Parlamentskorrespondenz Nr. 610 vom 26.06.2006

Vorlagen: Soziales

Pensionsrecht: Bundesrat beeinsprucht Schwerarbeitregelungen

Der Bundesrat hat gegen das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006, das insbesondere die Neuregelung der Schwerarbeitspension enthält, Einspruch erhoben. Viele Versicherte, die schwer gearbeitet haben, würden nicht unter die Bestimmungen fallen, heißt es in der Einspruchsbegründung, überdies würden Frauen benachteiligt. Auch InvaliditätspensionistInnen seien von der Schwerarbeiterregelung ausgeschlossen. Der Bundesrat rechnet damit, dass aufgrund der vorgesehenen Bestimmungen mittelfristig lediglich 1.500 Personen jährlich die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen können. (1.561 d.B.)

Mit ähnlicher Begründung erhob der Bundesrat auch gegen die Schwerarbeiterregelung für Beamte Einspruch, die im Sinne der Pensionsharmonisierung der Schwerwarbeiterregelung im Allgemeinen Pensionsrecht nachgebildet ist. Zudem ortet er im Bereich des Exekutivdienstes "gravierende Unsachlichkeiten", da Dienst in der Justizwache von der Anerkennung als Schwerarbeit ausgeschlossen sei und auch Dienstzeiten in der Zollwache nicht anerkannt würden. (1.560 d.B.) (Schluss)


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