Parlamentskorrespondenz Nr. 598 vom 22.06.2006

Parteien plädieren für bundeseinheitliche Jugendschutzbestimmungen

Haubner: Ab 2009 volle Inflationsabgeltung für PensionistInnen

Wien (PK) - Vor Eingang in die Tagesordnung teilte der Vorsitz führende Präsident Dr. Khol mit, dass die Fraktion der Grünen eine Dringliche Anfrage an die Innenministerin betreffend Stimmenfang durch Menschenhetze eingebracht habe; die Debatte dazu beginnt um 15 Uhr.

Unter einem debattierten die Abgeordneten zwei Anträge, die beide eine Vereinheitlichung des Jugendschutzes anstreben, wenn auch auf unterschiedlichen Wegen. Der von den Sozialdemokraten und Grünen eingebrachte Antrag zielt auf einheitliche Jugendschutzbestimmungen durch ein Bundesgesetz ab, während der von der ÖVP, dem F-BZÖ-Klub und den Grünen eingebrachte Antrag wohl einheitliche Bestimmungen, aber nicht ein Bundesgesetz verlangt. Mehrere Rednerinnen bezogen sich in ihren Wortmeldungen auf die in der Folge von Äußerungen bzw. Zwischenrufen von Abgeordnetem Neudeck, Abgeordneter Bures und Finanzminister Grasser, wobei je nach Fraktionszugehörigkeit unterschiedliche Personen zu Entschuldigungen aufgefordert wurden.

Abgeordnete Mag. GROSSMANN (S) eröffnete die Debatte mit dem Hinweis auf die geänderten Lebensbedingungen junger Menschen, angesichts derer Bestimmungen des Jugendschutzes lebensfremd seien. Sie plädierte für eine einheitliche Lösung, die am besten durch ein Bundesgesetz erreicht werden könnte. Eine Ländervereinbarung sei nur die "zweitbeste Lösung", weil sie einen langwierigen und komplizierten Prozess erfordere. Was aber beim Tierschutz möglich gewesen sei, müsse auch beim Schutz der Jugend gelingen.

Abgeordnete FUHRMANN (V) stimmte mit ihrer Vorrednerin darin überein, dass neun unterschiedliche Regelungen im Jugendschutz "unsinnig" seien. Sie hielt den Sozialdemokraten vor, ihre eigenen Länder "nicht unter Kontrolle" zu haben, und lud die SPÖ zum Mittun ein, um bezüglich Ausgehzeiten, Alkoholkonsum und Sanktionen bei Verstößen Einigung zu erreichen.

Der wunde Punkt in der Causa ist nach Ansicht von G-Abgeordneter MANDAK, dass die Machtansprüche der Länder höher veranschlagt würden als die Interessen der Jugendlichen. Die Grünen hätten beide Anträge unterschrieben, die bessere Lösung sei aber ein Bundesgesetz. Für die Grünen sei es wichtig, eine österreichweite Regelung zu finden, die der Lebenswirklichkeit entspreche und handhabbar sei. Gesetze müssten verständlich sein, betonte sie, und ihre Einhaltung müsse auch kontrolliert werden, etwa beim Konsum von Alkohol.

Auch Abgeordneter DI SCHEUCH (F) trat massiv für ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz ein und sprach sich gegen eine Ländervereinbarung aus. Dies sei die Position des Landes Kärnten, und dies sei auch die Position des F-BZÖ-Klubs, betonte Scheuch und erinnerte gleichfalls an die Genese des Tierschutzgesetzes. Der runde Tisch zum Thema im März sei eine gute Initiative gewesen, sagte er weiter und kritisierte, dass von den Ländern außer Kärnten und Vorarlberg nicht Politiker, sondern Beamte entsandt worden seien. Scheuch kündigte zudem die Einbringung einer Petition an.

