifft, wendet sich die Volksanwaltschaft ausdrücklich gegen eine Reduzierung der Anrainerrechte und begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf die Durchführung vereinfachter Betriebsanlagenverfahren aufgehoben hat.

Auch bei der Errichtung von Handymasten hält die Volksanwaltschaft, wie sie in ihrem Bericht schreibt, eine Bürgerbeteiligung im Bewilligungsverfahren für dringend geboten. Die Errichtung von Sendeanlagen der Mobilfunkbetreiber erhitze nach wie vor die Gemüter der betroffenen Anrainer, wird betont.

Dauerthema "Überlange Verfahrensdauer"

Dauerthema bei der Volksanwaltschaft ist die lange Dauer von Verfahren, nicht nur bei Gerichten, sondern etwa auch bei wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren oder im Asylbereich. So machen die VolksanwältInnen zum Beispiel auf ein insgesamt 23 Jahre dauerndes Asylverfahren aufmerksam und halten fest, dass die Nichterledigung von Anträgen innerhalb einer angemessenen Frist ein überaus ernstes saatsorganisationsrechtliches Problem darstelle und den Rechtsstaat gefährde. Im Justizbereich werden Verfahren etwa oft dadurch verzögert, dass die Erstellung von Sachverständigengutachten "exorbitant lange Zeiträume" in Anspruch nimmt.

Kritik übt die Volksanwaltschaft darüber hinaus daran, dass Schätzungen zufolge rund 30 % der Gefängnisinsassen regelmäßig Zugang zu Drogen (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Mischkonsum) haben, und regt eine personelle Aufstockung der Justizwache an.

Mehrere Beschwerdefälle gab es auch im Zusammenhang mit den neuen Zugangsbeschränkungen zum Studium der Medizin und der Veterinärmedizin. Überdies kritisiert die Volksanwaltschaft die mangelnde Bereitschaft des Bildungsministeriums, Anfragen der Volksanwaltschaft zeitgerecht zu beantworten, und verweist auf drei besonders gravierende Fälle der Informationsverweigerung.

Als Reaktion auf die Flutkatastrophe in Südost-Asien im Dezember 2004 regt die Volksanwaltschaft eine Änderung des Bundesministeriengesetzes an. Es müsse eindeutig geregelt werden, wer für Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen im Ausland mit österreichischen Opfern zuständig ist, fordern Bauer, Kostelka und Stadler, und machen geltend, dass die skandinavischen Länder ihr internationales Krisenmanagement in Folge der Katastrophe vorbildlich evaluiert hätten. Am Außenministerium will die Volksanwaltschaft allerdings keine Kritik üben, auch wenn das wahre Ausmaß der Flutkatastrophe, so der Bericht, am Anfang unterschätzt worden sein mag.

Ausfuhr von Dürer-Bildern: Volksanwaltschaft vermisst Strafanzeige

Zur öffentlichen Diskussion über die Ausfuhr von Albrecht Dürers "Feldhasen" und anderen grafischen Werken der Albertina aus Österreich ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes merkt die Volksanwaltschaft an, es liege in der Verantwortung der Albertina-Dirketion, Ansuchen um die befristete Bewilligung der vorübergehenden Ausfuhr von Gemälden und Grafiken so rechtzeitig beim Bundesdenkmalamt einzubringen, dass dieses ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren durchführen kann. Völlig unverständlich ist es ihr außerdem, dass das Bundesdenkmalamt im gegenständlichen Fall keine Strafanzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erstattet hat, obwohl das Denkmalschutzgesetz die Ausfuhr von unter Schutz stehenden Kunstwerken ohne Genehmigung des BDA ausdrücklich unter Strafe stellt.

Mit Hinweis auf die Legistischen Richtlinien 1990 macht die Volksanwaltschaft darauf aufmerksam, dass in Gesetzentwürfen die Verwendung von Fremdwörtern, für die ein treffender deutscher Ausdruck zur Verfügung steht, tunlichst zu vermeiden ist. Anlass dafür war eine Beschwerde, in der die Verwendung englischer Fachausdrücke wie "E-Government-Gesetz" oder "E-Card" beanstandet wurde.

Erfolge oder zumindest Teilerfolge konnte die Volksanwaltschaft neben den bereits aufgezeigten Punkten u.a. etwa bei der nunmehr möglichen Zusammenlegung von Pensionskonten, bei der Verbrechensopfer-Hilfe, bei der Streichung der Verjährungsbestimmungen bei Impfschäden, bei gesetzlichen Vorgaben für Heimverträge und bei der Verbesserung der Situation arbeitsloser AlleinerzieherInnen erzielen. Zahlreiche andere Forderungen aus vergangenen Jahren wurden hingegen noch nicht umgesetzt und sind nach wie vor aufrecht. Dazu gehören z.B. die Erarbeitung von Leitlinien zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, die bessere Bewertung von Fachhochschulabsolventen im Bundesdienst, die Liberalisierung des Schulsprengelsystems, die steuerliche Absetzbarkeit einer künstlichen Befruchtung, flexiblere Regelungen für die Rezeptgebührenbefreiung, die Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten um psychische Erkrankungen und Wirbelsäulenschäden sowie die Herabsetzung der Grenzwerte für die Betriebsgeräusche von KFZ und Motorrädern.

Die Volksanwaltschaft hält regelmäßig Sprechtage ab - 2005 waren es 260 - und bietet auch via Internet (www.volksanwaltschaft.gv.at) ein Online-Beschwerdeformular an. Für Rat- und Hilfesuchende stehen außerdem täglich zwischen 8 Uhr und 16 Uhr ein telefonischer Auskunftsdienst (Tel. 01/51505-100) bzw. eine kostenlose Service-Nummer (0800/223 223) zur Verfügung. Die ORF-Sendereihe "Volksanwalt - Gleiches Recht für alle", in der die VolksanwältInnen besonders berichtenswerte Fälle aus ihrer Prüfungstätigkeit darstellen, erreichte im Jahr 2005 eine durchschnittliche Zuschauerquote von 420.000 und zählte damit zu den am Samstag meistgesehenen Sendungen in ORF 2.

Da der Bericht der Volksanwaltschaft in der XXII. GP vom Nationalrat nicht mehr behandelt werden konnte, wurde er in der XXIII. Gesetzgebungsperiode mit der Nummer III-12 d.B. erneut eingebracht.(Schluss)