Parlamentskorrespondenz Nr. 595 vom 22.06.2006

UN-Übergangsverwaltung im Kosovo soll an die EU übergeben werden

Österreich beteiligt sich weiter an Ausbildung irakischer Beamter

Wien (PK) – Der Hauptausschuss des Nationalrats befasste sich heute mit zwei Entsendungen zu Missionen ins Ausland. Eine betraf das Planungsteam für die Übernahme der Übergangsverwaltung im Kosovo durch die EU, die andere die Ausbildung hoher irakischer BeamtInnen in den Bereichen Justiz und Inneres. Beide Vorlagen der Außenministerin passierten den Ausschuss einstimmig.

Nachdem die Vereinten Nationen an die EU mit dem Ersuchen herangetreten sind, die Aufgaben der Übergangsverwaltung im Kosovo (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo – UNMIK) in den Bereichen Polizei und Justiz zu übernehmen, hat der Rat der EU am 10. April beschlossen, im Kosovo ein Planungsteam einzurichten, das diese mögliche EU-Rechtsstaatlichkeitsmission planen und vorbereiten soll. Mit dem Beginn der EU-Mission ist im ersten Halbjahr 2007 zu rechnen.

Das permanente Planungsteam soll etwa 25 Expertinnen und Experten umfassen, die in einem Büro in Pristina bzw. in einem kleinen Koordinationsbüro in Brüssel zum Einsatz kommen. Dabei können kurze Aufenthalte auch in anderen Teilen von Serbien sowie in den Nachbarstaaten notwendig werden.

Österreich beteiligt sich derzeit mit bis zu 24 Polizistinnen und Polizisten an UNMIK. Im Planungsteam sollen nun bis zu zwei Angehörige des Bundesministeriums für Justiz mitarbeiten.

Auf Grund einer Frage des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) betonte Bundesministerin Ursula Plassnik, die EU beginne mit der Planung so früh wie möglich, um sich lückenlos in die UNO-Mission UNMIK einklicken zu können. Sie rechnete damit, dass der Einsatz zur bisher größten EU-Mission im zivilen Management werden wird. Es gehe darum, beim Aufbau der Institutionen im Kosovo mitzuhelfen und einen Beitrag zu deren Selbständigkeit zu leisten, sagte sie.

Hoch qualifizierte Frauen bei der Ausbildung irakischer BeamtInnen

Eine ausführliche Diskussion erfolgte über die Entsendung von bis zu drei AusbildnerInnen des Bundesministeriums für Justiz und bis zu zwei AusbildnerInnen des Bundesministeriums für Inneres im Rahmen der integrierten Mission der EU zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak (EUJUST LEX). Diese soll bis 31. Dezember 2007 fortgesetzt werden.

Die Beteiligung Österreichs an der Ausbildung wurde von allen Abgeordneten (Peter Schieder - S, Ulrike Lunacek - G, Werner Fasslabend – V und Markus Fauland – F) als wichtig und sinnvoll erachtet. Abgeordneter Peter Schieder (S) übte jedoch aus seiner Sicht Kritik an mangelnder Transparenz gegenüber dem Parlament. Er begrüßte zwar, dass das Ministerium den Weg der Entsendung über das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland und nicht über einen Dienstreiseauftrag des Ministeriums gewählt hat und damit den Hauptausschuss befasst, er vermisste jedoch genaue Informationen darüber, wer, wann, wohin entsendet wurde und wird. Zumindest im Nachhinein müsse das Parlament voll informiert werden, forderte er, denn schließlich trügen die Mitglieder des Ausschusses mit ihrer Stimme Verantwortung. Abgeordnete Lunacek (G) schloss sich diesen Argumenten vollinhaltlich an und verlangte ebenfalls die Vorlage eines detaillierten Berichts im Nachhinein.

Bundesministerin Ursula Plassnik informierte daraufhin die Abgeordneten genau über die Mitwirkung Österreichs an den bisherigen Ausbildungsmaßnahmen und bat um Verständnis, wenn für die kommenden Schulungen noch nicht alle Details bekannt seien. Sie sicherte jedoch zu, dass nach Abschluss der Mission den Mitgliedern des Hauptausschusses genau über den Einsatz der österreichischen Expertinnen und Experten berichtet wird.

Besonders hervorzuheben sei die Tatsache, so Plassnik, dass aus Österreich hoch qualifizierte Frauen aus den Bereichen Justiz und Inneres als Ausbildnerinnen zur Verfügung stehen. Darauf sei sie sehr stolz, da sie es für wichtig erachte, dass in derartig sensiblen Bereichen Frauen ihr Wissen und ihre Erfahrungen weitergeben können.

Ziel der Rechtsstaatlichkeitsmission ist es, bis zu 770 hochrangige irakische Beamte im Bereich der strafrechtlichen Ermittlungen auszubilden (insbesondere StrafrichterInnen, PolizistInnen und JustizwachebeamtInnen). Die Ausbildung erfolgt entweder in EU-Mitgliedstaaten oder in der Region, jedenfalls aber außerhalb des Irak. Bis zum 30. Juni 2006 wurden in 14 Ausbildungskursen bereits 495 irakische BeamtInnen ausgebildet. (Schluss)