Beim Jugendschutz laufe die Sache ähnlich ab wie beim bundeseinheitlichen Tierschutz, meinte auch Abgeordnete Mag. KUNTZL (S). Die ÖVP habe zehn Jahre lang eine einheitliche Regelung verhindert, unter dem Druck der Öffentlichkeit aber habe schließlich die Vernunft den Sieg davon getragen. Es sei daher nur eine Frage der Zeit, bis das auch beim Jugendschutz gelinge.

Abgeordneter PRINZ (V) erinnerte daran, dass der Schutz der Jugendlichen im Verantwortungsbereich von Eltern und Politik liege, und unterstrich dabei die Verantwortung der Eltern. Die Politik könne "nur Rahmenbedingungen schaffen", betonte er und meinte, dass die Entwicklung zu verantwortungsbewussten Menschen ja "nicht in der Nacht und in der Diskothek" erfolgen müsse.

"Nicht immer geht das Elend von der Bundesregierung aus, manchmal kommt es von den Ländern", konstatierte Abgeordneter ÖLLINGER (G). Er geißelte die unterschiedlichen und komplizierten Regelungen beim Jugendschutz, an deren Weiterbestehen die Länder interessiert seien. Andere Bereiche hingegen würden überhaupt nicht beachtet, kritisierte Öllinger, etwa der Umgang mit neuen Medien und Technologien oder Versuche, 14-jährige zur Eröffnung eines Kontos ohne Wissen der Eltern zu bringen. Er appellierte unter Hinweis auf die Äußerungen des Abgeordneten Scheuch an die Abgeordneten von F-BZÖ, dem S-G-Antrag zuzustimmen.

Das BZÖ stehe hinter einer einheitlichen Regelung des Jugendschutzes, aber zuerst solle es eine Einigung der Länder geben, sagte Abgeordnete DI ACHLEITNER (F). Bei den derzeit gegebenen unterschiedlichen Regelungen kenne sich keiner aus, und daraus resultiere mangelnde Akzeptanz, monierte sie.

Bei so unterschiedlichen Bestimmungen könne den Jugendlichen nicht zugemutet werden, dass sie diese auch kennen sollten, meinte Abgeordnete Mag. BECHER (S). Wien, Niederösterreich und das Burgenland hätten gezeigt, wie es gehen müsse: Dort seien die Gesetze gut aufeinander abgestimmt, und die Jugendlichen seien in diesen Prozess einbezogen worden. Zum Thema Alkohol seien zudem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung nötig.

Bundesministerin HAUBNER begrüßte das Interesse aller an einer einheitlichen Jugendschutzgesetzgebung bzw. an der Harmonisierung von Richtlinien. Die Diskussion über dieses Thema laufe aber schon zu lange, um sich mit Erklärungen zufriedengeben zu können, meinte Haubner. Sie habe daher einen Schritt auf die Länder zugemacht, leider fehle dort weitgehend die Bereitschaft, an der Verwirklichung des gesteckten Ziels mitzuwirken. Haubner trat dafür ein, sich bei der Vereinheitlichung auf wesentliche Bereiche zu einigen, wie z.B. auf die Ausgehzeiten oder Regelungen bezüglich des Autostoppens und des Alkohol- und Nikotinkonsums. Die Ministerin hielt auch einen einheitlichen Strafrahmen für erforderlich. Die Regelungen für die Jugendlichen müssten klar und nachvollziehbar sein, sagte sie, und es sei höchste Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Deshalb appelliere sie insbesondere an die Länder, über den eigenen Schatten zu springen und eine bundeseinheitliche Regelung zu ermöglichen.

Abgeordneter Mag. LANGREITER (V) sprach sich ebenfalls für einheitliche Jugendschutzbestimmungen aus, zeigte aber auch Verständnis für die Länder, wo es gewachsene Strukturen gebe. Entscheidend ist für ihn aber eine gute Präventionsarbeit, für die die Regierung Rahmenbedingungen zu schaffen habe. Dazu zähle auch Bewusstseinsbildung, betonte Langreiter, der beste Jugendschutz sei jedoch kein Ersatz für die Verantwortung der Eltern. Als Querschnittsmaterie müsse der Jugendschutz auch in anderen Gesetzesmaterien Eingang finden.

