Parlamentskorrespondenz Nr. 615 vom 28.06.2006

Vorlagen: Soziales

Grüne fordern Ratifikation der Wanderarbeiter-Konvention

In einem Entschließungsantrag (763/A[E]) treten die Grünen für die Ratifikation der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und Ihrer Familienangehörigen ein. Die Grünen weisen darauf hin, dass die Konvention vor drei Jahren in Kraft getreten ist und mit Stand 27. April 2005 von 29 Staaten ratifizieret worden ist – allerdings von keinem Industriestaat. Eine Ratifizierung durch Österreich hätte somit Vorbildwirkung, argumentieren die Grünen.

G fordern weitere Schritte zur Schaffung einer diskriminierungsfreien Rechtsordnung

Geht es nach G-Abgeordneter Haidlmayr, dann soll dem Nationalrat ein Bündelgesetz auf Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen insbesondere in den Bereichen Bildung und Verkehr zugemittelt werden. (837/A (E))

Grüne für Änderung des Notariatsaktgesetzes

In einem Entschließungsantrag der Grünen wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Regierungsvorlage betreffend eine Änderung des Notariatsaktgesetzes vorzulegen, das Lockerungen der Notariatspflicht für Urkunden über Rechtsgeschäfte blinder und der lautsprachlichen Kommunikation nicht mächtiger Personen beinhaltet. (838/A (E))

Das ASchG wird novelliert

Die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes ist notwendig, da Österreich die Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit nicht hinreichend in österreichisches Recht umgesetzt hat. Die Änderungen betreffen vor allem die Aufgaben bzw. Befugnisse von Sicherheitsvertrauenspersonen. (1559 d.B.)

Einspruch des Bundesrates

Im Mai hat der Bundesrat das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 beeinsprucht. In der Begründung heißt es, die vom NR beschlossene Neufassung des § 123 ASVG prolongiere die verfassungswidrige Diskriminierung, indem sie gleich geschlechtliche Partnerschaften praktisch von der Möglichkeit der Mitversicherung ausschließt bzw. die Möglichkeit einer Mitversicherung davon abhängig macht, dass eine oder einer der gleichgeschlechtlichen PartnerInnen Kinder aus früheren Beziehungen in die gleichgeschlechtliche Beziehung "mitbringt". Ferner werde die Diskriminierung ausgeweitet, da PartnerInnen in (noch) kinderlosen Lebensgemeinschaften verschieden geschlechtlicher Menschen – im Unterschied zu PartnerInnen in kinderlosen Ehen - von der Möglichkeit der begünstigten Mitversicherung ausgeschlossen sind. Es werde die Vielfältigkeit der Lebensformen und Lebenskonzepte negiert und ein einziges Lebenskonzept, das Leben in einer Ehe, bevorzugt. Außerdem werde davon ausgegangen, dass im "Normalfall" Kinder in Ehen erzogen werden; dabei werde außer Acht gelassen, dass über 35 % der in Österreich geborenen Kinder (2003) unehelich geboren werden. (1563 d.B.) (Schluss)