Parlamentskorrespondenz Nr. 594 vom 21.06.2006

Internationale Abkommen und Erste Lesungen

Wien (PK) – Mit Vorlagen aus dem Justizausschuss und zwei Ersten Lesungen von S-Anträgen beschlossen die Abgeordneten den ersten Sitzungstag der Woche.

Neue EU-Mitglieder treten Übereinkommen bei

Abgeordneter LEDOLTER (V) erläuterte, bei dem vorliegenden Abkommen gehe es um den Beitritt der zehn neuen EU-Mitglieder zum Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Für ihn ist die daraus resultierende Rechtssicherheit ein wesentlicher Beitrag zum Aufbau eines funktionierenden Binnenmarkts. Erfreut zeigte sich Ledolter über die Ankündigung von US-Präsident George W. Bush, Guantanamo zu schließen.

Abgeordnete Dr. PUSWALD (S) hielt fest, durch das vorliegende Übereinkommen werde klargestellt, welches Recht auf Vertragsverhältnisse mit Auslandsbezug anzuwenden sei.

Abgeordnete FAULAND (F) führte aus, ein einheitliches Recht, das Verträge betrifft, sei auch aus Sicht der Freiheitlichen sehr wichtig. Gerade im Wettbewerb sei es bedeutsam, dass Rechtssicherheit herrsche, bekräftigte er.

Justizministerin Mag. GASTINGER informierte die Abgeordneten darüber, dass auf europäischer Ebene an einer Verordnung gearbeitet werde, um das vorliegende Übereinkommen weiterzuentwickeln. In manchen Punkten herrsche noch Regelungsbedarf, skizzierte sie.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) meinte, der heutige Beschluss sei ein Beschluss gegen "Rechtsdumping". Damit schließe man aus, dass sich ein Vertragspartner an ein Gericht jenes Land wende, dessen Recht für ihn am günstigsten ist.

Der Nationalrat erteilte dem Beitritt der zehn neuen EU-Länder zum Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht und zu den dazugehörigen Protokollen einhellig seine Genehmigung.

Abkommen: Privatrecht, gegen Korruption, gegen Nuklearterrorismus

Abgeordneter SCHÖLS (V) wies darauf hin, dass die Haager Konferenz eingerichtet wurde, um eine Vereinheitlichung des internationalen Privatrechts zu erreichen. Mittlerweile seien 65 Staaten Mitglieder der Konferenz. Im Rahmen der Haager Konferenz seien bereits zahlreiche bedeutende Abkommen ausgearbeitet worden, unterstrich Schöls, nunmehr gehe es darum, dass künftig auch die EU in der Haager Konferenz Sitz und Stimme habe.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) erklärte, die Haager Konferenz sei eine "extrem wichtige" Einrichtung. Er begrüßte es in diesem Sinn, dass künftig dort auch die EU Sitz und Stimme haben werde.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) nahm zum internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen Stellung und meinte, mögliche terroristische Angriffe auf Atomkraftwerke seien eine Horrorvision. Das Ziel des Abkommens sei es unter anderem, solche terroristischen Attacken zu verhindern. Auch zum Zivilrechtsübereinkommen über Korruption äußerte sich Partik-Pable positiv.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) kündigte die Zustimmung der Grünen zu allen drei vorliegenden Abkommen an und betonte, alle drei Übereinkommen seien aus Sicht der Grünen sinnvoll. Korruption ist ihrer Meinung nach nicht nur ein Problem in den neuen EU-Mitgliedstaaten, sondern auch in den alten.

Zustimmung zu allen drei Abkommen kam auch von Abgeordnetem Dr. DERNOSCHEG (V). Als positiv hob er hervor, dass Österreich nicht zu jenen Ländern zähle, die stark unter Korruption leiden. Generell ist Österreich für ihn eines der sichersten Länder der Welt.

Abgeordnete STADLBAUER (S) machte darauf aufmerksam, dass es sich beim Zivilrechtsübereinkommen über Korruption um ein Abkommen des Europarates handle. Unter anderem werden damit rechtliche Standards im Kampf gegen Korruption festgelegt und Schadenersatzregelungen für von Korruption Betroffenen verankert. Stadlbauer bedauerte, dass in manchen Ländern des Europarates das Problem der Korruption im Zunehmen begriffen sei.

Justizministerin Mag. GASTINGER  zeigte sich über die breite Zustimmung im Nationalrat zu den drei vorliegenden Übereinkommen erfreut. Sowohl das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption als auch das Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen müssten in nationalstaatliches Recht umgesetzt werden, konstatierte sie, da Österreich aber bereits entsprechend vorgesorgt habe, seien keine weiteren Schritte mehr nötig. Unter anderem verwies Gastinger in diesem Zusammenhang auf die vor kurzem erfolgte Ausweitung der Umweltstraftatbestände im Strafgesetzbuch.