Auch für Abgeordnete BINDER-MAIER (S) besteht eine absolute Notwendigkeit, den Jugendschutz zu harmonisieren. Die unterschiedlichen Bestimmungen bereiteten vor allem für jene Schwierigkeiten, die an Bundesländergrenzen wohnten, bemerkte sie und begrüßte die Harmonisierung der Jugendschutzgesetze von Wien, Niederösterreich und Burgenland. Verbesserte und vereinfachte Bestimmungen würden zu mehr Transparenz für Jugendliche und Eltern beitragen, meinte Binder-Maier und vertrat die Auffassung, dass es doch möglich sein müsse, ein einheitliches Gesetz zu schaffen.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) beklagte, dass nicht einmal die Zielgruppe in den Jugendschutzbestimmungen der Länder einheitlich definiert sei. Eine einheitliche Regelung wäre ihrer Ansicht nach ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Mittermüller sprach insbesondere den Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen an und forderte bessere Kontrollmöglichkeiten für die Exekutive sowie eine Ausweitung der Präventionsmaßnahmen.

Abgeordnete Mag. TRUNK (S) zeigte wenig Verständnis für die mangelnde Bereitschaft, die Hürden zu überwinden. Sie räumte aber auch ein, dass die Standpunkte der Parteien zu materiell rechtlichen Fragen unterschiedlich seien. Allgemein richtete sie an die Bundesregierung den Vorwurf, im Sinne des präventiven Jugendschutzes nichts geleistet, sondern den Jugendlichen Chancen genommen zu haben. Denn der beste Jugendschutz bestehe darin, beste Bedingungen für die Familien zu schaffen und Chancen in Bildung und Ausbildung zu gewährleisten. Das habe die Regierung verabsäumt, sagte sie und kritisierte die Werbung von Firmen an den Schulen, die nicht einmal dem Konsumentenschutz entspreche.

Abgeordnete FELZMANN (V) wehrte sich gegen den Vorwurf ihrer Vorrednerin und wies auf die großen Aufgaben der Bundesregierung im Bereich der Steuerpolitik, der Pensionspolitik, der Landesverteidigung und der Gesundheitspolitik hin. Auch sie befürwortete eine einheitliche Regelung, denn die derzeitige Gesetzeslage führe zu Ungleichbehandlung und lasse die nötige Transparenz vermissen. Als erschreckend bezeichnete sie die Tatsache, dass von den 15-Jährigen bereits 20 % der Burschen und 26 % der Mädchen rauchen. Felzmann sprach sich auch für einen aktiveren Jugendschutz im Bereich der neuen Mediengesetzgebung aus, wobei sie für eine klare Kennzeichnungspflicht eintrat.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) unterstrich die Wichtigkeit des Föderalismus, meinte aber, dass bei Fragen wie dem Jugendschutz die Vernunft im Vordergrund stehen müsse. Er bedauerte die ablehnende Haltung der Länder und schlug vor, den Ländern bei der Bundesgesetzgebung mehr Kompetenzen einzuräumen als ihnen zu viele Kompetenzen für Einzelmaterien zu geben. Scheibner wandte sich dann dem Themen Gewalt gegen Kinder und Gewalt durch Jugendliche zu und sagte, dass er dazu gerne einen Entschließungsantrag eingebracht hätte. Seiner Meinung nach müsse man sich eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze überlegen, wobei es ihm nicht um das Einsperren der Jugendlichen gehe, wie er klarstellte. Vielmehr wolle er vermeiden, dass 14-Jährige für Delikte eingesperrt werden, für die sie in jüngeren Jahren keine Konsequenzen zu befürchten gehabt hätten. Die Entwicklung werde immer dramatischer, betonte Scheibner und sah gerade in diesem Zusammenhang für die Jugendwohlfahrt und Sozialpädagogik eine große Herausforderung. Dabei ließ er leise Kritik an manchen Ländern durchblicken, indem er eine gewisse Nachlässigkeit in der Jugendwohlfahrt feststellte. Das Jugendstrafgesetz bezeichnete Scheibner als ein sehr modernes Gesetz. Abschließend verlieh er seiner Hoffnung Ausdruck, dass man sich diesem Thema in Zukunft mehr annimmt und sich damit der Verantwortung für die Jugendlichen nicht verschließt.

