Parlamentskorrespondenz Nr. 628 vom 29.06.2006

Hauptausschuss billigt neue Topographieverordnung für Kärnten

Zweisprachige Ortstafeln künftig auch in Ebersdorf und Bleiburg

Wien (PK) - Zweisprachige Ortstafeln wird es künftig auch in Bleiburg und Ebersdorf geben. Das sieht eine von der Bundesregierung vorgelegte neue Topographieverordnung für Kärnten vor, die vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der ÖVP und der Freiheitlichen gebilligt wurde. Demnach sind künftig in 93 Kärntner Ortschaften zweisprachige Ortstafeln aufzustellen.

Konkret umfasst die neue Verordnung all jene Ortschaften, in denen bereits nach der Topographieverordnung 1977 und der Ortsnamenverordnung 1977 zweisprachige topographische Bezeichnungen anzubringen waren, ergänzt um die Ortschaften Bleiburg (Pliberk) und Ebersdorf (Drvesa vas). Damit wird einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom vergangenen Montag Rechnung getragen.

Die slowenischen Bezeichnungen der Ortschaften richten sich grundsätzlich nach den Vorschlägen des Kärntner Landesarchivs und den Empfehlungen des Volksgruppenbeirats für die slowenische Volksgruppe, wobei bei divergierenden Bezeichnungen der Empfehlung des Volksgruppenbeirats gefolgt wurde. Dadurch ergeben sich auch einige Abweichungen gegenüber der Ortsnamenverordnung 1977. Durch eine Übergangsbestimmung wird allerdings sichergestellt, dass bereits angebrachte slowenische Bezeichnungen nicht allein wegen adaptierter Bezeichnungen ausgetauscht werden müssen.

SPÖ und Grüne lehnten die Verordnung sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen ab. Zum einen bezweifelten die Oppositionsparteien, dass überhaupt ein rechtmäßiger Beschluss der Regierung vorliegt, zum anderen wird ihrer Ansicht nach den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs auch mit der neuen Topographieverordnung nicht Rechnung getragen.

Ausgelöst wurde die Diskussion um die formelle Richtigkeit des Regierungsbeschlusses durch die Aussage von Staatssekretär Franz Morak, wonach die vorliegende Verordnung in Form einer "Tischvorlage" bereits am Dienstag in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrats beschlossen worden ist. Diese Ministerratssitzung hatte Morak zufolge die Nummer 136a. Dass der Regierungsbeschluss erst heute Vormittag bekannt gegeben wurde, begründete Morak damit, dass aufgrund der Sensibilität des Themas Vertraulichkeit vereinbart worden sei. Dem im Volksgruppengesetz verankerten Anhörungsrecht der zuständigen Landesregierung wurde dem Staatssekretär zufolge dadurch Rechnung getragen, dass der erweiterte Verordnungsentwurf in Begutachtung gegangen sei.

Die Oppositionsparteien gaben sich mit den Erklärungen Moraks nicht zufrieden und warfen den Koalitionsparteien vor, die Öffentlichkeit falsch und die am Dienstag Nachmittag tagenden Präsidiale des Nationalrats nicht über den Sonderministerrat informiert zu haben. So habe ÖVP-Klubobmann Molterer in einem ORF-Interview erklärt, es sei bei der Regierungssitzung am Dienstag lediglich um die Erdgasleitung Nabucco gegangen, hielt Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) fest. Ihr Fraktionskollege Abgeordneter Peter Pilz führte aus, seinen Informationen nach sei erst heute Vormittag eine Einigung über die konkrete Ortschaften-Liste erzielt worden. Sowohl er als auch Abgeordnete Terezija Stoisits äußerten mehrmals massive Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen der Vorordnung im Ministerrat.

Seitens der SPÖ gab Abgeordneter Peter Schieder zu bedenken, dass das Anhörungsrecht gemäß Volksgruppengesetz nicht durch eine allgemeine Begutachtung ersetzt werden könne. Seiner Meinung nach hätte die Verordnung "auf Punkt und Beistrich" der Kärntner Landesregierung vorgelegt werden müssen. Abgeordneter Josef Cap (S) meinte, es bestehe der dringende Verdacht, dass der Ministerrat die vorliegende Verordnung "gar nicht gesehen hat".