Abgeordneter Ing. KAPELLER (V) führte aus, in der Ära des Postkommunismus sei es durchaus möglich geworden, dass ABC-Waffen in die Hände von terroristischen Organisationen gelangen. Was nuklearterroristische Handlungen betrifft, gibt es ihm zufolge dabei verschiedene Bedrohungsszenarien. Kapeller fürchtet dabei weniger, dass Terroristen Atombomben bauen könnten, er kann sich aber Angriffe aus der Luft auf Atomkraftwerke und vor allem den Einsatz so genannter "schmutziger Bomben", also Bomben, die mit radioaktivem Material verseucht sind, vorstellen.

Abgeordnete Mag. WURM (S) zeigte sich erfreut darüber, dass Österreich endlich diese wichtige Konvention zur Bekämpfung der Korruption ratifiziere, da Korruption enorme Schäden verursache und dementsprechend entschlossen bekämpft werden müsse. Die Einrichtung der Staatengruppe zur Bekämpfung der Korruption könne sich hier als eine wichtige Maßnahme erweisen, erklärte Wurm.

Abgeordneter PENDL (S) meinte, die Verhandlungsgegenstände seien Konsensmaterie, so wolle er nur die Gelegenheit benutzen, der Ministerin und ihren Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit zu danken. Sodann machte der Redner noch einige Anmerkungen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Bedrohung.

Alle Abkommen wurden einstimmig angenommen.

Erste Lesung: S-Antrag 823/A

Abgeordneter Mag. MAIER (S) erklärte, es gehe seiner Fraktion darum, den Schutz journalistischer Quellen abzusichern, sei dies doch eine Grundlage der Pressefreiheit. Deshalb sollte das Redaktionsgeheimnis ausgeweitet und auf alle potentiell Betroffenen ausgeweitet werden. Zudem glaube seine Fraktion, dass das Mediengesetz grundsätzlich einer Reform unterworfen werden sollte, um es auf die aktuelle Lage abzustimmen. Dazu regte der Redner eine eigene Arbeitsgruppe an.

Abgeordnete Dr. FEKTER (V) meinte, es handle sich hier um ein ernstes Problem, wie sich in den USA gezeigt habe, daher müsse man sich das im Detail ansehen. Man müsse alle Aspekte betrachten und genau darüber diskutieren, meinte die Vorsitzende des Justizausschusses.

Abgeordneter DI SCHEUCH (F) pflichtete seiner Vorrednerin bei und vertrat die Ansicht, der Antrag bedürfe teilweise der Verbesserung, weshalb er der auf Basis dieses Antrags geführten Diskussion interessiert entgegensehe. Auch die Anregung zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe fand der Redner positiv.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) äußerte sich prinzipiell zum Medienrecht. Zudem verwies sie auf die Judikatur des Obersten Gerichtshofes und meinte, hier brauche es eine entsprechende Gesetzesänderung, denn diese Frage müsse gelöst werden.

Die Vorlage wurde dem Justizausschuss zugewiesen.

Erste Lesung: S-Antrag 827/A

Abgeordneter Mag. MAIER (S) erklärte, der Antrag sei eingebracht worden, als es noch keinen Vierparteienantrag zum Thema Produktpiraterie gegeben haben. Über diese Einigung sei er froh, denn die Produktpiraterie sei ein ernst zu nehmendes Problem, auf das adäquat reagiert werden müsse. Den weiteren Diskussionen sehe er interessiert entgegen.

Abgeordneter SCHWEISGUT (V) verwies auf die Vierparteieneinigung und unterstrich gleichfalls die Bedeutung der Problematik und den damit verbundenen volkswirtschaftlichen Schaden.

Abgeordneter DI HOFMANN (F) sprach gleichfalls die bereits erwähnte Entschließung an und verwies auf die im Finanzausschuss zu erwartende Debatte.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) beleuchtete die Thematik aus der Sicht der Konsumenten.

In ähnlichem Sinne äußerten sich die Abgeordneten WIMMER (S), AUER und ESSL (beide V).

Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

Dem Sozialausschuss wurde mehrheitlich zur Berichterstattung hinsichtlich des Einspruchs des Bundesrates bezüglich des SVÄG eine Frist bis 11. Juli gesetzt. Auch die Fristsetzung bis 11. Juli an den Verfassungsausschuss bezüglich des Bundesratseinspruchs bezüglich der Beamtendienstrechtsgesetzänderung und die damit im Zusammenhang stehenden Vorlagen fand eine Mehrheit. Auch dem Außenpolitischen Ausschuss – wegen eines Einspruchs des Bundesrates bezüglich des Konsulargebührengesetzes – und dem Sozialausschuss wegen eines Bundesratseinspruchs bezüglich des SRÄG wurde jeweils eine Frist bis 11. Juli eingeräumt. (Schluss)