Abgeordneter PACK (V) bemängelte die unterschiedliche Gesetzgebung und meinte, ein einheitliches Gesetz wäre einfacher zu kommunizieren. Pack wies auf die Verantwortung der Familien und der Gastronomie hin und trat daher dafür ein, die Familien bei der Jugendschutzgesetzgebung stärker einzubinden.

Bei der Abstimmung wurde die im Bericht des Familienausschusses (1492 d.B.) angeschlossene Entschließung mit V-F-G-Mehrheit angenommen. Der Bericht des Familienausschusses über den Antrag 688/A(E) wurde mit den Stimmen von V und F mehrheitlich angenommen.

Im Zusammenhang mit den Änderungen des EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetzes und des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes kündigte S-Abgeordneter SPINDELBERGER die Zustimmung seiner Partei zu beiden Gesetzesmaterien an, weil es sich um reine Anpassungen handle. Er unterzog aber die Sozialpolitik der Bundesregierung einer harten Kritik. Die Pensionsreform bezeichnete er als eine "Pensionsraubmaßnahme", denn die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten müssten Kürzungen bis zu 20 % hinnehmen.

Abgeordneter WALCH (F) widersprach seinem Vorredner heftig, indem er festhielt, die Regierung habe das Pensionssystem gerettet und die Unterschiedlichkeiten und Privilegien abgeschafft. Endlich würden Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten gelten, sagte er. Walch erläuterte kurz den Inhalt der vorliegenden Materien und brachte einen Abänderungsantrag ein, der sich auf die Inkrafttretensbestimmungen bezieht.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) machte prinzipielle Anmerkungen zu den Sozialgesetzen und deren Bezeichnungen. Er erinnerte an Titel wie das vorliegende Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz sowie an das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz und das Sozialversicherungsrechts-Änderungsgesetz und fragte, wer sich da noch auskennen soll. Er persönlich würde sich wünschen, Gesetze wieder so zu formulieren, dass sie auch von den Menschen verstanden werden. Das Problem der Unübersichtlichkeit habe man gerade im so wichtigen Sozialrecht zu beobachten, bemängelte Öllinger.

Abgeordneter DOBNIGG (S) unterstrich, die Zustimmung der SPÖ zu den vorliegenden Gesetzen ändere nichts an der grundsätzlichen Ablehnung seiner Fraktion an der Pensionsreform. Die Pensionistinnen und Pensionisten müssten bereits heute Eingriffe bis zu 10 % in Kauf nehmen. Da diese von den Teuerungen am meisten betroffen seien, forderte Dobnigg, den Preisindex für Pensionistenhaushalte bei den Pensionsanpassungen zu berücksichtigen.

Bundesministerin HAUBNER widersprach der Opposition und zitierte Zahlen des Hauptverbandes, wonach die Durchschnittspensionen zwischen 2000 und 2004 um 8,8 %, bei den Frauen sogar um 15 %, und die Durchschnittslöhne um 8,7 % gestiegen sind. Bis zum Jahr 2009 würden die Pensionistinnen und Pensionisten die volle Inflationsabgeltung bis zu einer Grenze von 1.850 € erhalten, ab 2009 werde es für alle Pensionistinnen und Pensionisten die volle Inflationsabgeltung geben. Außerdem sei der Familienrichtsatz zusätzlich um 12 % angehoben worden, der Ausgleichszulagenrichtsatz um 4 %, rechnete die Ministerin vor. Die Bundesregierung stehe für eine verantwortungsvolle Politik für alle Generationen, betonte sie.