Nationalratspräsident Andreas Khol machte geltend, dass der Hauptausschuss des Nationalrats davon ausgehen müsse, dass eine von der Regierung vorgelegte Verordnung korrekt zustande gekommen sei. Er selbst habe die Vorlage heute um 11 Uhr zugestellt bekommen, sagte Khol und versicherte, entgegen einer anders lautenden APA-Meldung nicht an der außerordentlichen Regierungssitzung am Dienstag teilgenommen zu haben.

Zum Inhalt der Verordnung merkte Abgeordnete Terezija Stoisits (G) an, dieser sei ihrer Meinung nach "schlichtweg verfassungswidrig". Sie erinnerte daran, dass der Verfassungsgerichtshof bereits am 13. November 2001 ein erstes Urteil in der Ortstafelfrage beschlossen habe, das eins zu eins umzusetzen wäre. Man könne doch nicht fünf Jahre später eine Verordnung beschließen, in dem Bewusstsein, dass diese nicht dem damaligen Erkenntnis entspricht, wonach in allen Gemeinden mit einem slowenischen Bevölkerungsanteil von 10 % zweisprachige Ortstafeln aufzustellen sind, argumentierte sie.

Abgeordneter Josef Cap (S) erklärte, die Verordnung sei schon allein deshalb rechtswidrig, weil sie gegen den Staatsvertrag verstoße. Generell sprach er von einer "beachtlichen Sündenliste" der Koalitionsparteien in dieser Frage.

Die Zweite Präsidentin des Nationalrats Barbara Prammer (S) schloss sich den Bedenken der Abgeordneten Josef Cap, Terezija Stoisits und Peter Pilz vollinhaltlich an. Für sie liegt der entscheidende Punkt in der Tatsache, dass die Topographieverordnung aus dem Jahr 1977 nicht erweitert wird, sondern es sich bei der gegenständlichen Vorlage um eine Neuerlassung handelt. Eine solche müsste ihrer Auffassung nach aber dem Spruch der Verfassungsrichter aus dem Jahr 2001 entsprechen.

F-Klubobmann Herbert Scheibner zeigte sich darüber verwundert, dass Grüne und SPÖ eine Verordnung ablehnten, die dazu diene, einen rechtswidrigen Zustand zu sanieren. Es gehe darum, dem Erkenntnis des VfGH in zwei Einzelfällen nachzukommen, betonte er. Was die mittlerweile vereinbarte "große Lösung" anlangt, hofft Scheibner, wie er sagte, auf die konstruktive Mitwirkung der SPÖ. Für ihn ist die SPÖ Kärnten dafür verantwortlich, dass nicht schon vor einem Jahr ein Konsens zustande gekommen ist.

ÖVP-Klubobmann Klubobmann Wilhelm Molterer sowie Abgeordneter Klaus Hubert Auer (ebenfalls V) wiesen den Vorwurf des Gesetzesbruchs klar zurück. Molterer verlieh seiner Überzeugung Ausdruck, dass die Verordnung rechtmäßig zustande gekommen sei. Gemäß dem VfGH-Erkenntnis vom 26. Juni dieses Jahres umfasse die neue Verordnung zwei Ortschaften mehr als die ursprüngliche. Basis dafür sei das Volksgruppengesetz, das weiterhin Rechtskraft habe, betonte Molterer. Die formalen Bedenken der Opposition interpretierte er dahingehend, dass SPÖ und Grüne kein Interesse an der Sache selbst hätten. Molterer räumte ein, dass die vorliegende Verordnung noch keine umfassende Lösung darstelle, sie ist ihm zufolge aber ein wichtiger Teilaspekt der nunmehr erzielten politischen Einigung. Der Einigung sei, so Molterer, ein sehr langer Prozess vorausgegangen, in dessen Rahmen alle Parteien nach einem Konsens gesucht hätten.

Staatsekretär Franz Morak bekräftigte in seiner Replik auf die Diskussion, der Verordnungsentwurf sei im Detail dem Ministerrat so vorgelegen, wie er dem Hauptausschuss übermittelt worden sei. Mit diesem ersten Schritt zur Umsetzung des Spruchs der Verfassungsrichter vom vergangenen Montag werde ein erster Schritt gesetzt. Er zeigte sich optimistisch, dass man mit der nunmehr umfassenden politischen Einigung bald am Ziel eines langen Weges angelangt sein werde.  (Schluss)