Bei der Abstimmung wurde sowohl die Änderung des EU-Beamten- Sozialversicherungsgesetzes sowie jene des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes einstimmig angenommen.

Abgeordnete RIENER (V) begrüßte das Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, da es eine Erweiterung des Opferschutzes über die Grenzen Österreichs hinaus bedeutet. Das österreichische Verbrechensopfergesetz gehe aber über dieses Übereinkommen hinaus, betonte Riener, da darin alle Drittstaatsangehörigen aufgenommen seien und nicht nur jene, die aus den Staaten des Europarats kommen. In Österreich ermögliche das Verbrechensopfergesetz auch psychotherapeutische Behandlung, was für die Opfer von Gewalttaten eine enorme Bedeutung habe. Riener ging dann näher auf die Gewalt in den Familien ein, als deren Ursache sie in erster Linie die Sprachlosigkeit sah. Vielfach gehe man auch sehr unkritisch mit dem Konsum von Gewalt um und auch Frustrationstoleranz werde nicht mehr gelernt. Sie bedankte sich daher bei all jenen, die engagiert in der Gewaltprävention arbeiten.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) merkte an, dass es hier in erster Linie um den Menschenhandel und deren Folgen gehe. Weltweit seien bis zu vier Millionen Menschen davon betroffen, und der Frauenhandel übersteige mit einem Volumen von rund 13 Mrd. Dollar mittlerweile den Drogen- und den Waffenhandel. Immer mehr Frauen aus Osteuropa seien von Menschenhandel betroffen, weshalb Österreich für diese Opfer, sobald sie zur Aussage bereit seien, einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel einführen sollte. Scharf kritisierte sie Bundesministerin Rauch-Kallat, die im letzten halben Jahr keine einzige Aussage zum Thema Frauenhandel getätigt hat.

Abgeordnete MITTERMÜLLER (F) hielt fest, das vorliegende Übereinkommen sei allen Parlamentsparteien ein Anliegen. Mindestzahlungen für Gewaltopfer seien ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz, betonte sie. Generell verwies Mittermüller auf gesetzliche Verbesserungen im Bereich des Opferschutzes und der Opferhilfe in den letzten Jahren.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte, Österreich tue auf rechtlicher Ebene zu wenig für Opfer von Menschenhandel. Die Betroffenen, vor allem Frauen und Kinder, würden oftmals dorthin abgeschoben, wo sie herkommen. Damit könnten sie aber die angebotene soziale Hilfe, die durchaus vorhanden sei, nicht in Anspruch nehmen.

Abgeordneter SCHOPF (S) wies darauf hin, dass mittlerweile 20 Staaten des Europarates der vorliegende Übereinkommen ratifiziert haben. Ihm zufolge geht es dabei vor allem darum, dass auch Angehörige von Drittstaaten Entschädigungen bekommen, wenn sie in Österreich Opfer von Gewalt werden. Der Entschädigungsanspruch gelte auch für unterhaltsberechtigte Hinterbliebene und auch dann, wenn der Täter aus irgend einem Grund nicht bestraft oder verfolgt werden könne.

Sozialministerin HAUBNER machte darauf aufmerksam, dass durch die Novellierung des Verbrechensopfergesetzes 2005 der Hindernisgrund beseitigt worden sei, der Österreich bisher davon abgehalten habe, das vorliegende Übereinkommen zu ratifizieren. Österreich habe in den letzten Jahren viel zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferprävention getan, bekräftigte sie. Unter anderem verwies sie auf die finanzielle Mindestsicherung für Verbrechensopfer und ein verbessertes psychotherapeutisches Angebot.

Das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten wurde vom Nationalrat einstimmig genehmigt. (Forts.)